Nun mische ich mich doch noch ein. Ich glaube meinen Standpunkt muss ich an dieser Stelle nicht Darlegen, dies habe ich schon so häufig im Forum getan.
Fakt ist die gesetzliche Regelung, die dem Kunden das Recht zur freien Endgerätewahl einräumt. Um diese zu realisieren benötigt der Kunde/Teilnehmer die vollständigen Konfigurationsdaten. Auch ein Provider-ONT kann ich freiwillig als Endgerät wählen. Nicht korrekt ist, das der Provider in dem letztgenannten Fall die Konfigdaten nicht übermittelt.
Aus welchen Gründen, im Falle von DG, nun unterschiedliche Topologien und damit wieder unterschiedliche VLAN-IDs, sowohl in Qualität als auch Quantität, verwendet werden, ist dem Gesetzgeber völlig gleich und das muss auch so sein. Vorgeschrieben werden sollte nur das was und nicht das wie.
DG hat es schlicht und einfach verpennt in der Wachstumsphase (die immer noch andauert) die Provisionierung zu vereinheitlichen. Alles andere war wichtiger. Wir kennen das aus der beruflichen Praxis: Wachstum hat Vorrang vor Konsolidierung.