GlasfaserPlus: Verwendung hausinterner Netzwerkverkabelung?

  • Hi,


    eine Bekannte wohnt zur Miete in einem MFH mit 10 Parteien.

    Zu jeder Wohneinheit führt vom Patchfeld im HWR eine Cat.-7-Leitung, derzeit für VDSL genutzt.

    Mindestens drei Parteien interessieren sich für den nahenden privatwirtschaftlichen FTTH-Ausbau durch GlasfaserPlus.

    Zu klären ist noch, ob die bestehenden Kabel im Leerohr liegen und dort sauber entfernt werden können bzw. die LWL dabeipassen würde. Das Haus ist noch nicht so alt (4 bis 7 Jahre ungefähr), aber man erlebt ja immer wieder Überraschungen.
    Hausverwaltung erlaubt den Ausbau nur "ohne Bohren".

    Wenn das nicht geht: Hat jemand schon erlebt, dass die G+/Telekom sich in so einem Fall auch auf einen Mehrfach-Medienkonverter eingelassen hat?
    Manche Provider tun das, andere berufen sich darauf, dass der Netzabschluss wegen der Manipulationssicherheit nur für den Mieter zugänglich sein darf.

    VG

    xrandr

  • Üblicherweise hat so ein MFH einen von den Eigentümern bestellten Verwalter, der quasi der Geschäftsführer der WEG ist und als einziger die Grundstücks- und Eigentümererklärung unterschreiben (GEE) darf. Mit der unterschriebenen GEE kann/darf ein Provider die Inhouseverkabelung durchführen.

    Da es hier um einen Glasfaserausbau geht, ist der Netzabschluss (der Glasfaser) in den Wohnräumen des potentiellen Teilnehmers, also muss die Glasfaser in jede Wohnung. Ohne Bohren ist das nicht möglich.

    Bei solch einer sturen (so scheint es) Hausverwaltung könnt ihr nur bzw. die drei Mietparteien über die Eigentümer gehen, damit auf der nächsten Eigentümerversammlung ein Beschluss für den Ausbau getroffen wird. Üblicherweise ist das kein Problem, wenn Glasfaser Plus einen kostenlosen Ausbau anbieten kann.

    Hintergrund mit dem Bohren ist die Unterteilung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum. In der Wohnung kann der Eigentümer im Wesentlichen machen was er will. Im Treppenhaus oder anderen Teilen der Immobilie (Gemeinschaftseigentum) müssen Veränderungen (auch ein Bohrloch) von allen Eigentümern genehmigt werden, das ist je nach Ego schwierig. Je weniger es den Eigentümer kostet, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit der Ausführung der Arbeiten.

    Einen Hoffnungsschimmer gibt es. Digitalminister Karsten Wildberger bzw. dessen Ministerium arbeitet an einer Novelle des TKG, der solch eine Ausbau ohne Bremse Immobiliengesellschaft/Verwalter/WEG vorsieht. Natürlich gibt es von den einschlägigen Lobbyisten (Haus&Grund, Vonovia, Vodafone,...) kräftig Gegenwind: https://www.teltarif.de/recht-auf-glas…news/99144.html und https://www.teltarif.de/wildberger-rec…news/99134.html

    Es sei allerdings erwähnt, das sich die Bundesregierung mit einer EU Verordnung (Gigabit Infrastucture ACT [GIA]) diesbezüglich beschäftigen muss, die ab November 2025 anwendbar sein soll. Freiwillig und aus heiterem Himmel kommt die Initiative von Karsten Wildberger daher nicht ...

  • Da es hier um einen Glasfaserausbau geht, ist der Netzabschluss (der Glasfaser) in den Wohnräumen des potentiellen Teilnehmers, also muss die Glasfaser in jede Wohnung. Ohne Bohren ist das nicht möglich.

    Warum soll das nicht ohne Bohren (ich gehe mal davon aus das hier Deckendurchbrüche gemeint sind) gehen? Wenn Leerrohre vorhanden sind (was noch zu klären wäre) lässt sich das doch sehr wahrscheinlich realisieren.

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  • Danke euch für die ausführlichen Infos!

