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UGG will inhouse verkabeln, sonst kein Anschluss - Was tun im 4-Parteien-Haus?

  • TranDo
  • 18. Mai 2024 um 10:39
  • sentry0815
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    • 20. Mai 2024 um 12:19
    • #101
    Zitat von mbo77

    Da wird vor allem erklärt, wie die Telekom ausbauen möchte. Die gezeigte Installation ist doch wohl nicht die, die du hier versuchst, zu verteidigen, oder?

    Wieso nicht?

    Wäre ein abschließbares Kästchen + Steckdosen mit Stromzählern an jeden einzelnen ONT, würde diese Bauweise exakt unserer Situation im Technikraum des Kellers entsprechen - natürlich nur mit drei Anschlüssen. ;)

    in Einfamilienhäusern haben auch sehr viele Nutzer die ONTs im Keller, dann Cat und abschließend im Wohnraum den Router der Wahl angeschlossen. Die Bauweise bei EFH ist auch heute noch erlaubt und vielfach der Fall.

    Ich sehe nur, dass man Eigentümern in MFH durch diese Umsetzung (am Beispiel der Telekom) mehr Aufwand und bei schwieriger Verkabelungssituationen deutlich höhere Kosten aufbürdert, als Bewohnern von EFH, ohne vor Ort individuell auf bestehende Verkabelungsmöglichkeiten einzugehen.

  • mbo77
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    • 20. Mai 2024 um 12:25
    • #102
    Zitat von sentry0815

    Wäre ein abschließbares Kästchen + Steckdosen mit Stromzählern an jeden einzelnen ONT, würde diese Bauweise exakt unserer Situation im Technikraum des Kellers entsprechen

    Davon ist die Lösung weit entfernt.

  • sentry0815
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    • 20. Mai 2024 um 12:27
    • #103

    Die Kästchen + Steckdosen mit Stromzählern kann man mit wenig Aufwand nachinstallieren.

    Sehr wahrscheinlich einfacher, als eine komplette Inhausverkabelung komplett neu aufzulegen und so lange alle bestehenden Anschlüsse stillzulegen....

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  • TranDo
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    • 20. Mai 2024 um 12:29
    • #104
    Zitat von Schnurz

    Dann steht der Kunde da, hat keinen DSL mehr zur Verfügung und kann GF nicht bekommen, weil der Provider diese Art von Ausbau nicht betreiben will. Und dann, lieber potentieller GF-Kunde?
    Also dann evtl. doch in den sauren Apfel beißen und eine Providergerechte Ausbauvariante angehen bevor es zu spät ist.

    Wenn es keine Alternative mehr gibt, ist die Argumentationslage gegenüber einem Vermieter oder einer Eigentümergemeinschaft aber auch eine viel bessere. Das ist ein fließender Übergang. Bei mir ist es so, dass die Miteigentümer nicht dagegen sind, aber möglicherweise noch nicht den Sinn sehen, insbesondere wenn der Aufwand für die Baumaßnahmen höher wird.

    Also: Umsetzungswahrscheinlichkeit = (100% - Bauaufwand) * (100% - Alternativenverfügbarkeit)
    jeweils auf einer Skala von 0..100% :)

  • Schnurz
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    • 20. Mai 2024 um 12:36
    • #105
    Zitat von TranDo

    das ist aus Sicht der Installateure/Netzbetreiber natürlich bequem und kostensparend, sie wälzen das Problem des 20mm-Rohrs aber halt auf jemand anderen ab.

    JA. Weil ein Spleißgerät nun mal eine Menge Geld kostet und nicht jeder Subunternehmer dieses hat und beherrscht und Inhouse ja auch über passende Inhouse Speedpipes verlegt werden könnten. Diese Art des Anschlußes wird evtl. irgendwann mal kommen.
    Möglichkeiten dazu gibt es schon heute mit einem Multimedia-Verteiler.

    Oder man kann z.B. als Bauherr tiefe UP-Dosen mit einem Leerohr mit Innenverkleidung verwenden und zusätzlich eine inhouse Speedpipe dort hinein führen. Als Dose dann eine Kaiser-UP in der der Spleiß abgelegt werden kann. Da könnte man, vorausgesetzt die Provider spielen mit (NE4/NE5), ein Kabel mit 4 Fasern einblasen und bis zu 4 verschiedene Provider verfügbar machen.

  • mbo77
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    • 20. Mai 2024 um 12:38
    • #106

    Zum Glück ist es den Netzbetreibern überlassen, für eine adäquate Installation zu sorgen.

    Erstaunlich, dass dies in anderen Ländern funktioniert.

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  • TranDo
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    • 20. Mai 2024 um 12:39
    • #107
    Zitat von sentry0815

    Die Kästchen + Steckdosen mit Stromzählern kann man mit wenig Aufwand nachinstallieren.

