UGG will inhouse verkabeln, sonst kein Anschluss - Was tun im 4-Parteien-Haus?


  • Ich wohne in einem Haus mit 4 Wohnungen (3 Eigentümer). 2022 wurde mir für meine Wohnung ein UGG-Anschluss verkauft, seit ca. 1 Jahr kommt neben dem Haus ein dünnes Rohr mit einer grünen Faser aus dem Boden.

    Auf Nachfrage sagt die UGG-Hotline, der Hausanschluss würde aber nicht weitergebaut, weil kein Auftrag für ein Mehrfamilienhaus vorliegt, denn ab 4 Wohnungen wird prinzipiell immer von UGG eine Inhouse-Verkabelung zu GF-TAs in jeder Wohnung durchgeführt, und ohne den enstprechenden Auftrag von mir bzw. der Eigentümergemeinschaft wird niemand angeschlossen.

    Problem 1: 3 Bewohner, die auf Glasfaser keinen Wert legen, bekommen Bauarbeiten in ihren Räumen zugemutet. Organisatorisch schwierig, aber lösbar.

    Problem 2: Das Haus ist ein umgebauter Bauernhof. Die Wohnungen haben unterschiedliche Grundrisse und auch die Treppe ist kompliziert. Ich selbst habe keine Idee, wie man die 2 oberen Wohnungen mit vertretbarem Aufwand erreicht. Auf die Frage, welche Rohre oder Kabelkanäle nötig seien, sagte die Hotline, "nur" 20mm Durchmesser =O!

    Ich habe nun Angst, dass ein UGG-Sub ohne Rücksicht auf Verluste 20mm-Panzerrohre mit Klemmschellen kreuz und quer über Putz durch Treppenhaus und Wohnzimmer nach oben verlegt und dafür womöglich noch Aufpreise wegen Mehraufwand fällig werden (das Formular hat dafür eine Klausel). Eine Verlegung außen ist wegen Denkmalschutz schwierig (wird lt. Hotline aber sowieso nicht gemacht, weil "das bei Glasfaser nicht geht" :/.)

    Kann mir jemand von euch also sagen, wie eine von UGG durchgeführte Inhouse-Verkabelung praktisch aussieht? Im Netz findet man nur hübsche Prinzipskizzen. Inwiefern ist die Leitungsführung verhandelbar und mit wem (bei der Hausbegehung?)? Sind die Hausbegeher fachlich fit und kreativ bei der Lösungsfindung? Sind wirklich 20mm nötig?

    Mein Ansatz wäre, die GF-TAs in die Keller zu legen und wenn jemand in den oberen Wohnungen doch noch Glasfaser will, hängt man den ONT im Keller daneben und geht mit Cat.7 weiter in die Wohnung. Dafür sind immerhin keine 20mm Rohr nötig. Meint ihr, UGG lässt sich darauf ein?

    Oder gibt es irgendeine Möglichkeit, UGG doch dazu zu bewegen, keine Inhouse-Verkabelung durchzuführen? Die Grenze "bis 3 Wohneinheiten Sache der Eigentümer" vs. "ab 4 Wohneinheiten zwingend UGG, sonst kein Anschluss für niemanden" ist ja rein willkürliche UGG-Geschäftspolitik.
    Und aufgrund des Fehlers vom Anfang liegt eine Faser eben auch schon da, es ist faktisch Unsinn von UGG, nicht wenigstens die dann auch gewinnbringend für meinen Vertrag zu nutzen.

  • sagte die Hotline, "nur" 20mm Durchmesser

    Also z.B. dieses hier und im Keller KuPa. Kann man selber verlegen oder durch einen versierten Elektriker vorbereiten lassen.

    die GF-TAs in die Keller zu legen und wenn jemand in den oberen Wohnungen doch noch Glasfaser will, hängt man den ONT im Keller daneben und geht mit Cat.7 weiter in die Wohnung.

    Widerspricht aber den Regelungen des §73 Abs. 1 des TKG: "Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer
    zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt;..." Wenn das im Keller installiert wird, ist der Zugriff nicht im Verfügungs- und Zugriffsbereich des jeweiligen Endnutzers und damit prinzipbedingt nicht vor Manipulation geschützt. Im Treppenhaus sind bei Aufputzverlegung aus Brandschutzgründen Metallkanäle zu verwenden.

