lt. AG 4.8.1 darf man an der notwendigen fritzbox, die man bei der deutschen Glasfaser kaufen muss...
keine Änderungen vornehmen, lt AGB darf man nicht mal die IP Adresse ändern um sein Heimnetz anzu passen, und man darf den Fern Zugriff der DG nicht abschalten.
Außerdem berechtigt man die DG das sie jederzeit die Nutzung unterbinden darf.
Wenn man das sich auf der Zunge zergehen lässt, man muss einen Router kaufen, das ist eine normale Fritzbox....
man darf nichts ändern > alle Endgeräte müssen angepasst werden
die dürfen jederzeit mitlesen
die dürfen jederzeit das Internet abschalten....
Neeeee ne?
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