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Glasfaser-NordWest versaut den Ausbau in dem es nur Tarife mit niedriger Bandbreite anbietet (bis 1Gbit)

  • BlackMage2
  • 30. Januar 2026 um 23:17
  • Geschlossen
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    • 16. Juli 2026 um 12:27
    • #521
    Zitat von BlackMage2

    die "Mindestversorgung" ermöglicht aber quasi gar nichts

    Also ich finde die Liste in TKG 157:

    Zitat

    (2) Mindestens verfügbar sein müssen Sprachkommunikationsdienste sowie ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe im Sinne des Absatzes 3, einschließlich des hierfür notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz an einem festen Standort.

    (3) In einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, die des Einvernehmens mit dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages bedarf, wird mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt, welche Anforderungen ein Internetzugangsdienst sowie ein Sprachkommunikationsdienst nach Absatz 2 erfüllen müssen. Bei der Festlegung der Anforderungen an den Internetzugangsdienst nach Satz 1 werden insbesondere die von mindestens 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzte Mindestbandbreite, Uploadrate und Latenz sowie weitere nationale Gegebenheiten, wie die Auswirkungen der festgelegten Qualität auf Anreize zum privatwirtschaftlichen Breitbandausbau und zu Breitbandfördermaßnahmen, berücksichtigt. Der Internetzugangsdienst muss stets mindestens die in Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/1972 in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Dienste, Teleheimarbeit einschließlich Verschlüsselungsverfahren im üblichen Umfang und eine für Verbraucher marktübliche Nutzung von Online-Inhaltediensten ermöglichen. Die nach Satz 1 festzulegende Uploadrate und Latenz können niedriger, als die von 80 Prozent der Verbraucher im Bundesgebiet genutzten Werte sein, wenn tatsächlich nachgewiesen ist, dass die in Satz 3 genannten Dienste auch bei geringeren Vorgaben beim Endnutzer funktionieren. In einer Rechtsverordnung nach Satz 1 können kürzere als die in § 160 und § 161 genannten Fristen festgelegt werden, wenn durch eine Digitalisierung der Verfahrensabläufe eine Beschleunigung erreicht werden konnte.

    Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/1972 

    Zitat
    Code
    ANHANG V
    
    MINDESTANGEBOT AN DIENSTEN, DIE EIN ANGEMESSENER BREITBANDINTERNETZUGANGSDIENST GEMÄSS ARTIKEL 84 ABSATZ 3 UNTERSTÜTZEN KÖNNEN MUSS
    
    (1) E-Mail
    (2) Suchmaschinen, die das Suchen und Auffinden aller Arten von Informationen ermöglichen
    (3) grundlegende Online-Werkzeuge für die Aus- und Weiterbildung
    (4) Online-Zeitungen oder Online-Nachrichten
    (5) Online-Einkauf oder Online-Bestellung von Waren und Dienstleistungen
    (6) Arbeitssuche und Werkzeuge für die Arbeitssuche
    (7) berufliche Vernetzung
    (8) Online-Banking
    (9) Nutzung elektronischer Behördendienste
    (10) soziale Medien und Sofortnachrichtenübermittlung
    (11) Anrufe und Videoanrufe (Standardqualität)
    Alles anzeigen

    Welche essentielle Nutzung für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe meinst Du fehlt in dieser Liste?

    Zitat von BlackMage2

    deswegen in meinen Augen völlig sinnlos

    Ich sag mal ganz direkt, ich habe nicht das Gefuehl, dass Du Dich wirklich ausreichend tief mit der Materie beschaeftigt hast. Daher ist unklar wie fundiert Deine Bewertung aktuell ist, bzw. wie sehr sie auf dem existierenden Recht auf Mindestversorgung beruht und in wie fern auf Annahmen zu diesem Recht.

  • pufferueberlauf
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    • 16. Juli 2026 um 12:30
    • #522
    Zitat von xrandr

    Ob die Bandbreiten auch angefragt werden ist vermutlich egal wenn es um Prestige und Wettbewerbsvorteile geht. Ein britischer ISP bietet schon 50G-PON.

    Ja, das haengt mMn. vom jeweiligen Markt und Wettbewerb ab, wenn ich mich von den Mitbewerbern absetzen will/muss mag 50G gut marketingtechnisch verwertbar sein.... ist ja auch immer die Frage ob der ISP selber Netze gebaut hat und damit deren Kosten vor sich her traegt, oder ob er sich in ein existierendes Netz einmietet (dann duerfte etwas mehr Luft fuer Investitionen in aktive Technik da sein; aber auch dann braucht es Wettbewerber und Kunden die ebenfalls die Kapazitaetskarte spielen).

