wir sind eine Eigentümergemeinschaft. Teilungserklärung - klar notariell - gibt es. WEG gilt natürlich auch.
Aber: Kein Eigentümer kann gezwungen werden, eine Installation in seiner Wohnung zuzulassen. Das Recht eines Einzelnen auf einen Haus- und Wohnungsanschluss ist klar gegeben. Es liegt, wie ich schon sagte, nur im Ermessen von UGG, ob diese unter diesen Umständen anschließen oder nicht.
In meinem Fall haben Sie mir den Anschluss zugesat, auch nur bei einer Partei.
In dem Fall eigentlich egal, ob Eigentümergemeinschaft oder nicht.