Bin Eigentümer einer selbstgenutzen Wohnung in einer kleinen WEG. Die anderen Wohnungseigentümer sind alle Vermieter. Somit komme ich midestens einmal im Jahr in den Genuss einer Eigentümerversammlung. Und ich kann euch sagen, es gibt Vermieter, die sind grundsätzlich gegen alles, was auch nur einen Cent Kosten verursacht, außer der Hausverwalter bestätigt, dass diese zu 100% umlagefähig seien. Teilweise triftet das dann ins vollkommen Absurde ab, was die Argumente angeht. Und, das Schlimmste: Diese Personen sind alle steinreich, es geht also nicht um nicht können, sondern nicht wollen. Einer sagte mal sinngemäß: „Reich wird man nicht vom verdienen, sondern vom behalten.“
Gründe für niedrige Take-Up Rate von 18% bei Glasfaser
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Der Begriff Modernisierungsmaßnahme ist ganz eng gefasst. Ich denke nicht das ein Einbau eines Glasfaseranschlusses bei vorhandenem Telefon diesen Umstand erfüllt.
Stimmt, habe gerade gesucht, das war aus dem TKG für Leitungen hoher Kapazität bzw. sogar explizit für Glasfaserleitungen.
Kann ja schon der Eigentümer nicht widersprechen, dafür ist die Umlagefähigkeit geregelt. Letzteres macht im MFH keinen Sinn, wenn einzelne Mieter widersprechen könnten.
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Bin Eigentümer einer selbstgenutzen Wohnung in einer kleinen WEG. Die anderen Wohnungseigentümer sind alle Vermieter. Somit komme ich midestens einmal im Jahr in den Genuss einer Eigentümerversammlung. Und ich kann euch sagen, es gibt Vermieter, die sind grundsätzlich gegen alles, was auch nur einen Cent Kosten verursacht, außer der Hausverwalter bestätigt, dass diese zu 100% umlagefähig seien. Teilweise triftet das dann ins vollkommen Absurde ab, was die Argumente angeht. Und, das Schlimmste: Diese Personen sind alle steinreich, es geht also nicht um nicht können, sondern nicht wollen. Einer sagte mal sinngemäß: „Reich wird man nicht vom verdienen, sondern vom behalten.“
Das sind die schlimmsten. Weil die nicht kapieren, dass Dinge teuer werden, wenn man sie herauszögert. Weil sie jetzt 10 Euro zu sparen, geben sie lieber in 5 Jahren 100 Euro aus. Ist mit nötigen Reparaturen ähnlich, lieber warten, bis auch noch ein Schaden eintritt.
Habe auch schon Eigentümerversammlungen hinter mir, aber so schlimm ist es bei uns zum Glück nicht. Dennoch bin ich froh, selber im eigenen Haus zu wohnen.
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erlaubt keinen Zutritt in die Wohnung! Die Folge ist: kein Gf-Anschluss.
Das ist falsch. Wenn ich als Vermieter dem Mieter einen Termin zur Inspizierung der Wohnung (oder wie hier, zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen) vorher schriftlich ankündige, hat er mir die Wohnung an diesem Datum auch zu öffnen.
Andernfalls riskiert man als Mieter eine Abmahnung.
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Bin Eigentümer einer selbstgenutzen Wohnung in einer kleinen WEG. Die anderen Wohnungseigentümer sind alle Vermieter. Somit komme ich midestens einmal im Jahr in den Genuss einer Eigentümerversammlung. Und ich kann euch sagen, es gibt Vermieter, die sind grundsätzlich gegen alles, was auch nur einen Cent Kosten verursacht, außer der Hausverwalter bestätigt, dass diese zu 100% umlagefähig seien. Teilweise triftet das dann ins vollkommen Absurde ab, was die Argumente angeht. Und, das Schlimmste: Diese Personen sind alle steinreich, es geht also nicht um nicht können, sondern nicht wollen. Einer sagte mal sinngemäß: „Reich wird man nicht vom verdienen, sondern vom behalten.“
Ich verstehe dich vollkommen.
