Rückständige Anschlüsse bei Mehrfamilienhäuser - Deutsche Glasfaser in Schwülper

  • Glasfaser in Schwülper - Deutsche Glasfaser


    Die Aussage: >>In Ihrem Ort ist das Glasfasernetz ausgebaut. Wir hoffen, Sie haben viel Freude beim Surfen mit Lichtgeschwindigkeit.<< So die Aussagen der DG.

    Seit rund 6 Monaten soll das Netz aktiv sein? Nur einige Mehrfamilienhäuser wurden wohl vergessen, so die telefonische Aussagen der DG. Trotz mehrfacher schriftlicher Erinnerung geschieht nichts. Zumindest bei uns ist die GF-TA Teilnehmerverkabelung mit 5 WE bis zum Hausverteiler HÜP durch den Subunternehmer Varia3 erfolgt. Es fehlt die Erd-Verbindung von rund 22 Metern vom Haus bis zu vor dem Grundstück liegenden DG-Netz. Die Hausbegehung war bereits am 25,03.2021. Bisher nur 2-malige Telefonrückrufe mit der Entschuldigungen > wir haben sie wohl vergessen!


    Was haben wir wohl falsch gemacht?

  • Die Hausbegehung war bereits am 25,03.2021.

    Während der Hausbegehung werden die Installationsorte u.a. von HÜP und NT festgelegt. Darüberhinaus der Ort der Hauseinführung. Diese Orte werden in einem Protokoll festgehalten. Diese Protokoll wird unterschrieben und (in meinem Fall) via E-Mail umgehend zugeschickt.


    Wer hat bei euch das unterschriebene Protokoll erhalten?


    Nicht das dies etwas an dem Zustand ändern würde, jedoch hat man mit dem Protokoll ein Beleg in der Hand und kann ggf. einen kostenlosen Nachanschluss erhalten.

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  • ... werden in einem Protokoll festgehalten. Diese Protokoll wird unterschrieben und (in meinem Fall) via E-Mail umgehend zugeschickt.

    ...

    Bei der Hausbesichtigung durch die Mitarbeiter der DG in unserem Haus, waren die Mitarbeiter kaum der deutschen Sprache mächtig und ich leider auch nicht der entsprechenden osteuropäischen Sprache. Ein Protokoll haben wir nicht erhalten, weder vor Ort, noch als E-Mail.

    Hat aber nachher trotzdem alles gut funktioniert.

  • Bei uns war auch ein Subunternehmen/Generalunternehmen für Tiefbau und Hausanschlüsse. Jedoch hat das Protokoll den Briefkopf von DG.


    Im Normalfall ist das Protokoll der Hausbegehung ein Pflichtbestandteil des Ausbaus. Wenn das schon nicht vorliegt, ist so einiges schief gelaufen.


    Sicher, das eure Verwaltung nicht informiert wurde, wenn ihr eine habt?

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  • Ich hatte nicht zitiert, ich meinte ManfredP mit meiner Antwort.


    Wir haben keine Verwaltung. Drei Wohnungen mit je einem Anschluss. Keiner hat ein Protokoll bekommen.

    Es kann auch Eigentümergemeinschaften ohne Verwaltung gehen, je größer diese jedoch sind, desto wahrscheinlicher ist, das ein Verwalter für die sog. "ordnungsgemäße Verwaltung" eingesetzt wird.


    Rechtlich betrachtet ist das Protokoll der Hausbegehung von Relevanz. Wenn dieses nicht unterschrieben wird, dann kann der bereits unterschriebene Vertrag nicht durchgesetzt werden. Die "Nicht-Unterschrift" ist die letzte Möglichkeit aus dem Vertrag ohne Penalen herauszukommen.

  • Das kann euch nur der Eigentümer sagen. Oder ist es eine WEG? Dann ist die Hausverwaltung am zug.

    Das verstehe ich nicht, ich bin einer der Eigentümer! Es sollte doch wohl von der DG möglich sein, die fehlenden Verbindung über 22 Meter nach der Fertigstellung vor 6 Monaten doch nun endlich zu erbringen.

  • Das verstehe ich nicht, ich bin einer der Eigentümer! Es sollte doch wohl von der DG möglich sein, die fehlenden Verbindung über 22 Meter nach der Fertigstellung vor 6 Monaten doch nun endlich zu erbringen.

    Das setzt voraus das in dem Bündel noch Fasern frei sind. Ich hab gelesen, daß man nicht alle Fasern, bei uns sind das glaube ich immer 48, belegt um eine Reserve für Defekte zu haben.

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  • Das verstehe ich nicht, ich bin einer der Eigentümer! Es sollte doch wohl von der DG möglich sein, die fehlenden Verbindung über 22 Meter nach der Fertigstellung vor 6 Monaten doch nun endlich zu erbringen.

    Das ist die Frage, wer war genau bei euch Ansprechpartner, wer war es auf Seiten der DG, wie sahen die Verträge aus. Deswegen sind meine Fragen schon berechtigt.


    Das ist halt nicht so einfach wie bei einem selbstbewohnten Einfamilienhaus.


    Du schreibst auch, dass mehrere Häuser betroffen sind. Gibst aber auch keine weiteren Informationen dazu.


    Die Leitungen in den Straßen sind meist mehrfach Glasfaserkabel, wie schon richtig hier geschrieben. Meist 48 oder 96 Stück da ja DG durchgehende Leitungen vom Objekt bis zum PoP baut. Wenn dort die Anzahl der Leitungen nicht ausreicht und die Baukapazitäten ausgelastet sind, kann es auch länger dauern.


