Neues zur DSL Abschaltung von der BNetzA

  • Der Absatz "Verteilung der Migrationskosten" ist schon sehr vielsagend:

    Zitat

    Auch Endkundinnen und Endkunden profitieren langfristig von höheren Bandbreiten und besserer
    Servicequalität. Die Kosten für endkundenseitige Anpassungen könnten daher zumutbar sein,

    Ich prognostiziere schon mal, dass sich ein Großteil der privaten Haushalte davor in den Mobilfunk flüchten wird.

  • Ich prognostiziere schon mal, dass sich ein Großteil der privaten Haushalte davor in den Mobilfunk flüchten wird.

    Wenn das ein Großteil macht, dann wird mindestens in den Großstädten die Datenrate in den Mobilfunknetzen keinen mehr erfreuen.

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  • Wenn das ein Großteil macht, dann wird mindestens in den Großstädten die Datenrate in den Mobilfunknetzen keinen mehr erfreuen.

    Nutzer mit ADSL-Anschluss, die vor "langfristig höheren Bandbreiten und besserer
    Servicequalität" flüchten, werden das nicht einmal merken. Das wird nur für den Rest nicht schön.

    Das Dokument wurde komplett von Leuten erstellt, die ein absolut statisches Modell des Haushaltskunden annehmen. So etwa analog zu "Migration von Telefon und Kabelfernsehen auf Glasfaser" mit ewig gültigen Annahmen aus dem Jahr 1985: Wurde dann in den 1990ern umgesetzt und scheiterte dann endgültig bei der Einführung von DSL-Internetzugängen.

  • Wenn das ein Großteil macht,

    Na ja, dieser Vorschlag wird ja haeufiger gebracht... i.d.R. allerdings von Leuten die das IMHO:

    a) entweder selber nie ausprobiert haben (also kompletter Internetzugang per Mobilfunk, statt Festnetz);
    b) oder aber nicht in einer Funkzelle die aus welchem Grund auch immer gerade voll gesaettigt wird.

    Es gibt gibt Gruende warum Starlink und zumindest manche FWA (Mobilfunk als "offizieller" Festnetzersatz) Anbieter darauf achten, dass die Anzahl der Kunden in einer Zelle nicht zu gross wird.

    Man kann FWA so ausbauen, dass man das tatsaechlich als Festnetzersatz verwenden kann, aber das kostet dann auch einen Batzen Geld, das IMHO besser direkt in FTTH investiert wuerde, und wird beim Endkunden dann auch Extrakosten erzeugen...

  • Das Dokument wurde komplett von Leuten erstellt, die ein absolut statisches Modell des Haushaltskunden annehmen.

    Jain, das Impulspapier stellt da nur Optionen zur Diskussion, und eine davon ist nun mal auch die Endkunden an den Migrationskosten zu beteiligen:

    Zitat

    Auch Endkundinnen und Endkunden profitieren langfristig von höheren Bandbreiten und besserer Servicequalität. Die Kosten für endkundenseitige Anpassungen könnten daher zumutbar sein, sofern sie nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (4.) in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen.

    Dein Zitat war unvollstaendig...

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  • pufferueberlauf Man sieht schon, dass es Überlegungen sind, wie man Endkunden etwas überhelfen kann, ohne dass sich sich wehren können, während natürlich

    Zitat

    Das Unternehmen mit
    beträchtlicher Marktmacht wird seine Entscheidung über die Abschaltung seines Kupfernetzes und die Migration
    auf alternative Netzinfrastrukturen in erster Linie anhand wettbewerblicher sowie betriebswirtschaftlicher
    Faktoren wie Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen ausrichten. Es kann dabei weder zur Migration
    gezwungen, noch unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften davon abgehalten werden, auf eine andere
    Technologie zu migrieren.

    Auch das "Glasfaserbereitstellungsentgelt" schlägt in diese Kerbe.

    Es geht mal wieder nur um weitere Zwangsabgaben für Haushalte zugunsten von Großkonzernen. Das ist nicht mal würdig diskutiert zu werden.

