FTTH-Ausbau in Privatstraßen, z.T. ohne öffentliche Widmung

  • Hallo,

    ich bin auf der Suche nach Informationen zum Thema "Privatstraße". Habe unter dem Suchbegriff zahlreiche Treffer hier im Forum gefunden, leider nichts, was meine Fragen generell beantwortet.

    Sollte es dazu schon einen Beitrag geben, gern verlinken.

    Folgende konkrete Situation:

    Bei uns sind zwei Unternehmen in der Vorvermarktung für einen Stadtteil, der überwiegend von einer EFH Bebauung geprägt ist. Neben den klassischen städtischen Straßen gibt es hier zwei Formen von Privatstraßen (nach meinen laienhaften Verständnis):

    Variante A)

    Eine Privatstraße, in viele einzelne Flurstücke bis jeweils mittig in der Straße aufgeteilt, im jeweils im 100% Eigentum der anliegenden Eigentümer rechts und links der Straße. Öffentlich gewidmet.

    Variante B)

    Eine Privatstraße, die eine Vielzahl von Grundstücken anbindet. Ein (oder mehrere) Flurstücke, die in Bruchteilen den anliegenden Eigentümern gehören. Nicht öffentlich gewidmet.

    In allen Straßen liegen heute bereits die bekannten Medien: Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Cu-DA. Ohne Kenntnis meinerseits einer grundbuchlichen Sicherung.

    Jetzt entstehen insbesondere in den Privatstraßen der Variante B) Diskussionen, ob ...

    1. ein FTTH-Ausbau auf Anforderung eines einzelnen (Teil-) Eigentümer zulässig sei oder
    2. sich für einen FTTH-Ausbau eine Mehrheit unter den (Teil-) Eigentümern finden muss oder
    3. der FTTH-Ausbau durch das Veto eines einzelnen (Teil-) Eigentümers verhindert werden kann?

    Wie ist bei Euch in vergleichbaren Fällen verfahren worden?

    Danke und VG

  • Ähnliches hier, aber direkte Grundstücke. Ich denke mal, das in den Fällen der §134 Abs.1, Ziffer 2 anwendbar sein müsste.

    "§ 134 Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden

    (1) Der Eigentümer eines Grundstücks, das kein Verkehrsweg im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 2 ist, kann die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück sowie den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an Netze mit sehr hoher Kapazität insoweit nicht verbieten, als

    1. auf dem Grundstück einschließlich der Gebäudeanschlüsse eine durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage auch für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung einer Telekommunikationslinie genutzt und hierdurch die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht dauerhaft zusätzlich eingeschränkt wird,

    2. das Grundstück einschließlich der Gebäude durch die Benutzung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird,

    3. das Grundstück im öffentlichen Eigentum steht, wie ein Verkehrsweg genutzt wird, ohne als solcher

    gewidmet zu sein (Wirtschaftsweg), und der Benutzung keine wichtigen Gründe der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen oder

    4. das Grundstück im Eigentum eines Schienenwegebetreibers steht und die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

    Werden Gebäude, die sich nicht auf dem Grundstück des Eigentümers befinden, gleichwohl von dessen Grundstück oder Gebäude aus mitversorgt, so gilt Satz 1 entsprechend.

    ..."

    Auch der Absatz 2 könnte bei Euch zutreffen.

  • Der zweite Absatz ist natürlich wieder so schön weitläufig, ab wann es unzumutbar ist. Da herrscht meist eine enorme Spanne zwischen "Betroffenen" und Ausführenden.

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  • Das zitierte Paragraph ist aus dem TKG (Telekommunikationsgesetz), nur falls das für irgendjemanden nicht offensichtlich war.

    Der zweite Absatz ist natürlich wieder so schön weitläufig, ab wann es unzumutbar ist. Da herrscht meist eine enorme Spanne zwischen "Betroffenen" und Ausführenden.

    "nicht unzumutbar" ist eine hohe Hürde für Einsprüche gegen einen solchen Ausbau. Das heißt nämlich "zumutbar", und das bedeutet gerade, dass es Beeinträchtigungen geben darf, da sonst nichts zugemutet würde. Wo die Grenze ist, ist natürlich dann eine Frage der Rechtsprechung, aber offensichtlich ist vom Gesetzgeber gewollt, dass der Ausbau nicht willkürlich be-/verhindert wird. Regelmäßig durch einen solchen Ausbau entstehende Beeinträchtigungen würde ich als zumutbar ansehen.

