Glasfaser für Brieselang - FUXX!NET oder DNS:NET

  • murphaph: Niemand verlangt von dir, Leistungen zu bezahlen, die du nicht erhalten hast. Aber wie gesagt: Das kann man klären, auch ohne Juristen (und auch ohne damit zu drohen). Denn an der Diskussion nehmen vernünftige Menschen teil (zumindest auf Seiten der Provider).

    Mit Gelassenheit meinte ich die zeitliche Abfolge und die Kommunikation mit dem Provider. Natürlich müssen die die Leitungen ordentlich in Betrieb nehmen. Aber Fehler und Defekte passieren nun mal, und sind zumindest teilweise auch außerhalb des Einflussbereichs derjenigen, die daran gearbeitet haben. Diese Randbedingungen sollte man sich klarmachen, bevor man so despektierlich von einem Anbieter redet. Respekt im gegenseitigen Umgang ist angebracht. Begriffe wie "Chaosladen" sind unangemessen.

    Es gibt sowas wie die selbsterfüllende Prophezeiung: Es ist erwischt immer diejenigen, die am lautesten schreien. Und das ist sicher kein Zufall.

  • Niemand verlangt von dir, Leistungen zu bezahlen, die du nicht erhalten hast.

    Doch. DNS:Net verlangt genau das. Ich habe eine Rechnung heute erhalten (in der falschen Höhe) für eine tote Leitung.

    Bei chrislu hat die Reperatur 4 Wochen gedauert. Auf Facebook lese ich auch von 14 Tagen. Mein Kumpel in der Hölderlinstr. musste 6 Wochen warten um seine Reperatur. Übrigens, die eigene Subunternehmen sagen, dass alles richtig chaotisch läuft, vor allem bei der Vergabe von Terminen. Also ich erzähle es nur weiter ;)

    Zum Thema Gelassenheit....ich habe andere Erfahrungen im Leben gemacht. Die, die nichts sagen werden vertröstet und verarscht. The squeaky wheel gets the grease ;)

    Ich denke wir haben unsere sehr unterschiedliche Meinungen jetzt ausführlich ausgetauscht. Ich werde hier und auf der Brieselanger Facebook-Seite weiter berichten wie es abläuft mit der Fehlerbehebung.

  • Doch. DNS:Net verlangt genau das. Ich habe eine Rechnung heute erhalten (in der falschen Höhe) für eine tote Leitung.

    Sorry, das ist doch Unsinn. Natürlich wird dir im Rahmen des geltenden Vertrags ein Nachlass gewährt, wenn sich herausstellt, dass DNS:Net für die Störung verantwortlich ist.

    Zum Thema Gelassenheit....ich habe andere Erfahrungen im Leben gemacht. Die, die nichts sagen werden vertröstet und verarscht.

    Auch das kann ich überhaupt nicht bestätigen. Der sachlich ruhige Kunde wird adäquat bedient. Freundlich aber konsequent ist die Devise. The squeaky wheel gets the A...tritt from the service.

    Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte ... die sich selbsterfüllende Prophezeiung.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Sorry, das ist doch Unsinn. Natürlich wird dir im Rahmen des geltenden Vertrags ein Nachlass gewährt, wenn sich herausstellt, dass DNS:Net für die Störung verantwortlich ist.

    Das sagst du so einfach aber es gibt Leute, die von DNS:Net Mahnungen bekommen haben, obwohl nicht mal die Tiefbauarbeiten bei denen fertig sind ;) Du kennst nicht alle Details hier. Du kennst die Firma auch nicht.

  • Natürlich ist das so, und jetzt tu nicht so, als seist du davon überrascht. Es existiert ein Vertrag, folglich wird abgerechnet, wie im Vertrag festgelegt. Ob eine Störung vorliegt und wer dafür verantwortlich ist, das weiß die Buchhaltung nicht, und sie muss es auch nicht wissen. Oder glaubst du, sie verzichten auf ihr Geld, nur weil der Kunde zu doof ist, das Kabel in die richtige Buchse zu stecken? Also: Erst die Ursachenanalyse, dann die Gutschrift (falls berechtigt).

