Die Glasfaserleitung steht vor der Tür

  • Die Anlage gehört dem Unternehmen das bei euch ausbaut, nicht anders als beim alten Telefon- sowie Fernsehkabel auch.

    Das bedeutet, käme ein weiterer Glasfaseranbiete,r bekäme jede WE ein weiteres Kabel mit Dose.

    Dann vielleicht doch ein eigenes Kabel ggf. Hybrid

  • Das bedeutet, käme ein weiterer Glasfaseranbiete,r bekäme jede WE ein weiteres Kabel mit Dose.

    Es gibt keine Verpflichtung weitere Provider mit gleicher Technologie irgendetwas verlegen/einbauen zu lassen.

    Ganz abgesehen davon kann kein Eigentümer oder gar etwa eine Verwaltung einen TK-Tarif für andere, gleich ob Mieter oder Eigentümer, abschließen. Mit dem Wegfall des längst überholten Nebenkostenprivileges ist auch mit der monatlichen und dauerhaften Zwangskabelgebühr endlich Schluss.

    Aus diesem Grund will Vodafone auch die Glasfaserverkabelung in Eigentumswohnungen verhindern, die bereits über einen Kabelanschluss verfügen. Ein Kollege von mir, selbst Eigentümer in einem von Vodafone "vercableten" MFH, kann Stories erzählen, da schlackern einem die Ohren. VF hat Methoden wie Ranger Marketing.

  • Das Unternehmen, welches aber die Inhausverkabelung durchführt, hat aber in der Regel etwas dagegen, wenn deren Installationen auch für die Verlegung von Leitungen eines Mitbewerbers genutzt werden. Meist steht auch etwas zur Mindestdauer in den Verträgen, in derer die Installationen nicht entfernt werden dürfen (meist sind das 10 oder 20 Jahre, je nach Anbieter).

    Schöne Grüße
    Thomas

    Internet/Netzwerk: Fritzbox 5590 Fiber, E.ON Highspeed 1000/500, natives IPv4
    und IPv6 Dual Stack, MikroTik CRS309-1G-8S+IN, MikroTik CRS305-1G-4S+IN
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  • Latenzen spielen lediglich im professionelen Bereich eine wichtige Rolle

    Die Latenz hat einen größeren Einfluss auf die Ladezeit von Webseiten als die Bandbreite (sofern die Bandbreite in einem halbwegs zeitgemäßen Rahmen ist). Google hat das schon vor über 10 Jahren festgestellt und es wird durch aktuelle Zahlen von Cloudflare bestätigt. Die Frage ist also nur, ob 30 ms mehr oder weniger so einen großen Einfluss haben, dass man das tatsachlich merkt.

    Das bedeutet, käme ein weiterer Glasfaseranbiete,r bekäme jede WE ein weiteres Kabel mit Dose.

    Das Telekommunikationsgesetz sieht eine Mitnutzung durch andere Anbieter vor (§ 145 TKG). Falls die Verlegung der Inhausverkabelung per Glasfaserbereitstellungsentgelt finanziert wurde, muss die Mitnutzung sogar kostenlos gewährt werden (§ 72 Abs. 6). Ist halt die Frage, ob davon in der Praxis Gebrauch gemacht wird (falls denn überhaupt irgendwann ein weiterer Glasfaseranbieter dazukommt).

  • Die Latenz hat einen größeren Einfluss auf die Ladezeit von Webseiten als die Bandbreite (sofern die Bandbreite in einem halbwegs zeitgemäßen Rahmen ist). Google hat das schon vor über 10 Jahren festgestellt und es wird durch aktuelle Zahlen von Cloudflare bestätigt.

    Das ist eine Binsenweisheit, die in dem Dokument von Google formuliert ist. Je kürzer die RTT desto schneller der Ladevorgang.

    Je höher die Geschwindigkeit, desto schneller ist man am Ziel...