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    BlackMage2
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    • 16. Juli 2026 um 12:36
    • #523

    ach komm schon, die Bundesnetzagentur macht sich doch manchmal einfach lächerlich

    alleine das die das Wort "Teleheimarbeit" verwenden, deutet doch schon an aus welchem Jahrtausend die stammen


    Zitat von pufferueberlauf

    Ich sag mal ganz direkt, ich habe nicht das Gefuehl, dass Du Dich wirklich ausreichend tief mit der Materie beschaeftigt hast. Daher ist unklar wie fundiert Deine Bewertung aktuell ist, bzw. wie sehr sie auf dem existierenden Recht auf Mindestversorgung beruht und in wie fern auf Annahmen zu diesem Recht.

    Dann sage ich es auch mal ganz direkt: Ich habe das Gefühl die Bundesnetzagentur beschäftigt sich einen Scheiß um Nutzerrechte, die machen einfach nur Männchen für die ISPs. Ich sehe die Bundesnetzagentur mehr als Komplizen der ISPs, die gemeinschaftlich an einer Lösung arbeiten die Kassen der ISPs schneller zu füllen und bloß keine Vorschriften machen die in irgendeiner Weise dem ISP zu schaden oder zu irgendetwas zu zwingen was wirklich Kosten verursacht. Das wäre nämlich das Erzwingen der Bandbreite die ja selber anbieten, aber dann nicht bieten zu müssen.

    Da könnten genau so gut Polizisten selber Leute abknallen, oder die Schützen einfach laufen lassen. Das wäre dasselbe Ergebnis.

    Aber wenn man es nur geschehen lässt, kann einem ja keine Schuld angelastet werden.

    Man muss sich nur doof genug stellen, und ja, ich trau der Bundesnetzagentur wirklich zu, das sie doof genug dafür ist.

    4 Mal editiert, zuletzt von BlackMage2 (16. Juli 2026 um 12:47)

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  • xrandr
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    • 16. Juli 2026 um 12:47
    • #524
    Zitat von BlackMage2

    Funktioniert das umflashen von der FW von 10Gbit/s-Module auf die 1-Gbit/s-Module? und erreichbaren dann die Module die vollen 10 Gbit/s?

    Sorry, muss ich revidieren: In irgendeinem Reddit-Post hieß es mal, dass die 1G-Module verkappte Dual-Rate-Module sind aber ich finde dazu nichts mehr. Insofern ist das Quatsch bis Gegenteiliges bewiesen ist.

    Zitat von pufferueberlauf

    Ja, das haengt mMn. vom jeweiligen Markt und Wettbewerb ab, wenn ich mich von den Mitbewerbern absetzen will/muss mag 50G gut marketingtechnisch verwertbar sein....

    Richtig, Halo-Effekt. Ich vermute dass darauf auch DNSNET gehofft hat - insbesondere nachdem sie die Tarifstruktur auf drei reduziert hatten. "Wer 8 Gbps anbietet, der muss gut und fortschrittlich sein".

    Das hat ein ISP mit enormer Marktmacht eher nicht nötig.

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    • 16. Juli 2026 um 13:01
    • #525
    Zitat von BlackMage2

    27,95€ für 16Mbit/s Down und 2,4MBit/s Up; bei nem Reseller bekomme ich 250MBit/s für 34,99€; auch auf derselben Telekom-Leitung.

    Wenn es dir zu günstig ist kannst du auch den buchen:

    https://www.telekom.de/produktinformationsblatt/magentazuhause-s-dsl-6000-ram-ip.pdf
    Der lässt sich weiterhin (trotz Glasfaser) an meiner alten Adressen buchen.

    Alternativ lässt sich auch der an meiner noch älteren Adresse buchen:
    https://www.telekom.de/produktinformationsblatt/magentazuhause-s-dsl-16000-ram-ip.pdf

  • bgers
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    • 16. Juli 2026 um 13:10
    • #526

    Bei mir ist die Mindestversorgung wohl nicht gegeben:

    :D

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    • 16. Juli 2026 um 13:17
    • #527
    Zitat von BlackMage2

    ach komm schon, die Bundesnetzagentur macht sich doch manchmal einfach lächerlich

    alleine das die das Wort "Teleheimarbeit" verwenden, deutet doch schon an aus welchem Jahrtausend die stammen

    Die BNetzA ist nicht direkt fuer den Gesetzestext verantwortlich... da wende Dich bei Beschwerden an den Gesetzgeber, aber was ist an Teleheimarbeit falsch?