    Falls schon Leerrohre für Telekommunikation verwendet werden, kannn man auch überlegen in diese Leerrohre Inhouse-Speedpipes einzuziehen. Evtl. passen diese ja zusätzlich in die vorhandenen Leerrohre (neben die Kabel). Dann läßt man das Ende einfach in eine nachträglich zu installierende Leerdose neben der derzeit vorhandenen enden und läßt die GF-TA dann dort montieren.

  • Vom Grundsatz ist das im TKG § 73
    Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen in Absatz 1 geregelt:

    Zitat

    Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.

    D.h. erst einmal hast Du das Weisungsrecht an welche Stelle der Gf-TA montiert wird. Natürlich muss die Stelle dafür geeignet sein.

    Nun kann der Provider dem nachkommen oder aber den Ausbau komplett ablehnen. Das Recht hierzu hat er.

    Wie immer in solchen Fällen ist ein kooperatives Vorgehen das Mittel der Wahl. Warum formulierst Du nicht ein freundliches Schreiben an UGG und stellst die Dinge so dar, wie Du oben geschrieben hast?

    Wenn ihr eine WEG seid und einen Verwalter bestellt habt, dann kann nur dieser die entsprechenden Verträge abschließen, das nur nebenbei erwähnt.

    Ich würde an deiner Stelle den Weg über die Schriftform wählen, sicher gibt es bei UGG auch eine Abteilung für Bauherren. Diese ist dein richtiger Ansprechpartner. Die Hotline ist, wie bei vielen anderen Mitbewerbern ebenfalls, nicht für solche Anfragen qualifiziert, leider.

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  • Die Grenze "bis 3 Wohneinheiten Sache der Eigentümer" vs. "ab 4 Wohneinheiten zwingend UGG, sonst kein Anschluss für niemanden" ist ja rein willkürliche UGG-Geschäftspolitik.

    Bei nächsten Haus sind es dann 5 WE, beim übernächsten 6 usw.

    Irgendwo ziehen sie die Grenze und die wollen sie einhalten.

    Sind wirklich 20mm nötig?

    Ja. Denn im Regelfall werden fertige Kabel mit montierten GF-Steckverbindern verwendet und die benötigen dieses Maß und an sich auch glatte Innenwand, sonst verhaken sich die Stecker beim einziehen.

  • Wenn das im Keller installiert wird, ist der Zugriff nicht im Verfügungs- und Zugriffsbereich des jeweiligen Endnutzers

    Doch schon, oder? Ich schrieb ja "in die Keller", meinte die zu den jeweiligen Wohnungen gehörenden, abschließbaren Kellerräume.
    Danke aber schon mal für den Hinweis.

    Bei nächsten Haus sind es dann 5 WE, beim übernächsten 6 usw.

    Meines Erachtens könnte immer zur Wahl gestellt werden, ob die Inhouse-Verkabelung in einem Rutsch von UGG oder nach Bedarf von den Installateuren der Eigentümer gemacht wird, unabhängig von der Zahl der WEs. Machen sie halt nicht, schade.

    Wie immer in solchen Fällen ist ein kooperatives Vorgehen das Mittel der Wahl. Warum formulierst Du nicht ein freundliches Schreiben an UGG

    Ja gerne, wenn das Aussicht auf Erfolg hat? Ich wollte vorab hier fragen, ob das bei der Hausbegehung eh (freundlich kooperativ) erörtert wird, dann brauche ich weiter nichts zu machen, oder ob, sobald das Formular unterschrieben ist, UGG entscheidet, wie das Haus hinterher aussieht :) Die Hotline fand ich nicht sehr kooperativ, und wenn das Schreiben bei denselben Leuten landet, ist nichts gewonnen.

    Falls schon Leerrohre für Telekommunikation verwendet werden, kannn man auch überlegen in diese Leerrohre Inhouse-Speedpipes einzuziehen.

    Leerrohre gibt es nicht. Kann man die Speedpipes auch ohne Rohr verlegen, so wie andere Installationskabel? Und widerspricht das nicht deiner Aussage mit den fertig konfektionierten Leitungen mit Steckern, oder hab ich das falsch verstanden?

    Metallkanäle im Treppenhaus: Ok danke, das wäre dann ein Argument, nicht durchs Treppenhaus zu gehen, weil teuer.

