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Wochenlang fehlende ONT und keine Zuständigkeiten

  • PauleVogel
  • 15. November 2024 um 19:28
  • frank_m
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    • 17. November 2024 um 10:20
    • #41
    Zitat von hetti72

    Die TNG nimmt diesen Auftrag an und schickt ihm nur eine Fritzbox. Warum kein ONT mitgeschickt wurde wissen wir nicht.

    Eben. Genau darauf will ich hinaus, und das ist ja auch die Frage, um die es hier geht. Wir wissen es nicht. Und wir können von außen unmöglich einschätzen, wer da geschlafen hat. Und das können - ich sage es noch mal in aller Deutlichkeit - auch Vermieter, ausführende Firma oder Endkunde gewesen sein. Durch alle kann bei dem geschilderten Ablauf eine Situation verursacht worden sein, die nun dazu führt, dass kein ONT vorhanden ist.

    Leider gibt es ja auch keinerlei Rückmeldung mehr, z.B. über den HÜP, oder wie der Ablauf seitens des Vermieters überhaupt mal geplant war. Da ja einige Wohnungen auch kein Interesse an Internet haben: Sollten überhaupt alle ausgebaut werden? Da alle anderen ja offensichtlich einen ONT bekommen haben: Wurde der in der falschen Wohnung installiert? Man weiß es nicht.

    Zitat von hetti72

    Wenn die TNG nun nicht wüsste, das ein Inhouse Glasfasernetz bis in die Wohnung von PauleVogel vorhanden ist, warum haben sie es ihm dann nicht mitgeteilt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet (z.b. einen Techniker geschickt) um seine Wohnung versorgen zu können?

    Sie wissen, dass das Haus erschlossen wurde, aber über den Status der einzelnen Wohnungen wissen sie offensichtlich nichts. Und jetzt tu nicht so, als seien vergleichbare Situationen nicht auch schon bei anderen Providern vorgekommen, dass Internetanschlüsse für Wohnungen angeboten wurden, die gar nicht angeschlossen waren, egal, ob Kabel, Glasfaser oder DSL.

    Zitat von hetti72

    Auch die Aussage das eine Inhouse Verkabelung erst dann fertig ist, wenn in den Wohnungen ein GF-TA und ein ONT installiert wurde, ist totaler Unfug. Warum sollte ein Provider in einer Wohnung einen ONT installieren, wenn der Mieter gar keinen Anschluss bestellt hat?

    Das weiß ich auch nicht, aber es wurde hier so geschildert. Ich habs ja oben zitiert.

  • pufferueberlauf
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    • 17. November 2024 um 11:07
    • #42
    Zitat von HubeBube

    Es ist ein wenig passender Vergleich, er sei mir doch gestattet: Würde der pure Gesetzestext ohne Kontext zählen, hätte in Hessen bis vor wenigen Jahren noch die Todesstrafe verkündet werden können.

    Du laesst Dich nicht auf meine Argumentation ein, weshalb Deine Gegenargumente IMHO nicht greifen.

    Wenn ein ISP die passive Schnittstelle als Ethernet/Ethernetdose definiert (und um die Formalitaeten zu waren an deb Provider-ONT noch eine externe Ethernetdose montiert), dann kann er auf TKG 145 zurueckgreifen, wenn er diesen Ethernet-Internetzugang ueber PON realisieren will (wie ein ISP sein internes Netz organisiert ist nicht Sache des TKG)...

    In einem solchen Fall ist es egal was die BNetzA fuer ISPs festlegt die den passiven Abschluss als Glasfaser/PON definiert haben. Das ganze ist IMHO weniger muessig, weil es keinerlei Aussicht auf Erfolg haette, sondern weil erkennbar kein ISP Interesse daran hat fuer die Stromversorgung eines ONTs aufzukommen.

    Aber ich fuer meinen Teil werde es damit bewenden lassen, weil diese Diskussion leider ziemlich theoretisch ist und dem OP kein Iota weiterhelfen wird.

  • HubeBube
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    • 17. November 2024 um 11:54
    • #43

    Ich diskutiere nicht, wenn mein Gegenüber die eindeutigen regulatorischen Grundlagen ignoriert.

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  • HubeBube
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    • 17. November 2024 um 12:06
    • #44

    Um auf das Thema des Threads zu kommen, in #42 wurde schon dargelegt, dass wir über die Hintergründe und Beauftragungsvorgänge gar nichts wissen, deshalb sind die Aussagen diesbezüglich spekulativ.

  • Phino
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    • 17. November 2024 um 13:53
    • #45
    Zitat von frank_m

    Das weiß ich auch nicht, aber es wurde hier so geschildert. Ich habs ja oben zitiert.

    Aber dabei falsch bewertet.
    Der ONT wurde nach meiner Lesart des TE eindeutig im Nachgang der GF-Inhouseverkabelung durch TNG gestellt.

    Ich sehe es so: Einfach noch mal anrufen und sagen, es fehlt ein ONT.
    Wir kennen doch alle die "große" Kompetenz von Hotline. :saint: Anderer Mitarbeiter mit mehr Durchblick und schon läuft es. Oder ein Störungsticket eröffnen.

  • PauleVogel
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    • 19. November 2024 um 16:31
    • #46

    Genau so sieht es aus. Und wie gesagt: Die Inhouse Verkabelungs Firma vertreibt nach eigenen Aussagen keine ONTs und bringt diese auch nicht an. Wenn man hier logisch schlussfolgert muss es zwangsläufig an TNG liegen.

    Weiter bestätigt wurde das durch Aussagen meines Vermieters, wo es in anderen Häusern genau so auch gehandhabt wurde.

    Melde mich nochmal wenn ich näheres weiß. Bin leider noch nicht viel schlauer als am Wochenende. Es tendiert derzeit sehr stark dazu, dass TNG die Sache verschlampt hat.

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