    Ich habe die Telefonnummer vom Verwalter, verwaltet wird es von einer Bank. Werde da mal anrufen.
    Es sind alles Mietwohnungen, das komplette Gebäude (und die beiden baugleichen daneben) gehört einem mittelständischem Unternehmen.

  • Warum soll das nicht ohne Bohren (ich gehe mal davon aus das hier Deckendurchbrüche gemeint sind) gehen? Wenn Leerrohre vorhanden sind (was noch zu klären wäre) lässt sich das doch sehr wahrscheinlich realisieren.

    Obwohl alle Neubauten seit 2016 (ältere TKG Novelle) mit einer passiven Infrastruktur (Leerrohre, Steigschächte, Kabelkanäle) ausgestattet sein müssen, ist meine Erfahrung, dass die Architekturbüros und Baufirmen dies ignorieren und der Auftraggeber davon auch gar keine Kenntnis besitzt. Gerade in MFH, bei denen sich der Netzabschlusspunkt in der jeweiligen Wohnung befindet ist das wichtig.

    Zitat

    Telekommunikationsgesetz, § 145 - Netzinfrastruktur von Gebäuden

    Absatz 4
    Neu errichtete Gebäude, die über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdiensten verfügen sollen, sind gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit geeigneten passiven Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten.

    Absatz 5
    Gebäude, die umfangreich renoviert werden und über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdiensten verfügen sollen, sind gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit passiven Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten.

  • HubeBube

    In dem von dir zitierten Absätzen aus dem TKG steht nichts von Leerrohren oder Kabelkanälen. Die Forderung von Leerrohren für TK-Leitungen steht IMHO nur in der DIN18015. Und die ist wie wir mittlerweile wissen kein Gesetz, es muss sich beim Bau keiner zwingend daran halten.

    Laut xrandr liegen im dem Gebäude Cat7 Kabel von den Wohnungen in den Keller, darüber lassen sich Gigabit Anschlüsse realisieren. Dem TKG dürfte somit genüge getan sein.

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  • Technische ist natürlich eine Lösung über die Ethernet Leitung kein Problem.

    Ich vermute aber, dass sich kein ISP darauf einlassen wird die bis zu 10 ONT im Keller zu installieren.

    Dies ist sowohl rechtlich(Datenschutz/TKG) wie auch logistische (Platz für 10 ONT mit Steckdosen im Bereich des Patchfeld) problematisch.

    Ein Sammel-ONT habe ich bei Recherchen noch nicht gefunden.

  • HubeBube

    In dem von dir zitierten Absätzen aus dem TKG steht nichts von Leerrohren oder Kabelkanälen. Die Forderung von Leerrohren für TK-Leitungen steht IMHO nur in der DIN18015. Und die ist wie wir mittlerweile wissen kein Gesetz, es muss sich beim Bau keiner zwingend daran halten.

    Laut xrandr liegen im dem Gebäude Cat7 Kabel von den Wohnungen in den Keller, darüber lassen sich Gigabit Anschlüsse realisieren. Dem TKG dürfte somit genüge getan sein.

    Die erwähnte DIN ist kein Gesetz und Missachtung dieser ist nicht strafbewehrt, das ist richtig.. Zwingend muss sich an das TKG gehalten werden.

    Der Gesetzgeber hat die Definition in § 3 - Begriffsbestimmungen ausgelagert. Siehe dort Satz 45:

    Zitat

    "passive Netzinfrastrukturen" Komponenten eines Netzes, die andere Netzkomponenten aufnehmen sollen, selbst jedoch nicht zu aktiven Netzkomponenten werden; hierzu zählen zum Beispiel Fernleitungen, Leer- und Leitungsrohre, Kabelkanäle, Kontrollkammern, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Gebäude und Gebäudeeingänge, Antennenanlagen und Trägerstrukturen wie Türme, Lichtzeichenanlagen (Verkehrsampeln) und öffentliche Straßenbeleuchtung, Masten und Pfähle; Kabel, einschließlich unbeschalteter Glasfaserkabel, sind keine passiven Netzinfrastrukturen;

    Laut xrandr liegen im dem Gebäude Cat7 Kabel von den Wohnungen in den Keller, darüber lassen sich Gigabit Anschlüsse realisieren. Dem TKG dürfte somit genüge getan sein.

