Geldbußen müssen ja auch nicht sein. Anweisung zur Nachbesserung und Kontrolle dieser durch die BNetzA wären zielführende Maßnahmen.
Erfahrungen Hausbesitzer kostenloser Gebäudeanschluss mit oxg.de
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Zu diesem Zweck habe ich vor Jahrzehnten Leerrohre als Reserve gelegt, die in Multimedia-UP Dosen enden. Mindestens die Speedpipes kann ich da selber einziehen. Bei korrekter Verlegung ist dann das Einblasen der GF wohl keine Raketentechnik.
Das kannst du natürlich für dich selber machen und ist löblich.
Aber bei einem Objekt bei 2x 8 Eigentümer, die entweder darin wohnen und Schwaben sind oder Vermieter werden eben mal eine 1000 € Investition pro Wohnung einfach nicht getätigt. Da nimmt man eher kostenlose Aufputzkanäle.
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Die meisten Treppenhäuser sind ohnehin ziemlich öde (oder gar hässlich) und zudem nach praktischen Gesichtspunkten angelegt.
Da sind dann Aufputzkanäle schon fast eine optische Aufwertung.
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Kommt halt auf das Treppenhaus an. Bei mir müsste man zusätzlich in jeder Etage durch den Boden bohren. Da würde dann nicht nur der Putz sondern der Bodenbelag gleich mit ruiniert. Eine Seite Bohrloch, andere Seite Krater. Nee Danke.
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Persoenlich finde ich, kompetent verlegte Kabelkanaele (also nicht die kleinen Plastikkanaele die oft einfach auch Tapeten geklebt werden)) durchaus nicht haesslich (ich finde zwar nicht, dass die die Aesthetik verbessern, aber eben auch nicht verschlechtern). Als Hausbesitzer wuerde ich (bewusst gewaehlter Konjunktiv) wohl selber ausreichend dimensionierte Kabelkanaele verlegen (mit Platz fuer mehr als einen ISP) und diese dann ISPs nicht-exklusiv fuer die NE4 zu Verfuegung stellen... das erhaelt das Potential fuer einen Wechsel des NE4 Betreibers aber erlaubt dem dann Kontrolle ueber die L1. Warum keine eigene Hausverglasung? Weil ich nicht davon ueberzeugt bin, dass ISPs werden Schlange stehen um eine eigene NE3 zu bauen und dass daher eine eigene NE4 im wesentlichen nur von einem Betreiber-ISP bespielt werden duerfte, Wettbewerb dann gerade mal ueber Bitstrom...
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GGf. wird hier sogar noch ein weiterer Betreiber GF auf der Straße verlegen, weil ursprünglich eine andere Firma eine Zusage für den Ausbau gegeben hat. OXG ist hier, formulieren wir mal positiv, vorgeprescht und hat dort, wo es lukrativ erscheint, Hausbesitzern ein Angebot gemacht.
Ich habe halt nur verschiedene Bedenken hinsichtlich der Vertragsgestaltung, was die lange Laufzeit, wahrscheinliche Ausführung durch irgendwelche Subunternehmer und Einschränkung meiner Gestaltungsfreiheit in meinen vier Wänden betrifft.
OXG verkauft das den Eigentümer zwar als "kostenlos". Mindestens aber bezahle ich deren Leistung mit einer Einschränkung meiner Freiheit in meinen vier Wänden, wenn ich OXG für 15 Jahre das Recht einräume, ihre Dienstleistung in meinem Haus zu vermarkten. Denn was anderes ist es nicht. Die tun mir keinen Gefallen, sind auch keine Wohltäter, sondern ein gewinnorientiertes Unternehmen. Die wollen mit meiner Immobilie ein Geschäft machen.
