Vielleicht kommen die Bagger doch wieder

  • Im Grunde ist das für die Anbieter das profitabelste Wachstum: bessere Auslastung der schon bestehenden Netze durch Anschluss zusätzlicher Haushalte, bei denen das Netz sowieso schon bis an die Grundstücksgrenze gebaut ist. Insbesondere wenn diese Haushalte sich dann auch noch an den Kosten beteiligen mit einem höheren dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Betrag.

    Deswegen sind die Anbieter ja auch dahinter her, dass die Telekom nicht nur ihr Kupfernetz abschalten darf, sondern auch abschalten muss. Vor allem auch da wo nicht die Telekom sondern die Konkurrenz ausgebaut haben. Man erhofft sich dadurch eine Erhöhung der TakeUp-Rate. Was natürlich nur funktioniert wenn man auch bereit ist zusätzliche Haushalte anzuschließen.

  • Ja, das lohnt sich jedoch nur bei einer gewissen Anzahl. Bis diese Anzahl erreicht ist, damit der sogenannte Nachanschluss stattfindet, dauert es manchmal Jahre. Bei mir in dem Nachbarortsteil sind es 5 Jahre!

    Dem konträr steht die Klage der Verbraucherzentrale NRW, die eine Mindestvertragslaufzeit ab Einreichung des Auftrags starten wissen will. Unabhängig davon, ob ein Anschluss aktiviert ist oder nicht. Sollte die Verbraucherzentrale vor Gericht Recht bekommen, dann wird das auch Auswirkungen auf die Nachanschlussaktivitäten haben. Ich sehe noch nicht, das die Bagger wieder rollen.

    Eher sehe ich, das MFH vermehrt angeschlossen werden. Dort erreicht man mit einem Graben deutlich mehr zahlende Kunden, als bei einem EFH. Freilich muss dann der In-House Glasfaserausbau auf stabile rechtliche Grundlagen gestellt werden. Aktuell wird ein Glasfaserkabel brandschutzrechtlich wie ein Kupferkabel betrachtet.

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  • Der Artikel beschreibt aber sehr schön, wie die Situation sich ändert.

    Ich gebe da keine Prognosen mehr ab. Alte Weisheiten galten noch unter der Prämisse, möglichst viele Homes Passed zu erschließen.

  • Der Artikel beschreibt aber sehr schön, wie die Situation sich ändert.

    Ich gebe da keine Prognosen mehr ab. Alte Weisheiten galten noch unter der Prämisse, möglichst viele Homes Passed zu erschließen.

    Klar, bei den meisten Anbietern liegt der Fokus bisher auf der Erschließung neuer Gebiete, um sich diese zu sichern, solange es noch etwas zu verteilen gibt. Der nachträgliche Anschluss von Nachzüglern hat geringere Priorität. Was auch bedeutet dass man sich dann auf längere Wartezeiten einstellen muss, angesichts der knappen Baukapazitäten.

    Dass aber mittel- bis langfristig alle Anbieter ein Interesse daran haben werden in den Gebieten die sie sich gesichert haben die TakeUp Raten zu erhöhen ist eben auch naheliegend.

    Das rückt bei manchen vielleicht jetzt schon stärker in den Fokus, wenn die Investitionsmittel zur Erschließung neuer Gebiete nicht mehr so reichlich vorhanden sind. Aber das war eben früher oder später zu erwarten.

  • Eher sehe ich, das MFH vermehrt angeschlossen werden. Dort erreicht man mit einem Graben deutlich mehr zahlende Kunden, als bei einem EFH.

    Da hast zwar Grundsätzlich recht, aber es gibt ja auch hier im Forum einige Beiträge über die Schwierigkeiten in einem MFH einen GF Anschluss zu bekommen.

    Angefangen mit Hausbesitzern die kein Interesse haben oder sogar Blockieren, über uneinige Eigentümergemeinschaften (Thema hässliche Kabelkanäle im Treppenhaus) oder auch einfach geringes Interesse bei den Mietern, sodas es für den Anbieter uninteressant ist das Haus anzuschließen.

