Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

  • Diese Formulierung hat Jamahutschi wahrscheinlich nicht in seinem Vertrag stehen. Die ist nämlich noch relativ neu. Im übrigen würde ich diese doch sehr massive Einschränkung so tief in den AGB versteckt für ganz und gar ungültig halten. Es widerspricht der Erwartung an einen Internetanschluss, dass der Provider vorschreiben dürfte, für welche Zwecke der Anschluss im Rahmen der Gesetze durch den Anschlussnehmer nutzbar ist.

    AGB sind bekanntlich der Wunschzettel der Provider. Nicht alles, was da drin steht, ist auch rechtlich in Ordnung. Man stelle sich mal vor, da würde jemand reinschreiben, dass man mit dem Anschluss keine Onlinebestellungen aufgeben darf. Ist das dann auch bindend? Oder dass einem die Tankstelle vorschreiben wollte, mit dem Sprit dürfe man nicht zur Arbeit fahren. Der Wunsch, dem Kunden einen grundlos teureren Tarif zu verkaufen, darf nicht so weit gehen, dass solche Gängelungen akzeptiert werden müssen.

    Aber danke für den Hinweis: DG Privatkundenanschlüsse sind also nicht mehr für Homeoffice geeignet. Darauf sollte man vielleicht mal in den Nachfragebündelungen hinweisen. Nicht dass da viele Anschlüsse umsonst gebaut und dann nicht genutzt werden.

  • Aber danke für den Hinweis: DG Privatkundenanschlüsse sind also nicht mehr für Homeoffice geeignet. Darauf sollte man vielleicht mal in den Nachfragebündelungen hinweisen. Nicht dass da viele Anschlüsse umsonst gebaut und dann nicht genutzt werden.

    Hier würde mich mal Deine Begründung interessieren, inwieweit Homeoffice (oder, was Du vermutlich auch meinst: Mobiles Arbeiten) eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit (siehe auch diesen Post) darstellen sollte.

    Ich war selbst viele Jahre lang als Freiberufler tätig, mein Internetanschluss war trotzdem ein Privatkundenanschluss, nachdem ich das mit der Telekom geklärt hatte. Meine freiberufliche Tätigkeit habe ich beim Kunden vor Ort ausgeübt, zuhause habe ich den Anschluss fast ausschließlich privat genutzt. Das ist einige Jahre her, aber die Telekom stand damals auf dem Standpunkt, dass ich gerne einen Privatkundenanschluss buchen kann, dann aber z.B. auf die bevorzugte Entstörung auch samstags verzichten müsse.

    Das mag die DG anders sehen, trotzdem erkenne ich nicht, wieso ich für meinen Anschluss zuhause einen Geschäftskundentarif abschließen sollte, wenn mein Geschäft sich ganz woanders befindet.

    Nachtrag: Ich habe gerade in "meinen" AGB Stand 01.09.2022 nachgesehen. Da finde ich den zitierten Passus zu 5.4. nicht, auch nicht in anderen Abschnitten. Ich dürfte meinen Anschluss also auch gewerblich nutzen - falls ich ihn mal bekomme.

    Einmal editiert, zuletzt von beo (7. August 2023 um 09:28) aus folgendem Grund: Nachtrag zu AGB ergänzt.

  • An was genau hängt ein Provider fest, dass man den Anschluss nur Privat oder halt Business nutzt?

    Verbrauchtes Datenvolumen, Anzahl der Telefonnummern, ein Impressum einer Webseite die auf die Adresse läuft wo der Anschluss ist, oder sogar mit Contentanalyse der Daten?

    Was immer es ist, es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gegen die DSGVO, wenn nicht sogar schlimmer. Was immer sie auch als Merkmale zur Identifizierung nutzen, es kann auch immer nur ein Indiz sein.

    Hab das gleiche bei Kleinanzeigen erlebt. Irgendein depp hat uns bei Kleinanzeigen gemeldet, dass ich gewerblicher Verkäufer wäre und daraufhin wurden meine Anzeige gelöscht. Vollkommen duselig und ferner konnte es nicht sein, weil meine Frau nur angefangen hat, den ganzen Nippes aus dem Keller zu verkaufen.