  • Ich habe dir mal direkt geschrieben. Das Thema ist extrem komplex.
    Das von Schnurz geschriene § spielt für euch erst einmal keine Rolle.
    Da ihr eine Bruchteilsgemeinschaft nach BGB seit, gibt es da im Vorfeld anderes zu klären.
    Ansonsten müssten der Netzbetreiber mit jedem einzelnen Eigentümer an der Straße eine Vertrag schließen. Und dann passiert folgendes: »Gar nichts«, das tut sich ein Netzbetreiber nicht an.
    Die Frage ist, was im Grundbuch zu den Leitungsrechten steht.

  • Hi,

    Ganz einfach. Hier gilt das Leitungsrecht.

    Dabei ist es egal Ob Privatstraße oder nicht.

    Solltest du der letzte in der Straße sein, dürfen die anderen es dir nicht verwehren da sie dir ja auch erlauben müssen, Gas, Wasser Strom zu bekommen. Selbiges gilt für Telekommunikation.

    Meiner Erfahrung nach sollte man da keine große Nummer mehr draus machen. Irgendwo (müsste ich genau nachschauen) wurde das gesetzt bezüglich der Grunddienstbarkeit auch abgeändert das diese nicht mehr nötig ist.

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  • @sPnzz

    Grundsätzlich gebe ich dir Recht: Man sollte keine große Nummer daraus machen.

    Aber leider sind wir in Deutschland und irgendein Eigentümer schießt erst einmal quer.

    Bei Variante 2 handelt es sich um eine vollkommen eigenständiges Grundstück mit vielen Eigentümer und wird erstmal nicht als Straße oder Weg gesehen, da nicht gewidmet. Man muss schauen, was in Grundbuch eingetragen ist und wie es das Baurecht des entsprechenden Bundeslandes sieht (ein Hoch auf Föderalismus).

    Es kann aber sein, dass sich der Netzbetreiber mit jedem Eigentümer auseinandersetzen muss.

    Ich hatte damals den Gegnern damit überzeugt, dass ja Telefon (Kupfer) schon liegt und dies eine Folge-Investition/Dienstbarkeit sei.

    Allerdings war es hier besonders schwer, weil wir mit 2 Jahren Vorlauf eine neue Straße geplant haben und keine der zukünftigen Netzbetreiber auch nur im Geringsten reagiert haben, um wären des Neubaus der Straße ihre Leerrohre hereinzulegen. Von 32 Anlieger haben 28 GF bestellt. Der Erfolg war, dass eine 3 Monate alte Straße wieder aufgemacht wurde, bis heute liegen wir im Rechtsstreit mit der bauausführende Fa. wegen minderwertigen Arbeiten (Pfützenbildung), insbesondere weil die ursprüngliche Straßenbaufirma von der Gewährleistungspflicht zurücktreten will. Wir reden hier von einer Bausumme in Höhe von 300.000 €

    Sollte noch jemand (Telekom, weil früher hier nur 6 MBit/sek) kommen und bauen wollen wird dies nichts und 2x GF müssen wir nicht dulden auf unserem Grundstück ;), dies ist mittlerweile geklärt.

  • Hej,

    Ich gehe davon aus das es das selbe ist wie bei mir.

    Ein neu errichteter Stichweg mit Größe X und jeder Eigentümer hat nen Bruchstück an der Straße.

    Da gibt es mehrere Wege. Wenn der eine Nachbar bei DNS Net unterzeichnet hat und der andere aber bei der Telekom haben diese Personen dennoch das Leitungsrecht. Zusammen in Verbindung mit TKG §134 (Beeinträchtigungen von Grundstücken und Gebäuden) solange das "Grundstück" nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

    Hier gilt die Frage, wenn da in eurer Straße nun 3 TKU's liegen, in wie weit ist eine Straße von der du nur den Mehrwert hast das du auf ihr fährst, unzumutbar beeinträchtigt.

    Das die Ursprüngliche Firma von ihrer Gewehrleistung zurücktritt nachdem da eine andere Firma drin gebuddelt hat ist normal.

