Telekom-Glasfaser für Altbau-REH - Planung im Vorfeld

  • Aber derartiger Aufbau doch eher nicht in ein EFH, so wie im diskutierten Fall, bei dem das Erdkabel 6,5 Meter weiter in das Gebäude geführt werden soll/wurde.

    Die Standard Bauweise der Telekom sieht im EFH die Montage des Gf-APLs bzw. One box innerhalb der 2m nach Gebäudeeinführung vor und entweder ab da direkt in den Router/ONT oder maximal 20m in vorbereitete Leerrohre mittels Verlängerungsbox vor:

  • Das ist zwar ein oft gegangener Weg, allerdings umgeht der nicht das Problem, dass dann weiterhin im Haus ein Erdkabel verlegt ist. Das ist nur maximal 2m zulässig.

    .... und nun sollte ich bei der Telekom monieren, dass dies geändert wird und auf die VDE ...... hinweisen ?

    ..... und sollte es je mal Brennen im Haus, was hoffentlich nie geschehen wird, spielt dies u.U. versicherungstechnisch eine nicht unerhebliche Rolle ?

    Ob nun 2 Meter oder 6,5 Meter flammbares Material verbaut ist für mich als Laie kein so ein erheblicher Unterschied.

    Ich danke für die Info.

  • Die VDE hat keinen rechtsverbindlichen Status... Das sind "lediglich" Richtlinien... im Zweifelsfall halten sich aber auch die Versicherungen, Gesetzgeber und Berufsgnossenschaften daran sodass im Falle eines Brandes ggfs die Versicherung nicht oder nicht komplett zahlt usw

    Im Grunde geht aber von einem Gf Kabel keine eigene Brandgefahr aus da es nicht Stromführend ist.

    Wenn man die Durchbrüche und Leerrohre mit aufquellenden Brandschutz verschliesst, ist das Risiko eines Übergreifens in die nächste Etage reduziert.

    Das einzige was bei einem Brand gefährlich werden könnte, ist das Gel innerhalb der Bündel im Aussenkabel.

    Man müsste mal im Datenblatt schauen was für ein Gel im Kabel selbst verarbeitet ist, ich weiss dass es für den Einsatz in den Vermittlungsstellen spezielle Kabel mit Gelfüllung gibt, dies ist dann Halogenfrei und schwerer entflammbar...

    Glasfasermonteur aus Leidenschaft

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  • ... und nun sollte ich bei der Telekom monieren, dass dies geändert wird und auf die VDE ...... hinweisen ?

    ..... und sollte es je mal Brennen im Haus, was hoffentlich nie geschehen wird, spielt dies u.U. versicherungstechnisch eine nicht unerhebliche Rolle ?

    Das sind zwei gute Fragen. Letztlich musst du dich fragen ob für dich ein kalkulierbares Risiko besteht. Du bist ja nur "unwissender" Nutzer der einen Anschluss bekommen hat, im Schadensfall wird man sich an den Errichter wenden, in dem Fall hier die Telekom und die wird sich wiederum bzgl. Schadensregulierung an Ihren höchst wahrscheinlich vorhandenen ausführenden Subunternehmer wenden. Solange du nicht sagst dass dir der Mangel bekannt war wird man dir kaum eine Schuld nachweisen können.

    Solltest du den Mangel bei der Telekom reklamieren, werden Sie es umbauen.

    Ich sehe hier das größte Risiko in der Brandweiterleitung, da müsste man aber auch mal schauen ob es im EFH in diesem Fall überhaupt Brandabschnitte gibt die durch die Leitung gequert werden. Ohne Brandabschnitte breitet sich ein Feuer so oder so recht schnell aus.

  • Im Grunde geht aber von einem Gf Kabel keine eigene Brandgefahr aus da es nicht Stromführend ist.

    Das mag bei den normalen 0815 Hausanschlüssen gelten die mit geringer Leistung laufen.

    Wenn aber über die Leitung WDM Strecken mit hoher Bandbreite und Reichweite laufen sieht das schon wieder anders aus, hier kann es aufgrund der hohen Leistung zum Faserbrand und anschließend zu allen möglichen Auswirkungen wie auch zum Brand der Leitung selbst kommen.


    Hier ein Video dazu:

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    2 Mal editiert, zuletzt von Selektiv (10. März 2024 um 20:47)

  • Keine Versicherung wird sich im Brandfall um Glasfaserkabel Gedanken machen. Einzige Ausnahme ist die, wenn ein Brandschaden am Glasfaserkabel gemeldet wird. Sollte es im Flur selbst brennen spielt das Gf-Kabel keine Rolle. In der der Theorie ja, in der Praxis müsste jedoch ein konkreter Verdacht bezüglich des Glasfaserkabels bestehen.

