1. Startseite
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Forum
  5. Digital Signage Info
  6. Glasfaserinternetanbieter bewerten
  7. Blog
    1. Artikel
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
  2. Forum
  3. Alles über das Glasfaser-Internet
  4. Allgemeine Diskussionsrunden / Presse & Medienberichte

Regulierung/Öffnung Glasfaser Plus und Glasfaser NordWest

  • Erzknolle
  • 17. Juli 2024 um 17:27
  • Erzknolle
    Top-Nutzer
    Reaktionen
    30
    Beiträge
    159
    • 17. Juli 2024 um 17:27
    • #1

    Habemus Regulierung :)

    Regulierer: Glasfaserbeteiligungen der Telekom müssen sich für Konkurrenz öffnen
    Die Bundesnetzagentur hat zwei Joint Ventures der Telekom verpflichtet, Wettbewerbern verfügbare Kapazitäten in ihren Leerrohren zugänglich zu machen.
    www.heise.de
  • Edding
    Profi
    Reaktionen
    143
    Beiträge
    615
    • 17. Juli 2024 um 17:32
    • #2

    Warum zeigen die immer Speedpipes wenn es um Leerrohre geht ?

  • Schnurz
    Meister
    Reaktionen
    383
    Beiträge
    2.039
    • 17. Juli 2024 um 22:31
    • #3
    Zitat von Edding

    Speedpipes wenn es um Leerrohre geht

    Weil das auch "Leerrohre" sind?

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • jan
    Top-Nutzer
    Reaktionen
    29
    Beiträge
    80
    • 18. Juli 2024 um 00:27
    • #4

    In dem Artikel wird zwar nur der Zugang zu Leerrohren erwähnt, aber es müssen auch L2- und L3-Bitstrom-Zugänge angeboten werden (also genau wie bei der Telekom selbst).

    Das hier sind die entsprechenden Regulierungsverfügungen:

    • BK3-22-005 (Glasfaser Plus, Leerrohre und L2-Bitstrom)
    • BK3-22-015 (Glasfaser Plus, L3-Bitstrom)
    • BK3-21-010 (Glasfaser Nordwest*, Leerrohre und L2-Bitstrom)
    • BK3-22-014 (Glasfaser Nordwest, L3-Bitstrom)

    * hier steht oben Glasfaser Plus, aber das sieht nach einem Fehler aus, denn die sind ja schon von BK2-22-005 abgedeckt, und beim unten verlinkten Konsultationsentwurf und den Stellungnahmen dazu ist auch überall von Glasfaser Nordwest die Rede

  • Edding
    Profi
    Reaktionen
    143
    Beiträge
    615
    • 18. Juli 2024 um 12:25
    • #5
    Zitat von jan

    In dem Artikel wird zwar nur der Zugang zu Leerrohren erwähnt, aber es müssen auch L2- und L3-Bitstrom-Zugänge angeboten werden (also genau wie bei der Telekom selbst).

    Das hier sind die entsprechenden Regulierungsverfügungen:

    • BK3-22-005 (Glasfaser Plus, Leerrohre und L2-Bitstrom)
    • BK3-22-015 (Glasfaser Plus, L3-Bitstrom)
    • BK3-21-010 (Glasfaser Nordwest*, Leerrohre und L2-Bitstrom)
    • BK3-22-014 (Glasfaser Nordwest, L3-Bitstrom)

    * hier steht oben Glasfaser Plus, aber das sieht nach einem Fehler aus, denn die sind ja schon von BK2-22-005 abgedeckt, und beim unten verlinkten Konsultationsentwurf und den Stellungnahmen dazu ist auch überall von Glasfaser Nordwest die Rede

    Bekomme ich hohen Blutdruck wenn ich das Lese...

  • Online
    mbo77
    Erleuchteter
    Reaktionen
    921
    Beiträge
    3.638
    • 18. Juli 2024 um 12:30
    • #6

    Wieso ist das keine allgemeine Verfügung? Die ganzen Krauter können ihre Buddeleien einfach zusperren und der Kunde schaut in die Röhre?

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • belegdol
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    126
    Beiträge
    520
    • 18. Juli 2024 um 22:05
    • #7

    Betrifft es nur geförderte Ausbau? Oder auch die eigenwirtschaftliche? Und müssen Mitbewerber auch Telekom auf eigene Leerrohre lassen?

