Beiträge von Elemir

    Die Telekom will bei Geschäftskunden einen Nachweis, z.B. "in Form eines Handelsregisterauszuges oder einer Gewerbeanmeldung."

    Gewisse Arten von Nutzung würden dann gar keinen Internatanschluss erhalten, weil sie nicht mehr privat sind, aber noch keine Gewerbeanmeldung erfordern?

    Oder nehmt einen Fall, der mir kürzlich untergekommen ist: ruft mich der Herausgeber eines Gewerbeverzeichnisses an, er würde gerne die ihm vorliegenden Daten mit mir abgleichen - keine Ahnung, woher der auf die Idee kam, ich hätte ein Gewerbe (hatte aber eine Sache erwähnt, die er nur über unsere Familienwebseite haben konnte).

    Dann verkauft der noch solche falschen Daten, DG kauft sie, und schon habe ich eine Kündigung, ohne zu wissen woher.

    (und bevor einer fragt: natürlich habe ich mir diese "Unterstellung eines Gewerbes" nicht bieten lassen, mit DSGVO und allem ...)

    Genau. Was? Eine obskure Nettorate, die bei nur einem falsch installierten Programm sonstwo landen kann und noch dazu vom Übertragungsweg und vom Server abhängt, oder eine Linklayer Übertragungsrate, die jederzeit reproduzierbar unbeeinflusst durch externe Faktoren narrensicher nachgewiesen werden kann?

    Das, was die Messung anzeigt, gilt. Steht im TKG.

    Was an der Linklayer Datenrate ist denn nicht eine "verfügbare Datenübertragungsrate"? Wenn die nicht passt, dann ist die Nettorate auf jeden Fall auch nicht verfügbar. Nur kann die Nettorate noch aufgrund zig anderer Gründe den Bach runter gehen. Die Linklayer Rate nicht, die bleibt stabil.

    Das, was die Messung anzeigt, gilt. Steht im TKG.

    Aber wenn sie nicht verfügbar ist, muss er auf die Suche gehen. Es kann zig Gründe geben, und auf viele davon hat er nicht mal Einfluss. Etliche kann er nicht mal analysieren. Wenn die Linklayer Rate nicht passt, gibt es dafür nur einen Grund und einen Verantwortlichen: den Provider.

    Die Rate interessiert aber keinen, weil die ein Messserver nicht messen kann.

    Und wer sagt dir, dass der Provider das fehlende 1 MBit/s zu verantworten hat? Bei der Linklayer Rate kannst du es sagen.

    Es ist egal, ob er das zu verantworten hat. Dem Gesetzestext nach muss er das zur Verfügung stellen oder alternativ nachweisen, dass er dafür nicht verantwortlich ist. Wenn er mit der Link-Layer-Rate argumentiert, wird ihm das jeder Richter um die Ohren schlagen.

    Die Linklayer Rate, also entwedef PPPOE oder die MAC Rate bei IPoE, ist transparent und vergleichbar, unabhängig von der Technologie und der Anwendung. Genau das ist die Nettorate nicht.

    Das ist dem Gesetz nach aber egal. Es gilt, was gegen die Mess-Server gemessen wird. Und das ist ganz sicher nicht die Link-Layer-Rate.

    Was meinst Du mit "einfache Lösung"?

    In Deinem Fall, wenn Du auf die Switche nicht verzichten kannst, da auch an dem Switch in der Nähe DSL-Dose Ethernet-Geräte angeschlossen sind, dann geht nur die zweite Lösung mit Verlegung der Glasfaserleitung zum neuen Ort für die Fritzbox, wenn Du die Fritzbox am neuen Standort haben willst. Du kannst nicht das Ethernetkabel gleichzeitig für Ethernet vom Router zu den Geräten und das PPPoE-Signal vom Medienkonverter zum Router verwenden (zumindest nicht, wenn Du keine VLANs konfigurieren kannst)

    Oder Du läßt die Fritzbox in der Nähe des DSL-Anschlusses.

    Hallo, Willkommen

    Hallo,

    ich bekomme demnächst Glasfaser (Telekom) und möchte bei der Gelegenheit meine Fritzbox 7590 zentraler im Haus positionieren. Momentan befindet sie sich dort, wo die DSL-Dose sitzt und wo dann auch das Kabelmodem hin kommt. Der zusätzliche Kabelweg liegt so bei 20m.

    Ist es eurer Meinung nach egal, ob ich vom Kabelmodem per Ethernet (Switch ist an beiden Endpunkten schon vorhanden) zur FB gehe oder ob ich lieber das Glasfaserkabel bis zur neuen Position der FB legen lasse (und dann mit kurzem Ethernetkabel zur FB)?

    Viele Grüße

    Technisch ist es egal, trotzdem haben beide Lösungen Vor- und Nachteile.