In einem Objekt habe ich auch die Situation, da sind es 5 Personen, die aber zusammen schon mal 45 % Anteile haben bei 55 Einheiten. Aber mein Mieter hat zu 1.4.25 gekündigt. Ich glaube, ich stoße die Wohnung ab, wenn in der nächsten Versammlung wieder alles Mögliche blockiert wird, trotz guten 6-stelligen Rücklagen. -
Der Einbau eines Gf-Anschlusses ist keine Modernisierungsmaßnahmen bei vorhandenem CuDA oder gar Kabel-TV. Da brauchst Du nur ein Mieter-Ar... zu haben und aus die Maus.
Auch wenn es immer wieder, so wie hier, zu finden ist, hat ein Mieter natürlich keinen Anspruch auf einen Gf-Anschluss: https://www.o2online.de/ratgeber/glasf…-und-glasfaser/
Weiter oben schrieb ich ja über beide mögliche Wege. Man muss sich bei jeder Gabelung für einen entscheiden.
So wie Phino und alpha_zulu bin ich Mitglied einer WEG und kann dazu sagen, dass bei kleineren WEGs (bis 10 Eigentümer) sich die Beteiligung an Eigetümerversammlungen nach 10 Jahren deutlich verringert und nach Novellierung des WEG reicht die Mehrheit der anwesenden Eigentümer bei Abstimmungen aus. Vieles geht nun besser und schneller.
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So wie Phino und alpha_zulu bin ich Mitglied einer WEG und kann dazu sagen, dass bei kleineren WEGs (bis 10 Eigentümer) sich die Beteiligung an Eigetümerversammlungen nach 10 Jahren deutlich verringert und nach Novellierung des WEG reicht die Mehrheit der anwesenden Eigentümer bei Abstimmungen aus. Vieles geht nun besser und schneller.
Optimal, wenn man Beirat ist und außerdem noch gut mit dem Verwalter kann. Dann regelt sich einiges über die Vollmachten.
40 Jahre WEG-Erfahrung lehrt einiges.Der Einbau eines Gf-Anschlusses ist keine Modernisierungsmaßnahmen bei vorhandenem CuDA oder gar Kabel-TV. Da brauchst Du nur ein Mieter-Ar... zu haben und aus die Maus.
Das Thema ist noch nicht ausgestanden. Wenn nur CuDA mit unter 10 MBit vorhanden ist, wird sich nach meine Informationen noch was tun, sowohl bei Eigentümer wie Mieter-Seite. Von wegen, alle haben ein Recht auf Breitband.
Die rechtlichen Voraussetzungen, die sich in den Förderrichtlinien zu finden sind, sollen in BGB etc. umgesetzt werden. Leider hat die Regierung gerade den Kopf voll mit anderem. -
Da kann ich als Beiratsmitglied nur zustimmen...
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Der Einbau eines Gf-Anschlusses ist keine Modernisierungsmaßnahmen bei vorhandenem CuDA oder gar Kabel-TV. Da brauchst Du nur ein Mieter-Ar... zu haben und aus die Maus.
Da würde ich es über den § 72 (1) 1 TKG versuchen, Sonderregel für Glasfaser. Danach kann ich als Eigentümer das Gebäude mit Glasfaser ausstatten lassen und muss nach (2) ff. dafür ein Bereitstellungsentgelt bezahlen. Dieses kann als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.
Da die Umlage auf jeden Fall auf alle Wohneinheiten erfolgt, wäre es völlig unsinnig, wenn da ein Mieter den Anschluss verweigern könnte, denn bezahlen müsste er trotzdem.
Aber bei mir ist es im Mietvertrag enthalten, dass der Mieter eine solche Maßnahme zu dulden hat.
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Langsam... Wir haben hier zwei wesentliche Punkte in einem MFH:
- Gemeinschaftseigentum
- Sondereigentum
Die Aufteilung zwischen beiden wird in der Teilungserklärung bestimmt. Der Hausanschluss liegt im Gemeinschaftseigentum und ist daher sehr wohl in einer Eigentümerversammlung anzusprechen, ebenso Baumaßnahmen im Treppenhaus. Die Gemeinschaft kann das zwar nicht verbieten, jedoch das "wie" bestimmen.