    Da wir nichts der Rahmenbedingungen kenn, auch die Verträge nicht, kann man hier spekulieren aber das nutzt nichts. Je nach Vertrag haste Pech gehabt, oder kannst den Rechtsweg gehen und die DG auf Vertragserfüllung verklagen. Dazu müssen aber mehr Informationen vorhanden sein.

  • Das verstehe ich nicht, ich bin einer der Eigentümer!

    Wenn ihr eine Eigentümergemeinschaft mit bestellter Verwaltung seid, dann vertritt allein die Verwaltung in Vertragsbelangen die Gemeinschaft. Jeder Eingriff in das Gemeinschaftseigentum (Aufteilung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum geht aus der Teilungserklärung hervor), ist mitbestimmungspflichtig.


    Das Wohnungseigentumsgesetz sieht in der aktuellen Form (seit 01.12.2020) wenige Ausnahmen vor. Eine Ausnahme ist, ich sage es leicht verfälschend: Glasfaseranschluss.


    Bis einschließlich November 2020 war es in der Praxis notwendig einen Beschluss mit 2/3 Mehrheit in der Eigentümerversammlung zu erreichen, damit ein Glasfaseranschluss rechtlich einwandfrei "gebaut" werden konnte. Der Verwalter musste die Grundstückseigentümerklärung (GEE) unterschreiben.

  • Wenn ihr eine Eigentümergemeinschaft mit bestellter Verwaltung seid, dann vertritt allein die Verwaltung in Vertragsbelangen die Gemeinschaft. Jeder Eingriff in das Gemeinschaftseigentum (Aufteilung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum geht aus der Teilungserklärung hervor), ist mitbestimmungspflichtig.


    Das Wohnungseigentumsgesetz sieht in der aktuellen Form (seit 01.12.2020) wenige Ausnahmen vor. Eine Ausnahme ist, ich sage es leicht verfälschend: Glasfaseranschluss.


    Bis einschließlich November 2020 war es in der Praxis notwendig einen Beschluss mit 2/3 Mehrheit in der Eigentümerversammlung zu erreichen, damit ein Glasfaseranschluss rechtlich einwandfrei "gebaut" werden konnte. Der Verwalter musste die Grundstückseigentümerklärung (GEE) unterschreiben.

    Sorry, ist wohl eine Nebelkerze? Zurück zur Realität: Am 08.09.2021 hat der Subunternehmer der DG, Firma VARIA3 die Inhausverkabelung mit viel Staub, Dreck und offenen Löchern zu allen 5 Eigentümer fertiggestellt! Es fehl die 22 Meter Verbindungsleitung von der Grundstücksgrenze zum Gebäudeverteiler, die "ungeblasenen" Leerrohre liegen 50 cm unter dem Verbundpflaster. Alle Nachbargrundstück sind längst in Betrieb.

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  • Wenn ihr eine Eigentümergemeinschaft mit bestellter Verwaltung seid, dann vertritt allein die Verwaltung in Vertragsbelangen die Gemeinschaft. Jeder Eingriff in das Gemeinschaftseigentum (Aufteilung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum geht aus der Teilungserklärung hervor), ist mitbestimmungspflichtig.


    Das Wohnungseigentumsgesetz sieht in der aktuellen Form (seit 01.12.2020) wenige Ausnahmen vor. Eine Ausnahme ist, ich sage es leicht verfälschend: Glasfaseranschluss.


    Bis einschließlich November 2020 war es in der Praxis notwendig einen Beschluss mit 2/3 Mehrheit in der Eigentümerversammlung zu erreichen, damit ein Glasfaseranschluss rechtlich einwandfrei "gebaut" werden konnte. Der Verwalter musste die Grundstückseigentümerklärung (GEE) unterschreiben.

    Kleines PS: War auch so bei Wallboxen, hier müssen jetzt alle es tolerieren, wenn einer es will, aber er bezahlt dann auch allein(das ist aber noch nicht endgültig).

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  • Yep. Das meinte ich mit "sieht wenige Ausnahmen vor". Kurze Nachfrage: Was soll sich im Falle Wallbox noch ändern?

    Nicht noch ändern, sondern hat sich geändert vor einem Jahr.
    z.B. das Verlegen der Drehstromleitung und der Montage einer Wallbox in einer Tiefgarage einer WEG war/ist eine bauliche Veränderung(keine wesentliche). Dieser mussten vorher die anderen Eigentümer mehrheitlich mit 75% Kopfstimmen zustimmen. Jetzt darf man sie einfach so bauen/anschließen.
    Dasselbe gilt z.B. auch mit einem Fahrstuhl, wenn der Eigentümer/Nutzer nachweisen kann, dass er diesen zur Aufrechterhaltung seiner Lebensweise (zur Arbeit gehen trotz Bewegungseinschränkung) benötigt.
    Aber auch Modernisierungen von Heizungsanlagen in WEG sind jetzt viel einfacher möglich, im Gegensatz zu früher.

  • Die Hausbegehung war bereits am 25,03.2021. Bisher nur 2-malige Telefonrückrufe mit der Entschuldigungen > wir haben sie wohl vergessen!

    Ich hatte in einem anderen Thread auf die Fachpresse verwiesen:

    Evtl. ist das auch bei dir/euch ein möglicher Weg.

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