    Ist aber momentan eh in, aufgrund von Indizien eine „Verurteilung“ auszusprechen…von Laien wohlgemerkt. Und das schlimme dabei ist, man kommt damit auch noch durch und der Geschädigte kann nahezu nichts dagegen ausrichten.

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  • Hier würde mich mal Deine Begründung interessieren, inwieweit Homeoffice (oder, was Du vermutlich auch meinst: Mobiles Arbeiten) eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit (siehe auch diesen Post) darstellen sollte.

    Ich hatte auf den Hinweis von frank_m geantwortet. In den aktuellen AGB steht, "Privatkundentarife werden [...] ausschließlich für eine private Nutzung gewährt." Das verbietet gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit wohl auch dann, wenn es nicht die überwiegende Nutzung ist. Wenn man der Meinung ist, dass Provider die Leistung in den AGB derart einschränken dürfen, sollte man lieber einen anderen Provider wählen, denn knapp 100€/Monat für einen DG Professional Tarif wird den meisten wohl zu teuer sein. Dafür bekommt man nicht mal eine öffentliche IPv4 Adresse.

  • Eigentlich ist es so, dass sich im Homeoffice der Arbeitgeber um den Internetanschluss kümmern muss.

    Aber trotzdem wird zwischen Home Office und freiberuflicher/gewerblicher Tätigkeit unterschieden. Siehe BGH Urteil von 2009. Entscheidend ist, ob die berufliche Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt. Demnach sind "Computerarbeit/Telefonarbeit eines Angestellten" keine gewerbliche Nutzung, "sämtliche gewerbliche Tätigkeiten, die nach außen in Erscheinung treten" hingegen schon. Bei einer eigenen Physiotherapiepraxis dürfte letzteres der Fall sein.

  • Ich hatte auf den Hinweis von frank_m geantwortet. In den aktuellen AGB steht, "Privatkundentarife werden [...] ausschließlich für eine private Nutzung gewährt." Das verbietet gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit wohl auch dann, wenn es nicht die überwiegende Nutzung ist. Wenn man der Meinung ist, dass Provider die Leistung in den AGB derart einschränken dürfen, sollte man lieber einen anderen Provider wählen, denn knapp 100€/Monat für einen DG Professional Tarif wird den meisten wohl zu teuer sein. Dafür bekommt man nicht mal eine öffentliche IPv4 Adresse.

    Ja, das habe ich verstanden. Aber HomeOffice und Mobiles Arbeiten sind ja gerade keine gewerblichen Tätigkeiten, sondern Tätigkeiten eines Arbeitnehmers, der (meist ausnahmsweise) nicht ins Büro fährt.

    Jemand der selbständig arbeitet, macht kein HomeOffice, sondern er ist prinzipiell frei in der Bestimmung seines Arbeitsorts. Insofern halte ich HomeOffice immer für eine private Nutzung, auch im Sinne der aktuellen AGB der DG.

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  • Eigentlich ist es so, dass sich im Homeoffice der Arbeitgeber um den Internetanschluss kümmern muss.

    Aber trotzdem wird zwischen Home Office und freiberuflicher/gewerblicher Tätigkeit unterschieden. Siehe BGH Urteil von 2009. Entscheidend ist, ob die berufliche Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt. Demnach sind "Computerarbeit/Telefonarbeit eines Angestellten" keine gewerbliche Nutzung, "sämtliche gewerbliche Tätigkeiten, die nach außen in Erscheinung treten" hingegen schon. Bei einer eigenen Physiotherapiepraxis dürfte letzteres der Fall sein.

    Genau, ein selbständiger macht kein HomeOffice. Und bei einer eigenen Praxis komme ich nicht um einen Geschäftskundentarif herum.

