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DG-Anschluss als VPN-Host

  • GroBaer
  • 9. März 2024 um 13:42
  • frank_m
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    • 10. März 2024 um 10:11
    • #21
    Zitat von Schnurz

    Reite doch nicht unbedingt auf der Begrifflichkeit herum. Es wird seltener von den Mitarbeitern als auch von den Abeitgebern in den Begriffen so unterschieden.

    Von den Arbeitgebern wird er präzise unterschieden, dass kann ich dir garantieren, denn das sind erhebliche Unterschiede. Und von den Mitarbeitern sollte er auch unterschieden werden, denn im Zweifel fängt man sich da sehr viel Ärger ein.

    Wie ich oben schon sagte, bei diesem Thema wird es so locker gesehen, aber beim passiven Netzabschluss wird jede Formulierung im Gesetz dreimal umgedreht, um es möglichst streng für die Anbieter auszulegen. Und sobald mal ein Anbieter eine Zeile des Gesetzes nicht beachtet hat, werden sofort Beschwerden bei der BNetzA gefordert. Aber hier, wo es um die Gesundheit der Mitarbeiter geht, muss man die Begriffe ja nicht so eng sehen. Sorry, aber euer Verhalten ist heuchlerisch.

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    Schnurz
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    • 10. März 2024 um 10:33
    • #22
    Zitat von frank_m

    Aber hier, wo es um die Gesundheit der Mitarbeiter geht, muss man die Begriffe ja nicht so eng sehen. Sorry, aber euer Verhalten ist heuchlerisch.

    Du darfst das nicht verallgemeinern. Es gibt Unternehmen, da ist es nicht genau geregelt. Ob bewusst oder unbewusst, lasse ich mal dahingestellt sein. Und die Gesundheit der MA? Wenn sie nicht informiert und aufgeklärt werden, wie sollen sie es denn einschätzen. Die KK informieren ihre Mitglieder ja auch nicht proaktiv über die Thematik. Und der AG? Wenn er keine offizielle Regelung hat, warum sollte er dann sich darüber Gedanken machen ...

    Und wenn die Verantwortlichen MA des AG die Unterschiede tatsächlich kennen und nicht propagieren als auch keine Regelung aufsetzen, dann steht der uninformierte MA eben im Regen.

  • frank_m
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    • 10. März 2024 um 11:12
    • #23

    Ich rede in dem Zusammenhang aber nicht vom Verhalten der AG, sondern von eurem. Hier ist es euch völlig egal, ob ein AG die Regelungen präzise auslegt, oder nicht. Warum lauft ihr nicht Sturm, beschwert euch bei den Berufsgenossenschaften, den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, bei den Krankenkassen und lasst die Anwälte los? Wie kann es sein, dass Unternehmen so eklatant gegen geltendes Recht verstoßen? In anderen Fällen wird bei jeder Gelegenheit die juristische Keule rausgeholt, nur hier nicht. Das stört mich.

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    • 10. März 2024 um 13:49
    • #24
    Zitat von frank_m

    Ich rede in dem Zusammenhang aber nicht vom Verhalten der AG, sondern von eurem. Hier ist es euch völlig egal, ob ein AG die Regelungen präzise auslegt, oder nicht. Warum lauft ihr nicht Sturm, beschwert euch bei den Berufsgenossenschaften, den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, bei den Krankenkassen und lasst die Anwälte los? Wie kann es sein, dass Unternehmen so eklatant gegen geltendes Recht verstoßen? In anderen Fällen wird bei jeder Gelegenheit die juristische Keule rausgeholt, nur hier nicht. Das stört mich.

    Weil es die MA/AN nicht wissen, weil ihnen die Regeln nicht vermittelt werden. Weder von den Krankenkassen, noch von den Berufsverbänden oder der Arbeitsverwaltung wurden imho keine ausreichenden Aufklärungskampagnen durchgeführt.

  • frank_m
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    • 10. März 2024 um 13:55
    • #25
    Zitat von Schnurz

    Weil es die MA/AN nicht wissen, weil ihnen die Regeln nicht vermittelt werden.

    Das wissen sie beim TKG aber auch nicht. Und wenn ich mir nur die Aufklärungsflyer der Gewerkschaften ansehen (online einsehbar), dann wird für Homeoffice erheblich mehr getrommelt, als fürs TKG.

  • Phino
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    • 12. März 2024 um 17:03
    • #26

    Ich bin erschüttert. Das Ganze ist hier ein technisches Forum.
    Der TE hat eine Frage gestellt zur technischen Machbarkeit.

    Gefühlt wird hier von 25 Eintragungen 26-mal auf irgendwelche Arbeits-Regeln herumgekaut.

    Könnte man mal zum Thema zurückkommen!

    Dasselbe Problem hat man z.B. wenn man seinen Netflix und Co. Account im Chalet in 6 Wochen Frankreich-Urlaub für mehrere Personen/Geräte nutzen will.

    Und das ganze vielleicht ohne Rechtsbelehrung.

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  • HubeBube
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    • 12. März 2024 um 17:58
    • #27

    Der Aufmacher war jedoch nicht, wie kann ich aus dem Ausland auf meinen Netflix-Account in Deutschland zugreifen oder meine iTunes-Geschenkkarte einlösen.

    Konkret ging es darum vor dem Arbeitgeber zu verbergen, von außerhalb Deutschlands zu arbeiten. Das kann je nach Arbeitgeber für den Arbeitnehmer sehr unangenehme Konsequenzen haben. Ich finde nichts verwerflich es daran, auf diesen Umstand hinzuweisen.

  • Phino
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    • 12. März 2024 um 20:06
    • #28
    Zitat von HubeBube

    Der Aufmacher war jedoch nicht, wie kann ich aus dem Ausland auf meinen Netflix-Account in Deutschland zugreifen oder meine iTunes-Geschenkkarte einlösen.

    Das stimmt, nur ist es technisch dasselbe, nur dass Netflix und Co. da technisch feiner aufgestellt sind, um so etwas zu ermitteln, weil ihr Geschäftsmodell und ihr Urheberproblem.
    Wohingegen ein Arbeitgeber dies per seh nicht macht, vermutlich 99 % noch nicht mal über die technischen Möglichkeiten verfügen. Wenn ich da an die IT-Abteilung des sozialen Trägers (3500 MA) meiner Frau denke, sind die froh, wenn sie es schaffen, die Außenstellen stabil in der Domain einzubinden. ;)

    Zitat von HubeBube

    Konkret ging es darum vor dem Arbeitgeber zu verbergen, von außerhalb Deutschlands zu arbeiten. Das kann je nach Arbeitgeber für den Arbeitnehmer sehr unangenehme Konsequenzen haben. Ich finde nichts verwerflich es daran, auf diesen Umstand hinzuweisen.

    Es ist nichts Verwerfliches daran, darauf hinzuweisen. Aber ausschließlich darauf herumzureiten finde ich persönlich schon fast übergriffig, dafür kann er sich ja nach dem Hinweis in anderen Foren schlaumachen. :rolleyes:

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