    Hat denn jemand schon mal eine von UGG durchgeführte Inhouse-Verkabelung gesehen und kann Fotos posten?

    Einmal editiert, zuletzt von TranDo (18. Mai 2024 um 12:51)

  • Man braucht die 20mm Hore für die Durchführung der Stecker am Anfang/Ende des Kabels. - Das Kabl selbst ja keine 5 mm Durchmesser.

    Die UGG will einfach in Mehrfamilienhäusern (mit mehr als 3 Wohneinheiten) nicht 10 Mal anrücken müssen, um nach und nach die Wohnungen versorgen zu können.

    Ihr müsst euch ja auch darüber im Klaren sein, dass die Kosten sehr moderat gewählt sind.

    Wo ist denn das Problem bei euch in der WEG sowas in einer Eigentümerversammlung mla klarzustellen, dass der Ausbau nur komplett im Haus stattfinden wird.

    Ich persönlich hatte hier wohl vor 3 Jahren nur "Glück", dass es diese Regelung von der UGG noch nicht gab. - Ich habe einen UGG Anschluss, in einem 7er WEG Wohnhaus mit 7 Eigentümern, teilweise vermietet, teilweise wohnen die Eigentümer auch selbst in ihren Wohnungen.

    Normalerweise geht die UGG in den Hausflur, und zieht von dert vom Keller ins Dach einen Kabelkanal, und verzweigt, dann auf jedem Stock die Glasfaser in einem Kanal in jede Wohneinheit. - Aber jedes Haus ist anders, und sowas wird genau bei der Hausbegehung durch die UGG vor Ort besprochen.

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  • Wo ist denn das Problem bei euch in der WEG sowas in einer Eigentümerversammlung mla klarzustellen, dass der Ausbau nur komplett im Haus stattfinden wird.

    Daran, dass keiner der anderen Eigentümer Interesse daran hat. Sollte die UGG wirklich diese Bedingung haben, ist das Projekt auch gerade bei mir gestorben, denn ich bin einer von 11 :(

  • Ich persönlich hatte hier wohl vor 3 Jahren nur "Glück", dass es diese Regelung von der UGG noch nicht gab ...

    Normalerweise geht die UGG in den Hausflur, und zieht von dert vom Keller ins Dach einen Kabelkanal, und verzweigt, dann auf jedem Stock die Glasfaser in einem Kanal in jede Wohneinheit.

    Kannst Du etwas über die verwendeten Kabelkanäle sagen (Form, Abmessungen, Material, Farbe, Eckwinkel?, Hersteller).

  • Ja gerne, wenn das Aussicht auf Erfolg hat? Ich wollte vorab hier fragen, ob das bei der Hausbegehung eh (freundlich kooperativ) erörtert wird, dann brauche ich weiter nichts zu machen, oder ob, sobald das Formular unterschrieben ist, UGG entscheidet, wie das Haus hinterher aussieht :) Die Hotline fand ich nicht sehr kooperativ, und wenn das Schreiben bei denselben Leuten landet, ist nichts gewonnen.

    Die Hausbegehung hat ja gerade den Sinn, dass hierbei die Montageorte von HÜP und Gf-TA inkl. Leitungswege besprochen, definiert und mit Fotos belegt festgehalten werden. Du solltest auf die Aushändigung des Begehungsprotokolls bestehen. Das unterschreibst Du üblicherweise und damit ist alles rechtsverbindlich für Auftraggeber und Auftragnehmer!

    Hotlines sind so eine Sache. Sobald es nur um Rücksetzungen von Passwörtern oder Vertragsverlängerungen geht, ist alles prozesstechnisch abgedeckt. Alles darüber Hinausgehende ist weit weg von dem was als "operative Exzellenz" bezeichnet wird.

    Leerrohre gibt es nicht. Kann man die Speedpipes auch ohne Rohr verlegen, so wie andere Installationskabel? Und widerspricht das nicht deiner Aussage mit den fertig konfektionierten Leitungen mit Steckern, oder hab ich das falsch verstanden?

    Von der Selbstverlegung von Speedpipes würde ich grundsätzlich Abstand nehmen, es sei denn, das dies mit dem TKG Unternehmen abgesprochen ist. In Speedpipes muss das Glasfaserkabel eingeblasen werden und ich gehe davon aus, das jedes Unternehmen nur seinen Hersteller der Mikrokabelrohre aus Gründen evtl. Gewährleistungsansprüche zulässt.

