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1&1 erhöht DSL- & Glasfaser-Preise: So handeln Bestandskunden richtig

  • bigdaddy76
  • 5. September 2026 um 09:54
  • bigdaddy76
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    • 5. September 2026 um 09:54
    • #1

    Noch habe ich keine Post bekommen, sollte dies der fall sein und die mich höherstufen vom preis, bin ich weg!


    Zitat Winfuture:

    1&1 erhöht DSL- & Glasfaser-Preise: So handeln Bestandskunden richtig
    Der Internetanbieter 1&1 passt aktuell die Preise für laufende Glasfaserverträge an. Bestandskunden müssen demnächst mit einem monatlichen Aufschlag rechnen.…
    winfuture.de


    Der Internetanbieter 1&1 passt aktuell die Preise für laufende Glasfaserverträge an. Bestandskunden müssen demnächst mit einem monatlichen Aufschlag rechnen. Ein Sonderkündigungsrecht schützt Verbraucher und bietet Chancen auf bessere Konditionen.

    3

    [Blockierte Grafik: https://i.wfcdn.de/mywf/132191/image?w=36&v=7]Nadine Dressler, 04.09.2026 18:27 Uhr 

    [Blockierte Grafik: https://i.wfcdn.de/teaser/660/49934.jpg]


    Das Wichtigste in Kürze KI-Überblick Anzeigen

    • 1&1 erhöht die monatliche Grundgebühr für DSL und Glasfaser um drei Euro
    • Die Preiserhöhung greift für betroffene Kunden ab dem Oktober 2026
    • Als Grund nennt der Anbieter gestiegene Kosten für Energie und Hardware
    • Betroffene Kunden besitzen ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht
    • Verhandlungen mit der Service-Hotline können zu neuen Rabatten führen
    • Bestehende Startrabatte bleiben bis zum Ende der Laufzeit erhalten

    Glasfaser-Tarife bei 1&1 werden teurer

    Ab Oktober 2026 steigt die monatliche Grundgebühr für viele 1&1-Kunden um drei Euro. Das Unternehmen aus Montabaur begründet den Schritt mit gestiegenen Ausgaben für den Netzbetrieb sowie höheren Kosten für Energie und Hardware. Betroffen sind laut Nutzerberichten nun aber auch DSL-Kunden, die zuvor noch nicht zur Kasse gebeten wurden.

    Ähnlich war der Anbieter bereits vor geraumer Zeit bei seinen klassischen DSL-Anschlüssen verfahren. Die Strategie, Verträge während der Mindestlaufzeit anzupassen, stützt sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Telekommunikationsgesetz erlaubt solche Anpassungen ausdrücklich, sofern die Kosten für den Provider durch externe Faktoren nachweislich gestiegen sind.


    Der detaillierte Rahmen für das Vorgehen findet sich im Paragraf 57 Absatz 1. Wie Mobiflip dazu schrieb, mietet 1&1 als Teil der United Internet Gruppe viele Leitungen von Vorleistern an. Das erklärt die starke Abhängigkeit von externen Preisentwicklungen. Der Ausbau der Infrastruktur gilt in der gesamten Telekommunikationsbranche als ein sehr kapitalintensives Unterfangen.

    Sonderkündigungsrecht für Kunden

    Für die betroffenen Nutzer ergibt sich aus der einseitigen Vertragsänderung ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Kunden können den Vertrag innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Schreibens fristlos beenden.


    Wer eine entsprechende Benachrichtigung erhält, hat in der Regel drei Optionen: Verbraucher können die Erhöhung akzeptieren, das Sonderkündigungsrecht für einen Anbieterwechsel nutzen oder den Kundenservice für individuelle Rabatte kontaktieren.

    Kundenbindung durch Rabatte

    Die Kontaktaufnahme erweist sich in der Praxis oft als besonders lukrativ. Telekommunikationsanbieter haben ein großes Interesse daran, ihre Bestandskunden langfristig zu halten. Ein kurzer Anruf bei der Hotline führt häufig dazu, dass die angekündigte Preiserhöhung zurückgenommen wird. Stattdessen lockt der Provider mit neuen Rabatten bei einer Vertragsverlängerung.Auf der einen Seite sichert die Preisanpassung dem Provider die nötigen finanziellen Mittel für den Ausbau und die Netzstabilität. Auf der anderen Seite empfinden Verbraucher die nachträgliche Verteuerung eines fest kalkulierten Tarifs als irreführend. Bestehende Startrabatte bleiben jedoch bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit unberührt erhalten.

    Seid ihr von der Preiserhöhung bei 1&1 betroffen? Teilt eure Erfahrungen mit dem Kundenservice gerne in den Kommentaren. Was meint ihr zu dem Vorgehen?

  • Funker
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    • 5. September 2026 um 10:00
    • #2

    Es wird (bei einem anderen halbseidenen Netzbetreiber) gerade noch gerichtlich geklärt, ob die Regelung im TKG überhaupt mit dem BGB vereinbar ist (IMHO nicht, weil unsinnige Sonderregel nur für Telekommunikationsverträge), dann darf auch 1&1 alles zurückzahlen.

  • bigdaddy76
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    • 5. September 2026 um 10:14
    • #3
    Zitat von Funker

    Es wird (bei einem anderen halbseidenen Netzbetreiber) gerade noch gerichtlich geklärt, ob die Regelung im TKG überhaupt mit dem BGB vereinbar ist (IMHO nicht, weil unsinnige Sonderregel nur für Telekommunikationsverträge), dann darf auch 1&1 alles zurückzahlen.

    Verstehe............ergo abwarten und tee trinken

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  • gponner
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    • 5. September 2026 um 10:37
    • #4

    Das kann 1 & 1 ja gerne machen, wenn die ihre Kalkulation vollständig offenlegen!

  • belegdol
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    • 5. September 2026 um 10:38
    • #5

    Vertragsbindung muss für beide Seiten gelten. Es ist nicht als ob man einseitig dem Provider anbieten kann 3€ im Monat weniger zu zahlen weil einem die Lebenskosten gestiegen sind und dem Kündigung als alternative anbieten.

  • HubeBube
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    • 5. September 2026 um 10:40
    • #6
    Zitat von Funker

    Es wird (bei einem anderen halbseidenen Netzbetreiber) gerade noch gerichtlich geklärt, ob die Regelung im TKG überhaupt mit dem BGB vereinbar ist.

    Hast Du eine Referenz zur Hand oder einen Link?

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  • Funker
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    • 5. September 2026 um 10:52
    • #7
    Sammelklage gegen Vodafone
    Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte…
    www.verbraucherzentrale.de

    Grundsätzlich wurde beim Erstellen der zugrundeliegenden EU-Richtlinie die angelsächsische mit der hiesigen (römischen) Rechtstradition verwechselt. Passiert schon mal, wenn die zuständigen Lobbyisten alle aus Amerika und Großbritannien kommen (also nicht mal aus der EU). Der Unsinn wurde dann 1:1 ins TKG übernommen.

    Natürlich versuchen das halbseidene Konzerne (mit den britischen Heuschrecken vorneweg) das gleich für sich auszunutzen. Ich habe das aber volles Vertrauen in die Judikative, das dann wieder gerade zu ziehen.

  • HubeBube
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    • 5. September 2026 um 11:05
    • #8

    Ich denke genauso.

    Allerdings ist der Ausgang bei den Gerichten nicht immer vorhersehbar, sie die beiden Klagen gegen Amazon: https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn

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