    Es gab doch auch schon Berichte das ein Anbieter größere MFH beim Erstausbau nicht berücksichtigt, weil man die Aufwändige Inhouseverkabelung nicht machen wollte?

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  • Ja, das Thema kenne ich gut. Grundsätzlich hat sich da ja etwas durch die letzte TKG Novelle geändert: Ein Eigentümer kann den Anschluss der Immobilie und Wohnung verlangen, eine Ablehnung durch die Miteigentümer ist nicht statthaft.

    Wie immer ist es förderlich, den kooperativen Weg zu bestreiten und die Miteigentümer ins Boot zu nehmen. Im Rhein-Main Gebiet baut z.B. die Telekom auch den In-House Bereich auf eigene Kosten mit Glasfaser in MFH aus. Eine konfrontative Möglichkeit gibt es auch, dies bedeutet jedoch die Kostenübernahme des In-House Ausbaus durch den Eigentümer, der die Faser haben möchte.

    Leider muss man viele Verwalter erst proaktiv kontaktieren, von selbst kommen die nicht darauf. Förderlich ist es auch sich als "Glasfaserbeauftragter der Miteigentümergemeinschaft" anzubieten, das klappt dann so gut wie immer.

    Allerdings gilt obiges nur für Eigentümer, Mieter haben aktuell immer noch das Nachsehen. Ich hoffe auf eine weitere Novellierung, die auch Mietern die Möglichkeit zum Glasfaseranschluss eröffnet.

    Ein weiteres Hemmnis sind die, meiner Meinung nach, überzogenen Brandschutzvorschriften für die Verlegung von Glasfaserkabel im Treppenhaus (= Fluchtweg), wenn keine andere Verlegemöglichkeit vorhanden ist. Hier muss eine Einsicht stattfinden, das ein dünnes, nicht stromführendes und unbrennbares Kabel anders zu beurteilen ist, als ein 25 mm dickes 380V Stromabel. Aktuell werden Glasfaserkabel explizit als Stromkabel betrachtet.

  • HubeBube Bei MFH habt ihr hier aller alle nur diese kleinen schnuckligen Häuser im Auge.

    Folgende Situation an viele Stellen in Berlin, aber auch Hamburg, Ruhrpott, Frankfurt oder München.

    Beispiel: Berlin, Märkisches Viertel. Gebaut 1963-1974. Westdeutscher Plattenbau (Beton). 17.000 Wohnungen. Das meiste sind 7 - 14 Geschosser. Aktuell in dem Komplex meines Sohnes (8 Geschosser á 4 Whg, 5 Aufgänge) gibt es nur Kabelfernsehen/Internet von Vodafone. Vor seinem Einzug vor 10 Jahren war schon keine Kupfertelefonleitung mehr auffindbar. Die Koaxial-Leitungen sind aus den 60er, je nach Witterungslage(Feuchtigkeit i. V.m. Mobilfunk) gehen die Bandbreiten extrem in den Keller(10-20 MBit/s). Vodafone legt nur bis ins Haus Koaxial, Rest gehört zum Haus, das fassen sie aus gutem Grund nicht an. ;)

    Die Telekom und Deutsche Glasfaser waren zu Ortsbegehungen. Alle sagen, ja GF bis ins Haus, Weiterverteilung Haussache. In den alten Plattenbauten Leitungen zu legen, ist halt extrem arbeitsintensiv. :evil:

    Aussage der »Deutschen Wohnen«, zu der das Gebäude meines Sohnes gehört: "Sie haben doch 1 GBit/s von Vodafone.“

    Und das sind Stückzahlen (17.000 Whg.), die von den Netzanbietern gerne hochgerechnet werden. Die Telekom legt seit 2 Jahren GF im Märkischen Viertel in die Straßen, nach den Erkenntnissen der verschiedenen Mieterbeiräte ist noch keine Gesellschaft mit In-House-Verkabelung tätig geworden.