    Wenn es dafür einen Markt gibt, würde es irgendeine Firma (Schaltschrankbauer... Rittal, Mennekes...) auch mit Sicherheit als fertige Einheit anbieten.

    Ich sehe natürlich auch das Problem der Router-/Modemfreiheit aus dem verlinkten Forum. Da ist GF-TA in der Wohnung natürlich zu bevorzugen.

  • TranDo
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    • 20. Mai 2024 um 12:45
    • #108
    Zitat von mbo77

    Erstaunlich, dass dies in anderen Ländern funktioniert.

    Naja. In vielen Ländern ist der Anspruch an die Optik von Installationen im Allgemeinen geringer, Stichwort oberirdische Strom-/TK-Netze auf Masten. Klar, kann man so machen.

  • belegdol
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    • 20. Mai 2024 um 12:56
    • #109

    Man muss sich nicht wundern, dass das Ausbau so schleppend vorangeht. Überall diese Einzelfallgerechtigkeit und Bedenken für Fälle, die mit 0,000001% Wahrscheinlichkeit auftreten. So bisschen wie mit der Bahn: während die Schweizer zwei bzw. drei Tunnels durch die Alpen gebohrt haben, ist die Strecke in Deutschland Jahre im Verzug.

    Fakt ist, dass Cat.7 gewisse Vorteile Bietet: ist robust, kann von einem Laien feldkonfektioniert sein und bietet mehr Kapazität, als es in kommenden Dekaden benötigt wird. Und nicht überall lassen sich Leerrohren verlegen - es gibt nämlich auch eine DIN Norme für eine maximale Schlitztiefe. Wenn die Wände zu dünn sind, kann man nicht eine 20 mm Leerrohr Unterputz verlegen, außer man möchte das ganze Haus neu bauen. Und wenn ordentliche Cat Verkabelung vorliegt, auf Glasfaser bis in die Wohnung um jeden Preis zu bestehen finde ich zumindest fragwürdig. Da muss man sich nicht wundern, wenn alle diese Glasfaser-Bumsbuden irgendwann aufgrund zu geringeren Uptake reihenweise Pleite gehen. Mir werden die zumindest nicht Leid tun. Geschichte aus dem MFH meines Schwiegervaters habe ich bereits hier im Forum beschrieben.

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  • HubeBube
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    • 20. Mai 2024 um 13:00
    • #110
    Zitat von TranDo

    Ich sehe natürlich auch das Problem der Router-/Modemfreiheit aus dem verlinkten Forum. Da ist GF-TA in der Wohnung natürlich zu bevorzugen.

    Wenn hier schon so häufig das TKG zitiert oder darauf verwiesen wird. Die Begrifflichkeit Routerfreiheit oder Modemfreiheit kommt darin gar nicht vor!

    Der Teilnehmer hat die freie Wahl des Endgerätes und dieses wird an dem passiven Netzabschluss konnektiert. Eine Verortung des passiven Netzabschlusses wird ebenfalls an keiner Stelle des TKG vorgeschrieben. Der Netzbetreiber hat diese Stelle gemeinsam (= kooperativ) mit dem Teilnehmer festzulegen, sofern es zum Vertragsschluss kommt.

  • TranDo
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    • 20. Mai 2024 um 13:05
    • #111
    Zitat von HubeBube

    Wenn hier schon so häufig das TKG zitiert oder darauf verwiesen wird. Die Begrifflichkeit Routerfreiheit oder Modemfreiheit kommt darin gar nicht vor!

    Ach sorry, siehste, ich hatte in dem verlinkten Telekom-Forum tatsächlich die Argumentation der Telekom für den Inhalt des Gesetzes genommen.

  • sentry0815
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    • 20. Mai 2024 um 13:05
    • #112
    Zitat von TranDo

    Wenn es dafür einen Markt gibt, würde es irgendeine Firma (Schaltschrankbauer... Rittal, Mennekes...) auch mit Sicherheit als fertige Einheit anbieten.

    Ich sehe natürlich auch das Problem der Router-/Modemfreiheit aus dem verlinkten Forum. Da ist GF-TA in der Wohnung natürlich zu bevorzugen.

    Sicherlich ist das berechtigt, was Router + Modemfreiheit angeht.

    Ich wage einfach zu behaupten, dass die gefühlt große Mehrheit lediglich Wert auf die Wahl des Routers legt, jedoch nicht wo ihr Modem von wem auch immer installiert ist. Das hatte ich bereits geschrieben.

    Mir/ uns, zumindest als Eigentümergemeinschaft im kleinen MFH, ist es völlig Wumpe, wo der Netzanschluss und der ONT/das Modem ist, so lange die eigene Fritzbox in unseren Wohnungen für die wirklich alltäglich wichtigen Dinge (WLAN, SmartHome , etc.) funktioniert. :D

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  • HubeBube
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    • 20. Mai 2024 um 13:19
    • #113

    Ich schrieb es bereits an anderer Stelle: Nach aktuellen VDE Bestimmungen dürfen an einem Elektro-Schaltkasten der zentralen Stromeinspeisung keine weiteren Einbauten erfolgen. Selbst dann nicht, wenn noch genug Platz dafür vorhanden ist. Gute Lobbyarbeit der Elektriker!

