Wenn ihr eine Eigentümergemeinschaft mit bestellter Verwaltung seid, dann vertritt allein die Verwaltung in Vertragsbelangen die Gemeinschaft. Jeder Eingriff in das Gemeinschaftseigentum (Aufteilung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum geht aus der Teilungserklärung hervor), ist mitbestimmungspflichtig.
Das Wohnungseigentumsgesetz sieht in der aktuellen Form (seit 01.12.2020) wenige Ausnahmen vor. Eine Ausnahme ist, ich sage es leicht verfälschend: Glasfaseranschluss.
Bis einschließlich November 2020 war es in der Praxis notwendig einen Beschluss mit 2/3 Mehrheit in der Eigentümerversammlung zu erreichen, damit ein Glasfaseranschluss rechtlich einwandfrei "gebaut" werden konnte. Der Verwalter musste die Grundstückseigentümerklärung (GEE) unterschreiben.
Sorry, ist wohl eine Nebelkerze? Zurück zur Realität: Am 08.09.2021 hat der Subunternehmer der DG, Firma VARIA3 die Inhausverkabelung mit viel Staub, Dreck und offenen Löchern zu allen 5 Eigentümer fertiggestellt! Es fehl die 22 Meter Verbindungsleitung von der Grundstücksgrenze zum Gebäudeverteiler, die "ungeblasenen" Leerrohre liegen 50 cm unter dem Verbundpflaster. Alle Nachbargrundstück sind längst in Betrieb.