DG mit TP-Link Deco

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit vielen Jahren sehr zufriedener Kunde der DG. Habe seit jeher eine Netzwerk Architektur, in der die DG Fritzbox nur als Pflichtrouter hinter dem Modem agiert. WLAN wurde bisher von einem Netgear Router bereitgestellt, da deutlich besser. Seit dieser Woche habe ich auf ein TP-Link Mesh mit zwei Deco BE65 umgestellt.

    Alles läuft wunderbar, die 400/200 Leitung leistet jetzt exakt diese Werte in der kompletten Wohnung.

    Jetzt könnte man sagen "never change a running system". Dennoch überlege ich, die Fritzbox aus dem System zu werfen und direkt den Deco als Router am Modem zu betreiben.

    Leider verweisen DG und TP-Link jeweils aufeinander, wenn es um die Konfiguration geht. TP-Link schreibt z.B., dass ich Benutzernamen und Passwort von der DG bekommen würde. Die DG sagte am Telefon, diese Daten bekäme ich von TP-Link.

    Daher meine Fragen: Wie sind Eure Erfahrungen mit einem eigenen Router. Ggf. speziell mit de. DECOs von TP-Link. Wie sieht es mit Benutzernamen etc. aus. Das scheinen Pflichtfelder im Deco zu sein. Woher bekomme ich verlässliche Konfigurationsdaten?

    Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich weder die Telefonie noch IPTV der DG nutze.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Moin,

    Benutzername und Passwort für einen Internetdienst kommen bei PPPoE zur Verwendung, das wird bei der DG nicht eingesetzt.

    Du musst dem TP-Link beibringen, dass er DHCP verwendet, dann sind keine Daten einzutragen, sondern du nimmst die Fritz!Box weg, wartest mindestens eine Stunde und schließt erst dann den TP-Link am ONT an. Dann hast du wieder Internet.

    Du schreibst von Pflichtrouter, hoffe damit ist kein Mietrouter gemeint, sondern dein Anschluss läuft im Modus "kundeneigener Router"? Dann ist alles klar.

  • Hallo und Danke für die schnelle Antwort.

    Noch läuft der Anschluss auf Mietrouter. Scheue aktuell noch die Umstellung auf "kundeneigener Router". Daher ja die Fragen vorab.

    Vielen Dank für den Hinweis auf PPPoE. Denn auf den Supportseiten von TP-Link steht für die DG, dass man PPPoE einstellen sollte. Das hat mich verwirrt.

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  • Die Umstellung des Vertrages auf kundeneigener Router würde ich leider als Grundvoraussetzung bezeichnen, sonst hast du keine verlässliche Basis.

    Theoretisch kann man auch unter Verwendung von VLAN 360 einen anderen Router verwenden, während der Anschluss noch auf Mietrouter eingestellt ist, aber ich würde es direkt richtig machen, es kam nämlich auch schon vor, dass der Anschluss gar nicht in dem Modus war, in dem er eigentlich sein müsste und dann gibt's Probleme und Rätselraten, auch in Verbindung mit dieser stündlichen Wartezeit.

    Zu TP-Link würde ich vermuten, es handelt sich um eine halbautomatische Schlussfolgerung nach dem Motto, dass deutsche ISP meist PPPoE verwenden. Da hat man mit der DG eines der seltenen Gegenbeispiele erwischt. Ich würde das nicht überbewerten, die technischen Spezifikationen müssen eigentlich immer vom Provider kommen, der Router-Hersteller muss keine Hinweise zu ISP geben, sondern eigentlich nur kommunizieren, welche Standards der entsprechende Router überhaupt unterstützt.

  • Noch läuft der Anschluss auf Mietrouter. Scheue aktuell noch die Umstellung auf "kundeneigener Router". Daher ja die Fragen vorab.

    Der gewichtigste Grund für die Umstellung auf "kundeneigener Router" ist der, dass Du die Passwörter zu deinem SIP/VoIP Account für die Telefonie erhälst (einsehbar im Portal)!

  • Der gewichtigste Grund für die Umstellung auf "kundeneigener Router" ist der, dass Du die Passwörter zu deinem SIP/VoIP Account für die Telefonie erhälst (einsehbar im Portal)!

    Das darf aber nicht die Voraussetzung sein. Das TKG sieht es anders vor!