    Metallkanäle im Treppenhaus: Ok danke, das wäre dann ein Argument, nicht durchs Treppenhaus zu gehen, weil teuer.

    Das kann durchaus aus Brandschutzgründen vorgeschrieben sein. Metallkanâle von beispielsweise Niedax sind auch nicht so teuer, 2 Meter LFK-Kanal stahlblech LLK 16.030 R 16x30 reinweiss kosten ca. 12,50€

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  • Kannst Du etwas über die verwendeten Kabelkanäle sagen (Form, Abmessungen, Material, Farbe, Eckwinkel?, Hersteller).

    Nein, kann ich nicht. - Bei uns im Haus gab es diese Regelung vor 3 Jahren eben noch nicht. - Ich selbst habe die Kabelkanäle vom Keller zu mir in die Wohnung selbst verlegt. - Die UGG musste dann nur noch den APL im Keller setzen, und die Glasfaser in mein Leerrohr einziehen, und den ONT setzen. - Wobei ich den ONT auch nicht nutze, sondern eine Fritzbox 5590 Fiber.

  • Wo ist denn das Problem bei euch in der WEG sowas in einer Eigentümerversammlung mla klarzustellen, dass der Ausbau nur komplett im Haus stattfinden wird.

    Ich möchte vorher möglichst viele Informationen sammeln, wie es hinterher aussehen wird, damit ich den anderen Parteien - die derzeit kein gesteigertes Interesse an dem Ausbau haben - ein tragfähiges Konzept vorstellen kann. Am besten nach dem Motto "wird man gar nicht sehen und kostet euch nichts" ;)

    Optimalerweise halt, bevor das Formular unterschrieben wird, denn dafür muss in der WEG ja schon Einigkeit herrschen.

    Ich persönlich hatte hier wohl vor 3 Jahren nur "Glück", dass es diese Regelung von der UGG noch nicht gab.

    Genau, das hatte ich hier im Forum gelesen und so kam ich drauf, hier mal zu fragen.

  • "Nichts Kosten" ist falsch. - Wenn ich nicht irre Kostet der Anschluss in ienme Mehrfamilienhaus ( 4 Wohnheiten und mehr). 200 EUR pro Anschluss für die Wohnungen, die KEINEN ISP Vertrag abschlißen wollen.- Der Ausbau kostet für die Einheiten nichts, die gleichzeitig auch einen ISP Tarif mit einem der UGG Partner abschließen.

    Für diese Wohneinheiten wird dann eine Glasfaserdose in der Wohnung gesetzt und anscglossen an den APL, aber nichts weiter.

    Ich habe DSL seit 2003, und habe mit DSL Light (0,384 Mbit) angefangen. - Damals wars ja ja noch irgendwie ok, wenn man von ISDN geupgraded hat, aber wer kann heute mit 0,4 Mbit noch was anfangen? - Die benötigte Bandbeite für "das tägliche arbeiten" ist seit dem immer weiter gewachsen, und da die Datenmengen ja auch immer weiter wachsen (höhere Videoaufläsungen 4K statt SD), ets wird das wohl auch in Zukunft mehr werden. - Ich habe damals noc über Satellit TV empfangen, seit mindestens 10 Jahren habe ich entweder Telekom Entertain oder Sky per IP-TV bezogen. - Läuft einwandfrei.

    Home-Office mit Video-Konferenzen ohne stabilen, und schnellen Internetanschluss - keine Chance.

    Und nein, ich habe auch keine Ahnung, was die nächsten 20 Jahre da noch alles auf uns zukommt.

    Dazu kommt auch noch. - Wenn wir mal wieder einen entspannteren Wohnungsmarkt haben sollten, dann können Faktoren, wie eine verfügbare Internet-Bandbreite durchaus entscheident sein.

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  • Sollte die UGG wirklich diese Bedingung haben, ist das Projekt auch gerade bei mir gestorben, denn ich bin einer von 11 :(

    Dann bin ich gespannt, wie es bei dir ausgeht, berichte mal bitte.

