SIP Zugangsdaten trotz Miet-Router

  • Hallo zusammen,

    mein Tarif ist "DG Premium 500" mit Miet-Router "DG WLAN Plus". Jetzt würde ich den Festnetzanschluss gerne per Softphone nutzen und brauche dafür meinen SIP-Account (Benutzer und Passwort). Der Kundendienst sagt mir wiederholt, dass ich die Daten zur Einrichtung nicht brauche: "Bei einem Miet-Router werden keine SIP-Daten zur Einrichtung gebraucht und auch nicht verschickt". In meinen Vertragsunterlagen stehen sie auch nicht.

    Hat vielleicht jemand Erfahrung damit, ob es sich lohnt, es weiter zu versuchen oder einen anderen Tipp?

    Vielen Dank und viele Grüße!

  • Altbekanntes Problem, bei der DG bekommst du die Zugangsdaten nicht. Es darf auch bezweifelt werden, dass sie dir helfen, denn die VoIP Server liegen beim Zugang "DG" Router in einem eigenen VLAN mit privaten IP-Adressen. Mit einer Fritzbox könnte man einen VoIP Client dahin lotsen, aber am DG WLAN+ Router keine Chance.

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  • pufferueberlauf

    Zeitverschwendung, das Selbe haben wir in Kombination mit einem anderen Anbieter durch. Die Antwort der BnetzA las sich so, als ob die Anfrage gar nicht durchgelesen wurde.

    Erst mit der Umstellung auf einen eigenen Router wirst du Herr der Lage.

  • Ob das Zeitverschwendung ist kann ich nicht einschaetzen, aber wenn man das machen will sollte man sich gut ueberlegen wie man das begruendet, ich wuerde mit TKG 73 (3) argumentieren, und gleich gleichzeitig mein Glueck bei der Verbraucherberatung versuchen. Mit schnellen Ergebnissen wuerde ich eher nicht rechnen...

    Das ist IMHO einer dier Faelle wo das TKG eigentlich relativ eindeutig ist, das aber ohne ein Urteil eines Gerichts wohl weder ISPs noch die BNetzA beieindruckt.

  • Die Bundesnetzagentur war im mir bekannten Fall jedenfalls Zeitverschwendung. Ein Kollege hat genau diese Sache schon durch, nur bei einem anderen Provider. Er hat sich nach Ablehnung durch den Provider an die Bundesnetzagentur gewendet und es kam ein absolut unbrauchbarer Schrieb zurück.

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  • Was nützt es, wenn man die Herausgabe der Daten erzwingt und sie dann gar nicht benutzen kann?

    Diese sture Paragraphenreiterei, ohne den praktischen Nutzen zu betrachten, ist eine der "Tugenden" dieses Forums, die mich am meisten stört. Außer der Kunde haut den Provider übers Ohr, z.B. bei gewerblich genutzten Anschlüssen, dann ist immer alles erlaubt.

  • Erm, ich wuerde die dann schon nutzen... zu erwarten, dass sich meine Vertragspartner an geltendes Recht halten ist IMHO jetzt nicht unbedingt Paragraphenreiterei...

    Ich persoenlich wuerde eher nicht in die Breduille kommen, da ich nicht vorhabe einen Provider-Router zu mieten, aber ich kann mir schon vorstellen, das es auch Leite gint die zwar einen Proviider Router OK finden, aber trotzdem ihre eigene IP-Telephonanlage weiter betreiben wollen... und das TKG und die EU Verordnung 2015/2120 sind da halt ziemlich eindeutig...

    Ich meine, dass die Einhaltung des TKG auch fuer Privatkunden nicht optional ist... warum sollte das fuer ISPs anders sein, nur weil die BNetzA sich da einen schlanklen Fuss macht? Nicht missverstehen, ich agietiere nicht gegen ISPs im generellen (zufriedener O2 Kunde) aber ich meine "pacta sunt servanda" ist ein Spiel mit zwei Spielern ;)

    Einmal editiert, zuletzt von pufferueberlauf (30. Oktober 2024 um 09:39)

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  • aber trotzdem ihre eigene IP-Telephonanlage weiter betreiben wollen.

    So eine AGFEO ES 548 IT oder 628 IT ist schon ganz nett.

    und das TKG und die EU Verordnung 2015/2120 sind da halt ziemlich eindeutig...

    Wohl wahr.

    "Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen."

    Die Mißachtung ist übrigens strafbewehrt mit bis zu 100.000 EUR.