    Deshalb ist es auch überhaupt keine gute Idee, die Zahlung zurückzuhalten, denn damit gerät man in Verzug, was im Zweifel dazu führt, dass dein Vertragspartner seine Leistungen einstellt - inkl. der Entstörungsleistung. Wohin das führt, kannst du dir ja an zwei Fingern abzählen. Wenn man die Zahlung verweigert, dann erst nach der Möglichkeit für den Provider, nachzubessern, natürlich unter Berücksichtigung der üblichen Fristen.

    Der geduldige Kunde kommt zu Ziel. Dafür braucht man keine Details zu kennen.

  • Apropos Fristen:

    Zitat

    (2) Der Anbieter hat den Eingang einer Störungsmeldung sowie die Vereinbarung von Kundendienst- und

    Installationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem Verbraucher zu dokumentieren. Wenn der Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann, ist er verpflichtet, den Verbraucher spätestens innerhalb des Folgetages darüber zu informieren, welche Maßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.

    Ich habe die Störung schon um 08:00 am Montag dem DNS:Net per chat support mitgeteilt. Heute morgen kurz nach 8 kam eine E-Mail zurück indem es stand ich sollte anrufen und mit einem Techniker reden. Dies habe ich gemacht und die Störung wurde telefonisch bestätigt. Ich bin gespannt ob sich DNS:Net bei mir meldet und obiges mitteilt. Ich werde berichten.

    Und apropos die Buchhaltung....haste das Teil mit der Rechnungssumme nicht gelesen oder einfach ignoriert? In den ersten 6 Monaten sind nur 19,90 € fällig, nicht 45,90 € wie in der Rechnung von heute. Also, ist das auch mein Schuld irgendwie?

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Nach meinem Kenntnisstand gilt dies erst nach der ersten Möglichkeit der Nutzung und nicht, wenn irgendein Anschalt-Termin nicht geklappt hat.

    Bedeutet, nach Deiner Auslegung, wenn der Anschalttermin heute ist und es nicht klappt, dann können die in 12 Monaten oder später wiederkommen und noch einmal probieren? Wenn ich einen schriftlichen Termin zur Inbetriebnahme habe, ist das wie ein zugesagter Liefertermin. Funktioniert das nicht, gerät der Leistungserbringer in Verzug. Das ist ein Bereitstellungsstörung.

  • Also, ist das auch mein Schuld irgendwie?

    Nein, das ist nicht deine Schuld. Aber auch da hast du dich an geltendes Recht zu halten, wenn es um die Korrektur geht. Und das heißt nun mal, dass gewisse Prozeduren einzuhalten und Fristen einzuräumen sind.

    Ja, du wirst dein Geld wiederbekommen. Aber ist es stundenlangen Ärger, die Beauftragung eines Anwalts und massenweise Schriftverkehr wert, dass das am Ende 3 Tage früher passiert? Wenn es überhaupt zu einer Beschleunigung führt, denn die Art der Reaktion löst ja auch Prozesse auf der Gegenseite aus, die ggf. zu einer weiteren Verzögerung führen. Bei der Telekom sollte man z.B. nie eine Beschwerde an den Vorstand schreiben, wenn man Hoffnung auf eine zeitnahe Bearbeitung möchte. Das ist die Frage, die du dir beantworten musst.

  • Mein lieber Frank,

    ich wette du hast einen Insolvenz von einem Versorgungsunternehmen nicht erlebt. Sonst könnte man so viel Vertrauen in solchen Firmen nicht haben. Ich habe ca. 700€ nie wieder gesehen, als BEV Energie Insolvent gegangen ist. Vielleicht verstehst du jetzt warum ich nie wieder in Vorkasse sein möchte bei einem Versorgungsunternehmen. Das ist mir persönlich viel zu gefährlich. Ich bin seitdem immer extrem skeptisch wenn eine Firma zu viel in Rechung stellt und die Rede von "es wird alles abgerechnet" ist. Wenn das hier so andauert, werden aus 45€ schnell ein paar hundert oder mehr. Deswegen am besten gleich die Notbremse ziehen. Deutschland ist eine Servicewüste weil die Kunden zu oft sich alles gefallen lassen.

