Das lese ich im Gesetz nicht.
Wie sonst sollte zu erklären sein, dass man ONTs nicht mehr im MFH im Keller/Gemeinschaftsraum installieren darf, bzw. ISP keinen Ausbau vornehmen, wenn das Glasfaserkabel nicht bis in die Wohneinheiten verlegt wird - mit einem passiven Netzabschluss/ einer Anschlussdose? ![]()