Dürfen sie halt auch, wenn ein Eigentümer sich darauf einlässt. Aber dann sollen sie solche Klauseln nicht im Kleingedruckten verstecken und das ganze als "Gestattungsvertrag" bezeichnen, was ich persönlich als irreführend empfinde. Denn vom Charakter her sehe ich das eher als Contracting Vertrag. Ich bezahle zwar nichts für die Hardware, gebe aber dafür alle Rechte an der Infrastruktur auf. Und wer weiß schon, wie oft das Netz in 15 Jahren den Eigentümer wechselt? Unter einem Gestattungsvertrags stelle ich mir vor, dass jemand seine Leitung über mein Grundstück bis in den Keller legt. Der Rest ist dann meine Angelegenheit. So ist es bislang bei allen anderen Leitungen, die von der Straße ins Haus führen. Selbst die Stromleitung vom HAK zum Zählerschrank ist mein Eigentum, selbst, wenn die Zähler in meinem Zählerschrank wiederum dem Netzbetreiber gehören.
Die Deutsche Post hat neue Kunden fürs Kabelfernsehen auch zunächst mit niedrigen monatlichen Gebühren angeworben. Im Laufe der Jahre hat das Kabelnetz dann x-mal den Eigentümer gewechselt und mit jedem Wechsel wurde es deutlich teurer.
Ich traue mir ehrlich gesagt nicht zu vorauszusehen, was sich in 15 Jahren alles an Problemen ergeben kann. Also lasse ich die Finger von Verträgen, mit denen ich mich für eine so lange Zeit an eine Firma binde und denen praktisch ausliefere.
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Kommt halt auf das Treppenhaus an. Bei mir müsste man zusätzlich in jeder Etage durch den Boden bohren. Da würde dann nicht nur der Putz sondern der Bodenbelag gleich mit ruiniert. Eine Seite Bohrloch, andere Seite Krater. Nee Danke.
Das ist doch etwas, was man gut selber vorbereiten (lassen) kann, damit es gut wird. Wobei die Telekom bei meiner Mutter wirklich gute Arbeit geleistet hat. Sauber gebohrt und geflext.
Weiter in die Ecke ging nicht im Erdgeschoss, weil das Treppenhaus ober schmaler ist.
Das sind die Besonderheiten im Real.
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Untergabelhorn Ich kenne den Vertrag nicht von denen, aber grundsätzlich ist dies ja gesetzlich geregelt im TKG.
Ich kenne die Gestattungsverträge von DNS:NET, Westconnect und Telekom. Da ist nichts dran, was "anrüchig" wäre.
Beispiel Westconnect/E.ON
OXG verkauft das den Eigentümer zwar als "kostenlos". Mindestens aber bezahle ich deren Leistung mit einer Einschränkung meiner Freiheit in meinen vier Wänden, wenn ich OXG für 15 Jahre das Recht einräume, ihre Dienstleistung in meinem Haus zu vermarkten.
So ist es in den mir bekannten Verträgen nicht.
Ausserdem, willst du Glasfaser kostenfrei gelegt haben oder nicht, inklusive der Wartung und Entstörung? -
Untergabelhorn Ich kenne den Vertrag nicht von denen, aber grundsätzlich ist dies ja gesetzlich geregelt im TKG.
Ich kenne die Gestattungsverträge von DNS:NET, Westconnect und Telekom. Da ist nichts dran, was "anrüchig" wäre.
Beispiel Westconnect/E.ON
So ist es in den mir bekannten Verträgen nicht.
Ausserdem, willst du Glasfaser kostenfrei gelegt haben oder nicht, inklusive der Wartung und Entstörung?Nein, ich möchte die NE4 nach meinen Vorstellungen errichten lassen. Mir ist klar, dass dies teuer sein kann. Aber dann liefere ich mich nicht irgend einem Betreiber bzw. dessen Subunternehmer aus. Für so was fehlt mir schlicht eine juristische Abteilung, um da im Streitfall meine Interessen durch zu setzen.
Selbst im GF HüP räumt sich OXG das Recht ein, "unbeschadet gesetzlicher Regelungen [... (§ 145 Abs. 1 und Abs. 2
TKG) ...] bedarfsgetrieben die Verbindung einzelner Wohneinheiten durch ein separates Glasfaser-Kabel" vorzunehmen.Bedeutet im Klartext, selbst, wenn ich die NE4 komplett in Eigenregie herstelle, könnten sie mir irgendwo einen Kabelkanal auf die Tapete kleben.