    Und siehe da: Noch ein Glasfaserversorger (diesmal mit einem Britischen Investor) ist vor kurzem pleite gegangen:

    Glasfaser Direkt: Wieder ein Glasfaserbetreiber im Insolvenzverfahren - Golem.de
    Glasfaser Direkt hat seinen britischen Investor verloren und ist zahlungsunfähig. In zwei Fällen stand das Unternehmen im direkten Wettbewerb mit der Telekom.
    www.golem.de

    Hättest du auch Kunden dieser Firma geraten brav ihre zu hohe Rechnungen für ihre nicht angeschlossene Leitungen zu bezahlen? Ich hoffe nicht!

    Übrigens, DNS:Net wird gehört ebenfalls zu 60 % einer Britischen Investor!

    3i Infrastructure plc agrees to acquire DNS:NET
    3i Infrastructure plc agrees to acquire DNS:NET
    www.3i-infrastructure.com
  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Sorry, aber Dinge an den Haaren eines Pferdeschwanzes heranzuziehen, um noch Argumente zu haben, führt wirklich jede Diskussion ad absurdum.

    Aber du wirst lachen: Auch für den Insolvenzfall ist eine juristische Vorgehensweise festgelegt, an die du dich zu halten hast. Und auch die Angst vor einer Insolvenz bringt dir deine 25 EUR in diesem Fall keine Sekunde schneller zurück.

  • Frank, lass dir alles gefallen wenn du willst. Ich mache diesen Fehler nie wieder. Wir reden nicht über 25€, sondern schon über die volle 45€, da bis dato KEINE Leistung erbracht worden ist.

  • Wir reden nicht über 25€, sondern schon über die volle 45€, da bis dato KEINE Leistung erbracht worden ist.

    Wenn dem so ist, dann hast du recht. Aber das weißt du ja noch nicht, folglich hast du momentan noch keinen Anspruch darauf.

    Ich will dir ja gar nicht dein Geld streitig machen. Ich kann auch deinen Ärger und deine Ungeduld verstehen, das ginge mir genau so. Aber es gibt auch in solchen Situationen Abläufe, an die sich alle Beteiligten zu halten haben - auch die Kunden. Und das bedeutet auch: Halt jetzt nicht die Zahlung auf oder buche die Kohle zurück. Damit machst du alles nur noch schlimmer.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Ich werde die ertste Zahlung nicht zurückbuchen aber wenn in einem Monat die Leitung noch tot ist werde ich den Lastschriftmandat widerholen bevor DNS:Net erneut 45€ von meinem Konto nimmt.

    So viel Risiko gehe ich ein aber mehr nicht. Bittere Erfahrungen machen Klug. Die erste Frist läft heute abend ab. Bis dann müsste DNS:Net mich darüber informiert haben, was sie bis jetzt unternommen haben um die Störung zu beheben und wie lange die Störung noch andauert (geschätzt).

  • Eben. Deshalb lass das mit dem Zurückbuchen. Glaub mir, die Erfahrung war bitter.

    Was passiert dann?

    Wenn das Unternehmen nicht nachweisen kann, das es die Leistung erbringt für das es Geld einzieht, kann die Verantwortlichen auch das Strafgesetz treffen.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Update: Ich habe einen netten GeoDuct-Techniker beim Nachbarn gesehen und ihn gefragt ob er meine Leitung prüfen könnte. Dies hat er freundlicherweise gemacht und dabei festgestellt, dass im NVT die Leitung unterbrochen ist. Von mir zum NVT ist alles bestens, 232m entfernt, kommt hin. Er hat sowohl die Haupt- als auch die Reservefaser geprüft. Dann fiel es ihm ein, dass die Privatstraßen die zum Schluss gemacht worden sind, sind noch nicht fertig, also keine von unseren Leitungen ist schon im NVT gespliced. Er hatte auch null Verständis dafür, warum DNS:Net mir schon Rechnungen schickt. Die Leitung ist nicht defekt, sondern gar nicht fertig und das war so geplannt :(

    DNS:NET Service GmbH könnt ihr diese Infos bitte weiterleiten. Ich bin bestimmt nicht der einzige, den dieses Problem betrifft! Ich bekomme null Feedback außer wenn ich anrufe und dort heißt es nur "wir geben es weiter".

    Einmal editiert, zuletzt von murphaph (3. Mai 2023 um 20:49)

  • Ich werde die ertste Zahlung nicht zurückbuchen aber wenn in einem Monat die Leitung noch tot ist werde ich den Lastschriftmandat widerholen bevor DNS:Net erneut 45€ von meinem Konto nimmt.