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  • Das hatten wir schon!

    Im TKG wird von "notwendigen Daten" gesprochen. Wird der Router vom Provider konfiguriert, sind dem Teilnehmer weniger notwendige Daten mitzuteilen als bei einem kundeneigenen Router

  • Darüber kann man geteilter Meinung sein und im Endeffekt muss dann ein höchstrichterliches Urteil klarheit schaffen. Aber das Gesetz spricht von "Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen ..."

    Und nicht von "providereigenen Telekommunikationsendeinrichtungen". Also grundsätzlich für alle Geräte die notwendigen Daten! Und zwar unaufgefordert und bei Vertragsabschluss.

  • Glücklicherweise haben wir ein Rechtssystem, welches grundsätzlich nur Einzelfallentscheidungen trifft. Daher wird über die Interpretation von "notwendig" auch individuell entschieden. Im Fall des Mietrouters ist die Mitteilung des SIP-Passwortes IMHO nicht notwendig, da der Provider dies selbstständig im Gerät hinterlegt.

    Kommt ein kundeneigener Router zum Einsatz, teilt Deutsche Glasfaser selbstverständlich dem Teilnehmer das oder die Passwörter mit.

    Von daher bezweifle ich ganz stark, dass dieser konkrete Fall jemals die Gerichte im Rahmen eines Verfahrens beschäftigen wird.

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  • Glücklicherweise haben wir ein Rechtssystem, welches grundsätzlich nur Einzelfallentscheidungen trifft. Daher wird über die Interpretation von "notwendig" auch individuell entschieden. Im Fall des Mietrouters ist die Mitteilung des SIP-Passwortes IMHO nicht notwendig, da der Provider dies selbstständig im Gerät hinterlegt.

    Unklar. Das ist die Position der DG aber das ist halt nur eine moegliche Interpretation. Die DG kommt damit durch weil:

    a) bisher niemand dagegen geklagt hat (zumindest nicht erfolgreich)

    b) weil die Bundesnetzagentur das zumindest nicht selbsttaetig unterbindet (hat wohl wieder mal ihren "Partner der ISPs" Hut auf).

    Aber solange kein direkt betroffener bei Verbraucherschutz, c't, BNetzA, oder vor Gericht eine alternative Interpretation vorbringt wird die DG (und andere ISPs) bei ihrer Meinung bleiben....

    Von daher bezweifle ich ganz stark, dass dieser konkrete Fall jemals die Gerichte im Rahmen eines Verfahrens beschäftigen wird.

    Warum sollte der Umstand eigener Router oder Provider-Router hier relevant sein, ein Router/Gateway ist nicht zwingend eine VoIP Basisstation. Ich vermute es liegt eher daran, dass wo kein Klaeger da kein Richter, d.h. kaum ein Endkunde wird wegen so einer Kleinigkeit vor Gericht ziehen wollen.

  • Warum sollte der Umstand eigener Router oder Provider-Router hier relevant sein, ein Router/Gateway ist nicht zwingend eine VoIP Basisstation.

    Der Mietrouter inkl. Telefonie darüber wird von dem Provider konfiguriert und die Einrichtung des kundeneigenen Routers liegt vollständig in Hand des Teilnehmers. Dies ist der Unterschied und dies macht den Inhalt der "Notwendige Zugangsdaten und Informationen..." im konkreten Fall Deutsche Glasfaser aus.

  • d.h. kaum ein Endkunde wird wegen so einer Kleinigkeit vor Gericht ziehen wollen.

    Der Endkunde kann ja "nur" die Übermittlung der Daten und Informatinen verlangen. So lange keine offizielle Stelle hier einschreitet und eine Ordnungwidrigkeitenstrafe verhängt wird, hier bis 100.000 EUR, lachen die ISPs über das TKG. Hier fehlt wohl der Wille zum Einschreiten.

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  • Schwierig. Ich sehe nicht, weshalb ein ISP seine zusätzlichen Angebote entbündelt anbieten müsste.

    Die Leihe des Gerätes ist mit der Konfiguration durch den ISP verknüpft. Diese umfasst die Konfiguration aller Rufnummern.

    Wenn ich das nicht möchte, nehme ich kein Leihgerät.

    Einen Anspruch auf Mietrouter ohne Vorkonfiguration der Rufnummern gibt es nicht.