    Zitat von BlackMage2

    Dann sage ich es auch mal ganz direkt: Ich habe das Gefühl die Bundesnetzagentur beschäftigt sich einen Scheiß um Nutzerrechte, die machen einfach nur Männchen für die ISPs. Ich sehe die Bundesnetzagentur mehr als Komplizen der ISPs, die gemeinschaftlich an einer Lösung arbeiten die Kassen der ISPs schneller zu füllen und bloß keine Vorschriften machen die in irgendeiner Weise dem ISP zu schaden oder zu irgendetwas zu zwingen was wirklich Kosten verursacht.

    Das TKG bindet die BNetzA, die muss bei der Bemessung der Mindestversorgung selbstverstaendlich existierende Gesetze befolgen. Daher bellst Du mMn. gerade am falschen Baum... und z.B. bei der Endgeraetewahlfreiheit hat sich die BNetzA entgegen der Wuensche vieler ISPs klar auf die Seite der Endverbraucher geschlagen, obwohl das laut Argument der ISPs denen sehr wohl Kosten verursacht.

    Zitat von BlackMage2

    Das wäre nämlich das Erzwingen der Bandbreite die ja selber anbieten, aber dann nicht bieten zu müssen.

    Du meinst bei Minderleistung? Das waere aus Endkundensicht sicherlich attraktiv, aber ich vermute das waere strikt nicht umsetzbar, weil manchmal eine Nettzertuechtigung unakzeptabel aufwendig/teuer waere (bei der Mindestversorgung werden eventuell zu hohe Kostenanteile durch Abgaben aller Nutzer finanziert).

    Zitat von BlackMage2

    Man muss sich nur doof genug stellen, und ja, ich trau der Bundesnetzagentur wirklich zu, das sie doof genug dafür ist.

    Nun ja, ich habe da immer noch den Eindruck, dass Du Dir eine Meinung gebildet hast ohne ausreichende Recherche und daher sagt diese Meinung viel ueber Deine Annahmen aus, aber nur wenig ueber die Realitaet. Das ist immer noch Dein gutes Recht, aber sonderlich nachvollziehbar ist das nicht.l

  • pufferueberlauf
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    • 16. Juli 2026 um 13:18
    • #528
    Zitat von bgers

    Bei mir ist die Mindestversorgung wohl nicht gegeben:

    Zumindest nicht durch das DSL-Netz der Telekom. Gibt es denn ansonsten keine ausreichend schnellen Angebote mit anderen ISPs und Zugangstechnologien?

  • bgers
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    • 16. Juli 2026 um 13:21
    • #529
    Zitat von pufferueberlauf

    Zumindest nicht durch das DSL-Netz der Telekom. Gibt es denn ansonsten keine ausreichend schnellen Angebote mit anderen ISPs und Zugangstechnologien?

    Starlink... und seit 2021 ist Glasfaser in Bau... Glaube aber nicht das es dieses Jahr fertig wird.

    Beschwerde wird aber auch nichts bringen, da ja Glasfaser seit 5Jahren im Bau ist... :D

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    • 16. Juli 2026 um 13:32
    • #530

    Mmmh, Starlink ist eine offene Frage, Preis/Leistung duerften hinkommen, das Problem(chen) ist die bieten selber keine Telephonie. Und bisher ist nicht klar ob die BNetzA es als ausreichend ansieht wenn klassische Telphonie moeglich (wie bei Dir ueber DSL) oder per Mobilnetz, oder ob der BNetzA auch nur die Option reicht ueber den Internetzugang einen SIP-Dienstleister erreichen zu koennen.

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    • 16. Juli 2026 um 13:34
    • #531
    Zitat von pufferueberlauf

    Die BNetzA ist nicht direkt fuer den Gesetzestext verantwortlich... da wende Dich bei Beschwerden an den Gesetzgeber, aber was ist an Teleheimarbeit falsch?

    Das klingt als ob das Wort aus den 60ern stammt. 😀


    Zitat von pufferueberlauf

    Die BNetzA ist nicht direkt fuer den Gesetzestext verantwortlich... da wende Dich bei Beschwerden an den Gesetzgeber, aber was ist an Teleheimarbeit falsch?

