UGG will inhouse verkabeln, sonst kein Anschluss - Was tun im 4-Parteien-Haus?

  • dass es da nochmals eine Revision des TKG gibt, um solche unsinnigen Hürden wie in deinem Fall zu vermeiden.

    Das ist nicht unsinnig. Das wäre genau so, wenn die TAE grundsätzlich im Keller verbaut sind. Wie dann das DSL in die Wohnung kommt? Egal.

    Der passive Anschluß (Gf-TA) soll im Grunde genommen, jedenfalls bei MFH, in den jeweiligen Wohnräumen des Endkunden installiert sein. Wie z.B. in einem Multimedia-Verteiler in den Wohnungen wie er auch hier beschrieben ist.

  • Das ist nicht unsinnig. Das wäre genau so, wenn die TAE grundsätzlich im Keller verbaut sind. Wie dann das DSL in die Wohnung kommt? Egal.

    Der passive Anschluß (Gf-TA) soll im Grunde genommen, jedenfalls bei MFH, in den jeweiligen Wohnräumen des Endkunden installiert sein. Wie z.B. in einem Multimedia-Verteiler in den Wohnungen wie er auch hier beschrieben ist.

    Bei Neubauten alles schön und gut. Bei älteren Bestandsbauten, die nicht komplett umgekrempelt werden sollen (kernsaniert, o.ä.) ist das tatsächlich für meinen Geschmack sinnbefreit, eine Verkabelungs- und Installationsart im Gebäude zwingend mit GF vorzuschreiben.

    Wenige im Alltag dürfte es interessieren:

    - wo ein ONT untergebracht wird

    - ob das über Cat Kabel, G.Fast oder direkt über Glasfaserkabel geschieht, so lange die gebuchte Leistung in der Wohnung ankommt. ;)

  • Es geht im TKG nicht um das Vorschreiben einer bestimmten Technologie! Es ist lediglich vorgeschrieben, das ein ortsgebundenes Providernetz am passiven Netzabschluss endet. Wo dieser liegt ist dem Gesetzgeber erst einmal wurscht. Es wird lediglich bestimmt, das dieser an einer mit dem Nutzer vereinbarten und geeigneten Stelle liegen muss.

    Aus Gründen der Praktikabilität ist das in MFH in der jeweiligen Wohnung. Aus Gründen der Datenintegrität und letztlich Kompromittierungssicherheit schließt das einen der Allgemeinheit zugänglichen Ort aus. Es sei denn dieser passive Abschluss ist eingehaust und nur dem jeweiligen Nutzer zugänglich.

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  • Man sollte bedenken, dass die Installation auf Jahrzehnte ausgelegt wird.

    Ich kann mich noch erinnern, dass in meinem Elternhaus das Telefon fest mit der "Telefondose" verbunden war. Irgendwann kam jemand von der Post/Telekom und hat die Dose gegen eine TAE-Dose getauscht (damit dann etwas neueres als das alte grüne Telefon angeschlossen werden konnte). Da war das Telefon aber schon Jahrzehnte in Betrieb und die Leitung hat danach bis zum Abriss des Hauses noch seine Dienste für ISDN und später DSL geleistet.

    Was ich damit sagen will: Was man heute baut, wird auf lange Sicht vermutlich so bleiben. ONTs sind heute bereits Übergangslösungen, die ihre Daseinsberechtigung haben. Schaut man sich in anderen Ländern um, dann ist dort selbstverständlich eine Gf-Dose in der Wohnung gesetzt und daran ist direkt (der sehr grottige Provider-) Router angeschlossen.

  • Das schließt jedoch Kompromittierung nicht aus!

    sentry0815 Nur ein Fallbeispiel:

    1. GF-TA im Mieterkeller (der Allgemeinheit nicht zugänglich)
    2. ONT im Mieterkeller (ausreichende Stromversorgung vorausgesetzt)
    3. Mindestens Cat 6 Verkabelung in die Mieterwohnung
    4. Du bist Mieter und kein Eigentümer

    Du meldest bei Provider P eine Störung. Der Provider P schickt Techniker T. T stellt am passiven Netzabschluss und Zwangs-ONT keine Störung fest. -> entsprechende Rechnung über Einsatz von T wird an den Kunden K durch Provider P gestellt.

