China Import/Export - Rechtliche Bedingungen

  • Ja, interessanterweise hatte bei mir mal ein chinesischer Händler versucht, mich für ein Paket zahlen zu lassen, was laut deren Sendungsinformationen die die erhalten hatten, angegeblich am Zoll zugestellt wurde. Wurde es aber nicht, es wurde am Zoll zurückgeschickt wegen fehlender Informationen vom Absender, aber diese Information wurde wohl nicht übermittelt. Laut Verkäufer wurde es mir zugestellt. Habe dann doch nach dem ich 3mal dem AliExpress Support geschrieben habe die Rückerstattung bekommen. Richtig schlecht geworden der Support und der Versand von Verkäuferseite her, man muss zig mal intervenieren und sich beschweren bis da mal irgendwas passiert. Meistens wird einem da gesagt man soll warten(das schön die Frist ausläuft die sowieso schon eng bemessen ist). Aber der China-Handel ist ja sowieso ein ganz eigenes Problem.

    im internationalem Recht sieht es mit dem China Handel jedoch sehr schlecht aus, am besten einfach nicht mehr da kaufen, bringt im Endeffekt immer mehr Probleme mit sich als es sich lohnt, ob das nun nicht gelieferte Ware, vom Zoll zurückgeschickte oder defekte Ware handelt, in letzter Zeit siehts wieder richtig schlecht aus.

  • im internationalem Recht sieht es mit dem China Handel jedoch sehr schlecht aus, am besten einfach nicht mehr da kaufen, bringt im Endeffekt immer mehr Probleme mit sich als es sich lohnt

    Wobei ja auch nicht sichergestellt ist, das die Produkte die europäischen und lokalen Gesetze zur Produkt Konformität erfüllen.

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  • Was heißt das eigentlich genau?

    Einhaltung aller produktbezogenen rechtlichen Vorschriften in der EU und lokal (kein Anspruch auf Vollständigkeit: CE, ElektroG, BattG, BattDG, RoHS, REACH, VerpackG, sowie diverse ander umweltrelevante Vorschriften etc.).

  • bin ich als Käufer dazu verpflichtet mich zu versichern das der Verkäufer der angibt weltweit zu exportieren auch korrekt nach Deutschland exportiert? Wenn der Verkäufer mir versichert hat das er nach Deutschland exportiert?

    Ich habe es schon mehrfach erlebt das es beim Zoll zurückgeschickt wurde, wegen nicht vollständiger Sendungsinformationen. Und man bekommt dann nicht so einfach das Geld wieder wenn es vom Zoll zurückgeschickt wurde.. (Der Status wurde dann fälschlicherweise als zugestellt markiert, obwohl ein Schreiben vom Zoll kam, das eben diese Sendung zurückgeschickt wurde..)

    Bis das Schreiben vom Zoll dann ankommt, sind schon wieder 3-10 Tage vergangen.

  • bin ich als Käufer dazu verpflichtet mich zu versichern das der Verkäufer der angibt weltweit zu exportieren auch korrekt nach Deutschland exportiert? Wenn der Verkäufer mir versichert hat das er nach Deutschland exportiert

    Im Zweifelsfall könntest Du als Importeur betrachtet werden und damit in die Haftung gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurz (23. März 2026 um 09:46)

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  • Im Zweifelsfall köntest Du als Importeur betrachtet werden und damit in die Haftung gehen.

    Ja, das ist klar. Aber der eigentlich Schuldige ist dann doch der Verkäufer, aufgrund der gemachten Angaben des Verkäufers. Gilt das dann nicht Verletzung der Sorgfaltspflicht durch einen Verkäufer.

    Das Problem ist nämlich im deutschen Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB) ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.

    Aber wie ist das eigentlich bei China-Importen? Haftet der Käufer da weil er dem Verkäufer da nicht trauen sollte?

  • Aber wie ist das eigentlich bei China-Importen? Haftet der Käufer da weil er dem Verkäufer da nicht trauen sollte

    Ein Importeuer ist immer dafür verantwortlich, das die Vorschriften eingehalten werden. Versuch mal, diese Dinge in China durchzusetzen ...

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurz (21. März 2026 um 09:04)

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  • Ich muss mich als Käufer ja darauf verlassen können, das der Verkäufer korrekt exportieren kann.

    Der Verkäufer wird aber im Regelfall nicht belangt werden können, während Du als Importeur in die Verantworung gehst. Du darfst die Geräte/Produkte nicht verwenden, wenn sie den lokalen Regeln nicht entsprechen. Und wirst ggf. mit einer Ordnungswidrigkeiten Strafe belegt.
    Versuch einmal, den Verkäufer in China dafür heranzuziehen. Das wird schwierig.

  • Der Verkäufer wird aber im Regelfall nicht belangt werden können, während Du als Importeur in die Verantworung gehst. Du darfst die Geräte/Produkte nicht verwenden, wenn sie den lokalen Regeln nicht entsprechen. Und wirst ggf. mit einer Ordnungswidrigkeiten Strafe belegt.
    Versuch einmal, den Verkäufer in China dafür heranzuziehen. Das wird schwierig.

