Damit das kundeneigene Endgerät in einem GPON zuverlässig und dauerhaft (direkt an der Glasfaser angeschlossen) funktioniert, ist es unablässig, das der Provider die Provisionierung des kundeneigenen Endgerätes unterstützt.
Laut TKG ist er dazu verpflichtet, viele Provider kümmern sich jedoch nicht darum und erzwingen die Benutzung eines ONTs, auch das ist ein zusätzlicher Verstoß gegen das TKG.
Aber wieder zurück zu deiner Angelegenheit. Dem Provider ist es natürlich freigestellt das Authentifizierungs- und Authorisierungsverfahren im GPON jederzeit zu ändern, da kann es durchaus sein, das mal eine VLAN-ID eingeführt oder auch geändert wird, die Authentisierung von MAC-Adresse zu Serial wechselt oder umgekehrt. Wurde dein GPON SFP-Modul nicht durch den Provider provisioniert, sondern durch klonen oder experimentieren deinerseits, besteht die Gefahr, das zu einem beliebigen und nicht vorhersagebaren Zeitpunkt dein SFP-Modul keine Verbindung mehr erhält. Daher mein ernstgemeinter Rat die Verbraucherzentrale RLP über dieses Verhalten deines Providers in Kenntnis zu setzen.