  • Aluhut absetzen? Die BNetzA beschreibt das was momentan geltendes Recht ist, das ist jedoch nicht zwingend in Stein gemeisselt, d.h. das kann man aendern. Ansonsten ist es ja auch bei anderer Infrastruktur ueblich Eigentuemer zu Kasse zu bitten (Strom, Wasser, Abwasser, manchmal Strassensanierung, Kanalisation).

    Glasfaserbereitstellungsentgelt ist eine andere Baustelle, da geht es weniger um die ISPs (wobei die natuerlich schon mit drin haengen, denn die muessen da ja die NE4 ausbauen) als um die Eigentuemer/Vermieter. Das ist aber IMHO im Vergleich zum Nebenkostenprivileg der Vorzeit ein deutlicher Fortschritt, da es bei so ausgebauter NE4 keine Providerbindung geben darf. Das ist dann auch der Grund warum das IMHO selten gemacht wird, Hausverwaltungen und ISPs finden das weniger attraktiv vermute ich mal.

    Einmal editiert, zuletzt von pufferueberlauf (29. April 2025 um 21:37)

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  • Aluhut absetzen? Die BNetzA beschreibt das was momentan geltendes Recht ist, das ist jedoch nicht zwingend in Stein gemeisselt, d.h. das kann man aendern.

    Ich versuche es nochmal zu verdeutschen: Es geht in diesem Dokument NICHT um Technik oder eine technische Migration. Die ist komplett irrelevant. Es geht nur und ausschließlich um (finanzielle) Interessen. Es gibt einen Kuchen zu verteilen, der sich aus zwangsweise beim Endkunden eingesammelten Monopolrenditen ergibt und vom diesen soll nach Vorstellungen der Glasfaser-Investoren möglichst wenig bei der Telekom landen. Außerdem werden Strategien überlegt, wie man den Endkunden durch (Migrations-)Zwänge möglichst gut auspressen kann.

    Ausschließlich darum dreht sich die ganze von diesem "Impulspapier'" angestoßene Diskussion.

    Die Betrachtung, dass sich Endkunden bei finanzieller Belastung einfach komplett gegen den Anschluss entscheiden könnten - so wie sich ja jetzt schon gegen den überteuerten Glasfaseranschluss entscheiden - fehlt komplett im Dokument. Und damit sind die Aussagen und Prognosen darin großenteils völliger Humbug. Deshalb wird man die Ergebnisse bekommen, die so typisch sind für das Land in der Mitte Europas und der ganze der Rest der Welt wird es dafür wieder mal schallend auslachen. Wohl bekomm's!

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  • Immer wenn das "der Rest der Welt/Europas lacht ueber uns" Argument kommt ist die ernsthafte Diskussion eigentlich vorbei... dem Rest der Welt ist das IMHO so ziemlich egal...

    Man ist erstaunt, wenn man dann mit dem "Rest der Welt" spricht, dass die interne und externe Wahrnehmung offensichtlich sehr unterschiedlich ist.

  • dem Rest der Welt ist das IMHO so ziemlich egal

    Ist er nicht. Wenn z. B. Glasfaseranbieter von "Homes Passed" sprechen, dann meinen sie damit im Rest der Welt, dass ein Glasfaserkabel vor dem Haus auf einem Mast hängt. Ein solches Haus kann dann unkompliziert und kostengünstig angeschlossen werden. Nur in Deutschland bedeutet es, dass ein Glasfaserkabelkanal (ohne eine Glasfaser selbst) unterirdisch im Bürgersteig vorbeiläuft, was eben etwas völlig anderes heißt.

    In den Nerd-Foren befindet sich die allgemeine (Fehl-)Annahme, dass Telekom-DSL- und Vodafone-Kabel-Kunden (absolute Mehrheit der Haushalte) irgendeinen Geschwindigkeits- oder Qualitätsanspruch an ihren Internetzugang hätten. Wenn das so wäre, dann sähe der Markt aber völlig anders aus. Telekom- und Vodafone-Anschlüsse werden primär zum Telefonieren und Fernsehen genutzt.

