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Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

  • Jamahutschi
  • 6. August 2023 um 14:32
  • Geschlossen
1. offizieller Beitrag
  • Jamahutschi
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    4
    • 6. August 2023 um 14:32
    • #1

    Hallo zusammen, hat schon jemand von euch aufdringliche Anrufe von der DG bekommen?

    Die Anrufer wollen das unbedingt der Privattarif auf einen Profitarif geändert wird weil angeblich herausgefunden wurde das von Zuhause geschäftlich gearbeitet wurde! Mitterweile kommen auch E-Mails wo sie einem damit drängen wollen zu handeln.

    Die angegebene Telefonnummer war nie besetzt. Bei Nachfrage im "normalen Kundencenter" wurde der Service Tag erst nicht gefunden, dann in einen anderen dann System doch und bei meiner Nachfrage warum das alles bekam ich die Antwort kein Handlungsbedarf. Nach 14 Tagen Pause fängt es jetzt von vorne an! Hat jemand eine Antwort was das soll?

  • HubeBube
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    • 6. August 2023 um 14:49
    • #2

    Willkommen im Forum!

    Ich würde eher von einem Betrugsversuch ausgehen.

    Hast Du dir die Header/RAW-Data der E-Mails schon einmal angeschaut?

    Return-Path

    DKIM-Signature

    Reply-To

    Receiver

    From

    Wenn es bei den oben erwähnten Inhalten Unstimmigkeiten gibt, dann kannst Du das geflissentlich ignorieren. Falls nicht, dann warte auf postalisch zugestellte Benachrichtigungen.

  • Jamahutschi
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    4
    • 6. August 2023 um 15:48
    • #3

    Servus, vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Das werde ich wohl so machen. Ich denke es ist schon über DG und eine Masche noch mehr Profit aus mir heraus zu holen. Wir wohl eine Unternehmenstochter sein und darum zwei Verwaltungssysteme! Des weiteren suche ich nach einer Möglichkeit den Anbieter zu wechseln. Darüber gibt es aber nur spärliche Informationen ob z.B. mein DG Anschluss auch der Telekom zugänglich wäre?

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  • DLMttH
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    • 6. August 2023 um 15:55
    • #4

    Nein, die Informationen sind frei verfügbar.

    Deutsche Glasfaser heißt, dein einziger möglicher Provider ist derzeit deutsche Glasfaser. Irgendwann dieses Jahr soll noch Vodafone dazukommen, das ist aber noch nicht passiert. Vodafone glänzt aber auch nicht immer mit koscherem Geschäftsgebaren.

    Die Telekom erst recht nicht, die würde dir vermutlich noch die Leistung im Upload kastrieren und dir dann 10€ mehr für den vermeintlich besseren Service berechnen ;)

  • HubeBube
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    7.407
    • 6. August 2023 um 16:00
    • #5

    Jamahutschi Da bewegst Du dich haarscharf auf dem Grat des Providerbashings...

    Warum sollte das Mache von DG sein? Es ist das erste Mal, das ich davon etwas im Forum lese. Teile doch bitte die wichtigen Inhalte der erwähnten E-Mail Header im Forum, dann wird es klarer.

    Falls Du tatsächlich den Anschluss erwerbsmäßig nutzt (über die normale Home-Office-Tätigkeit hinaus), dann hättest Du besser die von dir unterschriebenen AGB lesen sollen, die in Privatkundentarifen die erwerbsmäßige Nutzung explizit ausschließen. Diese Klausel findest Du allerdings nicht nur bei Deutsche Glasfaser sondern bei vielen, vielen anderen Providern ebenso.

    Zu dem Anbieterwechsel: der einfachste Weg ist eine Verfügbarkeitsprüfung auf der Website eines Mitbewerbers.

  • Schnurz
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    • 6. August 2023 um 17:35
    • #6
    Zitat von HubeBube

    Jamahutschi Da bewegst Du dich haarscharf auf dem Grat des Providerbashings...

    Warum sollte das Mache von DG sein? Es ist das erste Mal, das ich davon etwas im Forum lese. Teile doch bitte die wichtigen Inhalte der erwähnten E-Mail Header im Forum, dann wird es klarer.