    So viel Risiko gehe ich ein aber mehr nicht. Bittere Erfahrungen machen Klug. Die erste Frist läft heute abend ab. Bis dann müsste DNS:Net mich darüber informiert haben, was sie bis jetzt unternommen haben um die Störung zu beheben und wie lange die Störung noch andauert (geschätzt).

    Mal auf dumm gefragt …. Ist denn wirklich schon Geld geflossen? Und wie sieht die Rechnung genau aus? Es gibt Rechnungen, die werden auf die volle Höhe ausgestellt und dann wird ein Rabatt abgezogen - so war es bisher bei mir bei der Telekom und bei O2

  • Am 07.05 wird die Summe abgebucht. Ich werde dann berichten was genau abgebucht wurde. Ich hoffe bis dahin wenigstens eine Rückmeldung von DNS Net erhalten zu haben. Bis jetzt hat sich keiner gemeldet bezüglich der Behebung der Störung leider.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Was passiert dann?

    Erst mal gerät man in Verzug, wie geschrieben. Die Konsequenzen daraus sind zwischen den Unternehmen sehr unterschiedlich. Wir hatten damals einen Fall, da wurde deshalb sofort die Bearbeitung sämtlicher offenen Tickets dieses Kunden eingestellt. Sprich: Die Nicht-Zahlung der Rechnung führte dazu, dass die Ursache für die Nicht-Zahlung nicht beseitigt wurde. Wohin das führte, könnt ihr euch vorstellen. Es hat Wochen gedauert, bei dem Unternehmen einen Zustand herbeizuführen, der die Beseitigung der Störung ermöglichte. Anschließend wurde Schadensersatz geleistet, aber der Vorgang hat gedauert. Seit dem habe ich mir geschworen: Die Rechnung wird erst mal bezahlt, und die Gutschrift für die Ausfälle anschließend ausgehandelt. Ich hab noch nie erlebt, dass das zu größeren Problemen führte, da die ja selber wissen, wozu sie laut TKG verpflichtet sind.

    Bezahlt wird natürlich nur die Leistung, die man auch erhalten hat. Man sollte aber tunlichst vermeiden, dass irgendein vorlautes SAP System ein Stopp-Schild aufstellt.

  • Erst mal gerät man in Verzug, wie geschrieben. Die Konsequenzen daraus sind zwischen den Unternehmen sehr unterschiedlich. Wir hatten damals einen Fall, da wurde deshalb sofort die Bearbeitung sämtlicher offenen Tickets dieses Kunden eingestellt. Sprich: Die Nicht-Zahlung der Rechnung führte dazu, dass die Ursache für die Nicht-Zahlung nicht beseitigt wurde. Wohin das führte, könnt ihr euch vorstellen. Es hat Wochen gedauert, bei dem Unternehmen einen Zustand herbeizuführen, der die Beseitigung der Störung ermöglichte. Anschließend wurde Schadensersatz geleistet, aber der Vorgang hat gedauert. Seit dem habe ich mir geschworen: Die Rechnung wird erst mal bezahlt, und die Gutschrift für die Ausfälle anschließend ausgehandelt. Ich hab noch nie erlebt, dass das zu größeren Problemen führte, da die ja selber wissen, wozu sie laut TKG verpflichtet sind.

    Bezahlt wird natürlich nur die Leistung, die man auch erhalten hat. Man sollte aber tunlichst vermeiden, dass irgendein vorlautes SAP System ein Stopp-Schild aufstellt.

    Forderungen erstellen, wenn die Leistung nicht erbracht ist und dann auch noch die Leistungserbringung (Supportfall) zu blockieren kann aber auch in einer Strafanzeige nach §263 StGb gegen den Provider enden.

    "irgendein vorlautes SAP System ein Stopp-Schild aufstellt" gilt für beide Seiten: Ist die Leistung nicht erbracht, darf der Kunde die Zahlung verweigern. Es sei denn, es ist Vorkasse vereinbart.

    Auf einer Rechnung muss nach §14 UStG das Datum der Leistungserbringung vermerkt sein, das bei einer Rechnungsstellung vorab, insbesondere im Support-Fall, nicht bekannt ist.

    Das wäre dann möglicherweise auch eine Urkundenfälschung.

    Man darf das auch als Provider nicht so ganz auf die leichte Schulter nehmen.