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China Import/Export - Rechtliche Bedingungen

  • BlackMage2
  • 18. März 2026 um 22:32
  • Schnurz
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    • 21. März 2026 um 16:51
    • #21
    Zitat von Joerg123

    Abgesehen davon, dass ein Händler/Importeur höchstwahrscheinlich Kontakte in China oder wo auch immer hat,

    Eben. Der hat Lieferverträge mit entsprechenden Vereinbarungen. Kauftst Du als Privatperson bei irgendeinem Versender, hast Du kaum eine Möglichkeit die Forderungen durchzusetzen. Und ein Käufer wird als Privatperson seine bestellte Ware beim Zoll ggf. auch selber abholen und die Einhaltung der Vorschriften nachweisen müssen.

  • BlackMage2
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    • 21. März 2026 um 21:12
    • #22

    Aber eben hier liegt das Problem: Wenn der Versender kein Interesse daran hat das der Käufer sein Paket erhält, kriegt der Käufer einfach sein Paket nicht und der Verkäufer kann trotzdem abkassieren. Damit wird der Zoll zum Komplizen des Verkäufers und es wird gemeinschaftlich dafür gesorgt das der Käufer sein Paket nicht erhält.

    Weil der Verkäufer kein Interesse daran hat sich an irgendwelche Vorschriften zu halten, er will nur abkassieren.

  • Phino
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    • 21. März 2026 um 21:19
    • #23

    Der Käufer hat Geld bekommen und die Ware versendet. Der Zoll schickt nichts zurück, sondern vernichtet, wenn die gesetzlichen Vorgaben in dem Land nicht erfüllt sind, international so üblich. Somit hat sich der Verkäufer nicht bereichert. :/

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  • BlackMage2
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    • 21. März 2026 um 21:33
    • #24
    Zitat von Phino

    Der Käufer hat Geld bekommen und die Ware versendet. Der Zoll schickt nichts zurück, sondern vernichtet, wenn die gesetzlichen Vorgaben in dem Land nicht erfüllt sind, international so üblich. Somit hat sich der Verkäufer nicht bereichert. :/

    Wieso? Der Käufer erhält doch erst das Geld zurück, wenn die Ware wieder angekommen ist.(je nachdem wo man das gekauft hat). Wie lange kann das Paket bei abgehenden Paketen im IPZ Rodgau hängen? Ich lese das kann bis zu 5 Tage da hängen ohne das es zu Problemen gekommen ist.

    Ich habe übrigens ein Paket auf Selbstkostenbasis mit Tracking zurückgeschickt, damit ich sicher nachweisen kann, das das Paket dem Verkäufer wieder zugestellt wurde. Ob das was bringt werde ich sehen.

    3 Mal editiert, zuletzt von BlackMage2 (21. März 2026 um 21:42)

  • dieter2
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    • 22. März 2026 um 17:05
    • #25
    Zitat von Schnurz

    Schlag doch mal in den chinesischen Gesetzen nach, welche Verpflichtung der Exporteur dort eingeht und ob er einen Fehler gemacht hat.

    In unseren Gesetzen steht, das der "Inverkehrbringer" in dem jeweiligen Rechtsraum verantwortlich ist. Das sind nicht ganz einfach Rechtkonstrukte. Nicht umsonst gibt es internationales Handelsrecht!

    Genau, der begriff " Inverkehrbringer " ist das Schlüsselwort.

    Wenn Du ein Artikel direckt aus Fernost kaufst kannst Du es benutzen, verkaufst Du es weiter in der EU bist

    Du der " Inverkehrbringer " und verantwortlich für das Produckt.

  • BlackMage2
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    • 22. März 2026 um 17:50
    • #26
    Zitat von dieter2

    Genau, der begriff " Inverkehrbringer " ist das Schlüsselwort.

