Gelöst: Fritz Box 5590 an AON Deutsche Glasfaser

  • Nun mische ich mich doch noch ein. Ich glaube meinen Standpunkt muss ich an dieser Stelle nicht Darlegen, dies habe ich schon so häufig im Forum getan.

    Fakt ist die gesetzliche Regelung, die dem Kunden das Recht zur freien Endgerätewahl einräumt. Um diese zu realisieren benötigt der Kunde/Teilnehmer die vollständigen Konfigurationsdaten. Auch ein Provider-ONT kann ich freiwillig als Endgerät wählen. Nicht korrekt ist, das der Provider in dem letztgenannten Fall die Konfigdaten nicht übermittelt.

    Aus welchen Gründen, im Falle von DG, nun unterschiedliche Topologien und damit wieder unterschiedliche VLAN-IDs, sowohl in Qualität als auch Quantität, verwendet werden, ist dem Gesetzgeber völlig gleich und das muss auch so sein. Vorgeschrieben werden sollte nur das was und nicht das wie.

    DG hat es schlicht und einfach verpennt in der Wachstumsphase (die immer noch andauert) die Provisionierung zu vereinheitlichen. Alles andere war wichtiger. Wir kennen das aus der beruflichen Praxis: Wachstum hat Vorrang vor Konsolidierung.

  • Meine Quintessenz aus den gesamten vorherigen Diskussionen:

    Die Glasfasernetze hier in Deutschland sind ein reiner Flickenteppich. Jeder Netzbetreiber/Provider macht was er will, typisch Kleinstaaterei wie im 17./18. Jahrhundert. Was hier fehlt, ist eine viel strengere Normung, so dass als Ergebnis eine in ganz Deutschland (EU?) verbindliche und einheitliche Schnittstelle für alle Dienste am Übergabepunkt (HÜP) vorzusehen ist. Am Ende hätten alle gewonnen.

  • Die Normung ist völlig in Ordnung. Die BNetzA als Aufsichtsbehörde muss jedoch Verstöße viel strenger ahnden. Die BaFIN hat im Falle von N26 die Muskeln spielen lassen, so etwas stünde der BNetzA auch im Falle renitenter Provider gut zu Gesicht.

    Grundsätzlich bin ich ein Freund von Diversität, nicht unbedingt das Bessere, jedoch Praktikablere setzt sich am Ende durch. Das ist auch gut so!

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  • Du vergisst dabei die technischen Vorteile, die die Konfiguration "DG Router" für den Kunden hat. Die rechtfertigt das Vorgehen auf jeden Fall.

    Aber nur bei GPON. Und möglicherweise nur für den Provider.

    Aber wen interessiert der Vorteil für den Provider. Wenn er erst einmal für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen §73 Abs. 3 des TGK zahlen muss, kehrt sich sein Vorteil ganz schnell um. Ob das die Wirtschaftsprüfungsgesellschafft bei der Compliance-Betrachtung erkannt hat?

    1000 Kunden die Klagen und zu einer maximalen Verurteilung kommen, wäre 100 Milionen Strafe. Das ist eine Kleinstadt die klagen muss.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schnurz (9. April 2023 um 22:24)

  • Aber nur bei GPON.

    Ich rede von VLANs und QoS für Telefonie. Das hat mit GPON und AON nicht das geringste zu tun.

    Noch mal: ich stelle das Gesetz nicht infrage und auch nicht dessen Durchsetzung. Aber es muss pragmatisch bleiben. Für mich macht es am Ende einfach keinen Unterschied, ob ein Kunde bei einem Provider den Provider Router kündigt oder den Provider darüber informiert, ab nun einen eigenen Router zu verwenden. Einer von beiden Schritten ist in jedem Fall nötig, und das Ergebnis ist das Gleiche. In allen Fällen heißt das, dass man nun alle Zugangsdaten benötigt, weil man ab sofort seinen Router selber einrichten muss - und sie genau in dem Moment auch von der DG bekommt. Vorher braucht man sie nicht, denn die Provider Router werden per Autokonfiguration eingerichtet.

    Den Fall, einen Provider Router zu bestellen, monatlich zu bezahlen und dann dennoch ohne Kündigung oder Meldung an den Provider durch ein anderes Gerät zu ersetzen halte ich nach wie vor für so irrelevant, dass er keine aufwendige Dokumentation rechtfertigt - vor allem nicht, wenn er, wie in diesem Fall, zu einer deutlich komplexeren Gesamtdokumentation und damit zur gesteigerten Verunsicherung beim Endkunden führen würde. Genau so wenig halte ich es für zielführend, von der DG zu erwarten, nur für diesen Fall den Modus "DG Router" mit den separierten VLANs umzustellen, denn nur (!) dieser Modus erfüllt vollständig die IETF und ITU Recommendations "Fiber for the last Mile".

    Die Umsetzing der IETF und ITU Vorgaben auf der einen und die kundengerechte Erfüllung des TKG auf der anderen Seite lassen für mich nur eine sinnvolle Vorgehebsweise zu, und das ist die, die die DG aktuell befolgt. Ich weiß, dem Juristen ist das Kundeninteresse völlig egal, solange er auf die wörtliche Befolgung eines Gesetzes drängen kann. Ein Jurist denkt problemorientiert, der Ingenieur lösungsorientiert. Gott sei Dank haben Ingenieure ihren gesunden Menschenverstand nicht auf der Erstsemesterparty gelassen und können Lösungen entwickeln, due sowohl dem Gesetz Genüge tun und im Sinne des Kunden sind.

    Die ganze hier vom Zaun gebrochene Diskussion ist rein folglich akademisch und ohne jede praktische Relevanz. Wie schon gesagt, die Energie, die da momentan investiert wird, wäre woanders besser investiert.