    PS: Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs beim Kabelfernsehen ist der größte schwache Sinn. Früher wurde Kabelanschlüsse mit größeren Stückzahlen günstiger. Deutsche Wohnen nimmt 10.000 de von Anschlüssen bei Vodafone oder Tele Columbus ab. Die monatlichen Kosten pro Wohnung lagen bei 4,50 bis 7 €. Jetzt müssen die Mieter sich selber kümmern!!! und zahlen 10 €. Und die 10 € muss man auch zahlen, wenn man nur Internet haben möchte, um darüber fernsehen zu schauen.

    Das Ganze mit dem Wegfall führt außerdem noch dazu, dass zur Zeit Heerscharen von Drückerkolonnen durch die Plattenbauten ziehen. Die meisten Älteren sind damit überfordert und verstehen es nicht.

    Es gibt bei der Sache so gar kein Mehrwert für den Endkunden. Er kann sich ja dadurch nicht seine TV- und Internetanbieter frei aussuchen. Wenn ins Haus Vodafone hereingeht, gibts keinen Anderen.

  • Das schöne am Wegfall des Nebenkostenprivileges ist, dass der Mieter nicht unendlich lange den schon längst abbezahlten NE 4 Ausbau umgelegt bekommt. Dieser wird nämlich beim Bau, so wie die Telefon CuDA, mitverlegt. Deutsche Wohnen und alle anderen großen Immobiliengesellschaften haben jahrelang nichts in die TK Infrastruktur investiert und durch die TKG Novelle wurde "Modernisierungsdruck" aufgebaut.

    Wie dem auch sei, in der Plattenbausiedlungen macht G.fast durchaus Sinn, bei kleineren Einheiten habe ich meine Zweifel.

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  • Es ist doch absehbar, dass DVB-C als Rundfunk stirbt. Wird noch ein bisschen dauern.

    Da kann es den Mietern egal sein, was Vodafone ins Haus legt. Waipu, Magenta TV etc. sind halt die Alternativen.

  • Das schöne am Wegfall des Nebenkostenprivileges ist, dass der Mieter nicht unendlich lange den schon längst abbezahlten NE 4 Ausbau umgelegt bekommt. Dieser wird nämlich beim Bau, so wie die Telefon CuDA, mitverlegt. Deutsche Wohnen und alle anderen großen Immobiliengesellschaften haben jahrelang nichts in die TK Infrastruktur investiert und durch die TKG Novelle wurde "Modernisierungsdruck" aufgebaut.

    Das stimmt leider nur dann, wenn es kein separates NE4 Anbieter gibt:

    TV-Kabel-Zwangsgebühr: Das müssen Verbraucher zahlen
    teltarif.de hat aufgedeckt, dass aufgrund der Struktur der TV-Kabelnetze für viele Bewohner auch nach Juli eine TV-Zwangsgebühr droht. Wir fassen zusammen,…
    www.teltarif.de
  • Ja, das Thema kenne ich gut. Grundsätzlich hat sich da ja etwas durch die letzte TKG Novelle geändert: Ein Eigentümer kann den Anschluss der Immobilie und Wohnung verlangen, eine Ablehnung durch die Miteigentümer ist nicht statthaft.

    Wie immer ist es förderlich, den kooperativen Weg zu bestreiten und die Miteigentümer ins Boot zu nehmen. Im Rhein-Main Gebiet baut z.B. die Telekom auch den In-House Bereich auf eigene Kosten mit Glasfaser in MFH aus. Eine konfrontative Möglichkeit gibt es auch, dies bedeutet jedoch die Kostenübernahme des In-House Ausbaus durch den Eigentümer, der die Faser haben möchte.

    Leider muss man viele Verwalter erst proaktiv kontaktieren, von selbst kommen die nicht darauf. Förderlich ist es auch sich als "Glasfaserbeauftragter der Miteigentümergemeinschaft" anzubieten, das klappt dann so gut wie immer.