    Nein, das sind keine passiven Netzinfrastrukturen, siehe oben.

  • Ein Sammel-ONT habe ich bei Recherchen noch nicht gefunden.

    Es gibt den Genexis FiberTwist P2420, der hat 4 LAN Ports. Ich weiß das sich darüber 4 getrennte Anschlüsse realisieren lassen. Mein lokaler ISP hat so ein teil mal in einem ähnlichen Fall eingesetzt.

    Da wir allerdings über GF+/Telekom reden, werden die sowas nicht einsetzen. Die Telekom verbaut ja regulär gar keine ONT´s, den muss der Kunde sich selbst besorgen (z.b. das Glasfasermodem 2).

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  • Zwingend muss sich an das TKG gehalten werden.

    Jetzt wird´s interessant. Nach deiner interpretation könnte man wirklich die Verpflichtung herauslesen, das Leerrohre in einem Neubau für TK Leitungen zu installieren sind.

    Nach meinem dafürhalten beziehen sich die in den Begriffsbestimmungen genannten Leerrohre vielmehr auf Rohre die auf öffentlichem Grund in der Erde verlegt wurden.

    Und mal ganz ernsthaft: Selbst wenn nach TKG Leerrohre in Neubauten installiert werden müssten, wer soll das den kontrollieren?
    Die BNetzA ? :D:D:D

    Und nur so aus Neugier: Bist du zufällig Anwalt?

  • Es gibt den Genexis FiberTwist P2420, der hat 4 LAN Ports.

    Das wäre tatsächlich interessant, wenn dem Nutzer in der Einheit eine passive Schnittstelle bereitgestellt wird.

    Aber da wo Cat.7 liegt, gibt es vermutlich immer auch Leerrohre.

  • Jetzt wird´s interessant. Nach deiner interpretation könnte man wirklich die Verpflichtung herauslesen, das Leerrohre in einem Neubau für TK Leitungen zu installieren sind.

    Das ist keine Interpretation, sondern der Text des TKG, §145

    Nach meinem dafürhalten beziehen sich die in den Begriffsbestimmungen genannten Leerrohre vielmehr auf Rohre die auf öffentlichem Grund in der Erde verlegt wurden.

    Die Begriffsbestimmungen sind allgemeiner Natur. Im konkreten Fall gelten die Begriffsbestimmungen "passive Netzinfrastruktur" gleich an allen Stellen, an denen sie im TKG auftauchen.

    Jetzt wird´s interessant. Nach deiner interpretation könnte man wirklich die Verpflichtung herauslesen, das Leerrohre in einem Neubau für TK Leitungen zu installieren sind.

    Sofern im Neubau ein Bewohner eine leitungsgebunde Telekommunikation nutzt bzw. nutzen soll (davon können wir in Wohnhäusern rausgehen), ja. Allerdings nicht auf Leerrohre beschränkt.

    Und mal ganz ernsthaft: Selbst wenn nach TKG Leerrohre in Neubauten installiert werden müssten, wer soll das den kontrollieren?
    Die BNetzA ? :D:D:D

    Wo kein Kläger, dort auch kein Richter. Die Polizei kontrolliert dich ja auch nicht auf Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, sobald Du in das Auto einsteigst. Typisch deutsch ist der Kontrollgedanke. Warum kontrollieren, wenn es Regulierungen gibt an die man sich zu halten hat? Gibt es einen Rechtsverstoß, dann sollte zeitnah eine empfindliche Strafe hierfür erfolgen. So kann viel Aufwand für serienmäßige Kontrollen eingespart werden. Stichproben würden hier völlig ausreichen.

    Im konkreten Fall: verbummelt der Architekt oder Bauträger den Einbau passiver Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen in einem Wohnhaus aus eigenem Verschulden, dann hat er auf eigene Kosten für eine fachgerechte Nachrüstung zu sorgen.

    Und nur so aus Neugier: Bist du zufällig Anwalt?