    Irgendwie erweckt das ganze den Eindruck, dass man aus Gesetzessicht nicht weiß, was man will. Entweder 1) soll es jede Art von Leitung nur einmal geben, wie bei Wasser, Gas, Strom, Telefon und Koax auch. Bauen darf jeder, muss dann aber nach einem Frist von x an Konkurrenten vermieten. Oder 2) es darf überbaut werden - aber dann soll sich bitte jede eigene Leitungen bauen und nicht meckern wenn das man Recht auf sich einmieten haben muss. Die erste Option wäre m.E. deutlich sinnvoller.

    Einmal editiert, zuletzt von belegdol (18. Juli 2024 um 22:15)

  • Sowieso
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    94
    Beiträge
    284
    • 18. Juli 2024 um 22:20
    • #8
    Zitat von belegdol

    Betrifft es nur geförderte Ausbau? Oder auch die eigenwirtschaftliche?

    Es geht um eigenwirtschaftlichen Ausbau. Bei gefördertem Ausbau gibt es generell Regeln für den Zugang für andere Anbieter, unabhängig davon wer das Netz gebaut hat.

    Und Glasfaser Nordwest darf überhaupt keinen geförderten Ausbau machen. Das war Teil der Vorgaben für die Genehmigung des Joint Ventures.

  • Schnurz
    Meister
    Reaktionen
    383
    Beiträge
    2.039
    • 19. Juli 2024 um 05:06
    • #9
    Zitat von Sowieso

    Und Glasfaser Nordwest darf überhaupt keinen geförderten Ausbau machen. Das war Teil der Vorgaben für die Genehmigung des Joint Ventures.

    Da muss man sich dann schon fragen, warum sie dann ihre Leerrohre an andere vermieten sollen.

    Bei gefördertem Ausbau verständlich, bei eigenwirtschaftlichem eher nicht.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Erzknolle
    Top-Nutzer
    Reaktionen
    30
    Beiträge
    159
    • 19. Juli 2024 um 14:05
    • #10

    Hier jetzt glaube ich erstmal nur Dt. Telekom selbst betroffen:

    Glasfaser: Bundesnetzagentur legt Miete für Leerrohre der Telekom fest
    Die Telekom muss Leerrohre Konkurrenten für Glasfaseranschlüsse zugänglich machen. Jetzt stehen die Preise fest – niedriger als vom Konzern gefordert.
    www.heise.de


    Was für mich offen bliebe: wie geht man denn damit um, wenn die Telekom bzw. eines ihrer Joint Ventures von einem Verteilerkasten bis zur Grundstücksgrenze erschlossen hat (hier bei uns z.B. mit jeweils eigenem Abzweig), aber noch nicht im Haus angelangt ist. Wer buddelt dann die letzten Meter und gilt das dann wirklich als Verteilnetz wo pauschal abgerechnet wird oder eher als Anmietung auf Meter-Basis.

    Bei aller Reguliererei müssen ein wirtschaftliches und umweltschonendes Vorgehen ja weiterhin möglich sein. Aber gut - im Hintergrund wird es sicherlich um zich Aspekte/Details gehen von denen wir hier in der Öffentlichen Berichterstatttung kaum etwas mitbekommen

    Einmal editiert, zuletzt von Erzknolle (19. Juli 2024 um 14:16)

Glasfaseranbieter jetzt bewerten

Du bist mit deinem Glasfaseranbieter (un)zufrieden?

Dann nutze unsere community-getriebene Bewertungsplattform glasfaseranbieter.de - jetzt mit dem Glasfaserforum Login unkompliziert bewerten!

Jetzt in wenigen Sekunden fair bewerten!

Tags

  • Regulierung
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.2.6

Wir respektieren Deine Privatsphäre

Wir nutzen Cookies und ähnliche Technologien für den Betrieb der Seite, Reichweitenmessung und Werbung. Du entscheidest, was Du erlaubst. Details in unserer Datenschutzerklärung. Deine Auswahl kannst Du jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen“ im Fußbereich ändern.

Cookie-Einstellungen

Wähle aus, welche Kategorien Du erlaubst. Für jede Kategorie kannst Du über „Details anzeigen“ sehen, welche Cookies und Skripte konkret geladen werden, welche Empfänger beteiligt sind und wie lange gespeichert wird.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung · Impressum