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DG Telefonie nach Anschlussfreischaltung / vorübergehende Rufnummer

  • bluecat
  • 27. April 2024 um 17:13
  • HubeBube
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    • 28. April 2024 um 12:48
    • #21

    Ob die Verpflichtung aus dem TKG oder BGB abgeleitet wird, spielt doch hier gar keine Rolle!

  • frank_m
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    • 28. April 2024 um 12:55
    • #22

    Ob es so einfach ist? Man zahlt ja auch erst ab Portierungsdatum dafür.

  • HubeBube
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    • 28. April 2024 um 13:10
    • #23

    frank_m war es damals bei dir nicht auch so, das die Telefonie mittels einer "Übergangsrufnummer" bis zum Zeitpunkt der Portierung sichergestellt wurde? Erst ab Portierungsdatum wurde auch der Gf-Anschluss berechnet. Allerdings hatten wir damals auch noch automatische Vertragsverlângerungen von 12 Monaten. Das gibt es ja schon seit Ende 2021 nicht mehr.

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  • frank_m
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    • 28. April 2024 um 15:52
    • #24
    Zitat von HubeBube

    frank_m war es damals bei dir nicht auch so, das die Telefonie mittels einer "Übergangsrufnummer" bis zum Zeitpunkt der Portierung sichergestellt wurde?

    Die Phase gabs quasi nicht. Da ich durch einen Umzug einen Nachanschluss hatte und ein Sonderkündigungsrecht bei meinem alten Anbieter (der am neuen Wohnort keinen vergleichbaren Tarif anbieten konnte), war der neue Anschluss quasi vom ersten Tag an auf der Zielrufnummer unterwegs.

  • Schnurz
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    • 28. April 2024 um 16:38
    • #25
    Zitat von HubeBube

    Erst ab Portierungsdatum wurde auch der Gf-Anschluss berechnet.

    Wenn der Kunde eine Portierung wünscht. Im Übrigen war dieser Zeitraum für Kunden, die noch "Restlaufzeit" auf ihrem Altvertrag hatten und diesen eben noch nicht so schnell verlassen konnten. Wer nicht in der MVLZ ist, kann ja innerhalb eines Monats diesen Vertrag verlassen.

    Aber es gibt eben keine Pflicht zur Portierung..

  • frank_m
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    • 28. April 2024 um 16:44
    • #26

    Wenn man einen Neuanschluss beauftragt, dann ist das was anderes. Es war doch wohl offensichtlich, worum es hier ging, denn der TE schrieb ja, dass er die Rufnummernportierung mitbestellt hat. Ich empfehle, die Beiträge auch zu lesen.

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  • bluecat
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    • 2. Mai 2024 um 09:23
    • #27

    Ich habe nun ein Update. Vielleicht ist es auch für zukünftige Kunden interessant.

    Auf mein Ticket hatte ich noch keine Antwort erhalten. Allerdings habe ich am Montag (Samstag war Freischaltung) im Kundenportal ein neues Dokument gefunden das die Rufnummernmitnahme bestätigt (eine Benachrichtigung über neue Dokumente wäre auch ein gutes Feature ;) ). In diesem Dokument waren dann auch die SIP Daten für die vorübergehende Nummer aufgeführt. Also für jede Rufnummer gibt es eigene SIP Daten. Meiner Meinung nach hätte der Prozess Verbesserungspotenzial bzw. der Abruf der SIP Daten könnte auch über das Kundenportal direkt erfolgen.

    Einrichtung hat dann direkt geklappt und Telekom Festnetzrufnummer konnte man einfach über das Telekom-Kundenportal an die vorübergehende DG-Festnetzrufnummer weiterleiten.

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