    Es kommt darauf an, ob und wie das Glasfaserkabel bei Dir an den neuen Endpunkt verlegt werden kann. Wenn Du da schon ein Ethernet-Kabel liegen hast, dann ist es einfach, das zu nutzen und Du hast keinen Verlegeaufwand, aber Du wirst immer zwei Geräte brauchen. Und ohne VLANs ist es schwierig, wenn Du doch in der Nähe der DSL-Dose auch Ethernet benötigen solltest.

    Wenn es einfach ist, das Glasfaserkabel zu verlegen, dann kannst Du beide Geräte beispielsweise irgendwann durch ein einziges Gerät ersetzen und deine Ethernetleitung bleibt für andere Zwecke nutzbar.

    Natürlich kannst du mehr messen, als die reine Transport Layer Netto Rate. Das Paket kommt ja vollständig am Server an, inkl. TCP und IP Header. Zählst du die mit, ist es nicht mehr Netto. Und es ist ein erheblich belastbarerer Wert, als der reine TCP Payload Wert - weil nämlich Werte wie Payload Size, MSS, MTU etc. einfach überhaupt keine Rolle mehr spielen. Inkl. Header überträgt man nämlich die erwähnten 116 MBit/s (oder die 300/150 MBit/s bei 1&1). Auf jeden Fall.

    Dann haben wir aber ein anderes Problem: dann ist der Messwert vom OP erst recht zu klein. Die Unterstellung war ja, dass der zu niedrige angezeigte Messwert ein Nettowert wäre, während der Bruttowert ja wg. Overhead dem vertragsgemäßen Wert entsprechen würde. Wenn Du jetzt meinst, der Messwert sei nicht der Nettowert, sondern etwas höheres, dann fällt Deine Argumentation, dass der OP brutto ja das Bestellte erhalten würde, in sich zusammen.

    Na gut, weil der Betreiber nicht mehr per Mail antwortet, dann eben hier.

    Mir wurde mitgeteilt, dass am Dienstag Abend von meinem Account aus Spam verschickt worden wäre, daraufhin wäre mein Account gesperrt worden und ich müsse einen neuen Account erstellen.

    Richtig ist aber, dass ich den Spam am Dienstag abend gesehen habe und darauf hin per Button "Spam melden" den Spam gemeldet habe. Da hat wohl irgendwer Spammelder und Spamversender verwechselt und den falschen Account "gesperrt".

    Außerdem ist die Sperre offensichtlich nicht wirksam, ich kann mich ja weiter anmelden und schreiben, nur meinen Nutzernamen hat man verändert (wo die Anmeldung per E-Mail-Adresse erfolgt natürlich sinnvoll ...)

    Daher bitte ich doch einen Admin darum, sich das nochmal anzusehen und ggf meinen Nutzernamen wieder zurückzustellen - ich kann es nicht.


    Danke


    P.S. falls von mir künftig nichts mehr kommt, dann wird man mich nach diesem Post eben ganz gesperrt haben. Dann ist das eben so.

    Ja die Telekom hat da nicht so richtig ihre Datenbank im Griff "Eigentümer untersagt" stand bei meiner Mutter auch immer wieder, obwohl die Zusage vorlag. Einigen Mieter wurden darauf hin die Verträge gecancelt, obwohl meine Mutter schon Gf hatte.

    Für die Adresse, die ich getestet hatte, ist es allerdings tatsächlich so, dass es dort der Eigentümer (unsere herzallerliebste Vonovia) untersagt hat, dort also die Telekom-Information stimmt und Vodafone nicht.

    Es könnte auch einfach ein Datenfehler bei Vodafone sein.

    Ich kenne hier eine Adresse wo laut Telekom der Ausbau untersagt wurde. Bei Vodafone wird Glasfaser aber als verfügbar angezeigt ("liegt schon vor Deiner Tür").

    Generell scheint es so, dass Vodafone die Verfügbarkeit von Telekom-Glasfaser auf alle Homes-Passed-Adressen ausgeweitet hat. Bisher konnte man hier bei Vodafone erst bestellen, wenn schon der Hausanschluss liegt.

    Kann ich für eine Adresse, die ich gerade getestet habe, so bestätigen.

    Telekom schreibt Glasfaserausbau vom Eigentümer untersagt

    Vodafone schreibt Glasfaserausbau möglich.

    Hallo,

    etwas Off-Topic, aber mein Username (bisher Elemir) wurde gestern Abend nicht durch mich geändert. Zurückändern kann ich derzeit nicht.

    Falls das nicht ein Admin (warum?) gemacht hat, könnte es hier möglicherweise eine Schwachstelle im Forum geben.

    Ein Abgreifen des Passworts bei mir kann ich derzeit natürlich nicht zu 100% ausschließen, aber dann hätte der Angreifer lohnendere Sachen abgreifen können als das Passwort hier. Passwort ist zufallsgeneriert und wird nur hier genutzt.