    Nein, jedoch hatte ich während des Studiums einige juristische Pflichtvorlesungen (Vertragsrecht, EDV-Recht, Arbeitsrecht) und habe etliche RAs im Freundeskreis. So schlecht und unsympathisch sind die gar nicht ;).

    Einmal editiert, zuletzt von HubeBube (18. August 2025 um 15:32)

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  • Das wäre tatsächlich interessant, wenn dem Nutzer in der Einheit eine passive Schnittstelle bereitgestellt wird.

    Aber da wo Cat.7 liegt, gibt es vermutlich immer auch Leerrohre.

    Die passive Schnittstelle ist der Netzabschlusspunkt. Ein Fibertwist ist ein Endgerät an dieser passiven Schnittstelle. Daher kann ein ONT auch kein passiver Netzabschluss sein und in Folge muss das Gf-Kabel in den Räumen jedes Teilnehmers terminieren.

    Einmal editiert, zuletzt von HubeBube (18. August 2025 um 15:29)

  • Insgesamt ist aber zu berücksichtigen, dass es diesen §145 erst seit 01.12.21 gibt und nichts dazu in den Bußgeldvorschriften auftaucht. Demnach soll es in anderen Vorschriften (baurecht) geregelt werden. Im Brandenburger Baurecht habe ich dazu noch nichts gefunden.

    Da gibt es schon noch Diskussionsbedarf auf Länderebene und es muss einiges angepasst werden.

    Bisher wird als Definition folgendes im Baurecht gesehen:

    Im Baurecht sind passive Netzwerkstrukturen, wie Verkabelungen und Anschlüsse, oft Teil der Ausstattungspflicht bei Neubauten und umfangreichen Renovierungen. Diese Strukturen fallen unter den Begriff der passiven Netzinfrastruktur, die für eine hohe Kapazität eines Netzes erforderlich ist.

    Passive Netzwerkstrukturen

    umfassen alle Komponenten eines Netzwerks, die keine eigene Stromversorgung benötigen, wie Leitungen, Netzwerkkabel, Stecker, Patchkabel und -felder, DSL-Splitter und Buchsen.

    Das ist auch das, was jeder Techniker darunter verstehen wird, die Begriffsbestimmungen aus §3 ist weltfremd und hat damals schon für rege Diskussion geführt. Solche Sachen wie Ampelmasten????

  • Insgesamt ist aber zu berücksichtigen, dass es diesen §145 erst seit 01.12.21 gibt

    Nein, so ist es nicht. den inhaltsgleichen Paragrafen gibt es schon seit 2016, der Novelle vor dem TKModG im Jahre 2021. Damals unter einer anderen Nummer.

    Nachtrag: das war §77k -> https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/77k.html

    Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze vom 04.11.2016 (BGBl. I S. 2473), in Kraft getreten am 10.11.2016

    Das ist auch das, was jeder Techniker darunter verstehen wird, die Begriffsbestimmungen aus §3 ist weltfremd und hat damals schon für rege Diskussion geführt. Solche Sachen wie Ampelmasten????

    Ich glaube, das ist das berüchtigte lesen und verstehen Problem. Die Ampel ist als Beispiel für ein Trägersystem vergleichbar einem Strommast aufgeführt.

    Einmal editiert, zuletzt von HubeBube (18. August 2025 um 15:48)

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  • Es gibt den Genexis FiberTwist P2420, der hat 4 LAN Ports. Ich weiß das sich darüber 4 getrennte Anschlüsse realisieren lassen. Mein lokaler ISP hat so ein teil mal in einem ähnlichen Fall eingesetzt.

    Ja, genau, gibt es - bei der Telekom bin ich mir da aber echt nicht sicher.

    Die Telekom verbaut ja regulär gar keine ONT´s, den muss der Kunde sich selbst besorgen (z.b. das Glasfasermodem 2).

    Stimmt, guter Gedanke. Dann könnten sie tatsächlich auf eine FTTH-Dose in der Wohnung bestehen.
    Wenn ich aber jetzt stundenlang ohne konkrete Beauftragung an der Hotline hänge und bestenfalls an den Leitungen herumhantiere, wird mir das 1) am Ende keiner bezahlen und 2) handele ich mir im Worst Case noch Ärger mit den Mietern und der Hausverwaltung ein.
    Aus Interesse recherchier ich aber mal unverbindlich. Wäre echt schade, wenn solche modernen, gelungenen Gebäude keinen GF-Anschluss bekämen.