    Wenn Du ein Artikel direckt aus Fernost kaufst kannst Du es benutzen, verkaufst Du es weiter in der EU bist

    Du der " Inverkehrbringer " und verantwortlich für das Produckt.

    aber wenn der Verkäufer mir versichert das er alles nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß verschickt, es dann aber beim Zoll mit falschen Angaben bzw. keinen Angaben ankommt?

    Außerdem habe ich es jetzt ja nur wieder das Paket an den Verkäufer in China zurückgesendet.

    2 Mal editiert, zuletzt von BlackMage2 (22. März 2026 um 17:56)

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    mbo77
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    • 22. März 2026 um 18:08
    • #27
    Zitat von BlackMage2

    aber wenn der Verkäufer mir versichert das er alles nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß verschickt, es dann aber beim Zoll mit falschen Angaben bzw. keinen Angaben ankommt?

    Außerdem habe ich es jetzt ja nur wieder das Paket an den Verkäufer in China zurückgesendet.

    Ja, du kannst ihn dann ja verklagen, wenn er dich frech angelogen hat.

  • BlackMage2
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    • 22. März 2026 um 18:15
    • #28

    Was mich daran stört ist das ganze System, was aber bei fast allen AliExpress Verkäufern dasselbe ist.

    Die machen halt alle kein DDP oder IOSS..

  • Schnurz
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    • 22. März 2026 um 18:43
    • #29
    Zitat von dieter2

    Wenn Du ein Artikel direckt aus Fernost kaufst kannst Du es benutzen,

    Sicher? Der Inverkehrbringer ist derjenige, der Eigentümer der Ware bei Grenzübertritt ist.

    Zitat von BlackMage2

    Die machen halt alle kein DDP oder IOSS..

    Eben. Denn dann wären sie Inverkehrbringer. So ist der Käufer der Inverkehrbringer und rechtlich verantwortlich.

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  • BlackMage2
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    • 22. März 2026 um 19:53
    • #30
    Zitat von Schnurz

    Sicher? Der Inverkehrbringer ist derjenige, der Eigentümer der Ware bei Grenzübertritt ist.

    Eben. Denn dann wären sie Inverkehrbringer. So ist der Käufer der Inverkehrbringer und rechtlich verantwortlich.

    Eigentlich ein Unding, die bringen das doch in den Verkehr in dem sie es aus ihrem Lager verschicken, wollen aber nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden, also bieten die einfach nichts an..

  • Schnurz
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    • 22. März 2026 um 20:07
    • #31
    Zitat von BlackMage2

    Eigentlich ein Unding, die bringen das doch in den Verkehr in dem sie es aus ihrem Lager verschicken, wollen aber nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden, also bieten die einfach nichts an..

    Oder Du bist Dir über das Risiko im klaren und gehts dieses ein bzw. verzichtest darauf, dort zu kaufen.

    Zitat von BlackMage2

    die bringen das doch in den Verkehr in dem sie es aus ihrem Lager verschicken

    In ihrem Rechtsraum Volksrepublik China. Bei Grenzübergang in die EU bzw. in die Bundesrepublik Deutschland ist der Käufer aufgrund der Versandbedingungen der Eigentümer, rechtlich verantwortlich und damit Inverkehrbringer im Geltungsbereich der entsprechenden gesetzlichen Regelungen.


    Lies dazu auch mal hier über Incoterms.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schnurz (23. März 2026 um 10:07)

  • Funker
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    • 23. März 2026 um 11:22
    • #32
    Zitat von Schnurz

    Lies dazu auch mal hier über Incoterms.

    Die kommen doch gar nicht zum Einsatz, internationaler Versandhandel mit Endkunden ist schlicht wilder Westen gerade, inklusive Dropshipping.