    Das heißt aber noch lange nicht, dass ich dann auch an meiner Privatadresse (und vielleicht noch an meinem Ferienhaus?) einer gewerblichen Tätigkeit nachgehe.

    Schwierig wird es erst dann, wenn die Praxis im Privathaus ist.

    Mich würde interessieren, wie die DG im Zweifelsfalle eine gewerbliche Nutzung im Privathaus nachweisen möchte, diese Informationen kann sie mMn nicht legal bekommen.

  • Aber HomeOffice und Mobiles Arbeiten sind ja gerade keine gewerblichen Tätigkeiten, sondern Tätigkeiten eines Arbeitnehmers, der (meist ausnahmsweise) nicht ins Büro fährt.

    Ach so war der Einwand gemeint. Das ist dann aber trotzdem eine geschäftliche Nutzung. Ich halte diese Klausel wie gesagt für unwirksam, schon weil sie die untersagten Nutzungen nicht klar definiert. Ist Homeoffice privat, weil es sich nicht an die Öffentlichkeit wendet? Ist eine Kleinanzeige oder eine Ebayauktion privat, obwohl sie sich an die Öffentlichkeit wendet? Homeoffice erlaubt, Ebay nicht?

    Aber hier geht es ja auch darum, was sich die DG wünscht, und einige sind der Ansicht, dass man sich danach richten soll. Die DG will offenbar den doppelten bis dreifachen Preis kassieren, wenn man den Anschluss vereinfacht gesagt nicht nur zum Spielen und Streamen verwendet. Das sollte Interessenten bewusst gemacht werden, damit es später nicht zu Enttäuschungen kommt.

  • Aber hier geht es ja auch darum, was sich die DG wünscht, und einige sind der Ansicht, dass man sich danach richten soll.

    Nein, so meine ich das nicht. Aber in diesem Fall reden wir nicht über eBay Kleinanzeigen, sondern über eine freiberufliche Tätigkeit, die teilweise zu Hause ausgeführt wird. Da sind wir auch gemäß aktueller Rechtsprechung definitiv nicht mehr im privaten Bereich.

    Ansonsten stimme ich zu, die Formulierung lässt Interpretationsspielraum. Ob der nun zum Vorteil oder Nachteil des Kunden ist, kommt vermutlich auf den Einzelfall an. Ich hab aber auch noch nie davon gehört, dass die DG diesbezüglich Druck auf die Kunden aufgebaut hätte, wenn es keinen Grund dazu gab. Auch hier stellte sich ja auf Nachfrage plötzlich heraus, dass es da eine gewerbliche Nutzung gibt.

    Aber wie dem auch sei, im Zweifel flattert einem halt die Kündigung ins Haus. Dann kommt es auf die verfügbaren Alternativen an, ob man am Ende nicht doch den Geschäftskundentarif nimmt.

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  • Wenn wir uns wieder auf den Anfang dieses Threads konzentrieren, ist das Problem eigentlich gar keines:

    Es geht um einen selbstständigen Physiotherapeuten, der Patienten gelegentlich bei sich zu Hause behandelt.

    Der Internetzugang ist keine Grundlage/Voraussetzung für die Ausübung des Berufes.

    Auch die Differenzierung zwischen Homeoffice und mobilem Arbeiten spielt hier keine große Rolle, obgleich sie grundsätzlich wichtig ist.

    Von daher würde ich das Problem einfach aussitzen und DG darauf hinweisen, das der Anschluss privat und nicht beruflich genutzt wird.

    Vermutlich ist ein übereifriger Mitarbeiter oder ein neu eingeführtes KI-Tool durch den Adressdatenbestand gelaufen und hat gegen Einträge in den gelben Seiten oder vergleichbar geprüft und diesen Teilnehmer als Verdachtsfall ausgeworfen.

    Ganz anders sieht es freilich bei dem Freelancer-Programmierer mit komplett eingerichteten Arbeitsplatz zu Hause (== Homeoffice) aus. Das ist zweifelsfrei eine gewerbliche Nutzung des Internetzuganges.

