Ausfall bei DG durch nicht bezahlte Stromrechnung

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  • Nein, darf man nicht.

    In dem Artikel wird sicherlich nicht die ganze Wahrheit wiedergegeben. Auch für einen Stromanbieter gilt StGB §317

    So einfach ist das nicht. Der § 317 gilt nur für unerlaubte Handlungen, sonst wäre auch jede Wartungsarbeit strafbar.

    Das Abschalten des Stroms nach unbezahlten Rechnungen und Mahnungen dürfte keine unerlaubte Handlung sein.

    Sonst wäre auch jede Stromsperre für normale Stromkunden nach unbezahlten Rechnungen strafbar, denn auch damit wird für den Stromkunden das Telefon stillgelegt.

  • Leider ist die Originalquelle ( https://ben-kurier.de/2025/03/28/net…rechnung-nicht/ ) ziemlich wirr und hat auch nicht beim Stromanbieter nachgefragt, sondern mischt dann noch das Thema Glasfaser-Ausbau munter mit hinein. Dass der Bürgermeister nicht weiß, wie die Bevölkerung Rettungskräfte im Notfall erreichen kann, gibt auch kein gutes Bild ab.

    Und spiegel.de fand die Meldung zwar lustig genug, um sie nachzuerzählen, aber für ein paar Minuten eigene Recherche war ihnen dann wohl doch die Zeit zu schade.

  • Leider ist die Originalquelle ( https://ben-kurier.de/2025/03/28/net…rechnung-nicht/ ) ziemlich wirr

    Ja.

    und hat auch nicht beim Stromanbieter nachgefragt

    Aber bei DG, und was sollte da der Stromanbieter auch anderes sagen außer sich auf Datenschutz zu berufen. Falls das nicht sogar mit genau dieser Antwort geschehen ist. Jede andere Antwort könnte DG als Rufschädigung auslegen.

    Dass der Bürgermeister nicht weiß, wie die Bevölkerung Rettungskräfte im Notfall erreichen kann, gibt auch kein gutes Bild ab.

    Du solltest die Originalquelle auch lesen. Der Bürgermeister sagt, dass Teile der Bevölkerung das nicht wissen könnten, nicht, dass er es selber nicht weiß. Und damit hat er recht.

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  • Du solltest die Originalquelle auch lesen. Der Bürgermeister sagt, dass Teile der Bevölkerung das nicht wissen könnten, nicht, dass er es selber nicht weiß. Und damit hat er recht.

    Direkt aus dem Zitatblock am Ende des Artikels: "Wie sollen die Rettungskräfte im Notfall erreicht werden?"

  • Direkt aus dem Zitatblock am Ende des Artikels: "Wie sollen die Rettungskräfte im Notfall erreicht werden?"

    Ein unvollständiges Zitat kann den Sinn verändern. Vollständig:

    "es ergibt sich für Mitbürger/-innen ohne Smartphone ein echtes Sicherheitsproblem. Wie sollen die Rettungskräfte im Notfall erreicht werden?"

    Und da Du es besser weißt, meine Mutter hatte ein Festnetz-Hausnotrufgerät mit Auslöser am Armband, falls ihr im Haushalt etwas passiert wäre. Erzähle mal, wie sie dann hätte Hilfe holen sollen?

  • Ein unvollständiges Zitat kann den Sinn verändern. Vollständig:

    "es ergibt sich für Mitbürger/-innen ohne Smartphone ein echtes Sicherheitsproblem. Wie sollen die Rettungskräfte im Notfall erreicht werden?"

    Und da Du es besser weißt, meine Mutter hatte ein Festnetz-Hausnotrufgerät mit Auslöser am Armband, falls ihr im Haushalt etwas passiert wäre. Erzähle mal, wie sie dann hätte Hilfe holen sollen?

    Genau darüber darf ein Bürgermeister gerne informieren, wenn er denn einen Plan hat.

    Bei uns wird bei Stromausfall etc. das Feuerwehrhaus besetzt. Dorthin kann sicher jeder wenden, die Feuerwehr kann per Funk die Rettungsleitstelle erreichen um Rettungsdienst oder Polizei anzufordern.

    Das ist natürlich kein gleichwertiger Ersatz zum Festnetztelefon, aber dürfte doch erwähnt werden statt sich so plump anzustellen.

    Ist hier aber letztlich nur ein Nebenschauplatz, müssen wir nicht ausdiskutieren.

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  • Genau darüber darf ein Bürgermeister gerne informieren, wenn er denn einen Plan hat.

    Bei uns wird bei Stromausfall etc. das Feuerwehrhaus besetzt. Dorthin kann sicher jeder wenden, die Feuerwehr kann per Funk die Rettungsleitstelle erreichen um Rettungsdienst oder Polizei anzufordern.

    Das ist natürlich kein gleichwertiger Ersatz zum Festnetztelefon, aber dürfte doch erwähnt werden statt sich so plump anzustellen.

    Selbst bei unserer bescheidene Gemeinde ist so etwas bekannt, nur die tatsächlichen Notfälle bleiben außen vor/ zuHause und darauf hat keine Bürgermeister eine Antwort.

    Insgesamt glaube ich schon das der Stromanbieter sich solch ein Schritt sehr genau überlegt, der hat ja sicher seine Rechtsabteilung. Da werden die Außenstände erheblich gewesen sein und die haben so sicher nicht nach der 2. Mahnung gehandelt.

  • Genau darüber darf ein Bürgermeister gerne informieren, wenn er denn einen Plan hat.

    Ich würde davon ausgehen, dass das gesagt wurde, aber nur verkürzt wiedergegeben wurde. Ist ja Standard, was dann gemacht wird.

    Bei uns wird bei Stromausfall etc. das Feuerwehrhaus besetzt. Dorthin kann sicher jeder wenden, die Feuerwehr kann per Funk die Rettungsleitstelle erreichen um Rettungsdienst oder Polizei anzufordern.

    Das sind dann allerdings keine Notfälle. Die kommen dort gar nicht bis dort.

  • So einfach ist das nicht. Der § 317 gilt nur für unerlaubte Handlungen, sonst wäre auch jede Wartungsarbeit strafbar.

    Das Abschalten des Stroms nach unbezahlten Rechnungen und Mahnungen dürfte keine unerlaubte Handlung sein.

    Damit sollen sich die Volljuristen auseinandersetzen. Sicher ist die Stromabschaltung eines einzelnen Kunden keine unerlaubte Handlung, wenn dieser den Zahlungsverpflichtungen seit längerer Zeit nicht nachkommt und mehrfach zur Zahlung aufgefordert wird.

    Die Abschaltung der Stromversorgung einer TK-Einrichtung, die drei Gemeinden versorgt, ist da doch schon eine andere Größenordnung.

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