    Falls Du tatsächlich den Anschluss erwerbsmäßig nutzt (über die normale Home-Office-Tätigkeit hinaus), dann hättest Du besser die von dir unterschriebenen AGB lesen sollen, die in Privatkundentarifen die erwerbsmäßige Nutzung explizit ausschließen. Diese Klausel findest Du allerdings nicht nur bei Deutsche Glasfaser sondern bei vielen, vielen anderen Providern ebenso.

    Zu dem Anbieterwechsel: der einfachste Weg ist eine Verfügbarkeitsprüfung auf der Website eines Mitbewerbers.

    Und wie wollen die Provider dieses Nutzungsprofil feststellen?

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  • Jamahutschi
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    4
    • 6. August 2023 um 17:52
    • #7

    Das weiß ich nicht wie sie das festgestellt haben, auf meine Anfrage wie sie dazu kommen wurde mir keine Antwort gegeben. Fakt ist das ich ein selbständiger Physiotherapeut bin und nicht dauernd Daten aus dem Netz ziehe sondern Patienten behandle die mich anrufen und selten ich sie. Natürlich habe ich pubertierende Kinder daheim die für einen ordenlichen Download sorgen ;)

    Die Mail von DG lautet folgend:

    "wir freuen uns, dass Sie sich für einen Anschluss bei Deutsche Glasfaser entschieden haben. Wie bereits telefonisch mit Ihnen besprochen, nutzen Sie als Gewerbetreibender jedoch zu Ihrem Nachteil ein Privatkundentarif. Eine Umstellung in einen Geschäftskundentarif ist somit notwendig. Wechseln Sie jetzt zu exklusiven Sonderkonditionen und profitieren Sie von allen Vorteilen, die Ihnen als Geschäftskunde zustehen"

    Der Absender war: Deutsche Glasfaser Business GmbH kommunikation.s@extern.deutsche-glasfaser.de

    Nun Physiotherapeuten sind keine Gewerbe, wir haben da eine Sonderstellung als Freiberufler ohne Umsatzsteuer ausweisen zu müssen.

    Meine Praxis ist an ganz anderen Ort als mein Wohnort aber ich arbeite Teilzeit auch von Zuhause aus und das wird im Netz auch so dargestellt.

  • frank_m
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    • 6. August 2023 um 18:04
    • #8

    Freiberufler sind im Sinne der Internetverträge auch Gewerbetreibende. Und unter den Randbedingungen ist die Sache vertraglich dann auch wohl klar, denke ich. Da spielt es auch keine Rolle, ob die Kiddies deutlich mehr Datenverkehr erzeugen, als das Gewerbe. Wie die DG an die Infos gekommen ist, ist ja auch nachvollziehbar.


    Da wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen ...

  • Schnurz
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    2.039
    • 6. August 2023 um 19:32
    • #9
    Zitat von frank_m

    Freiberufler sind im Sinne der Internetverträge auch Gewerbetreibende. Und unter den Randbedingungen ist die Sache vertraglich dann auch wohl klar, denke ich. Da spielt es auch keine Rolle, ob die Kiddies deutlich mehr Datenverkehr erzeugen, als das Gewerbe. Wie die DG an die Infos gekommen ist, ist ja auch nachvollziehbar.


    Da wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen ...

    Nicht so ganz. Sonst hätte ich nicht gefragt.

    Dann hat also jeder Freiberufler und Gewerbetreibende bei der DG einen Geschäftskundentarif?

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  • alfalfa
    Gast
    • 6. August 2023 um 20:09
    • #10

    Richtig ist, dass die DG in den AGB schreibt, dass als Kunden für Privatkundenprodukte nur Verbraucher in Frage kommen. Die Frage, ob das an dieser Stelle für potenzielle Kunden bindend ist oder sich die DG damit nur das Recht gibt, andere Kunden abzulehnen, würde ich als Laie nicht mit der gebotenen Sicherheit beantworten wollen.

    Inhaltlich würde ich sagen, dass es die DG nichts angeht, wofür du den Internetanschluss nutzt, und die DG hat m.M.n. auch nicht das Recht, das irgendwie zu beobachten oder zu überprüfen.

    Wenn mir die DG eine solche Aufforderung schicken würde, hätte die Konkurrenz am nächsten Tag eine stehende Bestellung für einen FTTH-Anschluss im Falle eines Überbaus, und je nach Verfügbarkeit von Alternativen wäre der DG-Anschluss gekündigt und etwas anderes bestellt.