    Lest euch mal die Garagenverordnung durch, da wisst ihr genau was in in einer Garage aufbewahrt werden darf. Ich kenne keinen Fall in dem ein Verstoß gegen die Garagenverordnung einen Verlust oder Unwirksamkeit der Brandversicherung bedeutet hat.

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  • Keine Versicherung wird sich im Brandfall um Glasfaserkabel Gedanken machen.

    Die Versicherung selbst nicht, die schickt einen Gutachter und liest am Ende dessen Bericht auf dessen Basis dann Zahlungen erfolgen oder auch nicht.

    Nehmen wir an die Hauseinführung des LWL Kabels ist im Hausanschlussraum. In diesem steht auch ein Trockner, dieser fängt zum brennen an - das passiert tatsächlich häufiger als man denkt. Im weiteren Brandverlauf fängt die Elektroinstallation an der Decke zum brennen an und die Flammen breiten sich über Leerrohre aus bis ins Erdgeschoss. Ein Gutachter/Brandermittler kommt später und stellt fest, dass der weitere Brand im Erdgeschoss über das Leerrohr vom Keller mit der enthaltenen Glasfaserleitung erfolgt ist und dass diese nicht wie vorgesehen auf eine Innenleitung umgesetzt wurde. Spätestens jetzt werden die Probleme losgehen und man kann darüber diskutieren ob das mit der Innenleitung ggf. nicht passiert wäre.

    Als Kompromiss Lösung würde ich die Bereiche von Durchbrüchen und Übergänge zu anderen Räumen und Etagen mit passender Brandschutzmasse welche auch für Mikrorohre zugelassen ist verschließen. Schadet in keinem Fall.

  • Lest euch mal die Garagenverordnung durch, da wisst ihr genau was in in einer Garage aufbewahrt werden darf. Ich kenne keinen Fall in dem ein Verstoß gegen die Garagenverordnung einen Verlust oder Unwirksamkeit der Brandversicherung bedeutet hat.

    Da gibt es für die typische Kleingarage/Carport (bis 100 m²) in Brandenburg keine Vorschriften. :saint:

    Als Kompromiss Lösung würde ich die Bereiche von Durchbrüchen und Übergänge zu anderen Räumen und Etagen mit passender Brandschutzmasse welche auch für Mikrorohre zugelassen ist verschließen. Schadet in keinem Fall.

    Schaden kann Sicherheit nie, aber wer nicht gerade ein Ölheizung im EFH hat, ist sowieso alles eins, die meisten Häuser, die ich kenne, ist das Treppenhaus vom Keller bis Obergeschoss offen. Wir haben noch nicht einmal eine Keller und die größere Brandlast in unseren HWR ist garantiert die Schmutzwäsche. Ob man da nun 2 oder 6 Meter von dem Röhrchen hat, ist nichts, was ins Gewicht fällt. Da würde ich meine 10 kWh Lithium-Eisenphosphat-Speicher schlimmeres zutrauen. ;)

  • Wenn aber über die Leitung WDM Strecken mit hoher Bandbreite und Reichweite laufen sieht das schon wieder anders aus, hier kann es aufgrund der hohen Leistung zum Faserbrand und anschließend zu allen möglichen Auswirkungen wie auch zum Brand der Leitung selbst kommen.

    bei einer Kopplerratio von 1:32 garantiere ich Dir dass da keine Brandgefahr von ausgeht... Sowas gibt es teilweise auch wenn man Raman Verstärker einsetzt und diese falsch konfiguriert... da können dann anschliessend schon mal n paar Meter fehlen... Aber in einem FTTH Netz ist das ausgeschlossen, eher brutzelt es den optischen Splitter durch.

    Glasfasermonteur aus Leidenschaft

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  • bei einer Kopplerratio von 1:32 garantiere ich Dir dass da keine Brandgefahr von ausgeht...

    Das gilt aber dann auch nur Ausgangsseitig der Koppler. Wenn ein Koppler im Haus montiert wird, sieht es je nach vorherigen Splitt Verhältnis schon wieder anders aus. Gibt ja auch die Fälle wo ein oder mehrere Koppler mit 1:32 im Haus montiert werden und vorher kein Splitter mehr sitzt da es eine durchgehenden Faser bis zum OLT ist. Dann kommt die volle Leistung vom OLT durch GPON, XGS-PON und ggf. zusätzlich geschaltete Dienste wie RF Video Overlay bis im Haus an.