    Das ganze ist aus Sicht des Verbraucherrechtes allerdings kein Problem des internationalen Handelsrechtes. Sondern ein Kategorienfehler, den einige sog. "Handelsplattformen" gerade weidlich ausnutzen. Diese Unternehmen sind nämlich eigentlich der Inverkehrbringer der Ware, was man auch schon daran erkennt, dass sie beim Verbraucher auch das Geld nebst fälliger Umsatzsteuer kassieren. Das müsste nur mal vom BGH rechtlich richtig einsortiert werden und dann wäre das Thema sofort vom Tisch. IMHO ist Verbrauchersicht immer derjenige, der die Ware anpreist und das Geld kassiert der rechtlich verantwortliche Verkäufer und Importeur in der gesetzlichen Gewährleistung. Da kann man sich bei Verbrauchern nicht einfach mit "Aber ich bin nur ein rosa Einhorn und heiße Ching Chong Tschu" rausreden.

    Natürlich, Vollkaufleute nach HGB können dann gern weitere individuelle Verträge mit internationalen Handelspartnern aushandeln. Inklusive Beschwerde beim Konsulat, falls sie übers Ohr gehauen wurden. Bei größeren Handelsvolumen erfolgen am anderen Ende gern auch mal Hinrichtungen, falls beim internationalen Geschäft zu viel betrogen wurde. Zumindest langfristig wird sich dadurch das Problem von selbst erledigen.

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  • BlackMage2
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    • 23. März 2026 um 12:55
    • #33

    Also erstmal zu dem ganzen Konzept mit Dropshipping: das ist so weit nicht schlecht, es gibt aber halt die Probleme die Funker angesprochen hat(Danke nochmal dafür, darauf wäre ich so erstmal nicht darauf gekommen ohne nochmal viel nachforschen zu müssen. Falls es zu Problemen mit DHL kommen sollte werde ich das versuchen das so zu erklären. (ob es wirklich was bringt ist nur die Frage dann)

    ich habe DHL International nach China, das "2kg - Paket" genommen(das war die günstigste Versandmethode mit Tracking, damit DHL bis zur Übergabeadresse die Retoure dokumentiert)

    Ob das viel bringt wenn ich schreibe: "DHL hat die Retoure an die Adresse für zurückgegebene Waren erfolgreich zugestellt", ist hier die Frage(zumal das DHL auch selbstständig machen sollte, wenn die E-Mailadresse vom Verkäufer die echte war).

    Die E-Mail vom Verkäufer(bzw. der Kontaktperson für Rückgaben) ist übrigens nur so eine kryptische @outlook.com Adresse, aus lauter zufallsgenerierten Zeichen.

    Also d.h. sowohl der Hersteller als auch der Verkäufer und die Kontaktperson für Rückgaben haben unterschiedliche Adressen. Und dann gibt es noch übergeordnet die Plattform die aber mit dem ganzen Handel direkt nichts zu tun hat.

    Momentan hängt mein Paket an einer Stelle was regulär gut 14 Tage dauern kann, bis der Status aktualisiert wird, heißt es.

    7 Mal editiert, zuletzt von BlackMage2 (23. März 2026 um 20:52)

  • wolfp
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    • 23. März 2026 um 13:48
    • #34

    Sollte sich jemand ernsthaft für die Thematik des Inverkehrbringens im Europäischen Wirtschaftsraum interessieren, empfehle ich den Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU: 2022 (BlueGuide, 2022/C 247/01) insbesondere Abschnitt 2.

    Dann sollten alle Klarheiten beseitigt sein.

  • dieter2
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    • 26. März 2026 um 17:12
    • #35

    Ich kaufe relativ viel bei Ali, achte aber drauf das es immer im EU stock ist.

    Kein Stress mit Zoll, kurze Lieferzeiten.

    Kommt dann aus Polen oder Spanien.

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  • BlackMage2
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    • 2. August 2026 um 20:13
    • #36

    und wenn dann irgendwas mit dem Produkt nicht stimmt bekommt man Probleme bei der Rückgabe.

    muss der jeweilige Händler nämlich immer noch selber bestätigen, sonst muss man solange AliExp. nerven bis sie es dir trotzdem zurückerstatten. es gibt einige Händler die verweigern das von sich aus

    2 Mal editiert, zuletzt von BlackMage2 (2. August 2026 um 20:29)

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