    Interessant ist die in meinen Augen korrekte Argumentation von @alfalfa bezüglich Punkt 5.4 und Nachfragebündelung. Evtl. sollte die Fachpresse wie teltarif, Golem, heise, ... darauf aufmerksam gemacht werden. In dieser Generalität ist das sicherlich nicht verkaufsfördernd. Gibt es denn keine explizit erwähnten Ausnahmen?

  • Auch hier stellte sich ja auf Nachfrage plötzlich heraus, dass es da eine gewerbliche Nutzung gibt.

    Die ist nach den bisherigen AGB völlig in Ordnung, solange sie nicht der überwiegende Zweck des Anschlusses ist, was nach den anderen Schilderungen nicht der Fall ist. Aber das reicht der DG nicht: Die DG will jegliche nicht-private Nutzung mit einem Aufschlag belegen. Tankst du zweimal teureren Sprit, wenn du damit zur Arbeit fährst? Oder nur, wenn du ein Taxi betankst? Oder gar nicht, weil es die Tankstelle nichts angeht, was du mit dem Produkt machst? Solange diese Klausel in den AGB steht, unwirksam oder nicht, werde ich allen empfehlen, auf einen anderen Netzbetreiber zu warten. So geht's nicht. Ich werde mich außerdem darum kümmern, der Telekom mein Interesse an einem Überbau des DG Anschlusses mitzuteilen, wenn nicht bald vernünftigere Provider auf dem DG Netz Angebote machen. Vielleicht muss ich meine Erfahrung aus der Bürgerinitiativenzeit doch nochmal aktivieren.

  • Tankst du zweimal teureren Sprit, wenn du damit zur Arbeit fährst? Oder nur, wenn du ein Taxi betankst? Oder gar nicht, weil es die Tankstelle nichts angeht, was du mit dem Produkt machst?

    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Den Sprit darf ich gewerblich nutzen, während die Provider ein berechtigtes Interesse haben, gewerbliche Nutzung am privaten Anschluss zu unterbinden. Das macht nicht nur die DG so, sondern auch alle anderen, und die Gründe dafür sind klar. Und auch alle anderen unterbinden jegliche gewerbliche Nutzung, und nicht nach dem Motto "ein paar Telefonate für die eigene Praxis gehen schon noch".

    Das mag im vorliegenden Fall übertrieben wirken, da die private Nutzung den Anschluss erheblich mehr fordert, als die gewerbliche, aber wo willst du die Grenze ziehen? Bis wo ist gewerbliche Nutzung ok, ab wann nicht mehr?

    Ich weiß, was du denkst, mir als Ingenieur ist diese stark problemorientierte Denkweise auch zuwider. Unsereiner denkt halt immer lösungsorientiert, das bisschen telefonieren geht doch im Rauschen unter. Der Jurist denkt halt genau andersherum. Leider werden Verträge von Juristen gestaltet, nicht von Ingenieuren.

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  • Meinst du nicht, dass die Tankstelle auch ein berechtigtes Interesse daran hat, mehr Geld einzunehmen? Eine blödsinnige Unterscheidung in Privatsprit und Geschäftssprit würde nur niemand akzeptieren. Die Professional Tarife sind grundlos teuer, wenn man den einen offensichtlichen Grund mal ignoriert: Gier.

    Ich betone das nochmal: Für mich ist damit eine Grenze überschritten. Den Provider geht es nichts an, was ich mit dem Anschluss mache. Dass ich die Leistung nicht weiterverkaufen darf, kann ich noch akzeptieren, aber wofür ich die Leistung nutze ist alleine meine Sache.

    Ich halte das auch für juristisch undurchsetzbar. Das ist nicht, was Menschen von Internetanschlüssen erwarten. Solche Einschränkungen in den AGB sind schlicht unwirksam.

    Trotzdem zeigt mir das, welche Umsatzerwartungen die DG als Monopolist auf der Leitung hat, und das macht den Anschluss für mich völlig uninteressant. Lösung: Die DG lässt diesen Quatsch umgehend bleiben, andere Provider bieten günstige Tarife auf dem Anschluss an, oder ich kümmere mich um einen anderen Anschluss.