    Das ist ne klar Forumulierung, die man so leider im TKG und bei der BNetzA nicht findet.

    Natürlich findet sich die.

    TKG § 57 (4) 1

    "Abweichungen bei der Geschwindigkeit ... die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden"

    Somit gilt eindeutig der Zahlenwert, welcher gegen die Server der BNetzA gemessen wird, und das ist Netto.

    Es mag Dir passen oder nicht, aber so steht das im Gesetz und darüber braucht man nicht diskutieren, weil das so da steht.

    Du kannst aber über Deinen zuständigen Bundestagsabgeordneten versuchen, das TKG ändern zu lassen. Bis das durch ist, musst Du das halt akzeptieren.

    Ja, genau. Die AVM GPON Module haben es drin, und vom AON Modul gibt es 2 Varianten. Ich weiß aber nicht, ob das bei allen ONTs und allen SFP Modulen so ist. Wenn man ein Modul hat, dass über 1550 nm noch empfängt, dann können die TV Signale den Internet Zugang stören. Und deshalb der Hinweis, dass man drauf achten sollte.

    AON ist 1480 bis 1580, da liegt 1550 auf jeden Fall drin.

    GPON ist bei 1490, da sollte TV bei 1550 nicht stören, denn sonst stört XGS-GPON bei 1577 ebenso. Das sind schon unterschiedliche Bänder, 1490 S-Band und 1550 C-Band.

    ENTWICKLUNG OPTISCHER WELLENLÄNGENBÄNDER - Wissen - Shenzhen HTFuture Co., Ltd
    ENTWICKLUNG DER OPTISCHEN WELLENLÄNGENBÄNDER
    de.oadm-cwdm-dwdm.com

    Der Hinweis auf einen Filter beim GPON Modul sagt so ziemlich gar nichts aus, was er filtert.

    Ich warte noch auf die Ausarbeitung, wie du die Gründe für die Aushandlung der Verbindungsparameter erkennen willst.

    Das ist mir dann egal. Die Rechtslage ist (ebenso wie bei der Endgerätefreiheit, die Du auch nicht akzeptieren willst) eindeutig, warum soll ich mich darum streiten.

    Der Kunde ist in einer schwächeren Position als der Provider, also ist die Rechtslage zum Kundenschutz so auch gerechtfertigt.


    Und um dennoch auf Deine Frage einzugehen: für den Provider ist es ein leichtes (oder besser: sollte es ein leichtes sein), nachzuweisen, dass die Einschränkung nicht von ihm kommt: Techniker fährt zum Kunden und macht eine Messung zu einem Server beim Provider.

    Der Kunde hat dagegen keinerlei Möglichkeit, einen solchen Test durchzuführen. Daher ist eindeutig, wer hier überhaupt irgendetwas nachweisen kann.

    Ohne solche Regelungen könnte der Provider machen was er will und dass sie das tun, wenn sie können und dürfen, ist die Erfahrung aus der Vergangenheit, wegen welcher solche gesetzlichen Regelungen überhaupt eingeführt wurden.

    Cloud sollte immer nur eine mögliche Ergänzung zur lokalen Erfasung der Daten sein.

    Mir ist das durchaus bewusst. Ich habe mir das Teil auch nicht gekauft, es ist mir eher "zugelaufen". Läuft nur im Gastnetz, weil das Ding sogar für WPA2+3 mixed mode zu doof ist und da seine Arbeit verweigert.

    Ich bin eher "Cloud-Hasser".

    Nein, das ist nicht lächerlich, das ist genau der Punkt. Und man muss nicht an der MTU herumspielen, um den Overhead nach oben zu treiben, das kann jede App auch einfach so machen. Niemand zwingt sie dazu, große Pakete zu erzeugen, sie kann auch jedes Byte einzeln verpacken.

    Das ist Anwendung und damit Kundensache.

    Genau. Bei gegebenen Parametern. Hab ich ja oben auch geschrieben. Nur leider hat die niemand festgelegt.

    MTU 1492 bei PPPoE oder welche Antwort willst Du? Wo soll man da noch drehen können, ohne das es am Kunden liegt?

    Der Provider kann nur den Kanal mit einer definierten Bandbreite liefern. Was der Kunde mit welchen Parametern darüber macht, das kann er nicht wissen, und er hat auch keinen Einfluss darauf.

    Muss er auch nicht. Das läuft wie bei jeder Störung: Provider schickt Techniker, steckt Messgerät direkt an und misst. Wenn dann keine zu niedrige Geschwindigkeit da ist, zahlt der Kunde den Einsatz.

    Ja? Woher? Jetzt bin ich gespannt. Wie willst du die ermitteln, und wie die Ursache dafür identifizieren? Bitte mal ein Beispiel von einem Endkundenrechner über ca. 7 Hops zum Speedtest Server, mit MPLS und allen Details in der Kette.

