Festlegung der geeigneten Standorte der einzelnen Anschlusskomponenten (HÜP / ONT)

  • @alfalfa

    Tut mir leid, ich hab wohl etwas Verwirrung geschaffen: Bei mir oben sollte es heissen ..im HÜP ein SC..."

    Aber so ist ja in jedem Fall alles gut: ob direkt am HÜP (würde mir irgendwie nicht so recht gefallen) oder am GF-TA - stets ist ein LCP/APC Steckter, wie auf der AVM-Fritzbox 5590-Seite, erforderlich.

    Vielen Dank für die Geduld.

  • belegdol: ich bin mir nicht sicher, hattest Du bereits ein Foto des HÜPs von Deutsche Giganetz mit uns geteilt? Oder ist die bekannt welche Buchse dort verbaut ist (LC oder SC mit den möglichen Schliffen APC [grün] oder PC/UPC [blau])?

    Grundsätzlich ist es so, das Deutsche Giganetz die Verwendung ihres ONTs nicht erzwingen darf. Dies ist so im TKG bestimmt. Zumindest in den ersten Monaten, bis der Anschluss stabil funktioniert, empfehle (nicht nur) ich diesen auch zu nutzen.

    Das Netz der Deutschen Giganetz endet am passiven Abschluss (auch das ist im TKG bestimmt). Das kann entweder der HÜP sein, wenn die Buchsen für den Anschluss eines Gf-Kabels frei zugänglich sind oder eine Gf-TA Dose.

    Leider ist mir auch bekannt, das Deutsche Giganetz es mit dem TKG nicht so genau nimmt, ebenso wie Vodafone, und dem Kunden unter der Begrifflichkeit Routerfreiheit (diese gibt es im TKG nicht) einen ONT aufzwingt, weil danach ein Router frei gewählt werden kann. Das TKG spricht hingegen von der freien Wahl des Endgerätes und dies ist das erste aktive, mit Strom versorgte Gerät nach dem passiven (benötigt keine Stromversorgung) Abschlusspunkt. Die BNetzA sieht das übrigens ebenfalls so (für diese gilt der normative Charakter des TKG natürlich auch). Manchmal wird behauptet die BNetzA prüfe noch, ob der ONT der Abschlusspunkt sei. Diese Aussage ist jedoch nicht korrekt, die Prüfung ist längst abgeschlossen. Aus gutem Grund hat die Verbraucherzentrale RLP bereits Provider abgemahnt, die dem Kunden zu einem Provider-ONT zwingen.

    Ich gehe davon aus, das von dem Installationsteam lediglich fliegende Verkabelung bemängelt wird. So lange die Dämpfungswerte in Ordnung sind, wird sicherlich die Montage des ONTs an dem vorbereiteten Wunschort erfolgen.

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  • Ich weiß, dass solches Nudging bei dem Thema für dich ein rotes Tuch ist, aber gab es schon Berichte, dass Deutsche Giganetz die Nutzung des passiven Anschlusses verweigert hätte? Die Leistungsbeschreibung stellt dar, wie sich Deutsche Giganetz den Anschluss vorstellt und wie er für die meisten Kunden installiert wird. Für die "Installation gemäß 3.2.1.1" ist tatsächlich eine Steckdose in der Nähe des HÜPs technisch nötig, denn der ONT braucht halt Strom. Für die Inbetriebnahme reicht sicher auch ein Verlängerungskabel.

    Wenn man vom Normalfall Netzbetreiber-ONT abweicht, wozu man ohne Zweifel das Recht hat, muss man sich auf Komplikationen im Ablauf einstellen. Die prinzipiellen Probleme kennst du ja, allen voran das Fehlen eines standardisierten GPON-Onboardings. Aber auch dazu: Gab es schon Berichte über solche Probleme bei Deutsche Giganetz?

    Praktisch halte ich es für ausgeschlossen, dass sich der Installateur dafür interessiert, wie das Kabel verlegt ist, und die Installation des ONT am gewünschten Ort verweigert. Für so einen Stress haben die gar keine Zeit.

  • Vereinzelt gab es hier schon Anfragen/Bemerkungen, das sich Deutsche Giganetz weigert oder verneint das kundeneigene Hardware direkt an die Glasfaser angeschlossen werden könne. Nach Intervention durch die BNetzA war das dann natürlich kein Problem mehr. Leider habe ich gerade den Link zu dem Forumsbericht nicht zur Hand.

    Für den Standardbenutzer ist natürlich der ONT plus Router die problemloseste Lösung. Ich lese nun aber immer öfter, das eine Glasfaserfritze bereits gekauft wurde, bevor der Anschluss aktiv ist. Da sehe ich erhöhtes Aufkommen auf das Forum zukommen.

    Ist es besser wenn der Kunde von seinen Rechten weiss oder soll er pikiert zurück gelassen werden? Die Kommentare hier erahne ich bereits: "jetzt habe ich viel Geld ausgegeben und xy verweigert die Inbetriebnahme, was kann ich nun tun"?