  • So geht's nicht. Ich werde mich außerdem darum kümmern, der Telekom mein Interesse an einem Überbau des DG Anschlusses mitzuteilen, wenn nicht bald vernünftigere Provider auf dem DG Netz Angebote machen.

    btw: vor einigen Wochen erhielt ich ein Schreiben der Telekom, ob Interesse an einem Glasfaseranschluss bestünde. Diese Anfrage bejahte ich natürlich, obwohl ich Kunde von DG bin und unser kleines Städtchen mit allen Ortsteilen von DG mit Glasfaser erschlossen wurde.

    Ich vermute jedoch, das es weniger um Überbau, als um Aufschaltung geht.

  • Meinst du nicht, dass die Tankstelle auch ein berechtigtes Interesse daran hat, mehr Geld einzunehmen?

    Klar. Sie verdienen ja auch mehr an Geschäftskunden. Das ist auch ok.

    Denn der Spritverbrauch ist nutzungsabhängig. Wenn ich (dienstlich) mehr fahre, muss ich auch mehr davon kaufen. Der Internetanschluss wird über Flatrates pauschal abgerechnet. Da ist der entscheidende Unterschied.

    Die Nutzung gewerblicher Anschlüsse ist im statistischen Mittel deutlich intensiver, als die eines Privatanschlusses, das wird niemand ernsthaft bestreiten (Ausnahmen wie im vorliegenden Fall bestätigen die Regel). Hier leben also die Gewerbekunden auf Kosten der Privatkunden, denn den Flatrates liegt eine Mischkalkulation zugrunde. Auch das wird niemand ersthaft bestreiten.

    Anders sähe es aus, wenn du für jedes MB und für jede Telefonminute bezahlst. Dann wäre es tatsächlich egal, ob du den Anschluss dienstlich oder privat nutzt, denn das MB oder die Minute kostet nicht mehr, egal ob sie dienstlich oder privat genutzt wird.

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  • Also nochmal deutlicher: Der DG reicht es nicht, dass der Kunde Verbraucher im Sinne des BGB ist. Alleine diese Unterscheidung würde schon bedeuten, dass die private Nutzung überwiegt, also die auch stattfindende nicht überwiegende gewerbliche Nutzung keinen höheren Preis rechtfertigen kann. Jetzt will die DG auch noch den Verbrauchern untersagen, den Anschluss für jegliche nicht-private Zwecke zu nutzen. Eine Ebayauktion ist im Zweifelsfall nicht "privat", weil sie sich an die Öffentlichkeit richtet. Klar ist das ein extremes Beispiel, aber das macht deutlich, wie absurd diese Einschränkung ist.

    Der DG geht es offensichtlich darum, Kunden in Verträge zu drängen, die gemessen am Bedarf und an der Nutzung völlig überteuert sind. Das sind keine Intensivnutzer. Die haben einfach nur das Pech, einen Anschluss von der DG zu haben, auf dem keine vernünftigen Provider verfügbar sind. Sprit zum doppelten Preis, weil man damit zur Arbeit fährt und keine nicht bekloppte Tanke in der Nähe ist. Weil "Verbraucher nach BGB" nicht gereicht hat, kommt jetzt "nur private Nutzung" dazu. Obwohl mich das nicht direkt betrifft, verbringe ich meine nächste MVLZ mit VDSL, und dann schaue ich mal, ob die DG vernünftig geworden ist. Vielleicht gewöhne ich mich auch an Dualstack ohne CGNAT, und wenn die Telekom hier FTTH baut, sieht mich die DG nie wieder.

    Nebenbei bemerkt wirkt dieses Geschäftsgebaren arg verzweifelt. Wenn die DG solche Methoden nötig hat, ist es vielleicht auch aus anderen Gründen ratsam, sich nach anderen Netzbetreibern umzuschauen.

