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Glasfaserkabel Spleißen

  • Telkowiak
  • 14. Oktober 2026 um 16:01
  • Telkowiak
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    • 14. Oktober 2026 um 16:01
    • #1

    Bei uns im Haus (Mehrparteienhaus) wurde die Inhouseverkabelung durchgeführt. D.h. die Kabel wurde bei denen, die keinen Vertrag geschlossen haben, bis an die Wohnungseingangstür verlegt. Allerdings nur das Kabel ohne Stecker.

    Nun möchte ich ganz gerne das Kabel zu mir in die Wohnung verlegen und mit einer GF-TA verbinden. Dazu muß das Kabel ja gespleißt werden, ein Fusionsspleißgerät will ich mir nicht anschaffen, weil zu teuer und ich bräuchte es nur einmal.

    Käme also nur manuelles Spleißen in Betracht. Nun habe ich gelesen, daß das nicht so genau ist und dadurch Übertragungsverluste entstehen können.

    Frage, weiß jemand, wie groß die ungefähr sind?

  • netzikon.net
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    • 14. Oktober 2026 um 16:13
    • #2

    Wir lassen mal die ganzen vertraglichen Rahmenbedingungen weg.

    Auch ein mechanischer Spleiß braucht Erfahrung mit LWL und den Werkzeugen. Ohne Erfahrung und ohne Messtechnik hat das ein bisschen was von Glückspiel. Ein gut gemachter mechanischer Spleiß kann so bei 0,1 db landen.

  • Vanguardboy
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    • 14. Oktober 2026 um 16:37
    • #3

    Das macht der anbieter und niemand privat

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  • HubeBube
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    • 14. Oktober 2026 um 16:49
    • #4

    Und außerdem eine strafbare Handlung. Das Providernetz endet mit dem passiven Netzanschluss den es bei dir nicht gibt.

  • Telkowiak
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    • 14. Oktober 2026 um 17:45
    • #5
    Zitat von netzikon.net

    Wir lassen mal die ganzen vertraglichen Rahmenbedingungen weg.

    Auch ein mechanischer Spleiß braucht Erfahrung mit LWL und den Werkzeugen. Ohne Erfahrung und ohne Messtechnik hat das ein bisschen was von Glückspiel. Ein gut gemachter mechanischer Spleiß kann so bei 0,1 db landen.

    Und was hätte für Auswirkungen auf die Bandbreite?

  • Beitrag von silo81 (14. Oktober 2026 um 17:49)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (14. Oktober 2026 um 17:49).
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  • Telkowiak
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    • 14. Oktober 2026 um 17:50
    • #7
    Zitat von HubeBube

    Und außerdem eine strafbare Handlung. Das Providernetz endet mit dem passiven Netzanschluss den es bei dir nicht gibt.

    Das war mir nicht bewußt. Du weißt nicht zufälligerweise die genaue Rechtsgrundlage?

  • netzikon.net
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    • 14. Oktober 2026 um 17:56
    • #8

    Steht alles im TKG. Siehe auch Eigenes ONT und eigener Router am Glasfaseranschluss

  • martinbee
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    • 14. Oktober 2026 um 18:05
    • #9

    Zum mechanischen Spleißen muss das offene Ende der Inhouse GF-Verkabelung präzise geschnitten bzw. poliert werden. Das darfst Du nur machen, wenn dieses Kabel im Flur dein Eigentum ist.

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  • HubeBube
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    • 14. Oktober 2026 um 18:19
    • #10
    Zitat von Telkowiak

    Das war mir nicht bewußt. Du weißt nicht zufälligerweise die genaue Rechtsgrundlage?

    Ja, sogar im Strafgesetzbuch!

    § 317 StGB - Störung von Telekommunikationsanlagen - dejure.org

    Da es keinen passiven Netzabschluss des Providers gibt, hat er die Hoheit über die Nutzung des Kabels (bis eben zu diesem Netzabschluss) fummelst Du als nicht vom Provider autorisierte Person daran herum, ist das bereits eine Veränderung. Schon allein der Versuch ist strafbar.

    Ich erwähne hierzu jedoch auch immer das Folgende: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Wir sind alle erwachsen, voll strafmündig und handeln auf eigene Gefahr.

  • HubeBube
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    • 14. Oktober 2026 um 18:24
    • #11
    Zitat von martinbee

    Das darfst Du nur machen, wenn dieses Kabel im Flur dein Eigentum ist.

    Falsch!

    Du musst das Nutzungsrecht besitzen. Jeder Häuslebesitzer ist Eigentümer des Telefondrahtes, schließlich wurde dieser beim Hausbau auf eigene Kosten untrennbar mit der Immobilie verbunden.

    Mit dem Anschluss an ein öffentliches TK-Netz, im Regelfall an das der Telekom, bleiben die Eigentumsrechte natürlich gewahrt, jedoch geht das Nutzungsrecht an den TK-Provider über.

  • Hasi_GO
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    • 14. Oktober 2026 um 18:26
    • #12

    Moin,

    laß die Finger von dem Kabel,

    es ist nicht Deins,

    VORSICHT schaue nicht in die Fasern, Du weisst nicht od die Leitung im HüP schon gespleisst ist und Dampf drauf ist.