    Aber da wo Cat.7 liegt, gibt es vermutlich immer auch Leerrohre.

    Die Leitungen führen über so ein Kabeltragsystem weg und es war leider keine Leiter griffbereit. Ich würd das auch gerne annehmen, aber hab es schon anders erlebt. Was dann zu solchen Gruselgeschichten wie Ethernet über eingeputzte, achtadrige J-Y(St)Y und beten führen kann ||

  • Ich habe den Hausverwalter angerufen. Er will nicht gebohrt haben, meinte auf meine Frage nach den Leerrohren aber, dass er doch hoffen wolle das die Netzwerkkabel in solchen verlegt seien. Er wird aber mit den Elektrikern sprechen und ich solle mich die Tage noch mal melden.

    Jetzt bin ich ja fast gewillt, mal spaßeshalber bei G+ die Kupfer-Variante zu erfragen ...

  • Nein, so ist es nicht. den inhaltsgleichen Paragrafen gibt es schon seit 2016, der Novelle vor dem TKModG im Jahre 2021. Damals unter einer anderen Nummer.

    Nachtrag: das war §77k -> https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/77k.html

    Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze vom 04.11.2016 (BGBl. I S. 2473), in Kraft getreten am 10.11.2016

    Danke für die Info

    Ich glaube, das ist das berüchtigte lesen und verstehen Problem. Die Ampel ist als Beispiel für ein Trägersystem vergleichbar einem Strommast aufgeführt.

    Das habe ich schon verstanden.
    Aber für das Verständnis im Bereich von Techniker, aber auch Ingenieuren, hat so etwas so gar nichts mit passiver Netzwerkstruktur zu tun. Das ist schlicht und ergreifend nichts anderes als Infrastruktur, die für vieles genutzt werden kann. :roll:
    Hatte mal bei meiner Nichte ( Bau-Ing. für Hoch/Tief, baut am Terminal 3 FFH mit) nachgefragt, auch dort werden solche Strukturen wie Leerrohre oder Kabelkanäle als Infrastruktur für Technik (Strom, Wasser, Kommunikation[Datennetze/Regelungstechnik]) gesehen und so bezeichnet.
    Aber irgendwelche explizite Regelungen für "passive Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität" gibt es im hessischen Baurecht auch nicht, sie hätte auch keine Idee, wer dies kontrollieren sollte bei Bauanträgen. Die Behörden sind ja schon überfordert, wenn es um die Einordnung der Stromanschlüsse für Neubauten (Neubausiedlung/Wärmepumpen/Wallboxen etc.) zu Bebauungsplänen geht. :D

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  • Das TKG gilt ja glücklicherweise bundesweit und auch dort steht schön zu lesen

    Zitat

    TKG §145 - Netzinfrastruktur von Gebäuden, Absatz 7

    Die zuständigen Behörden haben darüber zu wachen, dass die nach den Absätzen 4 bis 6 festgesetzten Anforderungen erfüllt werden.

  • Update: Eine freundliche Kollegin vom Telekom-Bauherrenservice hat das von ihrer Technikabteilung prüfen lassen und mir am Folgetag per E-Mail gemeldet, dass "das Cat-7-Kabel für Glasfaseranschlüsse verwendet werden" könne.
    Nun ja, erst mal positiv aber so richtig geht der Satz ja nicht auf die vorliegende Struktur ein. Das ist ja eher rechtlicher bzw. produktpolitischer Natur, nicht technischer. Ich habe deswegen noch mal nachgehakt.

    Jedenfalls habe ich auch mit dem zuständigen Haustechniker der Immobilien gesprochen: Die Vermietergesellschaft nicht abgeneigt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen, um ihren Mietern den Anschluss zu ermöglichen - sofern das ohne Bohrungen gelingt.
    Mit dem Haustechniker werde ich die Tage die Verkabelung besichtigen. Sie soll wohl in Wellrohr liegen, zu jeder Wohnung führen zwei Cat-Kabel.