Bedenken gegen Mauerdurchführung der Glasfaser - Pfusch ?

  • Hallo,

    bei uns wurde gestern ohne das jemand von der Tiefbaufirma mit uns als Eigentümern Rücksprache genommen hätte, was ausdrücklich vereinbart wurde, die Mauerdurchführung gebohrt.

    Meiner Meinung nach viel zu hoch, die müssen das Kabel wohl im Bürgersteig direkt unter dem Plaster gelegt haben.

    Was haltet Ihr davon ?

    Die haben sogar das Kunstoffrohr vom Kabelanschluß abgeklippst, was ich auch nicht in Ordnung finde.

  • Das sehe ich auch so, wie soll so das Kabel vernünftig knickfrei verlegt werden ?

    Aber man sieht ja wie der Kabelanschluss in welcher Höhe rauskommt, warum nicht gleiche Höhe und warum nicht Rücksprache mit Eigentümer genommen ?

    Man sieht das die Pflasteroberfläche des Gehweg zur Oberfläche der Betondekce 10 cm tiefer liegt. Deckendicke sagen wir mal 16 cm Dämmung 5 cm dick = ca. 20 cm.

    Die Wanddurchführung ist nun Mitte ca. 10 cm unter der Decke kommt also 10 cm unter der Pflasteroberfläche d.h. unmittelbar unter den Pflastersteinen raus. Damit bin ich als Eigentümer nicht einverstanden, denn soweit ich weiß muss mindestens 30 cm bei verringerter Verlegetiefe unter Bürgersteigen Überdeckung sein.

    Ich werde das reklamieren, da ich Folgeschäden fürchte, für die der Tiefbauer dann ja nicht mehr verantwortlich sein wird ( will ) und letzlich bleibt es dann bei usn als Eigentümer hängen.

    Außerdem hatte ich telefonisch ausdrücklich gesagt, dass ich das sehen will und dokumentieren will ( Foto machen will )

    Auch ist die Ausführung der Wanddurchführung für mich nicht erkennbar, da innen ein Plastikformteil dies verhindert.

    Wir sind hier Stinksauer, dass so vorgegangen wurde, bei Mietern geklingelt und einfach im Keller des Mehrfamilienhauses gearbeitet und entgegen jeglicher Absprache sich nicht bei dem anwesenden Eigentümer gemeldet und auch abgesprochen.

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  • Über die Ausführung der Hauseinführung wurde schon alles notwendige gesagt, dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen. Du solltest Kontakt mit dem Glasfaseranbieter (Welches Unternehmen ist das bei dir?) aufnehmen und einen Bauschaden melden. Schließlich ist dieser dein Vertragspartner und nicht das Tiefbauunternehmen.

    Einen Anspruch auf die Art wie die Hauseinführung technisch erfolgt hast Du allerdings nicht, ebensowenig auf eine Dokumentation, es sei denn es wurde schriftlich vereinbart. Hier greifen allerdings die üblichen DIN Normen oder anerkannte Regeln der Technik, nach denen die Ausführung zu erfolgen hat.

    Es gibt für den Glasfaserausbau im Speziellen (noch) keine vorgeschriebenen Mindestverlegetiefen, siehe Verlegemethoden für den Gigabitausbau (Bundesministerium für Digitales und Verkehr)! Es war einmal im Gespräch Ende 2022 diesbezügliche "anerkannte Regeln der Technik" zu definieren, ob das wirklich noch in diesem Jahr stattfindet, wage ich zu bezweifeln. Die pandemischen und (außen-) politischen Umstände verschieben sicherlich die Fertigstellung deutlich nach hinten.

  • Danke für Deinen Beitrag!

    Klar das ich keine Dokumentation bekomme, die wollte ich ja selber machen, nur zu Beginn des Termin war schon alles fertig.

