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Deutsche Giganetz Umzug vor Bereitstellung des Anschlusses - Bauarbeiten bezahlen??

  • kwothe84
  • 30. Juni 2023 um 16:31
  • kwothe84
    Beiträge
    3
    • 30. Juni 2023 um 16:31
    • #1

    Hallo liebes Forum,

    ich habe letztes Jahr mit der deutschen Giganetz einen Vertrag geschlossen (MyNet 600), in der Zwischenzeit wurde der Glasfaseranschluss an das Haus herangegraben und ich habe auch bereits ein Paket mit ONT+Router erhalten. Was aber noch fehlt ist der Anschluss in meine Wohnung, da ist bereits eine Begehung vor 2 Monaten erfolgt, seitdem aber nichts mehr passiert. Ich kann also den Anschluss bisher nicht nutzen.

    Das Problem ist nun, dass ich im August umziehe. Der bisherige Bewohner der neuen Wohnung hat auch einen deutsche Giganetz Vertrag abgeschlossen, dort wurde aber bisher noch nichtmal die Glasfaser ans Haus verlegt, es dauert wohl auch noch einige Monate.

    Nun habe ich die deutsche Giganetz angerufen und gefragt, wie das Vorgehen in diesem Fall sei, und mir wurde gesagt ich sollte tunlichst versuchen den Vertrag vom bisherigen Bewohner der neuen Wohnung zu übernehmen und für meinen eigenen Vertrag muss ich den Nachmieter dazu bringen ihn zu übernehmen sonst muss ich vermutlich die Baukosten bezahlen die bisher angefallen sind.... ist das zulässig? Im Vertrag steht Umzug im Bereitstellungsgebiet sei garkein Problem, nach meinem Erachten muss ich nur den Umzug melden und was in der bisherigen Wohnung passiert braucht mich nicht zu tangieren oder liege ich da falsch?

    Die Aussage des Kundendienstes hat mich schon etwas schockiert, vielleicht ist hier ja jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir berichten wie es denn nun wirklich ausschaut..

    Vielen Dank!

    MfG Stefan

  • frank_m
    Erleuchteter
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    Beiträge
    4.935
    • 30. Juni 2023 um 16:46
    • #2

    Das ganze scheint für mich in eine stark juristische Richtung zu gehen, und Rechtsberatung dürfen wir hier nicht geben. Für mich hört sich das nach einem Fall für den Verbraucherschutz an, oder sogar für den Anwalt deines Vertrauens.

    Meiner Meinung nach ist die Aussage des Hotline-Mitarbeiters nicht richtig. Zu seinem Schutz möchte ich sagen, dass der Fall sicherlich nicht alltäglich ist, und er möglicherweise nicht auswendig die entsprechenden Regeln kennt. Wir sollten ihn nicht zu hart verurteilen. Ich kann dir auch nicht sagen, was meiner Meinung nach der richtige Weg wäre, deshalb die Empfehlung mit dem Verbraucherschutz. Die haben bestimmt weitere Hinweise für dich.

  • kwothe84
    Beiträge
    3
    • 30. Juni 2023 um 17:14
    • #3

    Danke für deine Antwort, dann versuche ich es auf jedenfall auch mal beim Verbraucherschutz was die dazu meinen.

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  • HubeBube
    Erleuchteter
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    7.405
    • 30. Juni 2023 um 17:20
    • #4

    So sehe ich das auch!

    Wir können hier nur Vermutungen anstellen. Grundsätzlich sehe ich hier die Analogie bei einem Umzug von einer Wohnung mit Kabelanschluss in eine Wohnung ohne Verfügbarkeit von Fernsehkabel. Da stellt sich auch kein Provider quer, da er seine Leistung nicht erbringen kann und räumt daher ein Sonderkündigungsrecht ein.

    Evtl. kann es lediglich Probleme geben, wenn dein Vormieter von seinem Vertrag zurückgetreten ist und damit das Gebäude gar nicht mehr angeschlossen wird. Wenn Du Mieter bist, dann musst Du wissen, das lediglich Eigentümer einen Anschluss veranlassen/beauftragen können. Da solltest Du dich informieren, wie die Bestellung in deinem zikünftigen Domizil abgelaufen ist. Das ist aber u. U. Problem Nummer zwei.

    Erkundige dich erst einmal bei einer Verbraucherzentrale, wie Du dich bei Problem eins verhalten sollst.