    Mit Ruhm bekleckert sich da kein Provider, am ehesten evtl. noch die DTAG. Diese ist aber im Ausbau bzw. durch deren Rosinenpickerei hierbei nicht gerade das leuchtende Vorbild.

    Ich bin auch langsam müde immer und immer wieder auf die freie Wahl des Endgerätes hinzuweisen. Ist die Haltung "Erstmal Pech gehabt, informiere dich selbst und am besten vorher" besser?

  • Alles richtig, aber in diesem Fall ist der ONT gewünscht, nur eben nicht neben dem HÜP. Da finde ich das "die dürfen dich nicht zum ONT zwingen" Insistieren ein wenig unpassend.

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  • Zum HÜP: siehe Anhang. Angeschlossen ist noch nichts, laut Spezifikation sollten am HÜP LC/APC Buchsen installiert werden.

    Ich will auf jeden Fall zuerst mit ONT und Mietrouter probieren, zumal dieser nichts extra kostet. Wenn ich dann soweit bin, für 5530 das Geld auszugeben, kann ich das Kabel (hoffentlich) einfach Tauschen, bzw. ein SC auf LC Adapter organisieren. Für ONT von DGN braucht man nämlich SC/APC stecker. Alles ist in den Verlegehinweisen ganz genau beschrieben.

    Was das Nutzen vom eigenen Gerät am Fiber angeht, bin ich nicht total pessimistisch. Am Telefon wurde mir mehr oder weniger gesagt "wir wissen ob nicht ob es klappt, sagen Sie uns bitte aber gerne, falls Sie es zum laufen bringen". So habe ich es zumindest verstanden.

  • Im zweiten Bild auf der rechten Seite sind die Ausbrechöffnungen für das Steckerende der Pigtails. Das bedeutet aber auch, das noch die Spleissarbeiten durchgeführt werden müssen und es daher nicht feststeht ob LC/APC oder SC/APC Buchsen verbaut werden. Da sich Deutsche Giganetz zu SC/APC bekannt hat, wird es auch so sein. Für die Funktion spielt es keine Rolle.

    Es wird zumindest bei dir der gleiche HÜP verwendet, der auch bei Deutscher Glasfaser eingesetzt wird:

    HubeBube
    24. Februar 2021 um 11:34
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  • Danke für die Info. Kommst du an den HÜP heran, quasi als passiver Netzabschluss, oder ist der inzwischen abgeschlossen? Der HÜP selbst wird ja wohl ziemlich nah an der Hausdurchführung montiert und es wird der kürzeste Weg von der Straße zur Hauswand gewählt.

    Ich "betreue" sozusagen 3 Objekte die einen FTTH Anschluss von Yplay haben. Bei einem ist der HÜP abgeschlossen, bei den anderen nicht.
    Es wird nicht immer der kürzeste Weg gewählt, eher der mit dem geringsten Aufwand. Bei mir haben sich die Jungs entlang eines vorhandenen Wegs zwischen den Blumenbeeten diagonal durch den Vorgarten gegraben.

    Und ja, mit dem Vertrag ist nur eine Vermutung. Ich habe zwar keine Auftragsbestätigung, aber bei den Vertragsunterlagen wurde schon eine Widerrufsbelehrung verlinkt. Ich habe aber sonst auch noch keinen wirklichen Anlass gehabt mit deswegen direkt bei Yplay zu melden. Es ist leider auch seit dem Nicht-erreichen der Quote vor gut einem 3/4 Jahr Funkstille und es gab bisher keine weiteren Zwischenstandsmeldungen.

    Ich muss mich korrigieren: Ich habe auch erst keine Auftragsbestätigung erhalten, sondern nur eine Eingangsbestätigung. Erst als die Bauarbeiten dann losgingen, gab es eine Auftragsbestätigung.
    An der Kommunikation kann Yplay noch ein wenig Arbeiten, die ist Ausbaufähig.

    Ansonsten bin ich mit Yplay aber sehr zufrieden. Es lief nicht alles gleich 100% rund, aber letztlich wurden alle Probleme (technisch oder organisatorisch) zügig gelöst.

    Einmal editiert, zuletzt von hetti72 (27. März 2023 um 08:27)

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  • Hallo,

    nur zur Info:

    Heute gab es bei mir in Mettlach (Saarland) durch die Geodesia für die DG eine zweite Hausbegehung. Dabei stellte sich zweierlei heraus:

    der hier wohl anzuwendende GF-TA Genexis erhält als Deckel einen NT, wenn ein solcher gewünscht ist. In einem anderen Thread wurde mal von mir die Frage gestellt, ob die zeichnerische Darstellung des Hausbegehers von GF-TA und NT in 1 Gerät zutreffend sei. Das ist ja dann wohl jetzt für unsere Gegend beantwortet.

    die Verbindung zwischen HÜP und GF-TA wird in jedem Falle beidseits gespleißt (s. # 23, 28)

    neisbe