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Anbieter verweigert Nutzung eines vorhandenen Leerrohr

  • Chrischaaan
  • 28. Februar 2025 um 08:42
  • Chrischaaan
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    • 28. Februar 2025 um 08:42
    • #1

    Hallo in die Runde,

    ich habe hier folgende Situation: Mein Wohngebit bekommt von eon/Westconnect einen Glasfaserausbau. Ich habe beim Neubau unseres EFH eine Leerrohr von der Grundstücksgrenze an der Straße bis in den HWR geführt. Dabei handelt es sich um 6m Plastikrohr 50x1.8 DIN_soundso und daran anschließend ein 40er Flexrohr von den „Fraenkischen“ verlegt in einem großzügigen Bogen.


    Irgendwann kam jemand vom Tiefbau zum Vorgespräch.

    Ich: „Da liegt folgendes Leerrohr. Können Sie das bitte nutzen?“

    Er: „Oh das ist ja toll. Haben wir weniger Arbeit. Machen wir. Sollte gehen.“

    Am Tag der Erschließung Ich: „Da liegt ein Leerrohr…“ Tiefbauer: „Ja, steht hier in denn Unterlagen. Nehmen wir.“

    Leerrohr gefunden, Glasfaserrohr zum Einblasen der Faser problemlos eingezogen, mein Leerrohr mit Brunnenschaum ausgeschäumt, alle glücklich! Leerrohr an die Trasse angeschlossen, zu gemacht, verdichtet, gepflaster. Super.

    3-4 Wochen später Anruf vom Tiefbauer: „Äh, das geht so nicht. Auftraggeber akzeptiert das nicht. Wir müssen zurückbauen, neu verlegen und durch das Mauerwerk gehen.“

    Ich habe eine Mail an eon/westconnect geschrieben, KEINE Antwort.

    Frage an Euch: Weiß jemand was dahinter stecken könnte? Das Leerrohr liegt ja nun im Haus. Alles sauber. Der Radius meines Leerrohrs aus dem Erdreich hoch durch die Bodenplatte in den HWR ist keinesfalls kleiner, als das was die Tiefbauer beim „Abbiegen“ aus der Haupttrasse in Richtung meines Hauses gebaut haben.

    Ich möchte eigentlich erwirken, dass zumindest ein Versuch gestartet wird, die Faser einzublasen. Denn ich bin überzeugt, dass das gehen wird. Kennt jemand ähnliche Fälle oder kennt Hintergründe? Argumentationshilfe?

  • Schnurz
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    • 28. Februar 2025 um 12:04
    • #2
    Zitat von Chrischaaan

    Kennt jemand ähnliche Fälle oder kennt Hintergründe? Argumentationshilfe?

    Ich denke mal, das der Netzbetreiber da mögliche Haftungsprobleme kommen sieht. Auch dann, wenn irgendwann durch den "Haus- und Grundstückseigentümer" ein Rückbau verlangt würde.

  • HubeBube
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    • 28. Februar 2025 um 13:34
    • #3

    Auf die Argumente von eon/Westconnect, warum der vorhandene Leitungswegen nicht genutzt werden kann, bin ich gespannt.

    Ich würde Kontakt mit teltarif.de und heise.de aufnehmen und den Fall dort vorbringen.

    Evtl. kann man auch den zuständigen Projektleiter bei eon/Westconnect erreichen und in Ruhe über die Situation sprechen. Letztlich kann ich nur empfehlen akribisch mit Fotos und einbelichtetem Zollstock und Tageszeitung (Datum erkennbar!) den Ist-Zustand des Pflasters festhalten. Nur damit hast Du später einen Beleg über mögliche Bauschäden.

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  • Magnus
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    113
    • 28. Februar 2025 um 13:52
    • #4

    Ist doch eigentlich keine grosse Angelegenheit um an die Presse zu gehen???

    Ich würde versuchen über den Kontakt des Tiefbauers den Projekt Verantwortlichen zu kontaktieren und das wie HubeBube schreibt in Ruhe zu besprechen.

    Des Weiteren was ist den mit dem Begehungsprotokoll, dort muss doch vorher alles dokumentiert sein ???

    Ich würde es halt trotzdem machen lassen, sind doch deren doppelte Kosten…..


    Und bei späteren Reklamationen bist du auch auf der sicheren Seite…

  • Chrischaaan
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    • 2. März 2025 um 18:37
    • #5
    Zitat von Schnurz

    Ich denke mal, das der Netzbetreiber da mögliche Haftungsprobleme kommen sieht. Auch dann, wenn irgendwann durch den "Haus- und Grundstückseigentümer" ein Rückbau verlangt würde.

    Da kann ich vielleicht ansetzen, indem ich explizit einwillige, dass der Anschluss so gelöst wurde.

  • Chrischaaan
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    • 2. März 2025 um 18:39
    • #6
    Zitat von Magnus

    Ist doch eigentlich keine grosse Angelegenheit um an die Presse zu gehen???

    Ich würde versuchen über den Kontakt des Tiefbauers den Projekt Verantwortlichen zu kontaktieren und das wie HubeBube schreibt in Ruhe zu besprechen.

    Des Weiteren was ist den mit dem Begehungsprotokoll, dort muss doch vorher alles dokumentiert sein ???