    Kundenrechner direkt am Router und Speedtestserver der BNetzA stehen (zumindest bei großen Providern) im Providernetz. Wer außer dem Provider sollte dann noch beteiligt sein? Und wenn der Kunde doch Ursache beim Technikereinsatz war: Rechnung an Kunde.

    Falsch. Kannst du nicht. Du siehst den resultierenden Wert, weißt aber nicht, warum der zustande kommt. Der kann auch irgendwo zwischen Provider und Speedtest Server verursacht werden, und damit außerhalb des Einflussbereichs aller Beteiligten.

    Das Problem ist, dass der Kunde kaum andere Nachweismöglichkeiten hat, der Provider aber schon. Also darf der Provider dem Kunden zeigen, dass bei ihm alles stimmt, denn sonst ist der Kunde ausgeliefert. Das ist dann der Kundenschutz.

    Die Speedtestserver der BNetzA sollten bei 1&1 ja wohl im eigenen Netz stehen und somit in dessen Verantwortung fallen.

    Danke - kannte ich nicht, aber wie Du selber schreibst: AON. Die Einschränkung auf GPON habe ich schon bewusst geschrieben, weil ich nur für GPON sicher bin, dass die Wellenlängen weit genug auseinander liegen. Mit AON habe ich mich bislang nicht beschäftigt, daher wollte und werde ich dazu keine Aussage treffen. Und ich wäre wohl falsch gelegen, hätte ich das gemacht ;)

    Technisch kann er gerade das ja nicht. Da - wie gesagt - die Netto Werte massiv vom Overhead abhängen. Verstellt mal euren MTU Wert, führt den Test der BNetzA aus und staunt.

    Das ist doch jetzt lächerlich. Wenn ein Kunde da herumspielt, ist das seine Sache. Ebenso, wenn ein Kunde seine Messung über WLAN macht.

    Die MTU fällt auch nicht vom Himmel, sondern die ist per Default vom OS für unterschiedliche Netzwerkverbindungsarten vorgegeben. Und wenn nicht einer ganz böse darin herumfummelt, dann wird da auch beim Aufbau einer TCP-IP-Verbindung die MTU angepasst, falls eine Komponente auf dem Weg eine etwas kleinere MTU hat, damit die Rate eben nicht einbricht.

    Ich weiß, TKG und irgendwas faseln da was von Netto Raten etc. Das hält aber keiner technischen Überprüfung stand.

    Dann gilt das. Und doch, das hält einer technischen Überprüfung statt, denn der Overhead fällt nicht vom Himmel, sondern dürfte bei gegebenen Parametern ziemlich genau bekannt sein.

    Wenn das nicht mehr passt, dann liegt irgendwo eine Fehlkonfiguration, Überlast oder Störung vor.

    Aber einfach sagen, der Kunde bekommt Netto das und das kann technisch einfach nicht funktionieren.

    Doch, das kann, da die Randbedingungen bekannt sind. Zumindest, wenn keine Netzüberlast oder Fehlkonfiguration vorliegt. Und wenn der Provider das sogar als Minimum angibt, dann hat er das zu liefern.

    1&1 hat ja durchaus ein Standing in dem Bereich. Ich bin gespannt, wo das endet, und ob es dazu führt, dass diese wachsweiche Glückspiel-Regelung in was technisch belastbares umgewandelt wird. Irgendwie bin ich 1&1 direkt dankbar dafür, dass sie das Fass mal aufgemacht haben.

    Ich auch. Damit klargestellt wird, das Netto gleich Netto ist und klar wird, dass das überhaupt kein Glücksspiel ist. Die Pakete, deren Inhalt und der Overhead sind ganz genau bekannt.

    Retransmits und Fragmentierung kann man ganz genau zuordnen, ob Provider oder Kunde Verursacher ist.


    Da ich allerdings weiß, was die Telcos auch bei Großfirmenkunden für Mist machen, wundert mich nichts. Erst vor einer Woche wieder einem von unseren einen TCP-Dump um die Ohren hauen müssen, bis er geglaubt hat, dass der Fehler bei ihm liegt. Was wars dann nach 4 Tagen: Fehlkonfiguration auf dem Router. Wenn schon wir so einen "Support" haben, wenn wundern dann solche Spielchen auf Endkundenseite.

    Sollte er ignorieren oder ignoriert er?

    Sollte, weil ich es selber nicht prüfen kann.

    Bei Fritz gibt's separate Module für TV und ohne TV auf der Faser und das nicht ohne Grund.

    Link dazu? Ich kenne nur je ein Modul für GPON, AON und XGS-PON. Das TV-Signal liegt doch auch in einem ganz anderen Wellenlängenbereich, zumindest im Vergleich zu GPON.