    (zumindest für den Teil, wo das TKU aufgemacht hat)

    Ich kenne ja deinen Fall aus anderen Threads hier im forum, scheint bei euch alles sehr kurios zuzugehen. Aber das ist normal, auch wenn wir in den Gemeinden graben, gemeckert wird erstmal grundsätzlich überall, nach nen paar Wochen, wenn alles glatt geht, merkt kein Mensch mehr das im Boden Glasfaser liegt.

    In eurem Fall, wäre es aber auch sehr kurios wenn ein anderes GF Unternehmen bei euch noch Kunden anschließen will da die Mehrheit ja bereits woanders unterschrieben hat. Das lohnt sich für ein anderes TKU dann nicht mehr. Ausser vllt für die Telekom, die haben ja scheinbar eh Narrenfreiheit.


  • Hier gilt die Frage, wenn da in eurer Straße nun 3 TKU's liegen, in wie weit ist eine Straße von der du nur den Mehrwert hast das du auf ihr fährst, unzumutbar beeinträchtigt.

    Das wäre ja schön, wenn es so wäre, besonders vor der Fertigstellung der Straße. Vorher war GAS, Strom, Wasser/Abwasser und Kupfer/Telekom in der Straße.

    Zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Straße* hat das Unternehmen angeboten GF-Leerrohr kostenfrei mitzuverlegen, wenn sie das Material bekommen und sie haben so etwas schon öfters im Auftrag der Telekom/DG gemacht. So haben wir dies z.B. DNS:NET schon 8 Monate vorher wiederholt mitgeteilt.

    Es war/ist schwierig, mit nur einem nachträglichen Tiefbauunternehmen. Was passiert, wenn jetzt noch OI (Ich und viele in der Straße haben dort parallel bestellt) kommt und die Telekom mit subventionierten Ausbau (2017 gab es hier nur 2-6 MBit).

    Dann hätten wir 4 Tiefbauunternehmen mit teilweise ausländischen Sitz, die sich die Regressansprüche teilen. ;( ;( ;(

    *Besonderer Straßenaufbau. Das Grundstück ist vollflächig gepflastert, aber es ist gewährleistet, dass das gesamte Regenwasser auf dem Grundstück selber bis 80l/h versickern. Schon dies hat das Unternehmen GeoDuct trotz mehrfachen Erklärungen nicht richtig umgesetzt.

    Die unzumutbare Beeinträchtigung besteht darin, dass die Straße nicht mehr richtig entwässert und somit das Regenwasser in die Vorgärten läuft. Und dies ist dann mehr als nur eine Beeinträchtigung. Dies hat in den ersten 8 Monaten vor GF extrem gut funktioniert. Aktuell sind davon in den letzten 2 Monaten 4 Häuser betroffen.

    Und dies nur bei einmal Glasfaserverlegung.

    Es wäre so einfach gewesen. Es hätte DNS:NET viel Kosten gespart (keine 3 Tage buddeln) und hier einen anstehenden Rechtsstreit.

    Leider ist, wie man im Forum immer wieder liest, Kommunikation ein Fremdwort bei Kommunikationsunternehmen. :evil:

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  • Ich verstehe immer noch nicht, warum ihr das Material nicht selbst besorgt habt, wenn euch das so wichtig war. Beim nächsten mal, OK?

  • Ich kann dir ganz einfach sagen woran das liegt.

    DNS Net is halt nur Auftraggeber. Wenn ein Schaden oder nicht korrekte Arbeit durchgeführt wird, leitet DNS Net das einfach an den Sub-Unternehmen weiter und sagt : hier is deine schuld, sieh zu.

    Natürlich könnte man auch DNS Net dafür zur Rechenschaft ziehen was aber wie du schon gesagt hast nur mit einem Rechtsstreit funktioniert.

    Es ist letztendlich die Kommunikation zwischen TKU und Sub ob das ordentlich funktioniert oder nicht.

  • Ich verstehe immer noch nicht, warum ihr das Material nicht selbst besorgt habt, wenn euch das so wichtig war. Beim nächsten mal, OK?

    Ganz einfach, weil da die Netzbetreiber ihr eigenes Material nehmen, mit unterschiedlicher Spezifikation. Fängt an mit wie viel sind gebündelt bis hin zu Farbgebung und Durchmesser außen und innen.

    Wir hätten ja es selber gekauft, wenn man aber weder bei DNS:NET noch bei OI auch nur eine einzige Antwort in diese Richtung erhalten hätte.