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  • Die Anlage gehört dem Unternehmen das bei euch ausbaut, nicht anders als beim alten Telefon- sowie Fernsehkabel auch.

    Irtum. Bei CuDA liegt die Verantwortlichkeit für das Kabel für den Netzbetreiber nur bis zum APL. Die Verantwortlichkeit der NE4 überantwort der CuDA Netzbetreiber dem Gebäudeeigentümer.

  • Okay, aber bei GF-Neuinstallation bleibt die Inhausverkabelung Eigentum des Unternehmens (hier am Beispielt von e.on/Westconnect):

    Schöne Grüße
    Thomas

    Internet/Netzwerk: Fritzbox 5590 Fiber, E.ON Highspeed 1000/500, natives IPv4
    und IPv6 Dual Stack, MikroTik CRS309-1G-8S+IN, MikroTik CRS305-1G-4S+IN
  • Okay, aber bei GF-Neuinstallation bleibt die Inhausverkabelung Eigentum des Unternehmens (hier am Beispielt von e.on/Westconnect):

    Sehr schön. Dann halten sich die Netzbetreiber ja auch alle strikt an das Gesetz. Insbesondere alle Regelungen des § 73 TKG. Tun die das nicht, geht mir deren Anspruch ziemlich am ... vorbei.

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  • Früher war es einmal so, das die CuDA zwar vom Erbauer der Immobilie verlegt und bezahlt werden musste, diese jedoch trotzdem völlig, bis und inkl. des Telefonapparates, unter die Hoheit der Deutschen Bundespost gefallen ist. Die Inhausverkabelung ist in das Eigentum der DBP übergegangen.

    Mittlerweile sieht es jedoch dank veränderten Gesetzen und Rechtsprechung anders aus. Da die Leitung untrennbar mit der Immobilie verbunden ist, gehört sie dem Eigentümer der Immobilie. Dieser ist nun allerdings auch für Funktion und ggf. Instandsetzung verantwortlich. Dies gilt auch in Analogie zur Glasfaserverkabelung. Es sei denn es ist etwas anderes zwischen FTTH-Provider und dem Eigentümer vertraglich vereinbart worden und dies ist häufig bei Betreibern einer Glasfaserinfrastruktur der Fall.

  • So schaut es aus. Mein Vertragspartner ist e.on/Westconnect, weshalb ich mich auch nur darauf beziehen kann.

    In deren Nutzungsvereinbarung heißt es z.B. unter Punkt 3.2:

    Zitat

    Die von Westconnect erstellte Gebäudeverkabelung wird nur zum vorübergehenden Gebrauch in das/die Gebäude des Eigentümers eingebracht und stellt keinen Bestandteil des Gebäudes gemäß § 95 Abs. 2 BGB dar und steht daher im ausschließlichen Eigentum der Westconnect.

    Punkt 5.1 regelt die Mindestvertragslaufzeit, innerhalb derer die Inhausverkabelung nicht gekündigt werden kann:

    Zitat

    Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit. Sie kann erstmals 10 Jahre nach Abschluss mit einer Frist von 6 Monaten von jeder Vertragspartei gekündigt werden. Sollte eine fristgerechte Kündigung nicht erfolgt sein, verlängert sich die Vereinbarung um ein weiteres Jahr. Das Duldungsrecht nach § 134 TKG bleibt von einer Kündigung unberührt, sofern das Grundstück hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Das Recht der Westconnect zum Abschluss ihres Telekommunikationsnetzes in den Räumlichkeiten ihrer Kunden nach § 145 TKG bleibt von einer Kündigung ebenso unberührt

    Bei der Infoveranstaltung von e.on sagte man uns bei der Frage nach dem "Was passiert im Falle einer Kündigung nach 10 Jahren mit der Inhausverkabelung?" nur, dass es sehr unwahrscheinlich wäre, dass e.on einen Trupp vorbeischickt und die Verkabelung wieder entfernt. Ist natürlich keine Garantie, aber welche Firma gibt nach Ablauf der MVLZ noch einmal Geld aus um längst abgeschriebene Installationen beim Kunden wieder zu entfernen?