    Kunde K meldet nun Störung an Vermieter V. Dieser ist in Urlaub oder nicht technikaffin und gibt das im Idealfall sofort an Elektriker E weiter, der in Urlaub ist. Entstörung nach TKG §58 kannst Du nicht geltend machen, sondern musst versuchen (wenn es hart auf hart kommt) zivilrechtlich gegen Vermieter V vorzugehen. Viel Spaß dabei...

    Ist nun nachvollziehbar, warum der passive Netzabschluss in die Wohnung gehört?

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  • Das schließt jedoch Kompromittierung nicht aus!

    sentry0815 Nur ein Fallbeispiel:

    1. GF-TA im Mieterkeller (der Allgemeinheit nicht zugänglich)
    2. ONT im Mieterkeller (ausreichende Stromversorgung vorausgesetzt)
    3. Mindestens Cat 6 Verkabelung in die Mieterwohnung
    4. Du bist Mieter und kein Eigentümer

    Du meldest bei Provider P eine Störung. Der Provider P schickt Techniker T. T stellt am passiven Netzabschluss und Zwangs-ONT keine Störung fest. -> entsprechende Rechnung über Einsatz von T wird an den Kunden K durch Provider P gestellt.

    Kunde K meldet nun Störung an Vermieter V. Dieser ist in Urlaub oder nicht technikaffin und gibt das im Idealfall sofort an Elektriker E weiter, der in Urlaub ist. Entstörung nach TKG §58 kannst Du nicht geltend machen, sondern musst versuchen (wenn es hart auf hart kommt) zivilrechtlich gegen Vermieter V vorzugehen. Viel Spaß dabei...

    Ist nun nachvollziehbar, warum der passive Netzabschluss in die Wohnung gehört?

    Da wir alle Eigentümer sind, greift der letzte Fall Vermieter- Mieter sowieso nicht:

    Keinen stört hier ein separater ONT/Medienkonverter, so lange wir die eigenen bevorzugten Router verwenden können.

    Umsetzung:

    • abschließbarer Technikraum
    • jede Wohneinheit separat ein abschließbares Gehäuse mit ONT
    • einzelne Steckdosen mit jeweiligen Stromzähler für die drei Einheiten.

    Keine der drei Parteien würde hier akzeptieren, dass die bestehende Hausverkabelung nochmals verändert werden muss.

    Das haben wir bereits besprochen. Falls ein "Überbauer" hier auftauchen sollte und dies vorgeben sollte als einzige Möglichkeit der Umsetzung nach dem aktuellen TKG, würde niemand von den drei Eigentümern einen Vertrag für einen weiteren Ausbau unterzeichnen.

    Im MFH > drei oder vier Wohneinheiten sehe ich die Sache doch recht ähnlich zur hier vorherrschenden Meinung. Da sind die ONTs im Keller deutlich weniger praktikabel.


    Was die Störungssuche angeht. Da hätten wir eben Pech mit unseren Cat-Kabeln.

    Allerdings wäre dies auch der Fall, wenn die Inhaus-Verkabelung sowieso auf die Eigentümer abgewälzt wurde beim Ausbau und dann eine Störung in der nicht vom ISP verlegten Glasfaserleitung vermutet wird. Da kann man dann ebenfalls selber wieder ran...

  • Gibts da echt jemanden, der den ONT in Den Keller längt? - Warum keine Glasfaser vom Keller in Die Wohnung legen, und dann dort mit einem ONT, oder einem Fiber-Router (z.b. Fritzbox 5530 Fiber / 5590 Fiber die Glasfaser erst in der Wohnung enden lassen.

    Das Glasfaserkabel ist (bis auf den Stecker) ja deutlich dünner als jedes Netzwerkkabel (Cat 5 aufwärts), das ich kenne, und eine gute Abschirmung besitzt. - Und am Geld kann es ja beim LC/APC Glasfaserkabel ja nicht liegen, da kostet der Meter ja auch keinen Euro.

    PS: Als Erzänzung. - Also ein OT frist jetzt nicht die Massen an Strom. - Der ONT gönnt sich ca 4 Watt. - Es bleibt jettzt jedem Selbst überlassen, auszurechnen, was ein ONT bei 4 Watt so im Jahr bei 8760 Jahresstunden so kostet.

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  • An bestehende Stromzähler oder kommen extra dafür drei hin?

    Die sind nicht an bestehende Stromzähler angeschlossen. Es sind einfach Steckdosen mit digitalem Stromverbrauch im gemeinschaftlichen Technikraum. Alles weitere (ob sie geeicht sind oder nicht) interessiert uns als Eigentümergemeinschaft einvernehmlich nicht besonders.