    Da kam dann so etwas wie, die Gemeinde hat den Ausbau in ihrer Straße noch nicht freigegeben. :cursing: Merken die gar nichts mehr??? Wenn man ihnen vorher mehr als 10-mal geschrieben hat, dass es eine Privatstraße ist und WIR sie gerade ausbauen lassen, nicht die Gemeinde. :cursing: :cursing: :cursing:

    Irgendwie kommt alles wieder hoch. Zum Glück läuft es jetzt alles per Anwalt. Besser für mein Herz.

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  • Es ist letztendlich die Kommunikation zwischen TKU und Sub ob das ordentlich funktioniert oder nicht.

    Eigentlich für mich nicht so wichtig, sie müssen nur ihre Arbeit RICHTIG machen.

    Das ist die Aussage von GeoDuct auf ihrer Webseite:
    von uns nach der ZTV Pflaster/Asphalt-StB eingebaut.

    Leider verkackt.

    Rechtsstreit läuft auch gegen GeoDuct.

  • Ich hätte mir das Materialkonzept von Atene KOM besorgt und danach eingekauft und mitverlegen lassen. Was für geförderten Ausbau gut genug ist, wird wohl jeder Netzbetreiber verwenden können. Wir reden hier über Plastikrohre. Das ist keine Raketenwissenschaft.

  • Ich hätte mir das Materialkonzept von Atene KOM besorgt und danach eingekauft und mitverlegen lassen. Was für geförderten Ausbau gut genug ist, wird wohl jeder Netzbetreiber verwenden können. Wir reden hier über Plastikrohre. Das ist keine Raketenwissenschaft.

    Innendurchmesser ist schon interessant, weil es entweder nicht passt oder das Einblasen wegen Nebenluft nicht klappt. Das nächste ist der Außendurchmesser in den Einführungen der Straßen- und Hausverteiler. Ich habe mittlerweile schon sehr unterschiedliche Leerrohre/Pipe gesehen.

    Wir hatten letztens hier erst das Thema und da gab es Unterschiede von 22 über 12 bis 9 mm.

    Außerdem hätte ja jemand in Vorleistung (ca. 1700 €) gehen müssen und sich es dann versuchen von DNS:NET zurückzuholen. Das wäre wohl auch eine sehr interessante Aktion geworden. :lol: :lol: :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Phino (27. Juli 2023 um 15:47)

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  • Das Materialkonzept für den geförderten Ausbau sieht für den Bereich zwischen Verzweiger und Hausanschluss HD-PE Rohre mit Innenriefung und mindestens 10mm/6mm Aussen-/Innendurchmesser vor. Die Vorgabe ist so gemacht, dass diese passive Infrastruktur flexibel genug nutzbar ist, dass nicht jeder neu graben muss, der Glasfaser verlegen will. Damit sollte jeder Netzbetreiber zufrieden sein. Wenn man wirklich auf der sicheren Seite sein will, fährt man einfach mal zu einer aktuellen Baustelle des Netzbetreibers und bittet die Bauarbeiter um ein Verschnittstück, idealerweise mit lesbarem Aufdruck.

  • Wenn wir hier letztes Jahr im Mai irgendwo in der Umgebung eine GeoDuct Baustelle gehabt hätten! ;(

    DNS:NET/GeoDuct hatte in Brieselang Spatenstich 10.08.2022, da war unsere Straße nach 3 Monate Bauzeit schon fertig.

    Ich glaube, ich hätte den ja auch die 400 m abgeschwatzt. :D

    Aber weil nicht, wäre da noch die Kosten für die Microrohr-Bündel mit ca. 1700 € gewesen.

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  • Ja, ich seh schon, das ist zu schwierig. Dann muss es wohl so laufen, wie es gelaufen ist.

  • Ja, ich seh schon, das ist zu schwierig. Dann muss es wohl so laufen, wie es gelaufen ist.

    Ein weiteres Problem war, dass keine der beiden Firmen im Mai 22 sagen wollte, ob sie bauen.
    Vorvermarktung und Kooperationsverträge mit der Gemeinde war im Okt/Nov. 21.

    Und nicht nur wir haben gefragt, sondern auch der Bauunternehmer der Straße.
    Wobei zugegebener Maßen hat der Bauunternehmer der Straße und der meisten Häuser auch schon 2018 und 2019 versucht, mit DNS:NET zu reden, da bekannt war, dass in der angrenzenden Straße schon GF als Backbone lag.