  • Zitat

    Mich würde interessieren, wie die DG im Zweifelsfalle eine gewerbliche Nutzung im Privathaus nachweisen möchte, diese Informationen kann sie mMn nicht legal bekommen.

    Hier wird jetzt ziemlich emotional diskutiert, spekuliert und unterstellt, anstatt den Threaderöffner mal direkt zu mehr Details zu befragen.

    Es wäre (Konjunktiv!) durchaus denkbar, dass die Rechnungsanschrift des besagten Anschlusses aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Rückschlüsse auf die Gewerbetätigkeit zulässt bzw. diese belegt. So wie ich es verstehe, wird auch im "Privathaus" ab und zu behandelt, was vermuten lässt, dass Teile der Liegenschaft auch steuerlich zur gewerblichen Nutzung deklariert wurden. Sowas ist ja nicht unüblich und durchaus legitim. Wie gesagt: Solange wir dies nicht wissen ist es müsig über AGB der DG zu diskutieren.

  • Alleine diese Unterscheidung würde schon bedeuten, dass die private Nutzung überwiegt, also die auch stattfindende nicht überwiegende gewerbliche Nutzung keinen höheren Preis rechtfertigen kann.

    Was überwiegt oder nicht, ist doch völlig egal. Fakt ist, dass es zusätzliche Aufwände sind, die im Rahmen der pauschal abgegoltenen Flatrates anfallen. Warum wird bei Glasfaser jetzt plötzlich verteufelt, was bei DSL und Mobilfunk seit Jahren Praxis ist? Da ist es in Ordnung, und hier nicht? Und die Argumente für die Business-Verträge sind technologieunabhängig immer die gleichen.

    Du scheinst dich sehr an dieser Formulierung "rein private Nutzung" aufzuhängen und verlierst dabei den Gesamtzusammenhang aus den Augen, um den es bei der Vertragsgestaltung eigentlich geht.

    Der DG geht es offensichtlich darum, Kunden in Verträge zu drängen, die gemessen am Bedarf und an der Nutzung völlig überteuert sind.

    Und deshalb schrieb ich ja, dass man das nicht machen muss. Man kann wechseln, man könnte sich auch einen Business-Anschluss bei einem anderen Anbieter zusätzlich holen und dann den Glasfaseranschluss rein privat nutzen. Oder ein Handy, wenns nur um Telefonate geht.

    Das sind keine Intensivnutzer.

    Wieder die Frage: Wo willst du die Grenze ziehen? Was ist noch in Ordnung, was nicht mehr? Quantifiziere es doch mal.

    Sprit zum doppelten Preis, weil man damit zur Arbeit fährt und keine nicht bekloppte Tanke in der Nähe ist.

    Um in dem Kontext zu bleiben: Es geht nicht um die Fahrten zur Arbeit, es geht um die Dienstreisen.

    Mach doch mal mit der Tanke deines Vertrauens einen Vertrag: Flatrate Sprit für dein Familien-Auto. Ihr analysiert dein aktuelles monatliches Fahrverhalten, und in Abhängigkeit vom Rohölpreis zahlst du einen festen Betrag und kannst dafür tanken so oft du willst. Nach nem halben Jahr teilst du deiner Tanke mit, dass du einen neuen Job hast: Nicht mehr Verkäufer im Laden 3 km von zu Hause weg, sondern selbständiger Paketzusteller, und selbstverständlich erwartest du nun, dass die Sprit-Flatrate auch für die gewerblichen Fahrten gilt. Was wird dir dein Tankwart da wohl erzählen?

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  • anstatt den Threaderöffner mal direkt zu mehr Details zu befragen.

    Wir sind nicht die Inquisition. Die gemachten Angaben reichen aus, um die Frage zu beurteilen, ob ein Privatkundentarif den Bedarf deckt.

    Was überwiegt oder nicht, ist doch völlig egal. Fakt ist, dass es zusätzliche Aufwände sind, die im Rahmen der pauschal abgegoltenen Flatrates anfallen.

