Es wird (bei einem anderen halbseidenen Netzbetreiber) gerade noch gerichtlich geklärt, ob die Regelung im TKG überhaupt mit dem BGB vereinbar ist (IMHO nicht, weil unsinnige Sonderregel nur für Telekommunikationsverträge), dann darf auch 1&1 alles zurückzahlen.
Verstehe............ergo abwarten und tee trinken