    Die Nutzungsvereinbarung ist Teil der Grundstückseigentümererklärung, die ich hier mal beigefügt habe.

  • Danke für die rege Beteiligung.

    Für Normalsterbliche gilt wohl bei diesem Thema friß oder stirb.

    Nach ein paar Gespächen mit Marktteilnehmern sieht es für mich so aus:

    UGG baut nur wenn alle 50 Eigentümer zustimmen.

    Alle bekommen eine "Dose" in das Sondereigentum.

    Für jede "vertraglose" Dose werden 178,5€ fällig.

    O2 nimmt für die Fiberleitung 250 MBit/s mehr als für 250 DSL

    TV muss man dazu buchen, wenn man nicht mit Internet TV zufrieden ist.

    Will ein Mieter kein O2 kann der Vermieter die 178,5€ über 5 a in den Nebenkosten abrechnen.

    Rund 25% der Bewohner haben bisher kein Internet, die zahlen für Versprechungen:

    - das Leben mit Fiber ist schön

    - der Wert der Wohnung steigt

    - usw.

    Die, die einen O2 Vertrag abschließen, muss zusehen wie sie ihr System ans laufen bekommen und/oder weiter bei Vodafone TV beziehen.

    Eine Gemeinschaftseigene Verteilernetz im Haus ist nicht möglich, bzw. UGG legt trotzdem.

    Wie einen ggf. Kopfstation und UGG Hausnetz einspeist konnte nicht beantwortet werden.

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  • Also, die 3€/Monat über 5 Jahre abzuschreiben halte ich für vertretbar. Zur Not sollte ein Vermieter letztlich bereit sein, das selbst für das Objekt zu investieren.

    Problematischer finde ich die TV-Situation und hier offenbart sich vielleicht das noch bestehende Problem des Nebenkostenprivilegs.

    Wenn die aktuelle Infrastruktur, wie du schreibst, immer wieder Probleme verursacht, sollte man das Problem gleich lösen.

    Am Markt gibt es viele Optionen. Alle davon bieten normalerweise OTT (Over-the-top) Lösungen an, sind also nur an einen beliebigen Internetzugang gebunden. MagentaTV wäre so ein Kandidat, das kann man auch als o2-Kunde nutzen. Es gibt viele weitere.

    Und darin liegt ohnehin die Zukunft. TV ist einfach ein weiterer Service, der über eine bestehendes Netz gestreamt wird. Das funktioniert mittlerweile ganz hervorragend.

    Es ist lediglich ein wenig schmerzhaft, hier und da Endgeräte umzustellen. Aber danach ist Ruhe.

  • Zu dem Wegfall des Nebenkostenprivileg es ist noch zu sagen, das dann natürlich individuelle Verträge zwischen Teilnehmer und Anbieter abgeschlossen werden müssen und diese natürlich deutlich teurer sind, als der Betrag für Kabelfernsehen, der bisher in den Nebenkosten aufgetaucht ist.

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  • Hallo,

    unter Kopfstation verstehe ich eine eigene Sat-Anlage die das Hausnetz versorgt.

    Hatte ich schon mit unserem alten Antennenkabel überlegt.

    Dann hat unity ( kann auch noch ein Vorgänger gewesen sein) über sein Kabel jedoch Telefon und Internet mit angeboten, zu einem sehr guten Tarif. Damit war das Thema für mich erledigt.

    Noch ein Gedanke, wenn ich derzeit Tarif 100 MBit/s habe, jedoch aufgrund der alten Kabelstruktur irgendwas um die 50 bekomme, würde mir ja ein 50ger Tarif bei Fiber vergleichbare Leistung bieten für einen geringeren Kurs.