    Das TKG bindet die BNetzA, die muss bei der Bemessung der Mindestversorgung selbstverstaendlich existierende Gesetze befolgen. Daher bellst Du mMn. gerade am falschen Baum... und z.B. bei der Endgeraetewahlfreiheit hat sich die BNetzA entgegen der Wuensche vieler ISPs klar auf die Seite der Endverbraucher geschlagen, obwohl das laut Argument der ISPs denen sehr wohl Kosten verursacht.

    Du meinst bei Minderleistung? Das waere aus Endkundensicht sicherlich attraktiv, aber ich vermute das waere strikt nicht umsetzbar, weil manchmal eine Nettzertuechtigung unakzeptabel aufwendig/teuer waere (bei der Mindestversorgung werden eventuell zu hohe Kostenanteile durch Abgaben aller Nutzer finanziert).

    wenn eine "Nettzertuechtigung" unakzeptabel aufwendig/teuer wäre, dann kann man das Netz ja gleich komplett schließen, damit da nicht mehr sinnlos Geld investiert wird, so werden die Nutzer auch vor teuren Tarifen geschützt.

  • pufferueberlauf
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    • 16. Juli 2026 um 13:44
    • #532
    Zitat von BlackMage2

    Das klingt als ob das Wort aus den 60ern stammt. 😀

    Ist Dir klar wie alt das Wort Nase ist, wenn ja, fasse Dich selber an diese ;) Gut Teleheimarbeit mag ein altmodischer Begriff sein, aber was macht das schon?

    Zitat von BlackMage2

    wenn eine "Nettzertuechtigung" unakzeptabel aufwendig/teuer wäre, dann kann man das Netz ja gleich komplett schließen,

    Es mag Faelle geben wo genau diese Entscheidung getroffen (werden) wird/wurde, egal wie gut oder schlecht wir das finden. (Die Schweiz ist eines der wenigen anderen Laender mit einer gesetzlichen Grundversorgung, aber auch in der Schweiz ist das gedeckelt, ein ISP muss keine Grundversogung bereitstellen wenn er dafuer mehr als XXXX CHF investieren muss, wobei der Anschlussinhaber die Mehrkosten ueber XXXX uebernehmen kann. Dafuer kann der Anschlussinhaber waehlen ob er 10/1 Mbps will oder 80/8, es gibt bestimmt Faelle wo 10/1 unter die XXXX CHF faellt, aber 80/8 darueber. Mein Punkt ist solche Faelle die Du hier ansprichst sind nicht unmoeglich aber hoffentlich selten).

    Zitat von BlackMage2

    damit da nicht mehr sinnlos Geld investiert wird, so werden die Nutzer auch vor teuren Tarifen geschützt.

    Och, teure Tarife kann man ja auch ueber Funk anbieten...

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  • xrandr
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    • 16. Juli 2026 um 13:57
    • #533
    Zitat von BlackMage2

    Das klingt als ob das Wort aus den 60ern stammt. 😀

    Dazu zur Ablenkung mal was Erheiterndes 😃:

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    Zitat

    Ein Signalwandler formt die Computerdaten um, so dass sie auf den Telefonstromkreisen übertragen werden können.

    TELE-Heimarbeit - die neue Freiheit, oder Rückfall ins frühindustrielle Zeitalter?

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    • 16. Juli 2026 um 13:57
    • #534
    Zitat von pufferueberlauf

    Ist Dir klar wie alt das Wort Nase ist, wenn ja, fasse Dich selber an diese ;) Gut

    Ahh, tut mir leid, wenn ich es zeitgemäßer finde das Worte verwendet sollten, die in der aktuellen Zeit auch verwendet werden. Es geht ja um die Versorgung in der aktuellen Zeit, oder? Oder ist die Bundesnetzagentur auch nur ein deutsches Relikt was in der Zeit steckengeblieben ist und keine sinnvolle Verwendung mehr hat? Kommt mir nämlich so vor.


    Zitat von pufferueberlauf

    Och, teure Tarife kann man ja auch ueber Funk anbieten...

    Das macht es aber kein bisschen besser..


