Fritzbox 5590 Fiber direkt an UGG Anschluss ohne nutzung des ONT der UGG

  • Ich habe einen UGG Glasfaseranschluss - ISP ist Stiegeler.


    Aktuell habe ich eine Fritzbox 7590 am ONT der UGG hängen, würde aber gerne auf eine Fritzbox 5590 Fiber wechseln, und damit den ONT der UGG "aus dem Verkehr" ziehen.


    Darf ich das einfach so machen, oder brauche ich dazu das ok der UGG? - Darf die UGG mir das verbieten?


    Danke euch für Info.

  • Grundsätzlich müssen Internet Provider den Anschluss kundeneigener Endgeräte zulassen. Das Gesetz schreibt einen passiven Netzabschluss vor, also kein Gerät, das Strom braucht, sondern eine Anschlussdose. Der ONT ist kein passiver Netzabschluss. Die Provider dürfen solche Endgeräte zur Verfügung stellen, aber deren Benutzung nicht vorschreiben.


    Die UGG verwendet GPON (siehe z.B. dieses frühere Thema). In einem GPON-Netz müssen die Endgeräte angemeldet werden. Nicht alle Provider haben dafür einen definierten Ablauf. Manchmal muss man diese Anmeldung mit dem Support durchführen, und manchmal weiß der Support nichts davon. Grundsätzlich verweigern darf der ISP das aber nicht. Auf der Webseite der UGG ist eine Schnittstellenbeschreibung verfügbar (auch im anderen Thema verlinkt), die die Anforderungen an ein GPON-Endgerät auflistet. Dafür, dass das gewählte Endgerät diese Anforderungen einhält, ist der Kunde verantwortlich.


    Ich persönlich sehe z.Z. keinen nennenswerten Vorteil darin, die üblichen GPON-ONTs durch spezialisierte Router mit integriertem Glasfaserinterface zu ersetzen. Man handelt sich dadurch m.M.n. ohne Gegenwert möglicherweise operative Probleme ein. Ich empfehle das nicht, aber dürfen darfst du.

  • Ich kann dem von alfalfa aus technischer Sicht nur beipflichten. Da Du nun aber eine 5590 bereits besitzt, ist es dir auch erlaubt direkt an der Faser (ohne vorgeschalteten ONT) diese FRITZ!Box zu betreiben und UGG/Stiegler muss dir das ermöglichen.

    Auch wenn es technisch keinen Vorteil gegenüber einer 4060 hinter dem ONT gibt.


    Die Provider haben zu ihrem Markteintritt schlichtweg das TKG bezüglich der freien Wahl des Endgerätes (die Begrifflichkeit der "Routerfreiheit" ist im geltenden Recht nicht definiert und wird häufig durch die Provider als Routerfreiheit hinter dem ONT dem Kunden weißgemacht) ignoriert und sind nun teilweise pikiert, wenn ein Kunde einen Glasfaserrouter oder auch nur ein anderes Glasfasermodem direkt an der Glasfaser in Betrieb nehmen möchte.


    Auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht die Provider in der Pflicht sich an das geltende TKG zu halten und hat sogar ein Beschwerdeformular online verfügbar gemacht.

    Bundesnetzagentur - Beschwerden und Fragen

    Punkt "freie Routerwahl" (nicht ganz korrekt im Sinne des TKG, dafür aber schnell zu finden)


    Scheue dich nicht, diesen Schritt zu gehen! Mit ein paar Wochen Amntwortzeit musst Du allerdings rechnen. Nach den Berichten im Forum lenken die Provider dann sehr schnell ein. Gerade bei den neueren und kleineren Providern (Deutsche Giganetz, UGG,...) hilft häufig nur diese Holzhammermethode. Nicht schön, jedoch effektiv!


    Verbraucherzentralen kennen übrigens auch die bockigen Provider:

    Verbraucherzentrale mahnt Vodafone und die Deutsche Glasfaser ab | Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
    Anbieter von Glasfaseranschlüssen verstoßen nach Ansicht der Verbraucherzentrale gegen die Endgerätewahlfreiheit
    www.verbraucherzentrale-rlp.de

    Deutsche Glasfaser hat seit längerer Zeit zumindest für die Glasfaserfritzboxen im GPON ein Provisionierungsverfahren.


    Keine Probleme gibt es übrigens bei der Telekom.

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  • Die BnetzA greift bei GPON Verfahren aktuell noch nicht durch, aufgrund der Beschwerde einiger Provider. Ein diesbezügliches Antwortschreiben der BNetzA auf eine Kundenbeschwerde ist hier im Forum irgendwo verlinkt. Grund der Providerbeschwerde ist der Umstand, das falsche Endgeräte ein GPON Segment für alle angeschlossenen Kunden lahm legen können. Das prüft die BNetzA nun.

  • Nein, das stimmt so nicht. Das erwähnte Schreiben bzw. die Beschwerde ist deutlich älter als das Statement der BNetzA in dem erklärt wird, das die Endgerätewahlfreiheit natürlich auch für Glasfaseranschlüsse gilt.

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  • Die Aussage ist keine 2 Monate alt, siehe RE: Deutsche GigaNetz und Routerfreiheit

    Zitat

    Glasfasernetzbetreiber haben gegenüber der Bundesnetzagentur geltend gemacht, dass sie den Zugang nur am ONT anböten, weil nur so sichergestellt sei, dass die Netze vor störenden Netzabschlussgeräten (also den gängigen Modem/Router-Kombinationen) geschützt werden könnten. Die Bundesnetzagentur prüft deshalb gerade die Behauptung, dass ein Gerät, das störende Signale ins Netz sendet, nicht nur den einzelnen Anschluss, sondern das gesamte Cluster beeinträchtigen und zu einem erweiterten Leistungsausfall führen würde und deshalb eine Verpflichtung zum Zugang am passiven Netzabschlusspunkt den Glasfaserausbau gefährde.


    Um eine einheitliche Lösung zu erreichen befinden wir uns seit einiger Zeit in einem Austausch mit dem Branchenverband BUGLAS zu dieser Behauptung. Unser Fachreferat ist eingebunden.

    Da diese Prüfung definitiv ergeben wird, dass ein falsches Endgerät den gesamten Cluster beeinträchtigen kann, halte ich es mehr denn je für offen, wie es bei GPON mit der Endgerätefreiheit weitergeht. Auf jeden Fall bedeutet diese Aussage, dass die BNetzA vorläufig nicht gegen Anbieter vorgehen wird, solange die Prüfung nicht abgeschlossen ist - Behörden stellen sich da sicher, um sich ggf. vor Regressansprüchen zu schützen.

  • Die implizit angesprochene Rogue Detection ist längst technologisch abgefrühstückt und ist in das ITU-T Regelwerk für GPON aufgenommen.


    Der Mitarbeiter kannte offensichtlich die Veröffentlichungen aus dem eigenen Haus nicht:

    Definition von Glasfaser-Netz-Abschluss-Punkten
    wie in (https://www.golem.de/news/routerfreiheit-vodafone-will-noch-keine-eigenen-glasfasermodems-zulassen-1908-143328.html) zu lesen ist stehen (oder standen)…
    fragdenstaat.de


    Daraus:

    Zitat

    am 23.04.2021

    ...anliegend übersende ich Ihnen die Unterlagen, die bereits beim gegenwärtigen Stand der Drittbeteiligungsverfahren weitergegeben werden können. Aus Ihnen können Sie bereits erkennen, welchen Ausgang die Sache genommen hat und dass der BUGLAS seine Vorbehalte gegen den Zugang am passiven Netzabschlusspunkt nicht mehr aufrecht erhält...

  • Schon interessant, dass Leute, die sonst jedes Wörtchen eines Gesetzestextes akribisch umdrehen, in einem solchen Fall so grob oberflächlich an die Sache herangehen.


    Hast du die Antworten der BUGLAS gelesen? Da steht nur, sie arbeiten dran. Da steht nicht, dass sie dem Verfahren zustimmen, und aus den vorhergehenden Antworten gehen die Einwände sehr deutlich hervor. Auch steht im gesamten Schriftverkehr nichts davon, dass das Verfahren nun formal seitens der BNetzA abgeschlossen ist. Von daher besteht für mich aktuell kein Grund, die Aussage vom Februar diesen Jahres in Zweifel zu ziehen.

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  • Ich halte das Schreiben bzw. dessen Inhalt der BNetzA vom 18.03.2021 an den BUGLAS e.V. für eindeutig und unmissverständlich:

    Zitat

    Ich gehe danach davon aus, dass Sie unseren Argumenten und denen des VTKE nunmehr beipflichten. Ihre Mitgliedsunternehmen werden danach einen Zugang zu deren Netzen am passiven NTP ermöglichen und deren Pflicht zur Veröffentlichung von Schnittstellenbeschreibungen schnellstmöglich nachkommen.

  • Die Antwort der BUGLAS darauf wurde ja leider nicht veröffentlicht, denn 6 Wochen später sahen sie das jedenfalls nicht so:

    BUGLAS-Pressestatement: Verband begrüßt Verabschiedung des TKMoG
    Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) beschlossen. Dazu kommentiert BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang…
    www.buglas.de

    Bundesrat segnet TKG ab - Verbände sind kritisch
    Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) hat den Bundesrat passiert, nächste Station ist der Bundespräsident, bevor es am 1. Dezember in Kraft treten kann.
    www.teltarif.de

    Zitat

    Der VTKE warnte aber davor, dass die im Gesetz erlaubten Ausnahmen vom passiven Netz­abschluss­punkt die Endge­räte­frei­heit de facto wieder abschaffen könnte. Dazu müsste ein Netz­betreiber das bei der Bundes­netz­agentur bean­tragen. Die Hersteller sehen keinerlei tech­nisch plau­siblen Gründe für solche Ausnahmen.

    Ausnah­mere­gelungen würden das Recht der Verbrau­cher auf eine freie Endge­räte­wahl umgehen. Ein Provi­der­wechsel würde erschwert, weil Verbrau­cher ihr bishe­riges Endgerät nicht mehr überall frei einsetzen können.

    Fragt sich immer noch, welcher Mitarbeiter der BNetzA den aktuellen Stand der Entwicklung richtig wiedergegeben hat. Ich sehe das im Moment nicht.

  • Hier kann man die gute Lobbyarbeit des BUGLAS e.V. erkennen. Erst gab es eines auf den Deckel (Post #10), davon nicht beeindruckt wird ein neuer Versuch unternommen, das mittlerweile geltende TKG im Vorfeld anpassen zu lassen, in dem Anspruch auf eine Sonderbehandlung/Ausnahme geltend gemacht werden soll. Aber auch hierzu gab es eine Äußerung der BNetzA:

    -> https://media.frag-den-staat.d…222_Nachfrage2_teilff.pdf

    Seite 2, Absatz 2. Das Datum dieses Schreibens ist der 22.02.2021, wurde also vor der abschließenden Stellungnahme (Post #8, 23.04.2021) verfasst.


    Fragt sich immer noch, welcher Mitarbeiter der BNetzA den aktuellen Stand der Entwicklung richtig wiedergegeben hat.

    Ja, das ist leider die aktuelle Situation. Deshalb ist das aktuelle TKG der Fels in der Brandung.

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  • Ja, und das, was man daraus macht. Wenn es auf eine konkrete Kundenbeschwerde vor 2 Monaten die zitierte Antwort gab, ist wohl klar, dass die BNetzA im Moment kein Interesse an einer Auseinandersetzung diesbezüglich hat.

  • Oder es gibt keine Beschwerden in nennenswerter Anzahl. Das ist natürlich etwas gutes und wie schon so häufig geschrieben, ist auch noch im Jahre 2023 ein Router hinter dem ONT, vom technischen Standpunkt betrachtet, ein gut funktionierender Aufbau.

  • Oder es gibt keine Beschwerden in nennenswerter Anzahl. Das ist natürlich etwas gutes und wie schon so häufig geschrieben, ist auch noch im Jahre 2023 ein Router hinter dem ONT, vom technischen Standpunkt betrachtet, ein gut funktionierender Aufbau.

    Es geht nicht darum, ob das gut funktioniert, sondern darum, das die Provider weniger Kosten/Aufwand haben. Denn das, was sie an Aufbau-Kosten mit dem GPON gegenüber AON einsparen, müssen sie teilweise oder fast vollständig in den erhöhten Supportaufwand stecken. Und das geht den Shareholdern an den Ertrag ... Also wie immer: Gier

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  • Ich habe jetzt mal bei Stiegeler die ONT Anschlusskennung angefraft, die ich wohl brauche. - Ich habe mir die FB 5590 Fiber gekauft, musste aber feststellen, dass der Stecker, der in den UGG ONT geht "globiger" ist, als die Buche, die das GPON Modul der FB 5590 Fiber hat. - Was brauche ich da für einen Adapter, bzw Adapterkabel?

    Gerne mit Link dazu. - Mir schebt da vor ein "kurzes" Adapterkabel (wobei Kabel ist ja falsch, das muss ja "Glasfaser" heissen) mit ca 50 cm länge einzusetzen. - Also Seite 1: Anschluss an die Glasfaser, dieich von der UGG habe - Seite 2. - GPON Modul der FB 5590 Fiber.


    Wer kann mir das helfen? - Sorry, aber was "Strom" angeht, behaupte ich hab ich soweit einen Plan, aber von Glasfaser, da hab ich echt keinen Durchblick.

    Danke euch.

  • Schau doch mal hier, ob Du den Stecker in seiner Bauform wiederfindest:

    Glasfaser Stecker-Typen, LWL LC/SC/ST/FC Steckverbinder | FS Community
    Aus dem Diagramm sehen wir, dass der Marktbedarf für MTP/MPO Stecker in den kommenden Jahren wachsen wird. LWL-LC-Stecker, SC Stecker, FC/ST/MTP/MPO Stecker…
    community.fs.com


    Die Farbe des Steckers liefert ebenfalls einen Hinweis. Welche Farbe hat der Stecker, der in den UGG ONT passt?

    Kannst Du uns noch verraten welche Typenbezeichnung der ONT hat?


    In das GPON SFP-Modul der FRITZ!Box muss auf alle Fälle ein LC/APC Stecker. Deiner Beschreibung nach passt in den UGG ONT vermutlich ein SC Stecker. Es muss sich noch klären, ob mit schrägem Schliff (APC, grün) oder geradem Schliff ([U]PC, blau).


    Wenn Du das Glasfaserkabel (ja es heißt wirklich so) neu verlegen kannst, dann benötigst Du eines mit den passenden Steckern auf jeder Seite. Falls die Neuverlegung nicht möglich ist, benötigst Du einen Adapter (Buchse/Buchse) plus ein kurzes Kabel mit Steckern auf beiden Seiten. Verlängerungen mit einer Buchse auf der einen und einem Stecker auf der anderen Seite sind bei Glasfaserkabeln unüblich und nicht gerade günstig. Falls es sie in der gewünschten Länge überhaupt gibt.

  • Also im ONT steckt ein "globiger "grüner" (fast quadraticher) Stecher.

    Auf dem ONT steht:

    Modell ONT RTF8000

    SAU CODE 40-47-0312

    GPON SN ASKYy004E2B84

    MAC A497330AF800


    Könnt ihr damit was anfangen? - Scheint das "Standard-Modell der UGG" zu sein, zumindest is das ein UGG Brading drauf.


    Glasfasewrkabel neu zu verlegen wäre kein Problem. - Ich habe ja auch das Leerrohr vom HÜP in die Wohnung selbst verlegt.

    Ich müsste nur nochmal wegen der länge schauen. - Werden wohl so 12 Meter werden. - Ich würde dann eher mit Puffer kaufen wollen 15 Meter oder so.

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  • Dann hat der Askey RTF8000 eine SC/APC Buchse.

    Verlegst Du das Kabel neu, dann benötigst Du ein Glasfaserkabel OS2 Simplex SC/APC auf LC/APC, also z.B. das hier:

    LWL-Patchkabel LC-SC, LWL OS2 Singlemode Patchkabel, Simplex 15m - FS.com Deutschland
    Kaufen Sie LWL-Patchkabel LC-SC, LWL OS2 9/125 Singlemode Patchkabel 15m, LC auf SC Simplex LWL Stecker, PVC (OFNR) 2,0mm beim…
    www.fs.com


    Für die Lösung mit Adapter käme z.B. diese Kombination in Frage:

    LWL-Patchkabel LC-SC, LWL OS2 Singlemode Patchkabel, Simplex PVC 1m - FS Deutschland
    Kaufen Sie LWL-Patchkabel LC-SC, LWL OS2 9/125 Singlemode Patchkabel 1m, LC auf SC Simplex LWL Stecker, PVC (OFNR) 2,0mm beim Lichtwellenleiterkabel(LWL-Kabel)…
    www.fs.com

    plus

    SC/APC auf SC/APC Simplex Singlemode LWL-Adapter/Gegenhülse mit Flansch (10St./Packung) - FS Deutschland
    SC/APC auf SC/APC Simplex Singlemode LWL-Adapter/Gegenhülse mit Flansch (10St./Packung), Product Specification:Steckverbindertyp - SC-SC, Körperstil - Simplex,…
    www.fs.com

    Da hättest Du noch 9 Adapter übrig....


    Noch eine Frage: Die GPON SN beinhaltet tatsächlich ein kleines y ?

    GPON SN ASKYy...

  • nein, sorry, die GPON SN hat ein grosses "Y" also ASKY004E2BB4


    Und danke für Deine / eure Hilfe. - Wie gesagt, das Kabel durch den 20 mm Kanal zu ziehen ist kein Problem. - Den hab ich selbst gebaut, auch um der UGG den Wind aus den Segeln zu nehmen, den ONT im Keller plazieren zu wollen, und dann evtl mit dem alten Telefondraht in die Wohnung zu gehen. - Sowas haben sie teilweise wohl im Nachbarort gemacht....


    Dazu kommt noch, dass wir in einem Mehrfamilienhaus wohnen, da wollte ich bestimmt keinen ONT, oder die Fritzbox in einem für den Bewohner zugänglichen Raum installieren.


    Im Keller ist nur der (passive) HÜP.