    Hauptsache GF kam mit wenig Aufwand in unsere Wohnungen - und so sollte es auch für die Allgemeinheit in MFH gelten, sonst wird das nichts mit dem "schnellen" Tempo für den Glasfaserausbau.

    Dafür gibt es anhand der gehäuften Beiträge zu diesem Thema in den letzten Monaten, hier und in anderen Foren, zahlreiche Belege.

  • Gibts da echt jemanden, der den ONT in Den Keller längt? - Warum keine Glasfaser vom Keller in Die Wohnung legen, und dann dort mit einem ONT, oder einem Fiber-Router (z.b. Fritzbox 5530 Fiber / 5590 Fiber die Glasfaser erst in der Wohnung enden lassen.

    Das Glasfaserkabel ist (bis auf den Stecker) ja deutlich dünner als jedes Netzwerkkabel (Cat 5 aufwärts), das ich kenne, und eine gute Abschirmung besitzt. - Und am Geld kann es ja beim LC/APC Glasfaserkabel ja nicht liegen, da kostet der Meter ja auch keinen Euro.

    Weil die Cat7 -Verkabelung in zwei von drei Wohnungen bereits Jahre zuvor vorhanden war und nur zufällig durch einen Wasserschaden die dritte Wohnung mit Cat 7 ad hoc versorgt werden konnte... sonst hätte diese dritte Wohnung heute noch keinen Glasfaseranschluss. ;)


    Letztendlich ist es doch völlig egal, ob man im Technikraum den ONT am Strom hat oder in der eigenen Wohnung noch eine Mehrfachsteckdose nutzen muss.

  • Weil die Cat7 -Verkabelung in zwei von drei Wohnungen bereits Jahre zuvor vorhanden war und nur zufällig durch einen Wasserschaden die dritte Wohnung mit Cat 7 ad hoc versorgt werden konnte... sonst hätte diese dritte Wohnung heute noch keinen Glasfaseranschluss. ;)


    Letztendlich ist es doch völlig egal, ob man im Technikraum den ONT am Strom hat oder in der eigenen Wohnung noch eine Mehrfachsteckdose nutzen muss.

    In dem Fall macht das ggf sogar Sinn. - Wie ich geschrieben habe, kostet ein ONT ca 4 Watt an Leistung. - Darauf kan man sicherlich auch Stromkosten berechnen, die dann ein (Teileigentümer) an die WEG zu zahlen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von alex_k (19. Mai 2024 um 17:52)

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  • In dem Fall macht das ggf sogar Sinn. - Wie ich geschrieben habe, kostet ein ONT ca 4 Watt an Leistung. - Sarauf kan man sicherlich auch Stromkosten berechnen, die dann ein (Teileigentümer) an die WEG zu zahlen hat.

    Der hier eingesetzte Genexis (zwei G2110B und ein G2110C) wird sogar mit unter 3 Watt veranschlagt und die Zähler bestätigen das auch.

    Wie gesagt, ob ich ne Fiberbox oder ein ONT + eine Fritz!Box mit abgeschaltetem DSL-Modem nutze (oder gar eine FB4060) macht übers Jahr verteilt keinen signifikanten Unterschied.

  • Da wir alle Eigentümer sind, greift der letzte Fall Vermieter- Mieter sowieso nicht:

    Dabei darf man allerdings nicht vergessen, das Deutschland ein Mieterland ist! Eigentümer sind in der Minderheit. Nach aktuellen Daten sind knapp 58% der Haushalte Mieterhaushalte.

    Umsetzung:

    • abschließbarer Technikraum

    D.h. ein Miteigentümer kann dir den Strom abschalten?

    Bei uns wäre das sogar von den Mietern möglich, jeder Haushalt hat Zutritt zu dem Technikraum. Muss auch so sein, da dort die Stromzähler angebracht sind.

    Um nicht falsch verstanden zu werden: Das sind alles höchst individuelle Situationen und Entscheidungen die getroffen werden müssen und so gut wie alle werden durch das aktuelle TKG abgedeckt. Das manchmal einem selbst das nicht so ganz passt ist durchaus verständlich. Es ist jedoch das Gesamtpaket, das zählt.

  • Dabei darf man allerdings nicht vergessen, das Deutschland ein Mieterland ist! Eigentümer sind in der Minderheit. Nach aktuellen Daten sind knapp 58% der Haushalte Mieterhaushalte.