    Ich kann auch jedes mal zum Rathaus rennen wenn ich ein Schlück Wasser trinken will, weil davor ein Wasserspender steht. Das macht die Wasserversorgung aber trotzdem nicht überflüssig. 😅

  • pufferueberlauf
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    • 16. Juli 2026 um 14:02
    • #535
    Zitat von BlackMage2

    Ahh, tut mir leid, wenn ich es zeitgemäßer finde das Worte verwendet sollten, die in der aktuellen Zeit auch verwendet werden.

    Du findest "Homeoffice machen" wirklich so viel besser? Oder was ist Deine zeitgemaesse Form von Teleheimarbeit?

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  • gponner
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    • 16. Juli 2026 um 14:07
    • #536

    Die sogenannten "Zeitgemäßen" Begriffe füllen immer so schön mein Bullshit-Bingo in langweiligen Sitzungen ...

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    BlackMage2
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    • 16. Juli 2026 um 15:21
    • #537

    Tut mir leid, wenn ich von einer Bundesagentur erwarte, das sie sich etwas zeitgemäßer ausdrückt und auch Dinge macht die zeitgemäßer sind anstatt einfach nur die Mindestgrenzen einzuhalten die zu Urzeiten mal wichtig waren..

  • bgers
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    • 16. Juli 2026 um 15:38
    • #538
    Zitat von pufferueberlauf

    Mmmh, Starlink ist eine offene Frage, Preis/Leistung duerften hinkommen, das Problem(chen) ist die bieten selber keine Telephonie. Und bisher ist nicht klar ob die BNetzA es als ausreichend ansieht wenn klassische Telphonie moeglich (wie bei Dir ueber DSL) oder per Mobilnetz, oder ob der BNetzA auch nur die Option reicht ueber den Internetzugang einen SIP-Dienstleister erreichen zu koennen.

    Geht auch noch als Hybrid, dann mit 50 oder 100MBit/s. Keine Ahnung ob das dann die Mindestanforderung erfüllt. Spannend auch, als wir 2021 hier hingezogen sind, war gar kein DSL möglich. Mir wurde nur ein Analoger Telefonanschluss angeboten, keine Ahnung warum jetzt DSL mit 6MBit/s geht...

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  • xrandr
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    • 16. Juli 2026 um 16:09
    • #539
    Zitat von bgers

    Spannend auch, als wir 2021 hier hingezogen sind, war gar kein DSL möglich. Mir wurde nur ein Analoger Telefonanschluss angeboten, keine Ahnung warum jetzt DSL mit 6MBit/s geht...

    Kann sein dass damals für deinen Anschlussbereich noch die alten ATM/SDH-basierten DSLAMs im Einsatz waren. Habe ich auch erlebt, dass Anfang der 2020er teilweise lahme ADSL/ADSL2+-Anschlüsse um ein paar Mbit/s schneller wurden. Da wurde man nach Aussage eines Technikers in der Vermittlungsstelle auf BNG bzw. einen IP-MSAN umgestellt, der besser filtert und kompensiert als die vorherigen DSLAMs mit betagten Chipsätzen.

    Außerdem ist die dynamische Aushandlung der möglichen Geschwindigkeit vorteilhaft; anstatt starrer, oft übervorsichtig gewählter Profile (selbst bei DSL-RAM) wird auf der letzten Meile die maximal mögliche Geschwindigkeit bei jedem Sync und tlw. auch zwischendrin neu ausgehandelt (das oft gefürchtete "ASSIA"). Das war wegen der Zeitslots mit den ATM-Geschichten weit unflexibler. Auf die tariflich vereinbarte Geschwindigkeit wird heute erst bei der Anbindung gedrosselt, nicht auf der letzten Meile.

  • pufferueberlauf
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    • 16. Juli 2026 um 16:16
    • #540
    Zitat von BlackMage2

    Tut mir leid, wenn ich von einer Bundesagentur erwarte, das sie sich etwas zeitgemäßer ausdrückt

    Na ja, was ist denn Deiner Meinung nach der zeitgemaesse Begriff fuer Teleheimarbeit?

    Zitat von BlackMage2

    und auch Dinge macht die zeitgemäßer sind anstatt einfach nur die Mindestgrenzen einzuhalten die zu Urzeiten mal wichtig waren..

    Das ist Gruetze... die aktuellen Mindestversorgungs-Datenraten ist von Ende 2024... Schau, Du darfst natuerlich eine eigene Meinung dazu haben, aber hier demonstrierst Du eher eine Kombination aus Meinung und Mangel an Detailwissen, die etwas unrund wirkt.

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