Und in deren FTTH ist die Errichtung der NE4 durch OXG eindeutig Bestandteil des Vertrags.
Was mir persönlich da aufstößt ist, dass man diese Verträge derzeit nirgend von offizieller Seite herunter laden kann (oder ich bin zu blöd, die AGB zu finden). Derzeit kann man lediglich sein Einverständnis über ein Webformular bekunden und der ganze Umfang des Vertrages offenbart sich erst im letzten Schritt, wenn man sich vor dem Absenden die AGB anschaut. Nachdem man alle Daten eingegeben hat.
Üblicherweise kann man sich bei online Abschlüssen vor einer Entscheidung die AGB anschauen und nicht erst im letzten Schritt.
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Üblicherweise kann man sich bei online Abschlüssen vor einer Entscheidung die AGB anschauen und nicht erst im letzten Schritt.
Dies ist rechtlich verpflichtet, ABER nur gegenüber den Consumer/Endkunden, nicht dem Gewerbetreibenden/Haus/Grundstück Besitzer.
Aber ich gebe dir Recht, sehr schleche Geschäftsgebaren. Das können die anderen Besser.
Selbst im GF HüP räumt sich OXG das Recht ein, "unbeschadet gesetzlicher Regelungen [... (§ 145 Abs. 1 und Abs. 2
TKG) ...] bedarfsgetrieben die Verbindung einzelner Wohneinheiten durch ein separates Glasfaser-Kabel" vorzunehmen.Bedeutet im Klartext, selbst, wenn ich die NE4 komplett in Eigenregie herstelle, könnten sie mir irgendwo einen Kabelkanal auf die Tapete kleben.
Das bezieht sich in keinster Weise auf die Wohneinheiten, sondern das Gemeinschaftseigentum (Keller/Treppenhaus). Der Gebäudeeigentümer kann gar keine Gestattung für die Wohnungen geben, nur für den öffentliche "Raum" auf dem Grundstück und im Gebäude.
Du musst doch nur hinreichend Platz in deinen Leerrohren/Kabelkanäle lassen, damit sie ihre 1,2 mm Leitungen mit hereinlegen können.
Außerdem finde ich als der Besteller der Dienstleistung so als richtig, damit ich z.B. eine AON Anschluss bekommen, wo die andren nur GPON haben.
Letztendlich würde ich bei deinen Vorstellungen einfach die Leitungswege vorbereiten und sie ziehen nur noch ihre Leitungen ein. Somit hast du nichts mit Wartung/Entstörung zu tun und die Mieter können sich schön selber bei dem Netzbetreiber melden.
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Nein, die Rede ist von einem separaten Glasfaserkabel, welches in einer Glasfaser-Anschlussdose endet (Glasfaser-Wohnungsanschluss).
Als privater Eigentümer bin ich auch nur privater Endverbraucher. Erst ab einer bestimmten Mietfläche zählt man als gewerblicher Kunde. Und deren HP richtet sich auch an private Kunden.
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Nein, die Rede ist von einem separaten Glasfaserkabel, welches in einer Glasfaser-Anschlussdose endet (Glasfaser-Wohnungsanschluss).
Das ist aber sowieso die gesetzliche Vorgabe, dass die Gf-TA in die Wohneinheit gelegt wird, wobei die alle nur, wenn du es nicht extra bezahlst, 3 m in die Wohnung legen.
ZitatTelekommunikationsgesetz (TKG)
§ 73 Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen(1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.
Wenn du ein EFH hast, benötigst du gar keinen Gestattungsvertrag, da muss man einfach bestellen. Gestattungsverträge sind nur notwendig, wenn ein Mieter Gf bestellt und Grund und Haus jemanden anderen gehört.
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Wenn du ein EFH hast, benötigst du gar keinen Gestattungsvertrag, da muss man einfach bestellen. Gestattungsverträge sind nur notwendig, wenn ein Mieter Gf bestellt und Grund und Haus jemanden anderen gehört.