    Bei einem normalen "0815" Hausanschluss im EFH mache ich mir aufgrund des Splitts durch den im Außenbereich vorgeschalteten Koppler und der damit verbunden Leistungsreduzierung auch keine Sorgen, solange da auch kundenseitig im Upload nur eine Wellenlänge läuft. Wird aber ebenfalls auf die normalen PON Anschlüsse auch nahezu immer zutreffen. Bei Firmen Anschlüssen mit AON, Standortvernetzungen über Dark Fiber wo dann auch richtiges WDM mit einer Vielzahl an Wellenlängen läuft sieht das aber ganz anders aus.

  • Auch die Adva FSP 3000 hat passive optische Splitter und Brandgefahr ist da gar kein Thema, gleich ob Ethernet oder native Fiberchannel über die (ehemals) Dark Fiber Strecke läuft. Auch meine Handykamera hat es nicht geröstet, als ich während der Inbetriebnahme nachsehen musste, ob ein optisches Signal anliegt.

  • Auch die Adva FSP 3000 hat passive optische Splitter und Brandgefahr ist da gar kein Thema, gleich ob Ethernet oder native Fiberchannel über die (ehemals) Dark Fiber Strecke läuft. Auch meine Handykamera hat es nicht geröstet, als ich während der Inbetriebnahme nachsehen musste, ob ein optisches Signal anliegt.

    Mit welcher Ausgangsleistung lief die die Adva?

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  • Ich habe mal kurz rechachiert.
    VCSEL Laser, 1310 NM - 1550 NM für 1 -10 Gbps. wird ein Output power bis zu 4 mW angesetzt.

    Da das Modul ja denselben Weg schaffen muss wie die Gegenstelle, erwarte ich dort auch nicht viel mehr Leistung (Dämpfung bei den Splittern).

    Ich glaube da sind wir vom abfackeln sehr weit entfernt. ;)

    Die Laser Schneidemaschinen haben so 30 W aufwärts, aber eher bei nur 880 nm.

    VCSEL Laser, 1310 NM - 1550 NM

    The VERTILAS communications laser products are single-mode VCSEL laser diodes (Vertical Cavity Surface-Emitting Laser) operating at data rates from 1 Gbps up to 10 Gbps. Packaging options include TO, receptacles, pigtails and other customer specific solutions. This high-performance single-mode VCSEL laser technology features a very low threshold current and provides an optical output power of up to 4.0 mW. The lasers feature fast rise and fall times, low threshold voltage, excellent SMSR performance and extremely low power dissipation. This VCSEL is well suited for high-performance, single-mode and multi-mode communications solutions with a data-rate of up to 10G Gbps. The low drive current enables simplified system design and reduces power dissipation and system cost.

    Key Features
    - Single-mode VCSEL
    - TO-46 form factor
    - 1 Gbps to 10 Gbps data rate product versions
    - Operating temperature: -20 to +70 °C, extended –20 to +85°C
    - Low power consumption: Sub 30 mW
    - Enables SFF modules with sub 1 W power budget
    - Low drive currents and low threshold voltage
    - Integrated monitoring diode optional
    - Various packaging and TOSA options

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  • Bei der Brandgefahr wird dort aufgeführt, dass diese erst ab der Klasse 4 relevant wird.
    Die Klasse 1 ist da doch noch einiges entfernt. Im Freifeld zum Konsumenten sehe ich da wirklich keine Gefahren. Auf den "dicken" Backbone-Leitungen kann es natürlich anders aussehen.

  • Die Laser Schneidemaschinen haben so 30 W aufwärts, aber eher bei nur 880 nm.

    Die Leistung an sich sagt noch nicht unbedingt viel über die anschließende Gefährdung oder Möglichkeiten zur Materialbearbeitung aus. Bei 30 Watt und schlechter Fokussierung kann man mit so einem Laser nicht viel anfangen. Wenn er ordentlich fokussiert ist, sieht das schon anders aus. Relevant ist immer nur der Strahldurchmesser. Desto geringer, umso mehr Möglichkeiten zur Materialbearbeitung, aber auch eine umso höhere Gefahr.

    Bei Singlemode sind das nur 0,009 Millimeter, das ist sehr gering. Gängige Lasercutter liegen bei 0,06 Millimeter und je nach Qualität und Leistung auch deutlich höher. Eine weitere Fokussierung erhöht die Schneidleistung durch die höhere Intensität auf einer kleineren Fläche um ein vielfaches.

    Bei der Brandgefahr wird dort aufgeführt, dass diese erst ab der Klasse 4 relevant wird.
    Die Klasse 1 ist da doch noch einiges entfernt.

