Beiträge von Erbas

    Danke, nur würden ja die Regeln die die UGG aufstellt mit Hinblick auf die Vollverkabelung incl der Wohnungen, mit meinem Anspruch an die Miteigentümer kollidieren da ich ja nur einen Anspruch auf MEINE Anbindung habe, aber ja den Miteigentümern nicht vorschreiben kann, dass sie eine Dose in die Wohnung bekommen müssen.

    Irgend was passt da nicht.

    Zwei Eigentümer, zwei Mieter. Lt Antrag "Vereinbarung zum Glasfaseranschluss MFH" der UGG 0 EUR wenn man einen Vertrag bei O2 oder Stiegeler innerhalb bestimmter Zeit nachweist, oder eben EUR 178 je Wohnung ohne Providervertrag. Der Vermieter kann wohl bei Installation der Dose in der Wohnung Kosten auf die Miete umlegen. Ca 5 Eur je Monat auch ohne Nutzung.

    Hallo, ich hänge mich hier dran. In einer Gemeinde im Breisgau liegt die Verrohrung in der Straße. UGG baut das Netz aus. In dem MFH in dem ich das EG bewohne will UGG nur anschließen wenn UGG gleichzeitig die Glasfaser nebst Dose in alle Wohnungen legt. Nur den Hausanschluss im Keller nebst ggfs Hausverteiler und ONT IM KELLER und ich gehe mit Netzwerkkabel in meine EG Wohnung sei nicht möglich. Die anderen drei Eigentümer sind nicht so begeistert von Glasfaser und Kosten.... Lt WEG habe ich Anspruch auf Genehmigung durch die anderen Eigentümer.

    Für mich unklar:

    Mein Anspruch auf Glasfaser führt ja nicht dazu dass die UGG bei den anderen Eigentümern die Dose in deren Wohnung automatisch verlegen darf.

    Darf die UGG wirklich verlangen das komplette Haus bisin alle Wohnungen verkabeln zu dürfen?

    Und wenn ja, müsste ich ja die Anschlusskosten von je 178 EUR selbst tragen.


    Bin gespannt :)