Reite doch nicht unbedingt auf der Begrifflichkeit herum. Es wird seltener von den Mitarbeitern als auch von den Abeitgebern in den Begriffen so unterschieden.
Von den Arbeitgebern wird er präzise unterschieden, dass kann ich dir garantieren, denn das sind erhebliche Unterschiede. Und von den Mitarbeitern sollte er auch unterschieden werden, denn im Zweifel fängt man sich da sehr viel Ärger ein.
Wie ich oben schon sagte, bei diesem Thema wird es so locker gesehen, aber beim passiven Netzabschluss wird jede Formulierung im Gesetz dreimal umgedreht, um es möglichst streng für die Anbieter auszulegen. Und sobald mal ein Anbieter eine Zeile des Gesetzes nicht beachtet hat, werden sofort Beschwerden bei der BNetzA gefordert. Aber hier, wo es um die Gesundheit der Mitarbeiter geht, muss man die Begriffe ja nicht so eng sehen. Sorry, aber euer Verhalten ist heuchlerisch.