    3 Mal editiert, zuletzt von Schnurz (29. Oktober 2024 um 22:10)

  • Erm, ich wuierde die dann schon nutzen...

    Wohl kaum. Mit seinem Equipment kommst du an das VLAN, in dem sich die VoIP Server befinden, nicht heran. Du hast dann zwar Zugangsdaten, aber keinen Server, auf dem du dich anmelden kannst.

    Der Zugang muss auf "kundeneigener Router" umgestellt werden. In dem Moment werden Zugangsdaten für öffentlich verfügbare Server rausgegeben, und dann kann man alles machen, völlig unabhängig von irgendwelchen VLANs.

  • Gut moeglich, dass auch hier erst ein Gericht die BNetzA zum Jagen tragen muss, waere nicht das erste mal dass die BNetzA sehr vorsichtig agiert (und sehr ISP-freundlich)...

    Wieso die BNetzA? Wenn ich betroffen und klagebereit wäre, dann doch gleich gegen den Provider. Mit einer gewonnenen Klage gegen die BNetzA hätte man nicht viel gewonnen, die gibt einem keine Zugangsdaten.

    Außer der Kunde haut den Provider übers Ohr, z.B. bei gewerblich genutzten Anschlüssen, dann ist immer alles erlaubt.

    Homeoffice oder mobiles Arbeiten ist keine gewerbliche Nutzung, einen Server zu betreiben auch nur, wenn er nicht rein privaten Zwecken dient.

    Wohl kaum. Mit seinem Equipment kommst du an das VLAN, in dem sich die VoIP Server befinden, nicht heran. Du hast dann zwar Zugangsdaten, aber keinen Server, auf dem du dich anmelden kannst.

    Der Zugang muss auf "kundeneigener Router" umgestellt werden. In dem Moment werden Zugangsdaten für öffentlich verfügbare Server rausgegeben, und dann kann man alles machen, völlig unabhängig von irgendwelchen VLANs.

    Wie der Provider das regelt bleibt dem Provider überlassen. Ich frage mich nur, warum sich ein Provider den Extraaufwand antut, verschiedene Zugangswege zu schaffen.

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  • Wohl kaum. Mit seinem Equipment kommst du an das VLAN, in dem sich die VoIP Server befinden, nicht heran. Du hast dann zwar Zugangsdaten, aber keinen Server, auf dem du dich anmelden kannst.

    Der Zugang muss auf "kundeneigener Router" umgestellt werden. In dem Moment werden Zugangsdaten für öffentlich verfügbare Server rausgegeben, und dann kann man alles machen, völlig unabhängig von irgendwelchen VLANs.

    Das mag die DG so sehen, aber das TKG und die EU Verordnung 2015/2120 sind IMHO klar anderer Meinung... (such mal nach indirekt angeschlossener Telekommunikationsendeinrichtung).

    IMHO muss die DG einen Prozess anbieten un dem die Telephonie getrennt vom Kundenrouter terminiert werden kann, wenn dazu eine Umstellung notwendig ist (wie z.B. auch oft bei DOCSIS ISPs) am jeweiligen Kundenabnschluss, obliegt es der DG eine solche Umstellung vorzunehmen. Die Einhaltung von Gesetzen hat keinen Bequemlichhkeitsvorbehalt...

    IMHO waere es OK, wenn die DG sagt, Problem ist erkannt aber die Lösung wird noch ein paar Monate dauern...

  • Wieso die BNetzA? Wenn ich betroffen und klagebereit wäre, dann doch gleich gegen den Provider. Mit einer gewonnenen Klage gegen die BNetzA hätte man nicht viel gewonnen, die gibt einem keine Zugangsdaten.

    Genau, Du klagst und gewinnst gegen einen ISP und dann wird IMHO die BNetzA gezwungen sein in ihrer vom TKG gegebenen Kontrollfunktion ein solches Urteil mit zu beachten...

    Homeoffice oder mobiles Arbeiten ist keine gewerbliche Nutzung, einen Server zu betreiben auch nur, wenn er nicht rein privaten Zwecken dient.

    Laut EU Verordnung 2015/2120 ist egal was Du mit Deunem Internetzugang machst, ein ISP kann Dir kaum verbieten Server zu betreiben (das Anbieten von Telekommunikationsdienstleistungen waere eine Ausnahme weil es da IMHO um andere Fragen geht, wie Ausleitung von Kommunikation auf behoerdliche Anordnung).