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  • mbo77
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    • 14. Oktober 2026 um 19:45
    • #13
    Zitat von HubeBube

    Ja, sogar im Strafgesetzbuch!

    https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html

    Da es keinen passiven Netzabschluss des Providers gibt, hat er die Hoheit über die Nutzung des Kabels (bis eben zu diesem Netzabschluss) fummelst Du als nicht vom Provider autorisierte Person daran herum, ist das bereits eine Veränderung. Schon allein der Versuch ist strafbar.

    Ich erwähne hierzu jedoch auch immer das Folgende: Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Wir sind alle erwachsen, voll strafmündig und handeln auf eigene Gefahr.

    Das bezieht sich auf den öffentlichen Teil des Netzes und ist nicht auf die Verkabelung im eigenen Haus anwendbar.

  • Telkowiak
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    • 14. Oktober 2026 um 20:19
    • #14
    Zitat von mbo77

    Das bezieht sich auf den öffentlichen Teil des Netzes und ist nicht auf die Verkabelung im eigenen Haus anwendbar.

    Danke für Hinweis. Gefühlt dachte ich irgendwie ähnlich. Anbei ein Foto, wie der Anschluß bei uns im Keller aussieht. Links unten kommt das Kabel von draußen rein. Was ich gerade nicht verstehe, wofür ist der graue Kasten rechts oben, waren die Kabel evtl. nicht lang genug und sind in dem Kasten gespleißt worden?

    Bilder

    • Anschluß_Keller_Neu.jpg
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      • 768 × 1.020
  • Telkowiak
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    • 14. Oktober 2026 um 20:23
    • #15

    Bestünde denn die Möglichkeit, sich die GF-TA-Dose (ohne einen Glasfaservertrag abzuschließen aber natürlich gegen Bezahlung) schonmal setzen zu lassen?

    Machen bzw. dürfen das evtl. Elektriker?

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  • Telkowiak
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    • 14. Oktober 2026 um 20:25
    • #16

    Eine andere Frage, die ich mir stelle - warum haben die Techniker die Kabel, die zu den Wohnungseingängen führen, nicht gleich mit Steckern versehen? Sicherlich wird dafür ein größeres Loch in der Wand benötigt, aber dafür wäre der Anschluß doch hinterher umso leichter.

    Und es gibt doch bestimmt Dosen, die für Stecker ausgerichtet sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Telkowiak (14. Oktober 2026 um 20:31)

  • Telkowiak
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    • 14. Oktober 2026 um 20:29
    • #17
    Zitat

    VORSICHT schaue nicht in die Fasern, Du weisst nicht od die Leitung im HüP schon gespleisst ist und Dampf drauf ist.

    Also bei uns ist Glasfaser noch nicht aktiv. Aber trotzdem danke für den Hinweis,

    das habe ich schon häufiger gelesen, ist das fürs Auge wirklich so gefährlich?

    Wahrscheinlich wäre es gut, das Kabelende solange wie möglich irgendwo zu fixieren oder eine Kappe draufzusetzen, wenn man daran rumbastelt, kann ja auch mal beim versehentlichen Hin- und Herschwenken in die Sichtlinie des Auges geraten.

  • sn0
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    • 14. Oktober 2026 um 21:01
    • #18
    Zitat von Telkowiak

    wenn man daran rumbastelt

    Das tut man als vollkommener Laie ja auch nicht.

    Bitte tu dir und dem Netzbetreiber einen großen gefallen und berühre das Kabel einfach gar nicht. Die Gefahr ist hier weniger die Laserstrahlung, sondern das das Kabel beim herumhantieren beschädigt und somit unbrauchbar wird. Sollte es soweit kommen muss es auf der ganzen Länge mühsam ausgetauscht werden.

    Auch an alle die hier mitlesen: Bitte kommt nicht auf die Idee als Fachfremde Person irgendetwas selbst machen zu wollen. Glasfaser Werkzeuge kann man nicht wie simple Elektriker-Werkzeuge im Baumarkt kaufen. Dies hat seinen Grund.
    Ich kann den drang den etwas zu Beschleunigen und selbst zu machen ja versehen, aber am Ende leistet man den Profis damit nur einen Bärendienst. Gut gemeint ist besonders bei Laien selten gut gemacht.

    Lieben Gruß
    ein Glasfasermonteur

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  • HubeBube
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    • 14. Oktober 2026 um 21:16
    • #19
    Zitat von mbo77

    Das bezieht sich auf den öffentlichen Teil des Netzes und ist nicht auf die Verkabelung im eigenen Haus anwendbar.

    Da bin ich etwas überrascht so etwas von dir lesen zu müssen?!

    Zitat

    TKG § 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen

    (1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. Für Mobilfunknetze ist die Luftschnittstelle grundsätzlich der Netzabschlusspunkt.

  • HubeBube
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    • 14. Oktober 2026 um 21:21
    • #20
    Zitat von Telkowiak

    Also bei uns ist Glasfaser noch nicht aktiv. Aber trotzdem danke für den Hinweis,

    Du kannst (leider) nicht wissen, wann die Faser beleuchtet wird.

    Zitat von Telkowiak

    das habe ich schon häufiger gelesen, ist das fürs Auge wirklich so gefährlich?

    Die Krux an der Sache ist, dass es sich um Licht im Infrarotbereich (PON/AON) handelt und damit nicht wahrnehmbar ist. Der Handykameratrick funktioniert auch nur mit Geräten ohne Infrarotfilter, d.h. ein iPhone zeigt dir nichts an, obwohl die Faser beleuchtet ist.

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