Beiträge von WaKi

    wir sind eine Eigentümergemeinschaft. Teilungserklärung - klar notariell - gibt es. WEG gilt natürlich auch.

    Aber: Kein Eigentümer kann gezwungen werden, eine Installation in seiner Wohnung zuzulassen. Das Recht eines Einzelnen auf einen Haus- und Wohnungsanschluss ist klar gegeben. Es liegt, wie ich schon sagte, nur im Ermessen von UGG, ob diese unter diesen Umständen anschließen oder nicht.

    In meinem Fall haben Sie mir den Anschluss zugesat, auch nur bei einer Partei.

    In dem Fall eigentlich egal, ob Eigentümergemeinschaft oder nicht.

    WIR SIND DREI eIGENTÜMER; aber nur einer will Glasfaseranschluss. Alle Eigentümer haben zugestimmt, dass der Anschluss ermöglicht wird. Aber zwei Eigentümer lehnen die Installation in Ihrer Wohnung ab. Also nur eine Wohnungsinstallation ist möglich. Auch mein Angebot, die Installationskosten zu übernehmen, führte nicht dazu, diese Installationen zuzulassen. Also kein Glasfaseranschluss durch UGG? Ich habe mehrfach nachgefragt und habe nun die schriftliche Antwort erhalten, dass auch in diesem Fall der Anschluss des Hauses und eben nur einer Wohnung möglich wäre. Warten wir mal ab!!