    Wie gesagt, bei uns kommt vermutlich erschwerend hinzu, dass das Haus ziemlich verbaut ist und es mit einem Kabelkanal stracks durch von unten bis oben nicht getan ist.

  • Metallkanäle im Treppenhaus: Ok danke, das wäre dann ein Argument, nicht durchs Treppenhaus zu gehen, weil teuer.

    Dies wird grundsätzlich von Netzbetreiber erledigt.

    Daran, dass keiner der anderen Eigentümer Interesse daran hat. Sollte die UGG wirklich diese Bedingung haben, ist das Projekt auch gerade bei mir gestorben, denn ich bin einer von 11 :(

    Nein ist es nicht. Wenn du Glasfaseranschluss bestellst, bekommst du den auch, es sei denn ihr habt schon KoaxilGiga oder wie auch immer die genannt wird. Nach dem aktuellen WEG ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, mindestens einen Highspeed-Zugang zuzulassen. Sie können nur noch über das wie der Baumaßnahmen und den möglichen Mehrkosten entscheiden.

  • "Nichts Kosten" [...] 200 EUR

    Schlimmstenfalls könnten die, die unbedingt wollen, für die, die partout nicht wollen, das Geld ja bezahlen.

    Deine Argumente (Home Office, Wohnungsmarkt, ...) sind natürlich alle richtig, gerade bei uns auf dem Dorf. Aber falls die Alternativen z.B. wären, entweder DSL und ein "schönes" Treppenhaus oder Glasfaser und ein durch die Installation verschandeltes Treppenhaus zu haben, würde ich auch erstmal zweifeln.

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  • Nach dem aktuellen WEG ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, mindestens einen Highspeed-Zugang zuzulassen.

    Ja, aber muss sie auch Baumaßnahmen in allen Wohnungen zulassen, weil der Glasfaser-Anbieter zur Bedingung macht, dass entweder alle Wohnungen verkabelt werden oder keiner im Haus einen Anschluss bekommt?

    Das ist meines Erachtens eine Lücke, die WEG darf dem Eigentümer gegenüber nicht ablehnen, aber der Anbieter darf anscheinend der WEG gegenüber ablehnen, wenn er nicht gleich in alle Wohnungen Leitungen legen darf!

    Einmal editiert, zuletzt von TranDo (18. Mai 2024 um 15:36) aus folgendem Grund: Klarstellung, Hervorhebung ergänzt

  • Nach dem aktuellen WEG ist die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, mindestens einen Highspeed-Zugang zuzulassen. Sie können nur noch über das wie der Baumaßnahmen und den möglichen Mehrkosten entscheiden.

    So ist das nicht ganz korrekt wiedergegeben!

    Jeder Eigentümer kann einen Anschluss verlangen, die Gemeinschaft kann über das wie des Ausbaus bestimmen (man muss allerdings auch keine schlafenden Hunde wecken). Die entstehenden Kosten trägt derjenige Eigentümer, der den Ausbau verlangt.

    Wohnungseigentumsgesetz, WEG § 20
    Bauliche Veränderungen, Absatz 2:

    Zitat

    Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die

    ...

    4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.

    Wohnungseigentumsgesetz, WEG § 21
    Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen, Absatz 1:

    Zitat

    Die Kosten einer baulichen Veränderung, die einem Wohnungseigentümer gestattet oder die auf sein Verlangen nach § 20 Absatz 2 durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt wurde, hat dieser Wohnungseigentümer zu tragen. Nur ihm gebühren die Nutzungen.

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  • Das ist meines Erachtens eine Lücke, die WEG darf dem Eigentümer gegenüber nicht ablehnen, aber der Anbieter darf anscheinend der WEG gegenüber ablehnen, wenn er nicht gleich in alle Wohnungen Leitungen legen darf!

    Das ist keine Lücke, sondern ganz normale Angebotsabgabe und Angebotsannahme. Es kann niemand zur Annahme eines Angebotes gezwungen werden.

  • Das ist keine Lücke, sondern ganz normale Angebotsabgabe und Angebotsannahme. Es kann niemand zur Annahme eines Angebotes gezwungen werden.

    Die Frage ist dann nur. - Baut die UGG auch aus, wenn einzelne Eigentümer den Zugang zu ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus verweigern? (WEG mit mehr als 4 Wohneinheiten.). Scheinbar ja nicht.