    Wie der Provider das regelt bleibt dem Provider überlassen. Ich frage mich nur, warum sich ein Provider den Extraaufwand antut, verschiedene Zugangswege zu schaffen.

    Ja, "ist zu kompliziert" ist keine Entschuldigung wenn die Seite die dieses Argument vorbringt selber fuer die Komplexitaet verantwortlich ist...

  • Homeoffice oder mobiles Arbeiten ist keine gewerbliche Nutzung, einen Server zu betreiben auch nur, wenn er nicht rein privaten Zwecken dient.

    Darum ging es in den Fällen aber nicht. Das war ein selbständiger Handwerksbetrieb, der über einen Privatkunden-Anschluss versorgt wurde. Natürlich erwartete der Kunde Service Leistungen wie für einen Business-Anschluss und hat sich entsprechend beschwert. Nur so fiel es überhaupt auf. Anschließend war die DG dann Schuld, weil sie verlangten, dass er einen GK Tarif macht.

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  • Laut EU Verordnung 2015/2120 ist egal was Du mit Deunem Internetzugang machst, ein ISP kann Dir kaum verbieten Server zu betreiben

    Jein, die Unterscheidung per AGB zwischen privat und gewerblich ist schon zulässig, einen Privatkundenzugang gewerblich zu nutzen kann (wird) daher nach AGB tatsächlich unzulässig sein. Nur unter die Definition von "gewerblich" fällt Homeoffice sicher nicht.

    Selbst ein Freiberufler ist nicht gewerblich tätig. Pech für die Provider, wenn sie den Begriff "gewerblich" nutzen, aber nicht näher definiert haben.

    Manche (viele?) Provider verbieten in den AGB den Betrieb eines Servers. Das Verbot dürfte, solange er keinen gewerblichen Zwecken dient, wg. genannter Regelung nicht haltbar sein, zumal "Server" nicht weiter definiert ist. Technisch ist schon der Remote-Zugang zu einer Fritzbox ein Server, ebenso wie der Port für TR-069.

  • Jein, die Unterscheidung per AGB zwischen privat und gewerblich ist schon zulässig, einen Privatkundenzugang gewerblich zu nutzen kann (wird) daher nach AGB tatsächlich unzulässig sein. Nur unter die Definition von "gewerblich" fällt Homeoffice sicher nicht.

    Selbst ein Freiberufler ist nicht gewerblich tätig. Pech für die Provider, wenn sie den Begriff "gewerblich" nutzen, aber nicht näher definiert haben.

    Manche (viele?) Provider verbieten in den AGB den Betrieb eines Servers. Das Verbot dürfte, solange er keinen gewerblichen Zwecken dient, wg. genannter Regelung nicht haltbar sein, zumal "Server" nicht weiter definiert ist. Technisch ist schon der Remote-Zugang zu einer Fritzbox ein Server, ebenso wie der Port für TR-069.

    Ja, AGBs enthalten oft unwirksame Klauseln, von denen er AGBErsteller wissen duerfte dass sie nicht durchgesetzt werden koennen, aber die schrecken halt doch den einen oder die andere ab, das zu tun was der AGB Ersteller nicht erlauben will. Aber in wie weit das fuer die Server Sperrklauseln gilt darueber kann ich als juristischer Laie nur spekulieren.

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  • Darum ging es in den Fällen aber nicht. Das war ein selbständiger Handwerksbetrieb, der über einen Privatkunden-Anschluss versorgt wurde. Natürlich erwartete der Kunde Service Leistungen wie für einen Business-Anschluss und hat sich entsprechend beschwert. Nur so fiel es überhaupt auf. Anschließend war die DG dann Schuld, weil sie verlangten, dass er einen GK Tarif macht.

    In dem Fall ist das wohl unstrittig.

    Allerdings kann ich mich an einen Physiotherapeuten erinnern, der einen Kunden zuhause empfing, und DG dann meinte, das seien somit Geschäftsräume. Das ist schon zweifelhaft, weil das noch nichts darüber aussagt, ob dabei der Anschluss überhaupt geschäftlich genutzt wird.

    Und ich kann mich hier an Diskussionen erinnern, wo jemand meinte, selbst für Homeoffice bräuchte man einen GK-Vertrag. Nein, und wäre das bei mir der Fall (ich mache Homeoffice am Privatvertrag), würde das ein Gericht entscheiden. Ich bin mir aber sicher, dass es nie dazu kommen wird, denn das ist nur eine Einzelmeinung, die Provider werden ein Urteil in einer solchen Sache vermeiden wollen.