    Edit:

    Der Paragraph 13 BGB definiert Verbraucher wie folgt:

    Zitat

    Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

    Ob das auf dich zutriftt, wenn der Anschluss die meiste Zeit durch deine Familie genutzt wird, kannst du dir selbst überlegen.

  • frank_m
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    • 6. August 2023 um 20:10
    • #11

    Wenn er sich an die AGB hält ja. Und wenn die DG ihm auf die Schliche kommt, dann bleibt nichts anderes. Andernfalls riskiert man die Kündigung und steht ohne Internet da.

  • alfalfa
    Gast
    • 6. August 2023 um 20:20
    • #12

    Das ist ja eben nicht so klar. Wenn die DG "als Kunden kommen nur Verbraucher in Frage" in die AGB schreibt und dann trotzdem einen Vertrag mit ihm abschließt, könnte man das auch so interpretieren, dass sich die DG ihre Kunden wohl doch nicht so genau aussucht. Und wie ich ergänzt habe, ist in meinen Augen überhaupt nicht ersichtlich, wieso er nicht Verbraucher im Sinne des BGB sein soll. Das BGB schließt nicht aus, dass das Rechtsgeschäft auch zu gewerblichen Zwecken abgeschlossen wird. Nur überwiegend darf das nicht der Fall sein, wenn man noch als Verbraucher eingestuft sein will.

    Die Frechheit in dem Anschreiben, man würde doch auf den Mehrwert eines Geschäftskundenanschlusses verzichten, wenn man den Privatkundentarif nutzt, würde mir ausreichen, um der DG den Rücken zu kehren. Wer seine Geschäftskunden schon vor Vertragsabschluss so verar****, hat keine Geschäftskunden verdient.

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  • frank_m
    Erleuchteter
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    4.935
    • 6. August 2023 um 20:53
    • #13

    Ist es da die Plicht des Providers, seinen Kunden zu durchleuchten, bevor er einen Vertrag mit ihm zulässt? Ein solches Gebahren fände ich unangemessen, ggf. sogar sittenwidrig. Woher soll der Provider dann vom Gewerbe wissen, wenn der Kunde es arglistig verschweigt?

    Ist es nicht eher die Pflicht des Kunden, den Vertrag abzuschließen, den er auch erfüllen kann? Immerhin ist aus den AGB ja vorher abzulesen, was mal Vertragsbestandteil wird.

    Richtig ist, man muss den Vertrag nicht abschließen, wenn einem die AGBs nicht passen. Richtig ist aber auch, dass der Provider den Vertrag kündigen kann, wenn er eine Verletzung des Vertragspartners feststellt.

  • alfalfa
    Gast
    • 6. August 2023 um 21:44
    • #14

    Richtig ist, dass er anscheinend nichts arglistig verschwiegen hat und die Formulierung "kommen nur Verbraucher in Betracht" nicht ausschließt, dass der Anschluss gewerblich genutzt wird. In der Form verbietet der Passus meiner Meinung nach nicht mal, den Anschluss als Nicht-Verbraucher zu bestellen. Mit wem die DG welche Verträge abschließt, ist alleine ihre Sache. Der Kunde macht nur ein Angebot. Ob das eine rechtlich haltbare Position ist, will ich aber nicht behaupten.

    Wenn er seinen geschäftlichen Bedarf ohne weiteres z.B. über einen günstigeren Mobilfunktarif abwickeln könnte, aber die private Nutzung stark für einen Glasfaseranschluss spricht, dann wäre er als Verbraucher zu sehen und dürfte auch im Sinne einer strengen AGB Lesart einen Privatkundentarif bestellen und nutzen. Der Zweck des Rechtsgeschäfts wäre dann m.E. überwiegend nicht gewerblicher Art und damit wäre er nach der Definition, die die DG nutzt, Verbraucher.

  • DLMttH
    Meister
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    • 6. August 2023 um 21:52
    • #15
    Zitat von alfalfa

    Wer seine Geschäftskunden schon vor Vertragsabschluss so verar****

    Wieso? Als GK bekommt man doch bei der DG eine öffentliche IPv4-Adresse. Wenn das mal nicht ein heiß ersehnter Mehrwehrt ist ;)

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  • Jamahutschi
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    • 6. August 2023 um 21:54
    • #16

    Servus beinand, jetzt kann ich erkennen das dies ein klasse Forum ist. Selten so eine konstruktive Diskussion gelesen! Finde ich toll!

