deutsche Glasfaser Werbung für Voerde Achtung AGB 4.8.1 !

  • lt. AG 4.8.1 darf man an der notwendigen fritzbox, die man bei der deutschen Glasfaser kaufen muss...
    keine Änderungen vornehmen, lt AGB darf man nicht mal die IP Adresse ändern um sein Heimnetz anzu passen, und man darf den Fern Zugriff der DG nicht abschalten.
    Außerdem berechtigt man die DG das sie jederzeit die Nutzung unterbinden darf.
    Wenn man das sich auf der Zunge zergehen lässt, man muss einen Router kaufen, das ist eine normale Fritzbox....
    man darf nichts ändern > alle Endgeräte müssen angepasst werden

    die dürfen jederzeit mitlesen

    die dürfen jederzeit das Internet abschalten....

    Neeeee ne? :thumbdown: :cursing:

  • lt. AG 4.8.1 ...

    Vorsicht, das ist die Leistungsbeschreibung, nicht die AGB.

    darf man an der notwendigen fritzbox, die man bei der deutschen Glasfaser kaufen muss.

    Du musst den Router nicht bei der deutschen Glasfaser kaufen, du kannst auch einen eigenen verwenden. Außerdem mietest du ihn und kaufst ihn nicht. Und es muss auch keine Fritzbox sein, die DG hat auch andere Geräte im Portfolio.

    keine Änderungen vornehmen, lt AGB darf man nicht mal die IP Adresse ändern um sein Heimnetz anzu passen

    Worauf beziehst du dich da? Das hab ich da nicht gefunden.

    Außerdem berechtigt man die DG das sie jederzeit die Nutzung unterbinden darf.

    Auch das steht da nicht. Jedenfalls nicht in Kapitel 4.8.1. Natürlich können sie den Anschluss sperren, wenn du den Vertrag nicht erfüllst (z.B. die Rechnungen zahlst).

    die dürfen jederzeit mitlesen

    Mitlesen? Meinst du per TR-069? Da können sie natürlich nur das auslesen, was das Protokoll hergibt. Die API kannst du dir bei AVM ansehen (zumindest für die Fritzbox).

    die dürfen jederzeit das Internet abschalten....

    Ja, dürfen sie. Aber üblicherweise nur für wenige Minuten. Störungen können natürlich vorkommen, aber das ist keine Absicht.

  • AGB 4.8.1

    4.8.1 Miet-Router von Deutsche Glasfaser Der ordnungsgemäße Betrieb des Glasfaser-Anschlusses mit
    allen beschriebenen Funktionsmerkmalen der DG home-Produkte und der Zusatz-Optionen wird nur bei Verwendung eines
    von Deutsche Glasfaser gegen monatliche Mietgebühr zur Verfügung gestellten Routers gewährleistet.

    :(

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  • AGB 4.8.1

    Um den ordnungsgemäßen Betrieb gewährleisten zu können, ist
    Deutsche Glasfaser berechtigt, die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Einstellungen und automatischen Aktualisierungen der Firmware per Fernwartung (gemäß TR-069 Protokoll) auf
    dem Router zu installieren sowie den Zugriff des Kunden auf diese
    Parameter zu unterbinden.

  • Ja. Und was hat das mit deinen Aussagen von oben zu tun?

    Wenn du einen kundeneigenen Router mit einem 100 MBit/s Interface kaufst, dann kann das mit dem Gigabit Anschluss eng werden. Das passiert dir bei einem DG Router nicht.

    sowie den Zugriff des Kunden auf diese
    Parameter zu unterbinden.

    Ja, auf die Paramater, die per TR-069 gesetzt werden. Aber nur auf die. Nicht auf alle.

    Bitte lies die Dokumente präzise.

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  • Oh Cool. Einige Zitate aus der Telekom Leistungsbeschreibung:

    Klingt nach einer klaren Verbesserung.

    Hinweis: In der Leistungsbeschreibung steht wirklich "Es werden Standardkonfigurationen in der Router vorgenommen." :D

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  • Es geht um Gewährleistung: Die Funktion des Anschlusses kann die DG im Zusammenhang mit einem kundeneigenen Router deshalb nicht gewährleisten, weil der Kunde das zu großen Teilen selbst in der Hand hat. Die Funktion kann durch Falschkonfiguration beeinträchtigt sein. Die eigentliche Anschlussleistung muss die DG selbstverständlich auch mit einem kundeneigenen Router bereitstellen, aber wenn der Kunde anruft und sagt "Anschluss kaputt", dann kann die DG den Support verweigern, wenn der Anschluss tatsächlich in Ordnung ist und der Fehler beim Kunden liegt. Für den Router des Kunden ist die DG nicht zuständig.

    Aus dem selben Grund muss die DG Zugriff auf die für die Anschlussfunktion wesentlichen Einstellungen eines Mietrouters haben und kann und darf den Zugriff des Kunden auf diese Einstellungen verhindern. Für sehr viele Kunden, die einen Router vom Provider mieten, ist die Fernkonfiguration nicht Fluch sondern Segen, weil sie sich nicht mit den technischen Details des Anschlusses beschäftigen wollen oder können. Aber irgendjemand muss diese Konfiguration erledigen, und wenn der Provider das tun soll, muss er auch die Möglichkeit dazu haben.

    Ich rate technisch versierten Nutzern davon ab, Router vom Provider zu mieten, egal welcher Provider das ist, und schalte selbst auch jegliche Fernkonfiguration ab. Mein Router am Deutsche Glasfaser Anschluss unterstützt Fernkonfiguration überhaupt nicht, und das hat keinerlei Funktionseinschränkung zur Folge. Providerrouter sind für Menschen, die sich nicht um den Router kümmern wollen. Dann die Fernkonfiguration zu unterbinden, ist keine gute Idee. Praktisch sind mir übrigens gar keine nennenswerten Einschränkungen auf DG-Fritzboxen bekannt. Man kann zusätzliche VoIP-Provider nutzen, den Adressbereich des LAN einstellen, etc..

  • Vielleicht noch mal grundsätzlich: Ich finde es gut, dass man sich vor Abschluss eines Vertrages mit den Vertragsunterlagen auseinandersetzt und diese auch kritisch hinterfragt und die für sich inakzeptablen Passagen identifiziert. Es ist auch nicht schlimm, wenn man aus diesem Juristendeutsch Dinge falsch interpretiert. Dann macht es ggf. auch Sinn, in einem Forum nachzufragen, wie das zu verstehen ist.

    Was ich weniger gut finde, ist, die eigenen Fehlinterpretationen dann dazu nutzen zu wollen, den Anbieter zu diffamieren. Es macht natürlich auch keinen Sinn, beim einen Anbieter den Mietrouter mit einem kundeneigenen Router des anderen Anbieters zu vergleichen. Wenn man vergleicht, sollte man auch die gleiche Produktkategorie vergleichen. Wie man sieht, sind die Unterschiede dann nicht mehr ganz so groß.