Die Wohnung ist Sondereigentum und damit obliegen die Veränderungen durch Montage des Gf-Kabels dem jeweiligen Eigentümer. Ob beisielsweise Wohnungseingangstür, Fenster, elektrische Rolläden Sonder- oder Gemeinschaftseigentum darstellen wird in der o.a. Teilungserklärung bestimmt. Üblicherweise ist das jedoch Gemeinschaftseigentum! Das schöne daran: die Kosten für Austausch/Reparatur übernimmt die Gemeinschaft. Eine WEG hat auch Vorteile...
Aber zur Glasfaser, das ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt:
ZitatAlles anzeigenWEG § 20 Bauliche Veränderungen
Absatz 2
Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die
1. dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,
2. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge,
3. dem Einbruchsschutz und
4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität
dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.
Wohnungseigentümer != Mieter
Und wenn Koax-TV Kabel eines Kabel-TV Providers vorhanden ist, dann ist meiner Erinnerung nach Punkt 4 bereits erfüllt.
Zur Umlage nur folgendes:
ZitatTKG § 72 Glasfaserbereitstellungsentgelt
Absatz 3
Bei der Festsetzung des Bereitstellungsentgelts dürfen die auf die Jahre des Erhebungszeitraums gleichmäßig verteilten tatsächlichen Kosten zuzüglich einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals berücksichtigt werden, die für die Errichtung der Netzinfrastruktur innerhalb des Gebäudes (Absatz 1 Nummer 1) entstanden sind; dies sind die Kosten für die Errichtung der passiven Netzinfrastruktur und der Glasfaserkabel im Gebäude. Kosten, die von einem Dritten übernommen oder die mit Zuschüssen aus öffentlichen Haushalten gedeckt werden, sind von den Kosten nach Satz 1 abzuziehen.
Ich kann daher nur bestimmte Kosten umlegen, diese muss ich jedoch aufschlüsseln, sobald ich mehr als 300€ über 5 Jahre verteilt umlegen möchte (max 60€/Jahr). Nach maximal 9 Jahren und 540 pro Wohnung ist Ende. Die Wohnungen, die keine Glasfaser bereitgestellt bekommen, sind natürlich von der Umlage ausgeschlossen. Bereitgestellt bedeutet nutzbar, hierzu muss sich der passive Netzabschlusspunkt in der jeweiligen Wohnung befinden.
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Aber zur Glasfaser, das ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt:
Wohnungseigentümer != Mieter
Korrekt, den Anspruch hat der Eigentümer gegenüber der WEG, aber damit nicht gegenüber dem Mieter.
Das könnte höchstens über bauliche Veränderung laufen.
Und wenn Koax-TV Kabel eines Kabel-TV Providers vorhanden ist, dann ist meiner Erinnerung nach Punkt 4 bereits erfüllt.
Zumindest schwer über das WEG. Aber das ist nicht eindeutig, weil es dazu auch andere Meinungen aber keine Gerichtsentscheidung gibt. Da wird man wohl Urteile abwarten müssen.
Zur Umlage nur folgendes:
Ich kann daher nur bestimmte Kosten umlegen, diese muss ich jedoch aufschlüsseln, sobald ich mehr als 300€ über 5 Jahre verteilt umlegen möchte (max 60€/Jahr). Nach maximal 9 Jahren und 540 pro Wohnung ist Ende. Die Wohnungen, die keine Glasfaser bereitgestellt bekommen, sind natürlich von der Umlage ausgeschlossen. Bereitgestellt bedeutet nutzbar, hierzu muss sich der passive Netzabschlusspunkt in der jeweiligen Wohnung befinden.
Da wird der Knackpunkt draus: wie soll es umgelegt werden, wenn nicht alle Wohnungen gleichzeitig angeschlossen werden, sondern nur ein Teil, und andere sich dann nachträglich entschließen? Das ist dann kaum umsetzbar, insbesondere die Nachanschlüsse. Wenn der Mieter hier einen Zwangsanschluss widersprechen könnte, dann könnte er sich ja so aus der Pflicht für die Nebenkosten befreien.
Es liegt im Interesse des Eigentümers, das zeitgleich mit "allen anderen" umzusetzen, weil anders nicht praktikabel. Weit hergeholt, aber der TKG-§72 zur Erschließung mit Glasfaser dürfte da argumentativ helfen. Der §72 bezieht sich ja nicht nur auf Hausanschlüsse.
Da wird man auch Urteile abwarten müssen.
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