    Mir geht es darum, dass ich es für nicht fachgerecht halte, wenn die Glasfaserleitung offenbar unmittelbar unter den Pflastersteinen verlegt wird, ich nehme zwar an im Schutzrohr, weiß es aber nicht und weiß auch nicht welche Technik bei der Mauerdurchführung verwendet wurde.

    Ich denke schon, dass man mich fragen muss ob ich da einverstanden bin oder ggf durch Zuzahlung etwas anderes will und wo und wie das im Keller ankommt.

    Das man dann noch bereits bestehende Rohrinstallation des Kabelanschluss abklippst, so das dies jetzt wild im Keller hängt finde ich auch nicht lustig.

    Ist Glasfaser Bochum, die bereits informiert wurden, am Monatg wollen wir uns trffen, allerdings will wohl nur der beauftragt Tiefbauer kommen.

  • Das Terminabsprachen nicht immer funktionieren, ist jedem von uns schon einmal passiert.

    Man muss jedoch ganz vorsichtig sein und zwischen dem, was man für richtig hält und dem was (juristisch) korrekt ist, unterscheiden. Das Gericht spricht Recht und nicht Wahrheit...

    Auf deinen Fotos erscheint mir die Pflasterung auf einer öffentlichen Wegfläche zu sein, die dort vorgenommenen Arbeiten kann/sollte/muss von der Kommune auf Korrektheit geprüft werden. Ein Anlieger kann auf seine Bedenken hinweisen, hat jedoch keine Weisungsbefugnis.

    Auch bei uns gab es mit dem Tiefbauunternehmen gelegentlich Problemchen, so wurde z.B. die Pflasterung auf einem Stück Gehweg nicht eben wiederhergestellt. Eine Mitteilung (mit Belegfotos) an die Stadt ließ zeitnah das Tiefbauunternehmen zur Korrektur anrücken.

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  • Zumindest könnte man verlangen, dass die Kabelfernsehinstallation wieder in Ordnung gebracht wird, ggf. indem man den Kabelfernsehnetzbetreiber darüber informiert. Da das kaum möglich sein wird, ohne den Glasfaserhausanschluss neu zu machen, kann man dann auf die wunschgemäße und auch fachlich korrektere Umsetzung pochen.

  • Na ja, ehrlich gesagt hatten wir überlegt die Keller / Erdgeschoßdecke von unten weiter nach zu dämmen, da wäre mir aber der Anschluss im Weg.

    Ich bin als Eigentümer doch der Ansicht, dass man es mit mir absprechen müsste. Wir waren den ganzen Tag da und es hat weder jemand geklingelt oder angerufen sondern zwei Tiefbaumitarbeiter haben einfach gemacht was sie wollten.

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  • Wir wohnen in einem EFH neben unserem MFH in dem gearbeitet wurde. Wir hatten Fern gesehen und hatten einen Termin ab 13 Uhr mit der Tiefbaufirma vereinbart.

    Als wir um 13:15 Uhr, den Fernseher auf Stop schalteten hörten wir ganz leise Klopfgeräusche, da war die Tiefbaufirma gerade dabei die letzten drei Pflastersteine ein zuklopfen.

    Die knapp 80 Jahre alte Mieterin die im MFH aufgemacht hatte wusste vom Aushang das ab 13 Uhr diese Arbeiten ausgeführt werden sollten udn hat sich nichts dabei gedacht, als sie um Zugang baten.

    Mit der Tiefbaufirma war ausdrücklich vereinbart, dass diese bei uns Haus 86 klingeln und wir dann alles absprechen, was man nicht getan hat. Die Tiefbaufirma und Glasfaser Bochum ( eine 100 %ige Stadtwerke Bochum Tochter ) hat nun erst einmal Hausverbot von mir bekommen.

    Notfalls gehe ich zum Anwalt, ich sehe nicht ein das die am Kabelanschluß das Rohr aus der Schelle reißen um da ihren Anschluss zu machen, der meinen Dämmmaßnahmen auch noch im Weg ist.

