Vielleicht kommen die Bagger doch wieder

  • Kabel im Treppenhaus, lies mal die Landesbrandschutzvorschriften. Dort wird explizit erwähnt, das Glasfaserkabel wie Stromkabel zu betrachten sind.

    Na ja. Kupfer brennt bei einem Haus oder Wohnungsbrand auch eher nicht. Was brennt, sind die Kunststoffe des Kabelmantels. Ich kann jetzt nicht sagen, ob. z.B. GF-Kabel als FRNC geliefert werden.

  • Glasfaser-Patchkabel von FS.com hat Mantel aus PVC. Die Coax-Kabel, wie der beliebte Kathrein LCD 111 A+, auch. Netztwerkkabel, die ich ohne große Überlegung gekauft habe, war dagegen LSZH.

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  • Wie ist das rechtlich? Wenn ein Anbieter ausbauen möchte, dann geht das ja nur mit Genehmigung von Stadt bzw. Gemeinde. Ist es wirklich so, dass diese alles durchwinken? Warum genehmigt eine Gemeinde einen Überbau, wenn dadurch wieder lange Baustellen entstehen, alles neu aufgerissen wird und gleichzeitig kein objektiver Bedarf da ist? Sind Städte und Gemeinden nicht selbst schuld an dem Drama, wenn sie einen Überbau genehmigen?

    FTTH DG 1000/500 | FRITZ!Box 5590 Fiber | 2 mal FRITZ!Repeater 3000AX als Access Points

  • Wie ist das rechtlich? Wenn ein Anbieter ausbauen möchte, dann geht das ja nur mit Genehmigung von Stadt bzw. Gemeinde. Ist es wirklich so, dass diese alles durchwinken? Warum genehmigt eine Gemeinde einen Überbau, wenn dadurch wieder lange Baustellen entstehen, alles neu aufgerissen wird und gleichzeitig kein objektiver Bedarf da ist? Sind Städte und Gemeinden nicht selbst schuld an dem Drama, wenn sie einen Überbau genehmigen?

    Gilt für den eigenwirtschaftlichen Ausbau: Meines Wissens nach müssen sie den Ausbau genehmigen, solange alle (Bau-) Vorgaben eingehalten werden. Eben auch den Doppel- und Überbau.

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  • Wie ist das rechtlich? Wenn ein Anbieter ausbauen möchte, dann geht das ja nur mit Genehmigung von Stadt bzw. Gemeinde. Ist es wirklich so, dass diese alles durchwinken?

    Alle Anbieter haben Anspruch auf das Wegerecht nach Telekommunikationsgesetz das von der Bundesnetzagentur übertragen wird. Damit haben sie das Recht öffentliche Verkehrswege etc. unentgeltlich zur Verlegung ihrer Leitung zu nutzen. Das kann eine Kommune nicht verbieten. Sicherlich haben sie etwas Einfluss bei den Genehmigungen für die Art und Durchführung der Bauarbeiten, die Aufstellung der Verteilerkästen etc.

    Bei den 3,5 Millionen FTTH-Haushalten für Berlin handelt es sich jetzt erstmal um die Aufsummierung der Pläne der diversen Anbieter. Ob die jetzt alle komplett umgesetzt werden steht natürlich auf einem anderen Blatt. Da gibt es einen Konkurrenzkampf um Stadtviertel. Aber ob Anbieter X ein Stadtviertel wie aktuell geplant 2028 ausbaut wenn es 2026 schon von Anbieter Y ausgebaut wird muss man sehen.

    Auch für ganz Deutschland summieren sich die kommunizierten Ausbauzahlen auf mehr Haushalte als es in Deutschland gibt.