    Allerdings gilt obiges nur für Eigentümer, Mieter haben aktuell immer noch das Nachsehen. Ich hoffe auf eine weitere Novellierung, die auch Mietern die Möglichkeit zum Glasfaseranschluss eröffnet.

    Ein weiteres Hemmnis sind die, meiner Meinung nach, überzogenen Brandschutzvorschriften für die Verlegung von Glasfaserkabel im Treppenhaus (= Fluchtweg), wenn keine andere Verlegemöglichkeit vorhanden ist. Hier muss eine Einsicht stattfinden, das ein dünnes, nicht stromführendes und unbrennbares Kabel anders zu beurteilen ist, als ein 25 mm dickes 380V Stromabel. Aktuell werden Glasfaserkabel explizit als Stromkabel betrachtet.

    Beispiel aus MFH wo mein Schwiegervater wohnt: um den Treppenhaus nicht zu verschänden kam eine Idee das Glasfaser durch Aufzugschacht zu verlegen. Das ging nicht aus angeblichen Zuständigkeitsgründen. Am Ende haben sich die Eigentümer gegen Ausbau entschieden.

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  • Die Netzebene 4 (NE 4) wurde unter dem ehemaligen Postminister Schwarz-Schilling eingeführt. Die Idee war eine gute: es sollte die Monopolisierung der Netze bis in der Immobilie selbst für das Koaxkabel verhindern. Als NE 4 Betreiber konnte auch der kleine Radio- und Fernsehbetrieb vor Ort die Koaxkabel verbauen und mit der Bundespost/Telekom Dienste (= Kabelfernsehen) verrechnen. So weit so gut.

    Spätestens mit der Rückkanalfähigkeit war der Meisterbetrieb jedoch überfordert, abgesehen von mir bekannten Betrugsfällen (viele Wohnungen betrieben und abgerechnet, jedoch nur wenige dem Contentanbieter [damals Unitymedia] gemeldet). Durch die zunehmende Internetnutzung über Koaxkabel wurde die Netzebene 4 faktisch von den wenigen großen Kabelnetzbetreibern übernommen.

    Dies nur ein kurze Einlassung über die Historie der NE 4.

  • eine Idee das Glasfaser durch Aufzugschacht zu verlegen. Das ging nicht aus angeblichen Zuständigkeitsgründen.

    Da haben Menschen ohne Ahnung Ideen gehabt!

    In Aufzugsschächten dürfen nur Leitungen verlegt sein, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb des Aufzuges stehen. Mit Zuständigkeiten hat das gar nichts zu tun.

  • Es ist doch absehbar, dass DVB-C als Rundfunk stirbt. Wird noch ein bisschen dauern.

    Da kann es den Mietern egal sein, was Vodafone ins Haus legt. Waipu, Magenta TV etc. sind halt die Alternativen.

    Da hast du es nicht so richtig erkannt.
    Vodafone und Co haben jetzt schon genug Geschwindigkeit anliegen.
    Aber die hausinterne, nicht in Leerrohre liegende, ca. 60 Jahre alte TV-Kabel sind in einem Hochhaus, auf dem auch noch Mobilfunkmasten stehen, das Problem.
    Und die Wohnungsbaugesellschaften interessiert es eine Sch***, kostet ja Geld. Und das bei 17.000 Wohnungen.

    Und es ist so, dass man weiterhin erst einmal die Grundgebühr von 10 € bezahlt, dass der Anschluss vorhanden ist. Und dann kannst du dir, aber nur bei diesem Anbieter, auch noch TV oder Internet dazu kaufen. Vom Preis ist es egal, ob man alles dort kauft oder ein Internet-TV-Dienst nimmt.

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  • Die Netzebene 4 (NE 4) wurde unter dem ehemaligen Postminister Schwarz-Schilling eingeführt. Die Idee war eine gute: es sollte die Monopolisierung der Netze bis in der Immobilie selbst für das Koaxkabel verhindern. Als NE 4 Betreiber konnte auch der kleine Radio- und Fernsehbetrieb vor Ort die Koaxkabel verbauen und mit der Bundespost/Telekom Dienste (= Kabelfernsehen) verrechnen. So weit so gut.

