dass es da nochmals eine Revision des TKG gibt, um solche unsinnigen Hürden wie in deinem Fall zu vermeiden.
Das ist nicht unsinnig. Das wäre genau so, wenn die TAE grundsätzlich im Keller verbaut sind. Wie dann das DSL in die Wohnung kommt? Egal.
Der passive Anschluß (Gf-TA) soll im Grunde genommen, jedenfalls bei MFH, in den jeweiligen Wohnräumen des Endkunden installiert sein. Wie z.B. in einem Multimedia-Verteiler in den Wohnungen wie er auch hier beschrieben ist.