    Das ist ja das Ding. Hoffe einfach mal die Retoure kann dann zugestellt werden.

    Hat halt nur das SFP-Modul und der OLT keine CE Kennzeichnung. Davon abgesehen war der OLT sowieso nicht funktionsfähig.

    4 Mal editiert, zuletzt von BlackMage2 (20. März 2026 um 10:02)

  • Der Importeur eines Produktes in den europäischen Wirtschaftsraum (also z.B. derjenige welcher das Produkt aus dem Zoll auslöst) ist dafür verantwortlich, dass die Schutzanforderungen aller zutreffenden EU-Richtlinien bzw. deren nationale Umsetzungen (Gesetze, Verordnungen) eingehalten werden.

    Die CE-Kennzeichnung an einem Gerät macht lediglich sichtbar, dass der Hersteller der Auffassung ist, die Konformität mit den Schutzanforderungen würde eingehalten. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Konformität durch eine unabhängige, kompetente Stelle (z.B. akkreditiertes Prüflabor) nachgewiesen wurde.

    Was die Verantwortung für die Konformität eines Produktes angeht, ist also eine Kernfrage, wer der Einführer in den europäischen Wirtschaftsraum ist, wenn sich der Hersteller nicht in der EU befindet.

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  • Aus diesem Grund hat der TÜV Rheinland in japanischen Yokohama/Tokio eine Dependance, die vor Ort auf Einhaltung der Konformität prüft.

    Auch für Kassenproduzenten wird es teuer, wenn eine ganze Hochseeladung wieder zurückgesendet wird, da die Produkte nicht den EU-Regularien entsprechen und dementsprechend nicht in den Hand3l gebracht werden dürfen.

    Freilich ist kein Hersteller zu dieser Prüfung in seinem Heimatland verpflichtet. Letztlich hat der Importeur im Fehlerfalls den "schwarzen Peter", da der Kunde den Händler in Haftung nimmt und der Händler wiederum den Importeur.

  • Freilich ist kein Hersteller zu dieser Prüfung in seinem Heimatland verpflichtet. Letztlich hat der Importeur im Fehlerfalls den "schwarzen Peter", da der Kunde den Händler in Haftung nimmt und der Händler wiederum den Importeur.

    Aber dann stimmt doch irgendwas mit dem System nicht?

  • Aber dann stimmt doch irgendwas mit dem System nicht?

    Doch. Du kaufst bei den Anbietern, die Du in die Haftung nehmen kannst. Insbesondere als Privatperson. Deshalb ist auch der Kauf auf einer online Handels- oder Vermittlungsplattform immer auch ein gewisses Risiko solange der Verkäufer und dessen rechtliche Verfügbarkeit nicht geklärt sind.
    Der gewerbliche Anbieter schließt Lieferverträge mit seinen Lieferanten ab, die entweder das Haftungsrisiko auf den Vorlieferanten verlagern, oder entsprechende finanzielle Kompensation beinhalten. Und er sorgt ggf. durch Überprüfung und Nachbesserung der Ware für Regelkonformität.
    Kaufst Du als Privatperson im Ausland, insbesondere im außereuropäischen (EU) Ausland, so gehst Du das Risiko des finanziellen Verlustes oder ggf. sogar einer Geld- oder Freiheitsstrafe ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Schnurz (21. März 2026 um 12:02)

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  • Du bist ja eine erwachsene und damit voll geschäftsfähige Person. Das wirst du schon schaffen.

    also d.h. im Endeffekt kann immer gesagt werden, wenn der Verkäufer was rechtswidriges macht, ist der Käufer Schuld und der chinesische Verkäufer kann sich darauf berufen, das der Käufer es doch gekauft hat und der Käufer haftet dafür? (obwohl der Verkäufer einen Fehler beim Export gemacht hat?)

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  • (obwohl der Verkäufer einen Fehler beim Export gemacht hat?)

    Schlag doch mal in den chinesischen Gesetzen nach, welche Verpflichtung der Exporteur dort eingeht und ob er einen Fehler gemacht hat.

    In unseren Gesetzen steht, das der "Inverkehrbringer" in dem jeweiligen Rechtsraum verantwortlich ist. Das sind nicht ganz einfach Rechtkonstrukte. Nicht umsonst gibt es internationales Handelsrecht!

  • Letzten Endes ist es doch abhängig vom Vertrag mit dem Hersteller, oder Exporteur. Auch in China gibt es Anwälte und Notare die rechtssichere Verträge aufsetzen können, deren Vorgaben bindend sind - z.B. die Zusicherung und Prüfung, dass die Ware den Vorgaben der EU entspricht. Völlig unabhängig, ob diese Vorgaben in China selber, oder sonstwo existieren, kann man das dennoch vereinbaren, ist ja nichts illegales an den europäischen Vorgaben zu welchem Produkt auch immer.

    Abgesehen davon, dass ein Händler/Importeur höchstwahrscheinlich Kontakte in China oder wo auch immer hat, denn der Kauft ja nicht über Alibaba, oder Temu und idR auch nicht 2 USB Sticks zu je 3,95€ sondern andere Mengen zu anderen Preisen, wo sich im Rechtsstreit auch ein Anwalt lohnen mag.

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