    Nein, genausowenig wie es einen Unterschied macht, ob er Single ist oder den Anschluss mit drei dauerkonsumierenden Teenagern im Haushalt nutzt.

    Warum wird bei Glasfaser jetzt plötzlich verteufelt, was bei DSL und Mobilfunk seit Jahren Praxis ist?

    Weil ich keinen einzigen DSL-Kunden kenne, der vom Provider genötigt wird, einen dreimal so teuren Anschluss zu buchen, weil er den Anschluss auch gewerblich nutzt, noch dazu, obwohl die Nutzung von den AGB abgedeckt ist.

    Flatrate Sprit

    Ja, die providernahen Diskutanten ziehen immer wieder gerne die Volumenpreise. Dabei rechnen nicht mal Provider untereinander so ab, und die verkaufen die Leistung tatsächlich weiter. Ich betone nochmal, dass es nicht um die Intensität der Nutzung geht. Die ist nämlich im konkreten Einzelfall und auch im allgemeinen nicht höher. Wann ist die höchste Last im Netz? Wenn die Geschäftskunden längst zu Hause sind und die Privatkunden ins Netz gehen, abends um 20 Uhr: https://de-cix.net/en/locations/frankfurt/statistics

    Deswegen passt die Spritpreisanalogie sehr wohl: Der Provider hat keine höheren Kosten. Er verlangt einen höheren Preis für die praktisch identische Leistung, weil er sieht, dass du damit Geld verdienst. Für fast hundert Euro im Monat lässt die DG immer noch keine IPv4-Adresse springen. Nichtmal der Servicelevel ist nennenswert: "Deutsche Glasfaser nimmt die Störungsmeldungen ihrer Kunden von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr entgegen." Gut, dass das im Sternchentext versteckt wird. Die Werbung nennt das "Exklusiver Service Level". Der Preis ist fantastisch (hoch), aber das ist auch alles.

    Die Provider würden ja auch gerne die Over-the-Top Dienste zur Kasse bitten. Das ist die gleiche Denkweise: Die verdienen Geld mit unserer Leistung, also sollen sie zahlen. In der Spritanalogie bekommst du dann eine Rechnung, obwohl du nicht mal bei der Tankstelle getankt hast, sondern weil deine Lieferfahrt dem Tankstellenkunden eine Tankfüllung gespart hat. Diese Branche schreit geradezu danach, durchreguliert und zu Konkurrenz gezwungen zu werden.

  • Weil ich keinen einzigen DSL-Kunden kenne, der vom Provider genötigt wird, einen dreimal so teuren Anschluss zu buchen

    Das Vodafone Forum ist voll davon, Mobilfunkanbieter machen es sehr intensiv.

    Dabei rechnen nicht mal Provider untereinander so ab, und die verkaufen die Leistung tatsächlich weiter.

    Eben. Der zusätzliche Traffic oder die Telefonate verursachen also unmittelbar Kosten für den Provider, das ist das beste Argument gegen deine Position.

    Ich betone nochmal, dass es nicht um die Intensität der Nutzung geht.

    Oh doch, genau darum geht es. Denn du scheinst die gewerbliche Nutzung auf ein oder zwei Telefonate zu reduzieren, die jemand zufällig von zu Hause aus führt, weil er gerade da ist. Aber es geht hier auch um kleine Unternehmen mit 5 - 20 Mitarbeitern, die von der Kapazität her problemlos auf so einem Anschluss arbeiten können, für den Einzelanschluss dann aber sehr wohl eine signifikante Mehrbelastung darstellen.

    Zum wiederholten Male die Frage: Wo ist die Grenze? Und da du mir Providernähe unterstellst: Ich als Privatkunde will nicht, dass meine Tarife teurer werden, weil sich die Gewerbe-Maden auf meine Kosten die Businesstarife sparen.

    Deswegen passt die Spritpreisanalogie sehr wohl: Der Provider hat keine höheren Kosten.

    Doch, hat er, hast du ja selber hergeleitet.