    Mit etwas Hirn hätte man sich denken können, dass bei den neuen Energiepreisen zusätzliche Wärmdämmmaßnahmen ausgeführt werden und die lasse ich mir doch nicht in meinem eigenen Haus verbauen.

    Einmal editiert, zuletzt von UlrichS (16. Oktober 2022 um 18:51)

  • Ja, ok, das war natürlich riskant. Da wäre es vielleicht besser gewesen, im Zielobjekt auf die Handwerker zu warten. Weil überleg mal: Die haben einen Auftrag, in Nr. 84 einen Anschluss zu legen. Dort klingeln sie, es öffnet jemand und sagt "Ja Ja, alles in Ordnung, steht ja hier". Was glaubst du, was passiert? Dass sie dann im Nachbarhaus noch jemanden fragen, was sie tun sollen?

    Die Tiefbaufirma und Glasfaser Bochum ( eine 100 %ige Stadtwerke Bochum Tochter ) hat nun erst einmal Hausverbot von mir bekommen.

    Ist das clever? Sie können weder den Zugang korrigieren, noch den Anschluss fertigstellen. Das wird auf jeden Fall zu sehr unangenehmen Weitläufigkeiten führen. Das Ganze wird auch so schon schwierig genug, ich bin mir nicht sicher, ob es gut ist, die Sache noch weiter zu verkomplizieren.

  • Hausverbot meine Gebäude ohne mich zu betreten wurde ausgesprochen.

    Es wurde ausdrücklich vereinbart das man sich an mich wenden solle. Als Elektroinstallateurmeister und Industriemeister der FR Elektrotechnik bin ich Ansprechpartner für die Handwerker und niemand sonst.

    Es kann niemand irgendwo in ein Haus gehen und einfach Installationsarbeiten ausführen, die nicht abgesprochen sind. Das ich einen Anschlußvertrag mit Glasfaser Ruhr geschlossen habe bedeutet nicht, dass man nun werkeln kann wie man will, fremde Kabelanschlüsse abkippsen dort im Leitungsweg eine Kernbohrung vornehmen darf und mir willkürlich die zusätzliche Deckendämmung erschweren darf.

    Da bin ich mir schon ganz sicher, dass alleine diese Gründe zur Mangelhaftig der Installation führen.

    Eine entsprechende Bewertung findet man auf RD Glasfaser GmbH,Uelzener Weg 41, 59425 Unna die meine Meinung und Sichtweise auf die Durchführung offenbart.

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  • Und ich als "nur" angestellter Servicetechniker weiß das man mit so einer Einstellung nicht sonderlich beliebt ist bei den Ausführenden. Zielführender ist freundlich und sachlich auf die Missstände hinzuweisen.

  • Es wurde ausdrücklich vereinbart das man sich an mich wenden solle.

    Ja, und wenn du als Handwerker unterwegs warst, dann weißt du, dass du in 99% aller Fälle durch den Mieter in eine Mietwohnung gelassen wirst, und nicht durch den Eigentümer.

    Auf dem Zettel des Handwerkers stand "Sprich dich da mit jemandem ab". Es öffnet eine Dame die Tür, die offensichtlich über die Baumaßnahme informiert war, aber ansonsten offensichtlich nicht instruiert wurde (=> Eigentümer benachrichtigen). Sie sagt "jaja, passt alles, hier müssen Sie arbeiten." Was würdest du als Handwerker machen? Und sei mal ehrlich zu dir selber und komm jetzt nicht mit "Aber es war anders abgesprochen".

    Generell ist die Situation nun mal so, wie sie ist, und du hast ein Interesse daran, dass sich das ändert. Den Handwerkern und dem Glasfaserunternehmen ist das egal, die können ihre Leistung erbringen. Und wenn du sie daran hinderst, dann halt nicht, aber den Ärger und den vermurksten Anschluss hast du im Keller, nicht sie. Und ob du ein Betretungsverbot ausgesprochen hast, das interessiert sonstjemanden, wenn die Mieter die Tür öffnen. Das solltest du nicht vergessen, bei all den Entscheidungen, die du in deiner Wut nun triffst.