Das wäre mir neu, dass ein Netzbetreiber seine Leitung ohne explizite Einwilligung des Eigentümers legen darf. Zudem Internet-Provider und Netzbetreiber rechtlich zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
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Wenn du ein Eigenheim hast und du die Glasfaserleitung bestellst, erteilst du damit automatisch die Genehmigung. Was den sonst, ansonsten kann man es doch auch sein lassen.
Aber du kannst dir mal den Teil 8 Wegerechte und Mitnutzung des TKG durchlesen, sind nur 9 §§.
Ich glaube der § 134 TKG (Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden) war der wichtige.Zudem Internet-Provider und Netzbetreiber rechtlich zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
Ja natürlich. Ein Mieter kann nur bei einem ISP bestellen. Dann wird der Netzbetreiber sich an den Grundstückseigentümer wenden und die Erklärung erwarten. Wobei in der Startphase diese meist identisch sind.
Allerdings läuft es bei Neuerschließungen ja so, dass es in den Gemeinden Veranstaltungen gibt und dort im Vorfeld die Besitzer von MFH informiert werden zu den Abläufen. -
Das ist ein interessanter Ansatz. Also eigentlich muss ich nur, sobald ein Provider mir mitteilt, GF sei bei meinem Objekt verfügbar, den Anschluss beauftragen und muss mich mit dem Netzbetreiber gar nicht herum schlagen. Und wo es keinen "Gestattungsvertrag" mit überlanger Laufzeit und über die Herstellung der Leitung bis in den Keller hinaus gehenden Rechten gibt, hat der Netzbetreiber im Treppenhaus auch nichts verloren. Vorausgesetzt, ich habe bis dahin den Ausbau auf NE4 selber organisiert.
Habe ich das jetzt so richtig verstanden?
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Vorausgesetzt, ich habe bis dahin den Ausbau auf NE4 selber organisiert.
Jein, der Netzbetreiber muss schon auch bereit sein Deine NE4 zu nutzen. Gab dazu in einer der letzten c't s einen Artikel (https://www.heise.de/hintergrund/Gl…s-10636012.html leider hinter einer Paywall). Was zu funktionieren scheint ist mit dem ISP der ankuendigt auszubauen zu sprechen, am besten wahrscheinlich noch bevor man die NE4 verlegt um abzuklaeren unter welchen Bedingungen der ISP bereit ist diese mit zu nutzen.
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Das, was pufferueberlauf schrieb ist der kooperative Weg. Der konfrontative wäre den Gf-Infrastrukturanbieter aufzuerlegen, deine GF-Infrastruktur zu nutzen.
Am Besten ist es immer noch selbst den Leitungsweg mit Kabelkanälen vorzubereiten, so dass der Provider lediglich das Gf-Kabel einlegen/einziehen muss.
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Der konfrontative wäre den Gf-Infrastrukturanbieter aufzuerlegen, deine GF-Infrastruktur zu nutzen.
Na ja, der ISP kann (ausser bei gefoerdertem Ausbau) entscheiden so ein Haus gar nicht zu erschliessen...
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Nun ja, es gibt eben diese beiden Wege. Entscheidet sich der potentielle Teilnehmer für den konfrontativen Weg, kann der Provider selbstverständlich mit einem "na dann eben nicht" den Auftrag ablehnen.
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Na ja, der ISP kann (ausser bei gefoerdertem Ausbau) entscheiden so ein Haus gar nicht zu erschliessen...
Es sei denn ist gibt noch gar keine Telekommunikationsanschluss. Hatten wir in einen Ort weiter in einem Neubaugebiet. Da wollte keiner ran. Nach 1 1/2 Jahren hat die BNetzA ein Machtwort gesprochen und DNS:NET, nicht die Telekom, verpflichtet. Und zwar verpflichtend Glasfaser.
Die waren alle zickig, weil da nur Kupfer durch den Bauunternehmen gelegt wurde und der es nicht zulassen wollte, dass in die Privatstraße nachträglich Glasfaser gelegt wird. Auch dies hat die BNetzA durchgedrückt.
Siehe § 134 TKG.

PS: in dem Bereich waren die Handynetze grottig.
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