    Ich würde es halt trotzdem machen lassen, sind doch deren doppelte Kosten…..


    Und bei späteren Reklamationen bist du auch auf der sicheren Seite…

    Um deren doppelte Kosten geht es mir nicht. Primär möchte ich eine vermeidbare Bohrung durch meine Außenwand vermeiden, erst recht weil das Leerrohr zum Einblasen aktuell ja schon in meinem Haus ist.

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  • Chrischaaan
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    • 2. März 2025 um 18:43
    • #7
    Zitat von HubeBube

    Auf die Argumente von eon/Westconnect, warum der vorhandene Leitungswegen nicht genutzt werden kann, bin ich gespannt.

    Ich würde Kontakt mit teltarif.de und heise.de aufnehmen und den Fall dort vorbringen.

    Evtl. kann man auch den zuständigen Projektleiter bei eon/Westconnect erreichen und in Ruhe über die Situation sprechen. Letztlich kann ich nur empfehlen akribisch mit Fotos und einbelichtetem Zollstock und Tageszeitung (Datum erkennbar!) den Ist-Zustand des Pflasters festhalten. Nur damit hast Du später einen Beleg über mögliche Bauschäden.

    Ich versuche mal Kontakt zu bekommen. Aktuell habe ich nur die Info von den unmittelbar ausführenden „Das akzeptieren DIE nicht. Müssen neu verlegen.“

    Und das ist mir eigentlich zu einfach gedacht. Fühlt sich falsch an noch einmal zu buddeln und DOCH alles aufzumachen am Haus.

    Mal ganz davon abgesehen, dass die mein Leerrohr mit dem Ausschäumen für eine unmittelbare, anderweitig Nutzung unbrauchbar gemacht haben.

  • Schnurz
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    • 2. März 2025 um 19:07
    • #8
    Zitat von Chrischaaan

    Mal ganz davon abgesehen, dass die mein Leerrohr mit dem Ausschäumen für eine unmittelbare, anderweitig Nutzung unbrauchbar gemacht haben.

    Wie kommen die da drauf, fremdes Eigentum zu zerstören? Dafür müssen die an sich haften und den alten Zustand wieder herstellen.

  • Chrischaaan
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    • 2. März 2025 um 22:03
    • #9
    Zitat von Schnurz

    Wie kommen die da drauf, fremdes Eigentum zu zerstören? Dafür müssen die an sich haften und den alten Zustand wieder herstellen.

    Naja, sie haben es vereinbarungsgemäß benutzt um mein Haus zu erschließen. In dem Zuge wurde es halt einerseits mit deren Leerrohr belegt und danach straßenseitig ausgeschäumt. Das ist für mich so lange ok, wie die keinen Rückzieher machen. Und ja, dann werde ich auch Wiederherstellung des ursp. Zustands pochen.

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  • belegdol
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    • 2. März 2025 um 22:18
    • #10

    Evtl. kannst du auch versuchen hart zu bleiben - entweder wird das bereits verlegte Leerrohr benutzt, oder tschüss. Mal sehen ob der Anbieter gerne bereits getragene Tiefbaukosten ohne ein einziges Euro von dir zu sehen bereit ist zu tragen. Es kann natürlich nach hinten losgehen und du stehst dann ohne Glasfaser da.

  • Selektiv
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    • 3. März 2025 um 11:24
    • #11
    Zitat von Chrischaaan

    Weiß jemand was dahinter stecken könnte? Das Leerrohr liegt ja nun im Haus. Alles sauber. Der Radius meines Leerrohrs aus dem Erdreich hoch durch die Bodenplatte in den HWR ist keinesfalls kleiner, als das was die Tiefbauer beim „Abbiegen“ aus der Haupttrasse in Richtung meines Hauses gebaut haben.

    Ich möchte eigentlich erwirken, dass zumindest ein Versuch gestartet wird, die Faser einzublasen. Denn ich bin überzeugt, dass das gehen wird. Kennt jemand ähnliche Fälle oder kennt Hintergründe? Argumentationshilfe?

    Das Problem wird zu 95% beim verwendeten PU / Brunnenschaum liegen, da dieser keine garantierte Gas- und Wasserdichtigkeit besitzt. Damit muss der Schaum raus und etwas vernünftiges rein, das kleine Rohr mit 50mm Außendurchmesser abzgl. Wandstärke macht die Auswahl an Ringraumdichtungen nicht gerade groß oder man verwendet Dichtkissen.

    Ggf. findet man hier etwas: https://www.maierhofer-otto.com/produkte/dicht…kRlUxhmkbMYqX9J

    Auf das Einblasen und den Betrieb der Glasfaser hat der Schaum keinerlei Auswirkungen, hier geht es um Haftungsgründe.

  • HubeBube
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    • 3. März 2025 um 13:44
    • #12

    Das üblicherweise verlegte Mikrokabelroh mit 7 mm Durchmesser liegt direkt im Boden. Wird es in einem Leerrohr bis zum Gebäude geführt ist das sogar noch einmal ein zusätzlicher Schutz der darüber hinaus die Arbeiten des Tiefbaus erleichtert. Das partielle Ausschäumen dieses Leerrohres ist völlig nutz- und sinnlos, wenn es nicht bis in die Räumlichkeiten selbst (also durch die Außenwand des Gebäudes) verlegt ist.

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