Diese Formulierung hat Jamahutschi wahrscheinlich nicht in seinem Vertrag stehen. Die ist nämlich noch relativ neu. Im übrigen würde ich diese doch sehr massive Einschränkung so tief in den AGB versteckt für ganz und gar ungültig halten. Es widerspricht der Erwartung an einen Internetanschluss, dass der Provider vorschreiben dürfte, für welche Zwecke der Anschluss im Rahmen der Gesetze durch den Anschlussnehmer nutzbar ist.
AGB sind bekanntlich der Wunschzettel der Provider. Nicht alles, was da drin steht, ist auch rechtlich in Ordnung. Man stelle sich mal vor, da würde jemand reinschreiben, dass man mit dem Anschluss keine Onlinebestellungen aufgeben darf. Ist das dann auch bindend? Oder dass einem die Tankstelle vorschreiben wollte, mit dem Sprit dürfe man nicht zur Arbeit fahren. Der Wunsch, dem Kunden einen grundlos teureren Tarif zu verkaufen, darf nicht so weit gehen, dass solche Gängelungen akzeptiert werden müssen.
Aber danke für den Hinweis: DG Privatkundenanschlüsse sind also nicht mehr für Homeoffice geeignet. Darauf sollte man vielleicht mal in den Nachfragebündelungen hinweisen. Nicht dass da viele Anschlüsse umsonst gebaut und dann nicht genutzt werden.