    Die Laserklasse wird normal immer im normalen, nicht gestörten Betrieb angegeben. Sprich auch eine Laserschneidmaschine mit mehreren kW Leistung kann bei entsprechender Einhausung und Schutzmaßnahmen - damit keine Laserstrahlung für den Anwender während des Betriebs erreichbar ist - als Klasse 1 Laser eingestuft werden, gleiches gilt für Laserdrucker usw.

    Ein Adva (mittlerweile Adtrans) FSP 3000 ist als Gerät der Laserklasse 1M eingestuft.

    Hier ist die Frage wie die Einstufung in die Klasse 1M genau zustande kommt. Im normalen Betrieb wenn alle LWL Stecker gesteckt sind oder ggf. auch Abschaltmechanismen bei fehlerhaften Verbindung des Links die Leistung reduzieren geht eine deutlich geringere Gefahr aus als wenn Kupplungen oder Ferrulen offen liegen oder solche Sicherheitsfunktionen nicht vorhanden sind.

  • In dem Absatz über die Laserklasse 1M wird ausgesagt, das diese Einstufung für Laser gelten, bei denen mit optischen (strahlbündelnden) Geräten in den Strahl geschaut werden kann. Das impliziert schon, das da nichts eingehaust ist, sondern die Faserenden/Optiken bzw. die Laserstrahlung zugänglich sind.

    Ein typische Anwendungsfall eines Klasse 1M Lasers wird ebenfalls aufgeführt: Glasfaser-Kommunikationssysteme

    Aus der Beschreibung der Laserklasse 2 geht hervor, das dort die typische Leistung au 1 mW beschränkt ist. Demzufolge liegt die Laserleistung der Klasse 1M darunter.

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  • Das gilt aber dann auch nur Ausgangsseitig der Koppler. Wenn ein Koppler im Haus montiert wird, sieht es je nach vorherigen Splitt Verhältnis schon wieder anders aus. Gibt ja auch die Fälle wo ein oder mehrere Koppler mit 1:32 im Haus montiert werden und vorher kein Splitter mehr sitzt da es eine durchgehenden Faser bis zum OLT ist. Dann kommt die volle Leistung vom OLT durch GPON, XGS-PON und ggf. zusätzlich geschaltete Dienste wie RF Video Overlay bis im Haus an.

    Bei einem normalen "0815" Hausanschluss im EFH mache ich mir aufgrund des Splitts durch den im Außenbereich vorgeschalteten Koppler und der damit verbunden Leistungsreduzierung auch keine Sorgen, solange da auch kundenseitig im Upload nur eine Wellenlänge läuft. Wird aber ebenfalls auf die normalen PON Anschlüsse auch nahezu immer zutreffen. Bei Firmen Anschlüssen mit AON, Standortvernetzungen über Dark Fiber wo dann auch richtiges WDM mit einer Vielzahl an Wellenlängen läuft sieht das aber ganz anders aus.

    Aber egal wie und wo gesplittet wird... Es gibt OneBoxen die tatsächlich von einer eigenen HK Faser versorgt werden und in der Box mittels 1:32 Koppler gesplittet werden aber auch hier sehe ich keine Gefahr... erstens würde es dann den Koppler in der Box melten und zweitens, würde man dies relativ schnell bei der NE3 Montage mitbekommen da es hier, selbst wenn der Koppler das überlebt, das Messgerät des Monteurs schrotten würde... bzw kommt eine Meldung dass der Messvorgang abgebrochen wird da ein zu hoher Pegel auf der Leitung liegt.


    bei DarkFiber gebe ich Dir natürlich völlig Recht... hier kann der Betreiber nicht prüfen was der Kunde so an Pegel rein gibt.

    Glasfasermonteur aus Leidenschaft

  • Aus der Beschreibung der Laserklasse 2 geht hervor, das dort die typische Leistung au 1 mW beschränkt ist. Demzufolge liegt die Laserleistung der Klasse 1M darunter.

    Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob die Einstufung der Laserklassen bzw. deren Beschreibung des Blogeintrags auf https://www.laserax.com/de/laserklassen-lasersicherheit überhaupt auf die Leistungs- und Gefährdungsgrade bei LWL Übertragungssystemen zutrifft bzw. anwendbar ist ;)

    Hier die Grenzwerte nach IEC 60825-2 (2021), da sind bei bei 1310nm bei Singlemode bis zu 277mW zulässig, um immer noch als Klasse 1M eingestuft zu werden. Nachzulesen in der DGUV 203-039 https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv…s-systemen-lwks. Dieser Information schenke ich mehr Vertrauen.