    D.h. ein Miteigentümer kann dir den Strom abschalten?

    Bei uns wäre das sogar von den Mietern möglich, jeder Haushalt hat Zutritt zu dem Technikraum. Muss auch so sein, da dort die Stromzähler angebracht sind.

    Um nicht falsch verstanden zu werden: Das sind alles höchst individuelle Situationen und Entscheidungen die getroffen werden müssen und so gut wie alle werden durch das aktuelle TKG abgedeckt. Das manchmal einem selbst das nicht so ganz passt ist durchaus verständlich. Es ist jedoch das Gesamtpaket, das zählt.

    Den Strom könnte jeder von uns natürlich abschalten, ganz unabhängig vom Thema Glasfaser.

    Wir brauchen ja keinen Hauswart für drei Eigentümer, die sogar noch miteinander verwandt sind. ^^

    Du hast hier einen nicht unwichtigen Punkt genannt:

    Ich würde mir für diese individuellen Situationen tatsächlich mehr Spielraum in diesem TKG wünschen, egal ob für Mieter oder reine Eigentümergemeinschaften... .

    Manchmal schützt diese neue Umsetzung nicht nur vor Missbrauch oder Unannehmlichkeiten, sondern behindert den Ausbau tatsächlich!

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  • Die UGG würde sich auch glauibe ich einen großen Gefallen tun, wenn sie einfach auch in Mehrfamilienhäusern (4 WE und mehr) einfach nur die Wohnungen anschlißen, die einen ISP Anschluss dazu gebucht haben, ABER bis in den Keller den HÜP schon mit Glasfaser für alle WE mit einer Glafaser+1 Faser pro WE als Ersatz zu versorgen.

    Dann hat die UGG zumindest mal die Verkabelung bis in den Keller, wenn dann noch eine neue Wohneinheit einen Glfaseranschluss möchte, muss nur noch vom keller in die Wohneinheit ein Kabelkanal verlegt werden, und dann die Glasfaser surchgezogen werden, und in der Wohneinheit die Glasfaserdose gesetzt werden.

    Das Problem ist halt auch. - Wer heute in einer Gemeinde einen Anschluß bestellt, der bereits fertig versorgt wurde, dann kann es monate dauern, bis die UGG wieder einen Bautrupp in den Ort zurück schickt, um die dann neuen Anschlüsse zu bauen.

    Bei ist im Ort ist die UGG seit Mai 2021 durch. - Und so lange habe ich den UGG Anschluß schon.

  • Ich würde mir für diese individuellen Situationen tatsächlich mehr Spielraum in diesem TKG wünschen

    Ich sehe nicht, wo das TKG das einschränkt. Es spricht ja explizit davon, dass der passive Netzabschluss gemeinsam definiert wird.

    "Gemeinsam" umfasst natürlich auch den Netzbetreiber.

  • Wer heute in einer Gemeinde einen Anschluß bestellt, der bereits fertig versorgt wurde, dann kann es monate dauern, bis die UGG wieder einen Bautrupp in den Ort zurück schickt, um die dann neuen Anschlüsse zu bauen.

    Das gilt für alle ausbauenden Provider. Wenn es nur Monate dauert, dann ist das sehr schnell. In dem Nachbarortsteil von mir hat es 3 Jahre gedauert, bis der Nachanschluss begonnen hat.

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  • Ich sehe nicht, wo das TKG das einschränkt. Es spricht ja explizit davon, dass der passive Netzabschluss gemeinsam definiert wird.

    "Gemeinsam" umfasst natürlich auch den Netzbetreiber.

    Doch, es schränkt die Bauweise ein (Cat ist verlegefreundlicher als GF) , bzw. die Nutzung alternativer (bestehender) Hausverkabelung ein, wenn auf Biegen und Brechen der passive Netzabschluss tatsächlich innerhalb der Wohnung erfolgen muss.

    In den Bestandsimmobilien mit der alternativen Bauweise stört es wie gesagt auch seit Jahren wohl keinen, ob die ONTs in der Wohnung sind oder im Technikraum/Keller im MFH.
    Von diesen Immobilien gibt es nicht wenige.

    Selbst die Telekom rührt solche Bestandsbauten nicht an, um "die Neuumsetzung" des TKG zu forcieren. Auch das wurde im zugehörigen Forum des "rosa Riesen" in den letzten Monaten erwähnt.