  • kwothe84
    Beiträge
    3
    • 30. Juni 2023 um 17:28
    • #5

    Habe halt auch mal in den AGBs und so weiter gewühlt der DGN, da lese ich nirgends was von den Kosten der Glasfaserverlegung sondern immer nur es fallen keine Kosten an, so wird es ja auch beworben. Leider irgendwie intransparent das ganze und widersprüchliche Aussagen vom Kundendienst, eine andere Miterbeiterin meinte nun einfach Umzug veranlassen und das wars, das wäre ja gut wenn es so einfach wäre :)

  • alex_k
    Fortgeschrittener
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    447
    • 2. Juli 2023 um 12:10
    • #6

    Kurz: - Nimm Dir einen Anwalt. - Alles, was Du da jetzt alleine versuchst, kann nur in die Hose gehen. - Die Frage, die Dir der Anwalt aber auch stellen wird: "Wusstest Du zum Zeitpunkt der Beauftragung für den Glasfaseranschluss an Deiner "alten Adresse" schon, dass Du umziehen wirst?

    Und je nachdem, wie diese (ehrlich zu beantwortende Frage) aussieht, kannst Du Dir Deine Erfolgsaussichten ausmalen.

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  • Phino
    Erleuchteter
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    819
    Beiträge
    3.079
    • 3. Juli 2023 um 22:39
    • #7
    Zitat von kwothe84

    Habe halt auch mal in den AGBs und so weiter gewühlt der DGN, da lese ich nirgends was von den Kosten der Glasfaserverlegung sondern immer nur es fallen keine Kosten an, so wird es ja auch beworben. Leider irgendwie intransparent das ganze und widersprüchliche Aussagen vom Kundendienst, eine andere Miterbeiterin meinte nun einfach Umzug veranlassen und das wars, das wäre ja gut wenn es so einfach wäre :)

    Der Besuch bei der Verbraucherzentrale kann bestimmt nichts schaden. Ich glaube, dass es ohne schadhafte Auswirkung ist, wenn du den einfach nur deinen Umzug mitteilst. Sollten sie dann zickig reagieren, kann man immer noch mit dem Anwalt um die Ecke kommen.
    Aber wie HubeBube schon schrieb, solltest du genau nachforschen, was mit dem Vertrag vom Vormieter passiert. Und natürlich wirst du noch länger warten müssen, bis GF funktioniert. Für den Übergang gibt es aber einige monatlich kündbare DSL-Tarife.

  • alfalfa
    Gast
    • 4. Juli 2023 um 08:49
    • #8

    Die einzige Schwierigkeit, die ich da sehe, ist, dass der Anschluss noch nicht fertig ist. Während der normalen Vertragslaufzeit ist die Sache nämlich im TKG inzwischen sehr klar und zugunsten der Verbraucher geregelt, nachdem Provider sich sehr lange ohne Gegenleistung weiterbezahlen ließen. Selbst jetzt versuchen einige Provider noch, die Umzugsmitteilung erst ab dem Zeitpunkt des Umzugs entgegenzunehmen, um noch drei Monate weiterbezahlt zu werden, auch wenn sie am neuen Standort nicht liefern können. Vorher könnte es sich der Kunde mit dem Umzug ja nochmal anders überlegen und der Provider hätte ihn dann grundlos aus dem Vertrag gelassen...

    Meiner Meinung nach muss man nicht akzeptieren, dass der Anschluss in der neuen Wohnung noch nicht fertig ist. Nur eine übliche Wartezeit zur Aktivierung eines vorhandenen Anschlusses müsste man m.M.n. in Kauf nehmen. Sonst könnte man das Sonderkündigungsrecht aus dem TKG wahrnehmen. Wenn man den Anschluss haben möchte, sollte man die Bestellung trotzdem aufrechterhalten. Der Anschluss wird sonst nie fertig.

    Die Einforderung der bisher angefallenen Aufwendungen halte ich für unrealistisch. Schließlich hat der Kunde keinerlei Einfluss darauf, wie lange die Herstellung des Anschlusses dauert. Wenn der Provider sich beeilt hätte, wäre der Vertrag längst aktiv, der Kunde würde seine Monatsgebühren zahlen und die Sache wäre klar im TKG geregelt. Voraussetzung ist natürlich, dass der Kunde in der Absicht gehandelt hat, den Vertrag tatsächlich durchzuziehen.

    Wenn sich der Provider quer stellt, wirst du aber um Rechtsberatung z.B. vom Verbraucherschutz nicht herumkommen. Hier gibt es nur Laienmeinungen.

  • dcvg07
    Beiträge
    1
    • 7. Januar 2025 um 02:04
    • #9

    Ich befinde mich selbst in einer ähnlichen Situation. Könnte der OP den Beitrag vielleicht aktualisieren und uns mitteilen, wie alles bei ihm gelaufen ist?

    Das könnte andere Leute auch helfen.

    Vielen Dank!

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