    Ja, du kannst auf deinem Recht beharren und behältst den Pfusch im Keller. Oder du gehst konstruktiv an die Sache ran und hast zumindest eine gewisse Chance, dass es korrigiert wird, und das du am Ende sogar noch zu deinem Anschluss kommst.

  • Also ich sehe irgendwie keine Probleme für dich und deinem Haus.

    Ich habe mir die Bilder genau angeschaut.
    Die Einführung wird zum Zeitpunkt des Einblasens ausgerollt, das Rohr um 180° nach unten geschwenkt, um den Übergabepunkt in der üblichen Höhe zu montieren. Dann wird das "herausgerissen" Kabel einfach wieder eingeklippt.
    Oder meinst du ehrlich sie wollen den Übergabepunkt an die Decke nageln.

    Und die Angelegenheit mit dem Gehweg ist Sache der Stadt/Gemeinde. Einfach einen Hinweis ans Bauamt.

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  • Meinst du, der Rüssel ist drehbar? Das könnte man ja leicht überprüfen. Diese Mauerdurchführungen werden allerdings i.d.R. mit einem Zweikomponentenmaterial vergossen.

  • Meinst du, der Rüssel ist drehbar? Das könnte man ja leicht überprüfen. Diese Mauerdurchführungen werden allerdings i.d.R. mit einem Zweikomponentenmaterial vergossen.

    Wenn nicht, dann hätten aber die Installateure selbst im Eigeninteresse die Sache gegen die Wand, nee Decke, gefahren. :/

  • Na ja, ehrlich gesagt hatten wir überlegt die Keller / Erdgeschoßdecke von unten weiter nach zu dämmen, da wäre mir aber der Anschluss im Weg.

    Da wurde doch schon irgendetwas aufgebracht/gedämmt. Man sie ja noch Bauschaum und auch halb verschwundene Kabel in der Decke. Und zu den anderen vorhandene Verkabelung oberhalb der GF-Einführung ist ja auch nicht wirklich Platz. Da gibt es scheinbar noch andere Probleme.

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  • Die Einführung wird zum Zeitpunkt des Einblasens ausgerollt, das Rohr um 180° nach unten geschwenkt, um den Übergabepunkt in der üblichen Höhe zu montieren. Dann wird das "herausgerissen" Kabel einfach wieder eingeklippt.

    Ein Mitarbeiter war da und es ging so wie Du sagtest. Das abgerissene Kabel kommt mit dem Kunstoff jetzt in Kontakt, was ich nicht gut finde läßt sich jedoch wieder einklippsen. Der Rohrbogen läßt sich zur Seite drehen.

    Was mir mißfällt, ist wie gesagt das es außen unmittelbar unten den Pflastersteinen verläuft, da soll es angeblich eine staatliche Sondergenemigung geben ( muss ich noch klären ). Außerdem wurde die Mauerdurchführung offenbar ledichlich im Außenbereich ca. 3 cm tief abgedichtet, denn das Rohr ist völlig bewegbar und schwenkbar in der Bohrung.

    Soll angeblich trotzdem Gasdicht und absolut sicher abgedichtet sein, man wollte mir Fotos zusenden, hat dies jedoch bisher nicht gemacht.

  • Da wurde doch schon irgendetwas aufgebracht/gedämmt. Man sie ja noch Bauschaum

    Ja die Geschoßdecke wurde vor > 10 Jahren mit 5 cm Styrodur gedämmt, die Stöße mit Bauschaum verschlossen. Jetzt sollen aufgrund der Energiepreise nochmal 5 oder sogar 10 cm drauf. Warte noch auf die Prüfung von staatlichen Zulagen zu der Maßnahme.