    Auf jeden Fall hat es DG die letzten 4 Jahre nicht intressiert was ich mit meinen Anschluß mache. Mein Hauptgeschäft ist nicht bei mir Zuhause und außer ein paar Telefonaten läuft nichts geschäftlich bei mir mit Internet. Vor einer Kündigung habe ich keine Angst da die Telekom Infrastruktur noch vorhanden ist und mein Umfeld voll auf Glasfaser ist so kann ich einen ganz normalen billigen Internetanschluß mir wieder holen kann, ganz ohne Stress. Was mir wirklich etwas Sorge bereitet ist das der Router vom Modem gesteuert wird. Als ich ein Downloadproblem hatte und ich den Kundendienst von DG als Problemlöser mir holte, konnte dieser alle meine Geräte im Mesh sehen ohne das ich ihm eine Berechtigung dafür einräumen mußte! Da wurde mir das erste mal klar das Glasfasertechnik anders ist als ein normaler Internetanschluß und vielleicht ist das eine Erklärung wie DG auf ihre Forderung kommt.

  • alfalfa
    Gast
    • 6. August 2023 um 21:59
    • #17
    Zitat von DLMttH

    Als GK bekommt man doch bei der DG eine öffentliche IPv4-Adresse.

    Schön wäre es, aber die Leistungsbeschreibung für die DG Professional Tarife sieht das anders:

    Zitat

    Deutsche Glasfaser richtet einen Internet-Zugang mit IPv6 IP-Adressen ein.

    Für IPv4 stellt Deutsche Glasfaser eine private Netzwerkadresse bereit die von

    Carrier Grade Network Address Translation (CGN) auf eine öffentliche Adresse

    umgeschrieben wird.

  • alfalfa
    Gast
    • 6. August 2023 um 22:01
    • #18
    Zitat von Jamahutschi

    Da wurde mir das erste mal klar das Glasfasertechnik anders ist als ein normaler Internetanschluß

    Provider haben i.d.R. volle Kontrolle über ihre Geräte. Wer statt eines Mietrouters einen eigenen Router nutzt und dem Provider keinen Zugang dazu ermöglicht, hat auch an einem Glasfaseranschluss die alleinige Kontrolle über sein LAN.

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  • HubeBube
    Erleuchteter
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    • 6. August 2023 um 22:09
    • #19
    Zitat von Jamahutschi

    Was mir wirklich etwas Sorge bereitet ist das der Router vom Modem gesteuert wird. Als ich ein Downloadproblem hatte und ich den Kundendienst von DG als Problemlöser mir holte, konnte dieser alle meine Geräte im Mesh sehen ohne das ich ihm eine Berechtigung dafür einräumen mußte!

    Das hat aber nichts mit Glasfasertechnik zu tun. Hast Du einen kundeneigenen Router oder einen Mietrouter?

    Durch Fernwartungsprotokolle, die es schon seit DSL-Zeiten gibt, kann der Provider den Router konfigurieren, also auch die Umgebung "sehen". In jüngerer Zeit sind noch andere Protokolle (TR-xy) hinzugekommen, die es z.B. bei Powerline Adaptern (AVM,Devolo) ermöglicht, das etwaige Störungen der VDSL-Signale "in Absprache" mit dem Router (FRITZ!Box) verhindert werden.

  • frank_m
    Erleuchteter
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    4.935
    • 7. August 2023 um 08:43
    • #20
    Zitat von alfalfa

    Richtig ist, dass er anscheinend nichts arglistig verschwiegen hat und die Formulierung "kommen nur Verbraucher in Betracht" nicht ausschließt, dass der Anschluss gewerblich genutzt wird.

    Aber die Formulierung "5.4 Privatkundentarife werden, soweit nichts anders ausdrücklich vereinbart wird, ausschließlich für eine private Nutzung gewährt." ist da doch sehr deutlich, finde ich. Dazu gehören im Zweifel auch einige dienstliche Anrufe zu Hause. Und wenn - wie oben steht - aus der Webseite bereits hervorgeht, dass phasenweise von zu Hause aus gearbeitet wird, dann werden die Argumente langsam dünn.

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