  • Noch ein Gedanke, wenn ich derzeit Tarif 100 MBit/s habe, jedoch aufgrund der alten Kabelstruktur irgendwas um die 50 bekomme, würde mir ja ein 50ger Tarif bei Fiber vergleichbare Leistung bieten für einen geringeren Kurs.

    Der Vorteil der Gf ist ja, dass diese Reserven hat. Von daher kannst du bei Bedarf einfach die Bandbreite nach oben schrauben. 1G ist heute schon Realität und 10G im Grunde auch.

    Ohnehin spielt die Bandbreite auf der Kostenseite beim Provider nie eine übergeordnete Rolle. Der will im Mittel einen bestimmten Umsatz erzielen und schneidet die Produkte nach diesem Aspekt.

    Der neue Provider hier bietet unterhalb von 300/150 Mbps gar nix an. Denn die 45€ in dem Tarif will er wohl minimal erzielen. Das ist bei uns der ganz konkrete Nachteil, dass er kein Open Access anbietet und daher keine anderen Angebote gemacht werden können.

    Und letzte Anmerkung zum Thema TV: Das kann man ja erstmal so lassen. Da wird ohnehin jede Partei demnächst einen eigenen Vertrag schließen müssen.

    Nach und nach würde ich die Infrastruktur aber außer Betrieb nehmen.

  • unter Kopfstation verstehe ich eine eigene Sat-Anlage die das Hausnetz versorgt.

    Es gibt da eine FTTB-Lösung von Dasan Zhone Solutions (DZS), ehemals Keymile GmbH, Die Glasfasersignale auf Kupfer/G.fast wandeln.

    Copper Access
    DZS provides copper access solutions for high bandwidth services in campus and in-building applications.
    dzsi.com

    Nachteil ist, das G.fast ein Exot ist und mit der weiteren Verbreitung von Glasfaser die G.fast Router immer seltener werden. Da müsstest Du dir schon einen Anbieter suchen, der die Wartung der MileGate + Router übernimmt und den Service sicherstellt. Das sind laufende Kosten, die deutlich über den bisherigen abrechenbaren Nebenkostenprovileg liegt und sollte das irgendwie über das Glasfaserbereitstellungsentgeld abrechenbar sein, dann muss beachtet qwerden, das man diese 5€/Monat maximal 9 Jahre einfordern darf (nicht pro Mietverhältnis, sondern nur einmalig!), dann ist Schluss. Das rechnet sich überhaupt nicht, ganz abgesehen von dem hohen Aufwand, will man 9 Jahre (540€ insgesamt) und nicht nur 5 Jahre (300€) abrechnen.

    Zitat

    TKG - § 72 Glasfaserbereitstellungsentgelt - Absatz 2

    Das Bereitstellungsentgelt darf im Erhebungszeitraum, der mit Errichtung der Netzinfrastruktur innerhalb des Gebäudes (Absatz 1 Nummer 1) beginnt, in wiederkehrenden Zeitabschnitten erhoben werden. Das Bereitstellungsentgelt darf im Jahr höchstens 60 Euro und in der Summe (Gesamtkosten) höchstens 540 Euro je Wohneinheit betragen. Es darf höchstens für die Dauer von bis zu fünf Jahren erhoben werden; ist dieser Zeitraum zur Refinanzierung der Gesamtkosten nicht ausreichend, kann er auf höchstens neun Jahre verlängert werden. Überschreiten die Gesamtkosten 300 Euro (aufwändige Maßnahme), hat der Betreiber nach Absatz 1 die Gründe hierfür darzulegen.

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  • sollte das irgendwie über das Glasfaserbereitstellungsentgeld abrechenbar sein

    Das geht bei G.fast generell nicht. Ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes darf ein Glasfaserbereitstellungsentgelt verlangen, wenn er "das Gebäude […] erstmalig mit einer Netzinfrastruktur ausstattet, die vollständig aus Glasfaserkomponenten besteht" (§ 72 Abs. 1 TKG).