Beiträge von Sandra

    AGB 4.8.1

    Um den ordnungsgemäßen Betrieb gewährleisten zu können, ist
    Deutsche Glasfaser berechtigt, die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Einstellungen und automatischen Aktualisierungen der Firmware per Fernwartung (gemäß TR-069 Protokoll) auf
    dem Router zu installieren sowie den Zugriff des Kunden auf diese
    Parameter zu unterbinden.

    lt. AG 4.8.1 darf man an der notwendigen fritzbox, die man bei der deutschen Glasfaser kaufen muss...
    keine Änderungen vornehmen, lt AGB darf man nicht mal die IP Adresse ändern um sein Heimnetz anzu passen, und man darf den Fern Zugriff der DG nicht abschalten.
    Außerdem berechtigt man die DG das sie jederzeit die Nutzung unterbinden darf.
    Wenn man das sich auf der Zunge zergehen lässt, man muss einen Router kaufen, das ist eine normale Fritzbox....
    man darf nichts ändern > alle Endgeräte müssen angepasst werden

    die dürfen jederzeit mitlesen

    die dürfen jederzeit das Internet abschalten....

    Neeeee ne? :thumbdown: :cursing: