Glasfaser Zweifamilienhaus

  • Hi,

    ich lese mich gerade in das Thema Glasfaser ein :) .


    Ich habe ein Zweifamilienhaus in dem meine Eltern und ich wohnen.

    Wenn wir auf Glasfaser umsteigen, benötigen wir aktuell nur einen Glasfaseranschluss von UGG.


    Meine Fragen:


    1.

    Was wäre, wenn ich diesen nun legen lasse und später würden wir doch 2 getrennte Anschlüsse benötigen?

    Müsste dann erneut ein Anschluß gelegt werden oder wird einfach eine zusätzliche FritzBox benötigt?

    Oder werden automatisch so viele Anschlüsse gelegt wie Wohnungen?


    2.

    Im Haus ist die Verlegung von Kabeln ungünstig.

    Wenn wir doch 2 Anschlüsse nehmen würden, wäre es am besten, wenn beide ONT im Keller wären.

    Wäre das ok oder spielt da UGG nicht mit?


    3.

    Es sind ja 10m von der Straße bis ins Haus im Preis inbegriffen.

    Wenn man nun den ONT nicht im Keller sondern in der Wohnung haben will, müsste man extra ja Meter zahlen oder?


    4.

    Man kann ja nur den Anschluß legen lassen, so in einem Jahr einen Tarif dazubuchen und dann die Kosten für das legen zurückerhalten.

    Als Tarif kann man dann aber nur die Tarife der Provider wählen die UGG anbietet oder?

    Oder könnte man auch die Telekom wählen?


    Hoffe ihr könnt meine Fragen beantworten :saint:


    Danke

    Tangens

  • Willkommen im Forum!


    Viele Fragen, die Du stellst kann dir nur UGG verlässlich beantworten.


    Grundsätzlich ist aber ein Glasfaseranschluss mit einem konventionellen Telefonanschluss vergleichbar.


    Wer telefonieren möchte, benötigt einen eigenen Anschluss. Natürlich können in einem Glasfaserkabel mehrere Glasfasern vorhanden sein, die dann in den entsprechenden Räumen enden.


    Ob ONTs in den Keller gehören oder in die jeweilige Wohnung, darüber kann man wunderbar streiten oder philosophieren.


    Ich bin der Meinung, das ein ONT in den Wohnräumen des Nutzers lokalisiert sein muss. Warum? Ganz einfach: wenn aus irgendwelchen Gründen eine Wohnung vermietet werden muss, dann ist der jeweilige Mieter sowohl für den Strom (der ONT benötigt nämlich welchen) als auch für die Buchung der Bandbreite verantwortlich und Du hast als Vermieter deine Ruhe.


    Ein anderes Argument für den ONT in den jeweiligen Wohnräumen ist ein Gewährleistungsgrund. Der Provider ist für den Leitungsweg bis zum ONT verantwortlich. Im Störungsfälle musst Du nachweisen können, das die LAN-Verkabelung (ONT bis zum Router) nicht der Schuldige ist. Ein LAN-Kabel in einer Wohnung ist schnell zu tauschen/zu überbrücken, jedoch vom Keller in das erste OG?


    Zu 2.: wenn die nachträgliche Verlegung eines Kabels in die Wohnungen zu umständlich ist, wie soll denn dann ein Internetaccess dort stattfinden? WLAN oder Powerline bis in die Wohnung? Von beiden letzteren rate ich in deinem Fall dringend ab. Ein qualitativ hochwertiges Glasfaserkabel hat einen Durchmesser von 3 mm, da sollte sich doch eine Möglichkeit finden lassen, die beiden Wohnungen separat zu versorgen.


    Zu 3.: Ich kenne andere Anbieter, die bis zu 20 m Glasfaserkabel In-house im Basispreis mit verlegen. Für den Leitungsweg (Leerrohr, Kabelschächte,...) musst Du sorgen.


    Zu 4.: Bis auf OpenInfra kenne ich keinen Infrastruktur-only Provider. Bei UGG schließt Du üblicherweise mit O2 den Internetaccess/VoIP Vertrag ab und bist aktuell auch daran gebunden, so lange Du den Glasfaseranschluss nutzt.

  • Erstmal Hallo Tangens

    Bei mir war noch die kniffligkeit das der Bautrupp (Aus Polen als Sub) garnicht wusste das zwei Anschlüsse gemacht werden müssen.

    Im vorort Gespräch mit den Deutschen und Polnischen Polier wurde dann mit Rüchsprache beim Anbieter zwei Anschlüsse realisiert.

    Bei mir würde ein HÜP gesetzt und dann ein 12 Glasfaserkabel eingeblasen und im Haus bin ich dann in Leerrohre mit ein AC/AC Kabel weitergegangen.

    Bei meinen Anschluss handelt es sich um ein AON Anschluss.

    XXXX - 2002 Telefon

    12.03.2002 T-ISDN XXL

    20.10.2005 T-ISDN Call Time 240 Freiminuten

    13.05.2006 T-DSL 2000 (Speedport W501V)

    18.09.06 Wegfall T-ISDN Call Time ISDN und zugebucht Call & Comfort/T-ISDN

    2006-2008 Tarif Umstellung

    24.11.2008 Wegfall Call & Surf Comfort (2) T-ISDN

    zugebucht Call & Surf Comfort Universal (4)

    15.05.2015 Wegfall Call & Surf Comfort Universal (4)

    Zugebucht Surf Comfort All-Net (DSL Ram 6000)

    8.6.22 EWE Glassfaser 300

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  • Ich kann das nur für die Deutsche Glasfaser sagen - denke aber das das bei UGG nicht anders sein wird...


    Wir haben auch ein Zweifamilienhaus, in dem in einen Stockwerk auch meine Eltern wohnen... Zuvor hatten wir aufgrund durchwachsenen DSL (nix Vectoring) von der Telekom zwei getrennte Telefonanschlüsse, um jeweils über die Runden zu kommen... Bei FTTH gibt da ja folglich keine Probleme und ich über die Jahre ohnehin bei jeder Renovierung LAN gelegt habe, bestellten wir nur einen Anschluss...


    Und so bekamen wir auch nur die Voraussetzungen für einen Anschluss - heißt, auch wenn man am Hausübergabepunkt noch weitere Anschlüsse installieren könnte, haben wir eine Kabel mit zwei Fasern eingeblasen bekommen... Eine Faser wird genutzt, die andere ist Reserve... Nun könnte man mit der zweiten Faser auch einen Anschluss ohne weitere Arbeiten realisieren, gedacht ist das aber nicht und das geht folglich auch nur wenn man sich grün ist bzw. familiäre Verbindung hat, bei zwei verschiedenen Eigentümern (vielleicht irgendwann, wobei das bei uns nicht vorgeseh ist) kann man nicht einfach vom bestehenden Anschluss die Ersatzfaser nehmen...


    Auch wird nicht das bestehende Kabel rausgezogen aus der Speedpipe, um eins mit mehr Fasern einzuziehen... Denn dafür müsste ja der bestehende Anschluss erst mal lahmgelegt werden und würden wohl die wenigsten mitmachen, wenn sie davon nichts haben... In der Regel wird dann ein ganz neuer Anschluss gelegt, also mit der Erdrakete eine zweite Speedpipe durch den Garten gelegt und ein zweiter HÜP gesetzt...


    Die DG legt auch von vornherein ein Kabel mit mehr Fasern, aber das nur meistens bei ersichtlichen Mehrfamilienhäusern und da muss dann auch nur einer einen Anschluss bestellt haben, die legen dann trotzdem zur Vorsicht gleich mehr Fasern rein... Bei einem Zweifamilienhaus ist das eher nicht der Fall, zumindest wenn man das nicht explizit kommuniziert...

  • Tangens

    Hat den Titel des Themas von „Gaslfaser Zweifamilienhaus“ zu „Glasfaser Zweifamilienhaus“ geändert.
  • Danke erstmal für eure ausführlichen Antworten :) .


    Es liegen bereits Netzwerkkabel vom Keller in die Wohnung.

    Allerdings sind diese Rohre sehr eng, so dass Glasfaser denke ich nicht zusätzlich dazulegen können.


    Mir ist noch nicht klar was nun bei UGG als im "Basispreis" enthalten ist.


    So stelle ich mir es vor.

    Der Weg von der Straße ins Haus sind 5m.

    UGG bohrt ein Loch in die Hauswand und legt die Glasfaser rein.

    Im Haus installiert UGG den HÜP und montiert daneben den ONT.

    Die Verlegung der Netzwerkleitungen ist dann mein Part.


    Was ist aber, wenn ich nun den HÜP in der Wohnung haben will.

    Der Weg wäre ca. 8m. Die Leerrohre usw. muss ich legen.

    Aber wer legt bzw. zahlt die Glasfaserleitungen?

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  • Bei der UGG ist die Verlegung im Haus, Sache das Kunden, Leerrohre oder Kabelkanel mit mindestens 20 mm Durchmesser und glatter Innenseite, 60° Biegung, 20 m Glasfaserkabel im Haus sind im Preis mit drin ! Muss bei der Hausbegehung mit angegeben werden, Genauso ein 2. Anschluss für eine 2. Wohneinheit. Dann werden 4 Adern eingeblasen, für Jede Wohneinheit 2 Adern. Wo ist das Problem ?

    Ein 2. Provider Vertrag kann ja dann jederzeit auch Jahre Später abgeschlossen werden.

  • HubeBube

    Ja ich habe den Link gesehen.

    Ich war nur etwas verwirrt, da in dem "Basispreis" was von 10m steht.

    Ich verstehe es nun so, dass bei der Leitung von der Straße ins Haus 10m inklusive sind.

    Im Haus selbst sind bei Mehrfamilienhäuser 20m inklusive.


    ofox65

    Aber wenn ich nur 1 Anschluss bestelle bekomme ich auch nur 2 Adern, oder?

  • In dem PDF wird an keiner Stelle eine max. Länge für die Anführung bis ans Haus erwähnt. Kommt der ONT in den Keller zum HÜP, dann werden 2 m Glasfaserkabel HÜP <-> ONT gestellt (es wird kein Gf-TA montiert), kommt der ONT in das Erdgeschoss/Wohnung, dann werden 20 m Glasfaserkabel gestellt (HÜP <-> Gf-TA) an den Gf-TA wird der ONT angeschlossen und sicherlich auch hier ebenfalls 2 m Glasfaserkabel zur Verfügung gestellt. Die Lösung mit Gf-TA ist rechtskonform, die andere nicht!


    Wichtig ist, das bei der Hausbegehung die Einzelheiten im Begehungsprotokoll festgehalten werden! Da auch erwähnen, das es zwei Wohnungen gibt und die zweite später (wenn nicht gleich) einen Glasfaseranschluss erhalten soll.


    Wie viele Fasern sich nun in dem Kabel befinden entscheidet UGG. Wichtig ist auf den zweiten Anschluss hinzuweisen. Ob dann nur 4 oder mehr Fasern für den Anschluss verwendet werden, macht preislich für den Provider fast keinen Unterschied und für das Einblasen auch nicht.

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  • Ich lese da nur folgendes:

    Zitat

    Wird innerhalb von zwei Jahren ab Errichtung des Hausanschlusses über den GlasfaserHausanschluss ein Breitband-Servicevertrag1 (durch den Hauseigentümer oder den jeweiligen Mieter) abgeschlossen und UGG innerhalb dieser Frist nachgewiesen, wird der gezahlte Hausanschlusspreis, maximal in Höhe von EUR 685,00 + MwSt., erstattet.

    Das waren nach Adam Riese 15 m von Grundstückegrenze bis Hauseinführung. Ist die Distanz größer wird zusätzlich pro angefangenen 5 m ein Aufpreis von 150,00 EUR + MwSt. fällig.

  • Ist es richtig, dass wenn man nur den Anschluss bestellt und keinen Tarif bucht, dass dann nur der HÜP gesetzt wird und kein NT?


    Wenn dann später (nach mehreren Jahren) ein Tarif gebucht wird, kommen dann noch Anschluss kosten für den NT hinzu?

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  • Zu deiner ersten Frage ist die Antwort: Ja

    Zu deiner zweiten Frage: Wenn 24 Monate nach Installation des HÜPs verstrichen sind, entstehen wahrscheinlich zusätzliche Kosten. So weit kann jedoch keiner in die Zukunft schauen, um eine verlässliche Auskunft zu geben.


    Mir ist jedoch nicht offensichtlich, warum jemand den Glasfaseranschluss nicht nutzen möchte, wenn er vorhanden ist.

  • Ich surfe aktuell über Kabel und habe 1GBit zu einem günstigeren Preis als es mit Glasfaser wäre.

    Deshalb ist der Glasfaser-Anschluß nur als Backup für die Zukunft gedacht.


    OK ist natürlich nicht so toll wenn beim erstmaligen buchen eines Tarif nach den 24 Monaten heute ungewisse Kosten kommen könnten.

    Aber wenn ich nun gleich einen 24-Monatstarif für Glasfaser abschliesse (den günstigsten) und dann nach 24 Monaten kündige, sollten in Zukunft keine Kosten für diesen Anschluß kommen, oder?

  • Aber wenn ich nun gleich einen 24-Monatstarif für Glasfaser abschliesse (den günstigsten) und dann nach 24 Monaten kündige, sollten in Zukunft keine Kosten für diesen Anschluß kommen, oder?

    So ist es.

    Wenn die Nutzung jedoch gar nicht in Frage kommt, dann ist es natürlich ein Rechenexempel.

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  • Ich surfe aktuell über Kabel und habe 1GBit zu einem günstigeren Preis als es mit Glasfaser wäre.

    Deshalb ist der Glasfaser-Anschluß nur als Backup für die Zukunft gedacht.

    Dann würde ich lieber den Kabelanschluss als Backup nehmen.

    So ist es.

    Wenn die Nutzung jedoch gar nicht in Frage kommt, dann ist es natürlich ein Rechenexempel.

    Wenn es eine Beförderung ist kann man sich überlegen weill in nachhinein Teuer werden kann.

    XXXX - 2002 Telefon

    12.03.2002 T-ISDN XXL

    20.10.2005 T-ISDN Call Time 240 Freiminuten

    13.05.2006 T-DSL 2000 (Speedport W501V)

    18.09.06 Wegfall T-ISDN Call Time ISDN und zugebucht Call & Comfort/T-ISDN

    2006-2008 Tarif Umstellung

    24.11.2008 Wegfall Call & Surf Comfort (2) T-ISDN

    zugebucht Call & Surf Comfort Universal (4)

    15.05.2015 Wegfall Call & Surf Comfort Universal (4)

    Zugebucht Surf Comfort All-Net (DSL Ram 6000)

    8.6.22 EWE Glassfaser 300

  • Folgendes habe ich in den FAQ gefunden


    "Wir haben ein Zweifamilienhaus. Eine Wohnung bewohnen wir selbst, die andere ist vermietet. Sollte ich einen Glasfaseranschluss beauftragen, müsste dann auch mein Mieter Glasfaser beauftragen?"

    "Nein, wir bereiten in diesem Fall lediglich das Netz für die Anzahl der Wohneinheiten bis zu unserem Hauptübergabepunkt vor. Die einzelnen Wohnungen können dann im Nachgang mit einem ONT versorgt werden. Für die Verkabelung vom HÜP bis in die Wohnungen ist der Haus-/Wohnungseigentümer verantwortlich."


    Somit werden immer genügend Adern ins Haus gelegt, so dass alle Wohnung versorgt werden könnten.



    Was mich allerdings wundert ist der Satz

    "Die einzelnen Wohnungen können dann im Nachgang mit einem ONT versorgt werden. Für die Verkabelung vom HÜP bis in die Wohnungen ist der Haus-/Wohnungseigentümer verantwortlich."


    Klar die Leerrohre usw. ist Sache des Hauseigentümers. Aber das Glasfaserkabel von HÜP zu ONT (max. 20m) und der ONT selbst werden kostenfrei gestellt, oder?

  • Üblicherweise ist der Leitungsweg gemeint, nicht das Kabel an sich. Aber solche Kabel, auch in der Länge, kann man selbst in Einzelstückzahl für ein paar Euro bestellen. Das sollte wirklich kein Problem sein, egal ob man das nun gestellt bekommt oder selbst beschaffen muss. (Beispiel: 20m LC/APC Simplex Singlemode biegetolerantes Patchkabel bei fs.com für ca. 10€ inkl. Versand, 3 Wochen Lieferzeit wegen Sonderlänge)

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  • Streng genommen endet das öffentliche Telekommunikationsnetz am passiven Netzabschlusspunkt und damit gehört der ONT gar nicht mehr dazu, da dieser ja aktiv (benötigt Strom) ist.


    Aktuell gängige Praxis ist, das die Glasfaser-Anbiieter jedoch im Regelfall einen ONT montieren und für das Glasfaserkabel zwischen HÜP und ONT sorgen. Falls ein Gf-TA montiert wird, dann sitzt dieser in unmittelbarer Nähe des ONT und auch für diese Strecke wird das Glasfaserkabel mitgeliefert.