    Spätestens mit der Rückkanalfähigkeit war der Meisterbetrieb jedoch überfordert, abgesehen von mir bekannten Betrugsfällen (viele Wohnungen betrieben und abgerechnet, jedoch nur wenige dem Contentanbieter [damals Unitymedia] gemeldet). Durch die zunehmende Internetnutzung über Koaxkabel wurde die Netzebene 4 faktisch von den wenigen großen Kabelnetzbetreibern übernommen.

    Dies nur ein kurze Einlassung über die Historie der NE 4.

    Das mag sein. Mit wegfall von Nebenkostenprivileg muss man diesen Meisterbetrieben (Grüße an Medicom Dreieich) ein Durchleitungsgebühr für einige Dutzend Meter Kabel kaufen. Bei Vodafone ist TV Connect mindestens nur dann fällig, wenn man Fernsehpaket bucht.

  • Da haben Menschen ohne Ahnung Ideen gehabt!

    In Aufzugsschächten dürfen nur Leitungen verlegt sein, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb des Aufzuges stehen. Mit Zuständigkeiten hat das gar nichts zu tun.

    OK, dann waren es die Vorschriften. Was stört einem ein dünnes, nicht stromführendes Kabel in dem Aufzugsschacht? Sieht sicher besser aus als ein Aufputzkabelkanal im Treppenhaus.

  • Off Topic Anfang: Bei unserem Aufzug hat eine Entlüftung des Aufzugsschachtes gefehlt. Diese wird prozentual von der Größe des Aufzugs bestimmt und hatte in unserem Fall den Querschnitt einer der üblichen Badentlüftungen. Wir waren dazu gezwungen, diese passive Entlüftung nachträglich einzubauen, andernfalls hätte keine Abnahme durch den TÜV erfolgen können. Da es eine Durchführung durch das Dach bedurfte, musste diese Arbeit durch den Dachdecker, der während seiner Arbeit durch einen Mitarbeiter der Aufzugswartungsfirma beaufsichtigt (!) werden musste, durchgeführt. Unnütz zu erwähnen das der Aufseher auch bezahlt werden musste.

    Unser Verwalter hat geschimpft wie ein Rohrspatz: jedes Jahr gibt es neue oder geänderte Vorschriften, welche die laufenden Aufzugskosten unnötig in die Höhe treiben. Off Topic Ende.

    Tja, Kabel im Treppenhaus, lies mal die Landesbrandschutzvorschriften. Dort wird explizit erwähnt, das Glasfaserkabel wie Stromkabel zu betrachten sind. Das war auch gute Lobbyarbeit, genauso wie bei den Aufzugsschächten.

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  • Das mag sein. Mit wegfall von Nebenkostenprivileg muss man diesen Meisterbetrieben (Grüße an Medicom Dreieich) ein Durchleitungsgebühr für einige Dutzend Meter Kabel kaufen. Bei Vodafone ist TV Connect mindestens nur dann fällig, wenn man Fernsehpaket bucht.

    Das ist ein neuer Einfall von Unternehmen, die den Hals nicht voll bekommen und war keinesfalls durch den Gesetzgeber vorgesehen. Evtl. kommt ja noch der Elektrofachbetrieb, der vor 40 Jahren das Telefonkabel verlegt hat und verlangt auch eine Durchleitungsgebühr. Am besten rückwirkend bis zur Erstinbetriebnahme...

  • Tja, Kabel im Treppenhaus, lies mal die Landesbrandschutzvorschriften. Dort wird explizit erwähnt, das Glasfaserkabel wie Stromkabel zu betrachten sind. Das war auch gute Lobbyarbeit, genauso wie bei den Aufzugsschächten.

    Das meine ich genau. Pragmatische Lösungen werden durch teilweise hirntote Vorschriften verhindert :(