Inwiefern ist der Gf-TA vorgeschrieben? Auch eine Glasfaserbuchse am HÜP kann als passiver Anschluss genutzt werden.
Soweit der APL nicht abgeschlossen ist, ist das richtig. Damit besteht aber die Gefahr des Kundeneingriffs in das Netz des Netzeigentümers (NE3). Technisch funktioniert das. Weiss ich aus eigener Erfahrung im Bereich des PoP17 des LK Uelzen. Aber der GF-TA stellt ja normalerweise den Steckanschluß im freien Zugriff des Kunden zur Verfügung, was der APL ja nur bedingt tut. Wie man ja an der Art des Unterschiedlichen Ausbaus sieht. Wobei ja im LK Uelzen das Netz zum größten Teil durch den Kreis errichtet wurde und hier das Betreibermodell gilt. Einzelne, neuere Bereiche im LK Uelzen baut Lünecom wohl eigenwirtschaftlich aus. Da kann ich nichts zur Art des Linienabschlusses in den Gebäuden sagen, da ich diese noch nicht kenne.