Du hast die Auftragseingangsbestätigung erhalten und noch nicht die Auftragsbestätigung!
Du hattest nachträglich des Screenshot der Auftragsbestätigung eingefügt, da muss ich nun auch noch etwas schreiben ![]()
In den AGB gibt es auch den Passus, das wenn der Anschluss nicht binnen 20 Monate nach Auftragsbestätigung funktionsbereit ist, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden kann. Offensichtlich ist das geschehen. Kommt das ungefähr hin?
Durch die zugestellte Widerrufsbestätigung (gleich welcher der Vertragspartner wiederrufen hat) kommt der Auftrag gar nicht mehr zu Stande bzw. ist gegenstandslos.
Die weitere Vorgehensweise habe ich oben beschrieben. Ungewöhnlich ist das allerdings schon. Das ausbauende Unternehmen hat natürlich ein Interesse daran, die bereits aquirierten Kunden zu behalten. Da ist sicherlich etwas im Hintergrund geschehen, das den Ausbau verzögert oder unmöglich gemacht hat. Da hilft nur ein Nachfragen bei der Gemeindeverwaltung oder das Schreiben eines Leserbriefes in der lokalen Zeitung. Evtl. bringt dies Licht ins Dunkel.