    Wenn also ein Großteil der Privathaushalte nach der Kupferabschaltung zwangsweise in die Mobilfunknetze migriert (und Fernsehen dann über Satellit bezieht), dann hat DE einfach nur langsame und überlastete Mobilfunknetze, so wie jetzt auch schon, und der Rest der Welt wird drüber lachen. Keinen von diesen Endkunden wird es interessieren, ob man dann noch 0,5 Mbit/s oder 500 Mbit/s aus einer Mobilfunkstation rausbekommt. Das interessiert maximal die paar Nerds, die auch sich für Telekom-Peering und Vodafone-Segmentauslastung interessiert. Die Mehrheit der Haushalte bekommt davon schlicht nichts mit.

    Die Glasfaserinvestoren träumen davon, dass deutsche Haushaltskunden 200 % und mehr der gegenwärtigen Erlöse an ihre Geldgeber abführen werden, weil sie ja sonst nicht klarkommen würden. Genau das gehört einfach ins Reich der Fantasie. Die Bundesbürger werden sich hingegen einfach mit dem schlechten Stand in einem digital abgehängten Land weiter abfinden und damit hat es sich dann.

  • Nur in Deutschland bedeutet es, dass ein Glasfaserkabelkanal (ohne eine Glasfaser selbst) unterirdisch im Bürgersteig vorbeiläuft, was eben etwas völlig anderes heißt.

    Und warum meinst Du, das waere in anderen Laendern Gespraechsthema, oder gar ein Schenkelbrecher?

    In den Nerd-Foren befindet sich die allgemeine (Fehl-)Annahme, dass Telekom-DSL- und Vodafone-Kabel-Kunden (absolute Mehrheit der Haushalte) irgendeinen Geschwindigkeits- oder Qualitätsanspruch an ihren Internetzugang hätten

    Na ja, ein interessierter Leser des TKG 57 kann schon den Eindruck bekommen, dass Kunden ihren ISPs bei nachgewiesener Minderleistung nicht schutzlos ausgeliefert sind:

    Zitat

    4) Im Falle von

    1. erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder

    2. anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes,

    ist der Verbraucher unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Ist der Eintritt der Voraussetzungen von Satz 1 Nummer 1 oder 2 unstreitig oder vom Verbraucher nachgewiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt. Im Falle des vollständigen Ausfalls eines Dienstes ist eine erhaltene Entschädigung nach § 58 Absatz 3 auf die Minderung anzurechnen. Für eine Kündigung nach Satz 1 ist § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden. Für die Entschädigung des Anbieters im Falle einer Kündigung nach Satz 1 gilt § 56 Absatz 4 Satz 2 bis 4 entsprechend.

    Ich bin sicher Du hast eine tolle Story warum das nicht gilt was im Gesetz steht oder warum das irrelevant ist (vielleicht weil zu wenige Kunden ihr Recht wahrnehmen).

    Wenn also ein Großteil der Privathaushalte nach der Kupferabschaltung zwangsweise in die Mobilfunknetze migriert (und Fernsehen dann über Satellit bezieht), dann hat DE einfach nur langsame und überlastete Mobilfunknetze,

    Ist halt so, dass dieses Modell nur von ein paar Schwurblern als realistisch angesehen wird...

    Die Glasfaserinvestoren träumen davon, dass deutsche Haushaltskunden 200 % und mehr der gegenwärtigen Erlöse an ihre Geldgeber abführen werden, weil sie ja sonst nicht klarkommen würden.

    Willkommen im Spaetkapitalismus...