    Stattdessen muss ein zweiter Elektrokasten (einer pro Wohneinheit) gesetzt werden, natürlich mit entsprechenden Sicherungen versehen, in dem die weitere Steckdose und ggf. ein separater Stromzähler angebracht werden. Damit wäre nun allerdings auch die Abschließbarkeit gegeben, für mehrere hundert Euro...

    Höre ich irgendetwas von Überregulierung bzw. Beschleunigung des Glasfaserausbaus?

  • TranDo
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    • 20. Mai 2024 um 13:24
    • #114
    Zitat von HubeBube

    Elektro-Schaltkasten der zentralen Stromeinspeisung

    :o ist damit der Zählerschrank gemeint? Denn dort dürfen nach meinem Kenntnisstand zumindest Stromkreise für Waschmaschine/Trockner und Kellerraum mit den zugehörigen LS-Schaltern (Sicherungen) eingebaut werden. Hätte gedacht, dass dann dort an die Kellerraum-Sicherung auch sowas wie der Kasten mit dem Modem dran dürfte.

    Siehe hier (Stand 2019) Abschnitt "Anlagenseitiger Anschlussraum" - gilt das noch? (ist aber off-topic)

    2 Mal editiert, zuletzt von TranDo (20. Mai 2024 um 13:35) aus folgendem Grund: Link ergänzt

  • TranDo
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    • 20. Mai 2024 um 13:29
    • #115
    Zitat von Schnurz

    Inhouse Speedpipes verlegt werden könnten. Diese Art des Anschlußes wird evtl. irgendwann mal kommen.

    Dann kann Abwarten ja durchaus sinnvoll sein.

    Danke übrigens für den Hinweis mit dem innenverkleideten Rohr, falls wir doch Rohr vorbereiten müssen, nehme ich dann zumindest das richtige. Optisch wäre das, wenn wir es durch die Trockenbauwände bekommen, das beste. Da habe ich dir aber auch nie widersprochen ;)

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    • 20. Mai 2024 um 14:00
    • #116
    Zitat von TranDo

    :o ist damit der Zählerschrank gemeint? Denn dort dürfen nach meinem Kenntnisstand zumindest Stromkreise für Waschmaschine/Trockner und Kellerraum mit den zugehörigen LS-Schaltern (Sicherungen) eingebaut werden. Hätte gedacht, dass dann dort an die Kellerraum-Sicherung auch sowas wie der Kasten mit dem Modem dran dürfte.

    Ja, das ist der Zählerschrank. Nach Auskunft meines Elektrikers, er brachte das glaubwürdig 'rüber, hat es vor einigen Jahren eine diesbezügliche VDE Richtlinie gegeben. In EFH spielt das nun nicht gerade eine so wichtige Rolle, im MFH wird im Schadensfall genauer hingeschaut. Vor allem, wenn es Mieter betrifft.

    Aber noch einmal: es geht um Einbauten in den Zählerschrank. Was im separaten Kellerraum an das Stromnetz angeschlossen wird, hat damit nichts zu tun.

  • HubeBube
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    • 20. Mai 2024 um 14:06
    • #117
    Zitat von TranDo

    Danke übrigens für den Hinweis mit dem innenverkleideten Rohr, falls wir doch Rohr vorbereiten müssen, nehme ich dann zumindest das richtige.

    Für Trockenbau ist auch das folgende Wellrohr mit 25 mm Durchmesser geeignet: https://www.fraenkische.com/de-DE/product/fby-el-f-schwarz

  • Schnurz
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    • 20. Mai 2024 um 14:35
    • #118
    Zitat von HubeBube

    Für Trockenbau ist auch das folgende Wellrohr mit 25 mm Durchmesser geeignet: https://www.fraenkische.com/de-DE/product/fby-el-f-schwarz

    Hat aber den Nachteil, das sich die Stecker des fertigen GF-Kabels an der inneren Wellung verhaken können. Genau deshalb hat das andere Rohr die Innenverkleidung.

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  • HubeBube
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    • 20. Mai 2024 um 15:22
    • #119

    Das Einziehen des fertig konfektionierten Gf-Kabels hat in den von mir verlegten 12 Metern dieses Wellrohres mit einer Einziehhilfe von Würth wunderbar funktioniert...

  • Schnurz
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    • 20. Mai 2024 um 15:49
    • #120
    Zitat von HubeBube

    Das Einziehen des fertig konfektionierten Gf-Kabels hat in den von mir verlegten 12 Metern dieses Wellrohres mit einer Einziehhilfe von Würth wunderbar funktioniert...

    Herzlichen Glückwunsch.

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