    Einmal editiert, zuletzt von pufferueberlauf (30. April 2025 um 18:12)

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  • In dem Dokument steht doch schon, warum die Umsetzung auch nicht in 50 Jahren passieren wird. ;) Die Netzbetreiber müssen sich mit jeden Unwilligen vor Gericht streiten, da haben sie kein Bock drau, aber dann gibt es auch keine Abschaltung. :D

    Zitat

    In diesem Kontext berichten glasfaserausbauende Unternehmen immer wieder, dass Gebäudeeigentümer trotz der bestehenden Pflicht zur Duldung des Anschlusses des Gebäudes und des Ausbaus des Inhouse-Netzes (Haus- und Wohnungsstich gem. §§ 134 Abs. 1 und 145 Abs. 1 S. 1 TKG) dies verweigern oder jedenfalls verzögern. Da die Struktur der Gebäudeeigentümer in Deutschland sehr heterogen ist (Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Eigentümergemeinschaften, etc.), sehen sich ausbauende TK-Unternehmen in einem Ausbaugebiet einer Vielzahl zu adressierender Eigentümer gegenüber. Im Streitfall sind die Ansprüche auf
    Duldung gegen jeden unwilligen Eigentümer vor den Zivilgerichten durchzusetzen. Der Umstand, dass die Abschaltung in einem jeweiligen gesamten Gebiet erst dann erfolgen kann, wenn für jeden Haushalt ein alternatives Zugangsprodukt über das Zielnetz oder die Zielnetze verfügbar ist, könnte insofern Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Abschaltung haben. Insbesondere stellt sich die Frage, welchen Einfluss dieser Umstand auf die anzusetzenden Zeiträume zur Nachverdichtung haben könnte (vgl. Frage Q4.)

  • Na ja, ein interessierter Leser des TKG 57 kann schon den Eindruck bekommen, dass Kunden ihren ISPs bei nachgewiesener Minderleistung nicht Schutzlos ausgeliefert sind:

    Die Mehrheit der Haushaltskunden MERKT es nicht einmal, von welcher abgrundtiefer schlechter Qualität der typische Internetzugang ist. Die interessiert § 57 TKG nicht die Bohne, solange das Telefon und der Fernseher läuft.

    Ist halt so, dass dieses Modell nur von ein paar Schwurblern als realistisch angesehen wird...

    Und den Geldgebern der Glasfaserfirmen. Die haben nämlich den Geldhahn längst zugedreht.

  • Wenn z. B. Glasfaseranbieter von "Homes Passed" sprechen, dann meinen sie damit im Rest der Welt, dass ein Glasfaserkabel vor dem Haus auf einem Mast hängt. Ein solches Haus kann dann unkompliziert und kostengünstig angeschlossen werden. Nur in Deutschland bedeutet es, dass ein Glasfaserkabelkanal (ohne eine Glasfaser selbst) unterirdisch im Bürgersteig vorbeiläuft, was eben etwas völlig anderes heißt.

    "Homes Passed" bedeutet nicht nur dass ein Glasfaserkabelkanal am Bürgersteig vorbei läuft, sondern dass "an deren Grundstücksgrenzen in unmittelbarer Nähe auf derselben Straßenseite ein Leerrohrverband vorhanden ist, der ein für den FTTB/FTTH-Ausbau dieses Grundstücks vorgesehenes Speedpipe-Leerrohr bzw. Glasfaserkabel enthält". (Quelle)

    Klar, bei unterirdischem Ausbau ist der Aufwand für einen nachträglichen Anschluss höher wie bei einem oberirdischen Ausbau (wie auch schon der eigentliche Ausbau selbst). Aber auch im "Rest der Welt" gibt es durchaus Gegenden in denen Kabel unterirdisch verlegt werden. Und auch dort gibt es "Homes Passed".

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  • Aber auch im "Rest der Welt" gibt es durchaus Gegenden in denen Kabel unterirdisch verlegt werden.

    Und mindestens in der Gegend "Spanien" hat unlängst die Diskussion angefangen, die Altlasten der überirdischen Verkabelung (betrifft dort auch nur den Altbestand) zu beseitigen.

  • Und mindestens in der Gegend "Spanien" hat unlängst die Diskussion angefangen, die Altlasten der überirdischen Verkabelung (betrifft dort auch nur den Altbestand) zu beseitigen.

    Ja, habe die Diskussion auf Malle mitbekommen. Dort wird jetzt nach und nach alles von den Hauswänden zurückgebaut, weil es die Altstädte verschandelt.